Wichtige gesetzliche Änderungen ab dem 01.07.2026
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Zum 1. Juli 2026 treten gesetzliche Änderungen im Sozialrecht in Kraft. Da diese Reformen Auswirkungen auf die Vermögensverwaltung und die Wohnkosten Ihrer betreuten Personen haben können, haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
1. Rentenbesteuerung: Was sich für Neu-Rentner ändert
Wer 2026 in Rente geht, muss diese zu 84 Prozent versteuern. Die übrigen 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente sind steuerfrei. Mit jedem neuen Rentnerjahrgang sinkt der steuerfreie Anteil künftig um 0,5 Prozentpunkte. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen. Für sie bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier: Meldungen | Steueranteil für Neu-Rentner liegt 2026 bei 84
Praxis-Tipp: Weitere Informationen zur Steuererklärung finden Sie auf unserem Wissensportal: A–Z-Portal für ehrenamtliche Betreuer BW
Prozent | Deutsche Rentenversicherung
2. Grundsicherung (SGB II): Wegfall der Karenzzeit beim Vermögen
Die bisherige einjährige „Karenzzeit“, in der ein höheres Schonvermögen galt, entfällt ab dem 01.07.2026 vollständig. Vermögen muss nun ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs offengelegt und grundsätzlich eingesetzt werden.
An Stelle der bisherigen Regelung tritt ein gestaffeltes Schonvermögen, das sich nach dem Lebensalter richtet. Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft wird das Vermögen weiterhin als Gesamtschonvermögen zusammengefasst.
3. Anpassungen bei den Kosten der Unterkunft (KdU)
Die Karenzzeit für Wohnkosten bleibt formal erhalten. Allerdings gibt es deutliche Einschränkungen der Schutzwirkung zum 01.07.2026:.
- 150-Prozent-Deckelung: innerhalb der Karenzzeit werden Unterkunftskosten nur noch anerkannt, wenn sie maximal das 1,5-Fache (150 %) der als angemessen geltenden Vergleichsmiete betragen. Höhere Kosten müssen vom Leistungsbezieher selbst getragen werden.
- Härtefallregelung: Kosten oberhalb der 150-Prozent-Grenze können nur noch in Ausnahmefällen anerkannt werden (z. B. bei Unabweisbarkeit oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern).
Was Sie jetzt als Betreuer tun sollten:
Aufgrund dieser Änderungen ist es ratsam, bei Ihren betreuten Personen im Leistungsbezug besonders wachsam zu sein:
- Bescheide prüfen: Kontrollieren Sie eingehende Bescheide des Jobcenters zeitnah auf die korrekte Anwendung der neuen Schonvermögensgrenzen und Mietobergrenzen.
- Veränderungen melden: Sollte die Miete Ihrer betreuten Person die neue 150-Prozent-Grenze überschreiten, prüfen Sie frühzeitig, ob ein Härtefall vorliegt und dokumentieren Sie diesen ggf. gegenüber dem Leistungsträger.
Weitere Informationen zur Reform finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung: Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung | Bundesregierung