Mit unserer Reihe „Was ist eigentlich... ?“ machen wir Schluss mit dem Amtsdeutsch. In jedem Teil widmen wir uns einem Begriff aus der Welt der Inklusion oder stellen einen unserer Kooperationspartner vor. Kein Fachjargon oder komplexe Verwaltungsbegriffe, sondern klare, verständliche Erklärungen.
Was sind eigentlich die EAA?
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Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beraten Unternehmen bei allen Fragen zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigungssicherung von Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Der gesetzliche Auftrag umfasst eine unabhängige und neutrale Beratungs- und Lotsenfunktion. Finanziert werden die EAA durch die Inklusions- und Integrationsämtern aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Zum Angebot der EAA gehören unter anderem:
- die persönliche Beratung vor Ort zu Rechten, Pflichten und Unterstützungsmöglichkeiten,
- die Einbindung von Fachexperten und Netzwerkpartnern,
- die Unterstützung bei der Auswahl und Beantragung von Förderleistungen,
- die Durchführung/ Unterstützung bei betrieblichen Veranstaltungen/Workshops zum Thema Inklusion/ Schwerbehinderung und Arbeit o.Ä. als auch
- Fachveranstaltungen und Informationsangebote.
Um gezielt über Beschäftigungs- und Fördermöglichkeiten aufzuklären und zu informieren, gehen die EAA auch proaktiv auf Unternehmen zu.
Sie haben Interesse, suchen Unterstützung oder möchten sich allgemein beraten lassen? Nehmen Sie jetzt mit Ihrer EAA vor Ort Kontakt auf oder besuchen Sie die Website www.eaa-bw.de.