Suchformular

Webseite mit Readspeaker vorlesen

Suchformular

Informationen in Gebärdensprache

Zusammenfassung der Inhalte

Das Integrationsamt 

Zur Inklusion schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben bietet das KVJS-Integrationsamt viele Unterstützungsmöglichkeiten.

Es fördert und sichert die Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen durch fachliche Beratung, finanzielle Unterstützung und ein großes Schulungs- und Bildungsangebot.

Das KVJS-Integrationsamt ist für alle Fragen rund um das Thema „Behinderung und Beruf" der richtige Ansprechpartner. Mit speziellen Aktionen unterstützen wir außerdem die Initiative Inklusion der Bundesregierung.

Eine Schwerbehinderung besteht ab einem Grad der Behinderung von 50. Das Angebot des KVJS-Integrationsamts gilt auch für Menschen, die von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurden. Eine Vorraussetzung für eine Gleichstellung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 30. Eine weitere Vorrausetzung ist, dass ohne die Gleichstellung aufgrund der Behinderung kein geeigneter Arbeitsplatz erlangt oder behalten werden kann.

Das aktuelle Fortbildungsangebot des KVJS-Integrationsamts finden Sie auf der KVJS-Fortbildungsseite.