Durchführung von Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit nach § 128 SGB IX
Neue BAGüS-Orientierungshilfe
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Gerne weisen wir Sie auf die Orientierungshilfe zur Durchführung von Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit nach § 128 SGB IX“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe (BAGüS) hin.
Sie ersetzt die Fassung vom Januar 2021 und unterscheidet sich von dieser vor allem in der präziseren Definition des Wirkungsbegriffs sowie der Verortung der Wirkungskontrolle im Gesamt- und Teilhabeplanverfahren (Kapitel 2.2). Ebenso geht die aktuelle überarbeitete Fassung konkreter auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung, u.a. mit konkreten Prüfkriterien, ein (Kapitel 4.3).
Auch für den KVJS steht das Thema Wirksamkeit im Fokus: momentan begleiten wir sechs Kreise in der Erprobungsphase des „Modellprozesses Wirkungsorientierung“. Dieser Modellprozess wurde in einer durch den KVJS geleiteten interkommunalen Arbeitsgruppe zur Wirkungsorientierung entwickelt und liefert standardisierte Instrumente, die von der Wirkungskontrolle im Einzelfall hin zum Controlling der gesamten Wirksamkeit eines Leistungserbringers führen.
Ziel ist es, die Grundlage für ein langfristiges Wirksamkeits-Monitoring anzubieten.
Eine Einführung in der Breite aller interessierten Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg soll nach Abschluss der Erprobungsphase und der etwaigen Anpassung der Instrumente stattfinden.