Unterstützung für Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und rechtliche Betreuer

Beschwerdestelle für ambulant betreute Wohngemein­schaften

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ältere und behinderte Menschen vor Quartier
© generiert mit Copilot

Für volljährige Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderungen, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben, hat das Sozialministerium Baden-Württemberg eine Beschwerdestelle eingerichtet. Sie dient als Ombudsstelle für Anliegen, Fragen oder Beschwerden rund um diese Wohnform.


Auch rechtliche Betreuerinnen und Betreuer können die Beschwerdestelle nutzen, wenn sie die Interessen betreuter Menschen vertreten oder Unterstützung bei Problemen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft benötigen.

Kontakt:

  • E-Mail: beschwerdestelle-ambulanteWG@sm.bwl.de
  • Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
    Beschwerdestelle ambulant betreute Wohngemeinschaften
    Postfach 10 34 43
    70029 Stuttgart

Sie möchten wissen, was eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist oder ob diese Wohnform für eine betreute Person geeignet sein könnte? Ausführliche Informationen bietet die FAWO -Fachselle ambulant unterstützte Wohnformen