Bestehende Pfändungen anpassen

Neue Pfändungstabelle - Pfändungen anpassen

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Informationsgrafik
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Die Pfändungsfreigrenzen 2026 wurden zum 1. Juli 2026 angepasst. Die Beträge steigen um rund 2 % und stärken den finanziellen Schutz von Schuldnern – auch für betreute Menschen oft ein wichtiges Thema. 
Für die Praxis bedeutet das:
•    Grundfreibetrag ohne Unterhaltspflichten: 1.587,40 €
•    Erhöhung für die erste unterhaltsberechtigte Person: +597,42 €
•    Weitere Unterhaltspflichten (2.–5. Person): jeweils +332,83 €
Relevanz für Ihre Arbeit als Betreuerinnen und Betreuer:
Passen Sie bestehende Pfändungen, Haushaltsplanungen und Beratung an die neuen Werte an. 
Eine aktuelle Pfändungstabelle  finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale: Pfändungsfreigrenzen: Aktuelle Pfändungstabelle 2026/2027 | Verbraucherzentrale Hamburg