Besonderer Kündigungsschutz

Wenn der Kündigungsgrund mit der Schwerbehinderung zusammenhängt, ist der „besondere Kündigungsschutz“ zu beachten – wir beraten und unterstützen Sie.

Schwerbehinderte Menschen sind vor Kündigung besonders geschützt.
Ihr Arbeitgeber benötigt vor einer Kündigung unsere Zustimmung.
Je weniger der Kündigungsgrund mit Ihrer Behinderung zu tun hat, desto geringer ist der zusätzliche Kündigungsschutz. Es gibt auch Ausnahmen vom besonderen Kündigungsschutz, zum Beispiel, wenn Arbeitsverhältnisse befristet sind oder erst seit kurzer Zeit bestehen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie darüber.
Eine Rechtsberatung dürfen wir jedoch nicht anbieten.

Viele Probleme am Arbeitsplatz lassen sich jedoch so lösen, dass eine Kündigung gar nicht notwendig wird. Das ist der Grundgedanke der betrieblichen Prävention wie dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), zum Beispiel, wenn Sie wegen Krankheit hohe Fehlzeiten hatten.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie das betriebliche Integrationsteam frühzeitig informieren, wenn Sie Probleme am Arbeitsplatz haben. Sofern es kein Integrationsteam gibt, können Sie sich auch direkt an uns wenden.

Wir werden gemeinsam mit Ihnen, dem Arbeitgeber und dem Integrationsteam eine Problemlösung suchen. Wenn es notwendig ist, schalten wir dazu auch externe Fachleute ein.