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Guten Tag,

das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bereitet seit längerem eine umfassende Reform des SGB VIII vor. Im Mittelpunkt der Reform soll die sogenannte „Inklusive Lösung SGB VIII“ (früher „große Lösung") stehen. Vorgesehen ist, die Leistungen für körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche aus der Eingliederungshilfe im SGB XII herauszulösen und in das Kinder- und Jugendhilferecht zu integrieren. Dort sind über § 35a SGB VIII bereits die seelisch behinderten Kinder und Jugendlichen anspruchsberechtigt. Ziel ist unter anderem eine weitgehende Beseitigung der Schnittstellen zwischen den bislang bestehenden Systemen, insbesondere zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe. Das BMFSFJ sieht in der „Inklusiven Lösung SGB VIII“ einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und des Ziels der Inklusion. Kinder und Jugendliche sollen unabhängig von der Art ihrer Behinderung Hilfen und Unterstützungen aus einem einheitlichen Leistungssystem mit einheitlicher Finanzverantwortung und somit aus einer Hand erhalten.

Der vom BMFSFJ bisher angedachte Ansatz sieht als Konsequenz eine Änderung der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Erziehung zu einer inklusiven Lösung als Leistungen zur Entwicklung, Erziehung und Teilhabe vor. Die §§ 27 und 35a SGB VIII in der derzeitigen Fassung würden vereinheitlicht und zusätzlich würden Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung miterfasst. Tatbestandsvoraussetzungen der neuen Fassung wäre entweder ein sozialpädagogischer erzieherischer Bedarf oder eine Behinderung im Sinne des Bundesteilhabegesetzes (SGB IX). Zudem sollen Kinder und Jugendliche künftig Anspruchsinhaber und somit rechtlich unmittelbare Adressaten der neukonzipierten Leistung werden. Eltern sollen einen Anspruch auf „elternspezifische“ Leistungen, wie zum Beispiel Erziehungsberatung, erhalten. Insgesamt ist keine Ausweitung der Leistungen geplant, lediglich die (kostenneutrale) Zusammenführung und inklusive Weiterentwicklung der Leistungsarten.

Unklar blieb in den bisherigen Überlegungen des BMFSFJ die Konkretisierung zur Frühförderung, der Kindertagesbetreuung und der Schulbegleitung / Schulassistenz. Auch die Grenze für den Übergang zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe ab dem 18. Lebensjahr war in den Vorberatungen umstritten.

Nachdem die Vorlage eines Referentenentwurfs des BMFSFJ mehrmals verschoben wurde, ist dieser Gesetzesentwurf nun bis Mitte Juni 2016 zu erwarten. Danach werden die Stellungnahmen zum Referentenentwurf zur Reform des SGB VIII abgegeben und in der 2. Jahreshälfte das parlamentarische Verfahren gestartet. Geplant ist eine Umstellungsphase von mindestens fünf Jahren ab Verkündung des Gesetzes.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Kaiser

 

Der Juni-Newsletter als Onlineversion / <link file:14391>PDF-Version

Informationen aus der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) am 14.04.2016 beim KVJS-Stuttgart

Zu Beginn der Frühjahrssitzung wurden die Arbeitsschwerpunkte und Ziele des KVJS-Landesjugendamtes für das Jahr 2016 vorgestellt. Dieses Jahr bilden die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) und die damit zusammenhängenden Aufgaben, wie z. B. die Erteilung von Betriebserlaubnissen für UMA-Angebote, die Beratung von Trägern und die Fortbildung, in diesem Feld einen besonderen Schwerpunkt.
Sehr gut nachgefragt ist der Transfer der jüngsten Berichte zur Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit und zu den Folgen des Demografischen Wandels für die Kinder- und Jugendhilfe.
KVJS-Forschungsvorhaben bilden einen weiteren Schwerpunkt: Dieses Jahr startet das Projekt „Integrierte und beteiligungsorientierte Planung der Kindertagesbetreuung“. Außerdem kommt wie jedes Jahr der Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe Bedeutung zu.

Heinz Müller vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH stellte bei der Sitzung die Ergebnisse des KVJS-Forschungsvorhabens „Beteiligung leben! Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen in Baden-Württemberg“ vor. Ziel des Projektes war es, praxisrelevante Hinweise zur Implementierung von Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in stationären Hilfen zu erlangen sowie fachliche Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung im Sinne des § 79a SGB VIII zu erarbeiten. Den Abschlussbericht finden Sie hier.

Die Verwaltung berichtete über die Auswertung der Meldungen „Ereignisse oder Entwicklungen“ nach § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII. Im Jahr 2015 hat sich bestätigt, dass die zeitnahe Information über meldepflichtige Ereignisse und Entwicklungen dem KVJS-Landesjugendamt ermöglicht, frühzeitig zu reagieren und Einrichtungsträger bei der Abwendung von möglichen (weiteren) Beeinträchtigungen des Kindeswohls zu unterstützen. Für 2016 wird die Erfassungssystematik überprüft und erweitert. Im Jahr 2017 wird wieder im Landesjugendhilfeausschuss berichtet.

Regelmäßig werden die LJHA-Mitlieder über den Sachstand beim Thema „Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)“ informiert. Bislang konnte in Baden-Württemberg die Betreuung und Versorgung der UMA im System der Kinder- und Jugendhilfe gewährleistet werden. Dies war nur durch gemeinsame Anstrengungen öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe möglich. Es gelang, in kurzer Zeit eine große Zahl zusätzlicher, geeigneter Angebote zu schaffen. Von November 2015 bis März 2016 wurden über 3.000 UMA in Baden-Württemberg neu aufgenommen.

Dr. Joachim Fiebig, KVJS-Landesjugendamt, informierte bei der Sitzung über Ergebnisse der mittlerweile zehnten Fortschreibung des Berichts Bestand und Struktur der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg" zum Stichtag 01.03.2015. In Baden-Württemberg wurden in 8.692 Einrichtungen und 24.560 Gruppen 405.476 Kinder im Alter zwischen null und 14 Jahren betreut.
Der Ausbau der Betreuungsplätze, so Dr. Fiebig, setze sich stetig fort. Die kommunalen Träger verfügen über die größten Betreuungskapazitäten mit 3.616 Einrichtungen mit 208.726 genehmigten Betreuungsplätzen (44% der insgesamt 475.677 genehmigten Plätze). Es folgen katholische Träger (1.858 Einrichtungen; 123.037 Plätze, ca. 26%), evangelische Träger (1.565 Einrichtungen; 84.740 Plätze, ca. 18%) und übrige Träger (nicht-konfessionelle Vereine, nicht-kirchliche Stiftungen, Waldorfeinrichtungen und privat-gewerbliche Träger – 1.653 Einrichtungen; 59.174 Plätze, ca.12%). Den Bericht finden Sie hier: http://www.kvjs.de/fileadmin/publikationen/jugend/Kita-Bericht-2015.pdf

Der Landesjugendhilfeausschuss erkannte in dieser Sitzung den Landesverband naturwissenschaftlich-technische Jugendbildung Baden-Württemberg“ (LV natec) und Starkmacher e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung an.

Besuch der schwedisch-deutschen Delegation

Am 07.04.2016 besuchte eine schwedisch-deutsche Delegation u.a. die Stiftung Jugendhhilfe aktiv. Anlass des Besuchs war ein zweitägiger Aufenthalt der schwedischen Parlamentarier in der Baden-Württembergischen Landeshauptstadt. Ziel der Abgeordneten ist es, sich über die Situation von Flüchtlingen in Deutschland zu informieren.

https://jugendhilfe-aktiv.de/info/meldungen/ansicht/news/detail/News/hochrangige-schwedische-delegation-zu-gast-in-plieningen-29.htm

Rundschreiben

Nr. 12/2016 Änderung der Zugangsdaten zum KVJS-Mitgliederbereich

Anlage <link file:14321>Formular Allgemeine Zugangsdaten

Nr. 11/2016 Forschungsvorhaben "Integrierte und beteiligungsorientierte Planung in der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg" - Interessenbekundung

Anlage 1 Bewerbungsformular Landkreis

Anlage 2 Bewerbungsformular Stadtkreis

Anlage 3 Kurzinformation zur Info-Veranstaltung

Nr. 10/2016 Forschungsprojekt "Integrierte und beteiligungsorientierte Planung in der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg" - Einladung zur Informationsveranstaltung am 20. April 2016

Nr. 09/2016 Berichterstattung Kindertageseinrichtungen - Kita-Bericht 2015

Nr. 08/2016 Abschlussveranstaltung des KVJS-Forschungsvorhabens "Beteiligung leben" am 26. April 2016 im Hospitalhof Stuttgart

Anlage 1 Flyer "Beteiligung leben"

Anlage 2 Anfahrtsskizze Hospitalhof

Nr. 07/2016 UMA - aktuelle Entwicklungen

Anlage 1 Bundesratsinitiative zur Änderung des § 89d Abs. 1 SGB VIII

Anlage 2 Antwortschreiben von Frau Ministerin Altpeter vom 09.02.2016

Anlage 3 Schreiben der Bundesvereinigung der komm. Spitzenverbände vom 23.02.2016

Anlage 4 Antwortschreiben der JMKF-Vorsitzenden vom 29.02.2016

Anlage 5 Schreiben des BMFSFJ vom 25.02.2016

Nr. 06/2016 Erhebung zur Entwicklung der Kindertagespflege in Baden-Württemberg 2016

Anlage Fragebogen jährliche Erhebung

Nr. 05/2016 Eckpunkte für öffentliche und freie Träger für die Betriebserlaubnis bei UMA-Angeboten

Anlage 1 Schreiben Eckpunkte

Anlage 2 Betriebserlaubnis Eckpunkte

Nr. 04/2016 Einschätzskala zur Kindeswohlgefährdung für Kinder im Schulalter gemäß § 8a SGB VIII (KiWo-Skala Schulkind) - Einladung zur Auftaktveranstaltung "Einführung in die KiWo-Skala Schulkind"

Anlage 1 Anmeldeformular

Anlage 2 Tagungsprogramm

Nr. 03/2016 Inklusion in der schulischen Bildung - Das neue Schulgesetz in Baden-Württemberg - Fachtag am 1. März 2016 im GENO-Haus, Stuttgart

Anlage 1 Tagesordnung

Anlage 2 Anmeldeformular

Nr. 02/2016 Organisatorische Veränderungen beim Dezernat Jugend - Landesjugendamt

Anlage Organigramm

Nr. 01/2016 Kurzfassung des Berichts zur Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg

Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben


Datenaustauschverbesserungsgesetz

Das Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustauschs zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) ist am 05. Februar 2016 (abweichend Art. 14) in Kraft getreten. Durch das Gesetz sollen Missstände bei der Registrierung von Flüchtlingen und beim Datenaustausch in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren erschwert und vermieden werden. Es wurde ein einheitlicher Auskunftsnachweis für Asylsuchende eingeführt. Die Bescheinigung wird von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und den zuständigen Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ausgestellt und dient als Nachweis der Registrierung. Ferner regelt das Gesetz die Erfassung relevanter Daten von Flüchtlingen. Neben Basisinformationen können auch Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen gespeichert werden.

Wahrnehmung der Vertretungsbefugnisse im Rahmen einer vorläufigen Inobhutnahme gem. § 42a SGB VIII durch Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes

Nach § 42a Abs. 1 SGB VIII ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein ausländisches Kind oder einen ausländischen Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen, sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird.
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. hat in einem Rechtsgutachten klargestellt, dass die Frage, welche Fachkräfte im Jugendamt mit der Ausübung der Vertretungskompetenz nach § 42a Abs. 3 SGB VIII (Vornahme von Rechtshandlungen, die zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen notwendig sind) betreut werden, grundsätzlich in die Organisationshoheit des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe fällt. Um eine Kollision zwischen den Interessen des Jungendamts als Vertretung des unbegleiteten Minderjährigen und als Behörde, die maßgebliche Entscheidungen im Hinblick auf die Altersfeststellung und Verteilung sowie die Durchführung von Maßnahmen und Gewährung von Leistungen zu treffen hat, zu verhindern könne es angezeigt sein, die Vertretungsbefugnisse während der vorläufigen Inobhutnahme auf Fachkräfte  des Sachgebiets Vormundschaften zu übertragen.
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. Rechtsgutachten vom 21.12.2015 – J 6.210 Lh

Kein Recht auf sofortige Kündigung des KiTa-Betreuungsvertrags

Eltern eines Kleinkindes haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs kein Recht zur sofortigen Kündigung eines KiTa-Vertrags. Eine Frist von zwei Monaten im Vertrag sei unbedenklich. Ein Scheitern der Eingewöhnung betrachteten die Richter eher als Risiko der Eltern. Eine KiTa brauche auch Planungssicherheit. Andererseits hatte der klagende Vater einen Teilerfolg, weil er nicht den vom Kindergartenträger verlangten vollen Betrag zahlen musste. Der Träger wollte u.a. auch Schadensersatz für Fördergelder verlangen, die davon abhängig sind, dass der Kita-Platz auch tatsächlich besetzt ist. Pauschalen für Verpflegung und andere Dinge könnten nur monatsweise, nicht jedoch tagesweise verlangt werden. Die Karlsruher Richter bestätigten damit im Wesentlichen das Urteil des Amtsgerichts München, gegen das beide Parteien erst Berufung und dann Revision eingelegt hatten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Februar 2016 – III ZR 126/15

Schein-/Selbständigkeit von Fachkräften in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat sich in einem Rechtsgutachten ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, welche Faktoren bei einer für einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Person für die Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung eine Rolle spielen. Die Abgrenzung erfolgt im Einzelfall, wobei neben der vertraglichen Grundlage alle Umstände der tatsächlichen Ausgestaltung der Tätigkeit in ihrer Gesamtheit gewürdigt und abgewogen werden müssen. Die Feststellung der Deutschen Rentenversicherung Bund gemäß § 7a SGB IV oder eines Gerichts, dass eine (abhängige) Beschäftigung und keine selbständige Tätigkeit vorliegt, ist mit der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) vereinbar.
Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 14. Dezember 2015 – G7/14

Abgrenzung der Wahrnehmungszuständigkeiten von Vertretungskörperschaft und Jugendhilfeausschuss

Das Beschlussrecht des Jugendhilfeausschusses aus § 71 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII schließt Einzelfallentscheidungen der politischen Vertretungskörperschaften in Angelegenheiten der Jugendhilfe nicht aus, solange sie im konkreten Fall das Beschlussrecht des Jugendhil-feausschusses nicht substanziell aushöhlen.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil des 5. Senats vom 04. Februar 2016 – 5 C 12.15

Beginn der Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 SGB X

Die Inobhutnahme im Sinne von § 42 SGB VIII ist eine (eigenständige) Leistung im Sinne des § 111 SGB X. Die Ausschlussfrist des § 111 Satz 1 SGB X für die Geltendmachung eines jugendhilferechtlichen Kostenerstattungsanspruchs beginnt mit dem Ablauf des letzten Tages, an dem die jeweilige (Gesamt-) Leistung im Sinne dieser Vorschrift erbracht wurde (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 19. August 2010 – 5 C 14.09 – BverwGE 137, 368)
Bundesverwaltungsgericht, Urteil des 5. Senats vom 17. Dezember 2015 – BverwG 5 C 9.15
Das Urteil ist unter folgendem Link abrufbar:

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=171215U5C9.15.0

Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: reinhard.pilz(at)kvjs.de

KVJS-Fortbildung Jugendhilfe

Das Fortbildungsangebot des KVJS-Landesjugendamtes bietet sowohl umfassend methodisch ausgerichtete Veranstaltungen, Veranstaltungen für die unterschiedlichen Fachdienste und Leistungsbereiche der Jugendhilfe als auch Fortbildungen mit spezifisch pädagogischen Fragestellungen. Unsere Fortbildungsangebote finden Sie in den Broschüren „Fortbildungen und Tagungen Kindertagesbetreuung“ und „Fortbildungen und Tagungen Kinder- und Jugendhilfe“ oder über www.kvjs-fortbildung.de. Den Fortbildungsbedarfen und Fragestellungen zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung begegnen wir im Rahmen einer Vielzahl von zielgruppenspezifischen Fachveranstaltungen. Ergänzend zu einzelnen Angeboten in unseren Broschüren werben wir hierfür gezielt über Sonderausschreibungen.

Auf folgende Angebote möchten wir Sie besonders aufmerksam machen:

Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Sozial- und Jugendämter bei den Stadt- und Landkreisen können auf einer 1-tägigen Fortbildung ihr Verständnis der Hintergründe von Menschen mit Fluchterfahrung sowie ihre Interkulturelle Handlungskompetenz in der Arbeit mit Flüchtlingen erweitern. Die Veranstaltung findet am 17.07.2016 beim KVJS in Stuttgart statt.
Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=16-2-EHS28-1     

In Kooperation mit der Landeszentrale für Politische Bildung veranstalten wir für Fachkräfte der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie für Multiplikatoren der außerschulischen Jugendbildung die 1-tägige Fortbildung Jugendszenen zwischen Islam und Islamismus. Die Veranstaltung findet am 22.07.2016 im KVJS Tagungszentrum Gültstein statt.
Weitere Informationen und Anmeldung hier: 
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=16-4-JA5-1k

Im Rahmen unserer neuen Veranstaltungsrubrik „Bewegte Kita“ wollen wir Leitungen, Fachkräfte und Kinder in Bewegung bringen:

Bewegung macht Spaß, Praxis-Workshop
Für Pädagogische Fachkräfte in Kitas, die im Team für den Aspekt der Bewegung und der Aktion zuständig sind und sich dafür begeistern
20.06.2016 im KVJS Tagungszentrum Gültstein.
Weitere Informationen und Anmeldung hier: 
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=16-4-BW4-1 

Bei folgenden weiteren Angeboten sind noch Plätze frei:

Beratung und Begleitung von multiprofessionellen Teams in Kindertageseinrichtungen – Herausforderung und Chance für Fachberatungen
16. – 17.06.2016 im KVJS Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung hier: 
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=16-4-PBF5-1   

Die eigene Biografie und deren Einflüsse auf berufliches Handeln
Für pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
29.06.2016 im Bildungszentrum Schloss Flehingen.
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=16-4-MS10-1 

Trotz vieler Herausforderungen mit Herzblut leitungsfähig zu bleiben
Für Kita Einrichtungsleitungen und stellvertretende Leitungen
20.07.2016 im KVJS Tagungszentrum Gültstein (Abschnitt A)
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=16-4-FL10-1A 

Wie „tickt“ ein Asperger? Denken und Verhalten von Kindern und Jugendlichen mit Aspergersyndrom besser verstehen
Für Fachkräfte der Sozialen Dienste der Jugendämter und der freien Träger der Jugendhilfe, Fachkräfte in der Eingliederungshilfe und im Fallmanagement sowie aus Gesundheitsämtern
20.07.2016 im KVJS Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=16-4-INK9-1 

Praxiswerkstatt für Träger und Koordinationsstellen in der Schulsozialarbeit
Für Fachbereichsleitungen, Koordinatoren, Träger der Schulsozialarbeit
23.06.2016 im KVJS Tagungszentrum Gültstein.
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=16-4-SSA5-1

Sommerwerkstatt Schulsozialarbeit
Für Fachkräfte der Schulsozialarbeit/Jugendsozialarbeit an Schulen
25. – 26.07.2016 im KVJS Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=16-4-SSA7-1 

Grundseminar: Systemisches Arbeiten in Beratung und Hilfen zur Erziehung
Für Sozialpädagogische Fachkräfte in den Sozialen Diensten der Jugendämter und der freien Träger der Jugendhilfe sowie in den Hilfen zur Erziehung
29.06. – 01.07.2016 im Tagungshaus Bernhäuser Forst, Leinf.-Echterdingen (Abschnitt A)
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=16-4-RESY1-1A  

Vom Defizitmodell zur Ressourcenorientierung – Der Umgang mit Diagnosen im Jugendhilfekontext aus systemischer Perspektive
Für Sozialpädagogische Fachkräfte in den Sozialen Diensten der Jugendämter und der freien Träger der Jugendhilfe sowie in den Hilfen zur Erziehung
14. – 15.06.2016 im Bildungszentrum Schloss Flehingen
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=16-4-RESY5-1  

1. Boller Art of Hosting-Training, Veränderungen anstoßen in Kirche und Kommune am 14.09.2016

Eingeladen sind alle an AoH-Interessierten, die Veränderungsprozesse in ihrem Einflussbereich gestalten wollen sowie junge Menschen, die Handwerkszeug und Führungsknowhow im intergenerativen Setting erlernen wollen.

Leitfragen:
• Welche notwendigen Änderungen sehen wir vor uns?
• Was bewährt sich und was soll Grundlage bleiben?
• Was kann ich dazu tun, dass Veränderung, Lebendigkeit und Verjüngung in Gang kommt?

Mehr Informationen im <link file:14268>Flyer.

Förderung Kommunale Flüchtlingsdialoge 2016

Informationen zur neuen Fördermöglichkeit  „Kommunale Flüchtlingsdialoge":

  • <link file:14265>Infobrief Fördermittel
  • <link file:14263>Antragstellungen
  • <link file:14264>Förderrichtlinien
Fachtagung: „Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe – Chancen und Herausforderungen“ am 22./23.09.2016

Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe lädt seine Partnerinnen und Partner sowie Vertreterinnen und Vertreter von interessierten Organisationen und Einrichtungen zur Fachtagung: „Digitalisierung in der Kinder und Jugendhilfe – Chancen und Herausforderungen“ am 22./23. September 2016 in Berlin ein.
 
Die Gesellschaft und ihre Kommunikationsformen verändern sich rasant. Digitalisierung und Mediatisierung prägen die Lebenswelten nicht nur nachhaltig, sie verändern auch Kommunikations- und Aushandlungsprozesse und somit den Rahmen, in dem Kinder und Jugendliche ihre altersspezifischen Entwicklungsaufgaben und ihre Identitätsarbeit meistern. Diese Veränderungen haben erhebliche Auswirkungen auf Träger und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. 
 
Die Fachtagung thematisiert diese gesellschaftliche Entwicklung und fragt, welche Herausforderungen, aber insbesondere auch Chancen sich aus verschiedenen inhaltlichen und strukturellen Perspektiven ergeben. In Vorträgen, Workshops und Talkrunden sollen pädagogische und professionsbezogene Konsequenzen genauso diskutiert werden, wie rechtliche und organisationale Fragestellungen.
 
Die Vorstellung der neuen Struktur und erweiterten Nutzungsmöglichkeiten des Fachkräfteportals der Kinder- und Jugendhilfe für die Öffentlichkeitsarbeit der Partnerorganisationen bildet einen weiteren Schwerpunkt der Veranstaltung. Der 10. Geburtstag des Projekts bildet darüber hinaus den Anlass und Rahmen für fachlichen Austausch und Vernetzung.  
 
Weitere Informationen zum Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung stehen im Laufe des Sommers zur Verfügung.

2. Forum Frühkindliche Bildung und Inklusion am 20.06.2016 in Freiburg

Das Forum widmet sich dem Themenschwerpunkt »Übergänge inklusiv gestalten«. In jeder Biographie sind täglich und vielschichtig Übergänge aktiv zu gestalten und zu bewältigen. Jeder Übergang bedeutet u.a. Abschied nehmen, sich auf Neues einlassen, sich umstellen sowie neue Kulturen, Strukturen und Praktiken in das eigene Leben integrieren zu können. Damit Übergänge im Sinne einer Inklusionsorientierung gelingen können, ist es entscheidend, wie sie bewertet, kommuniziert, begleitet und unterstützt werden.

Das Forum beschäftigt sich deshalb aus unterschiedlichen Perspektiven mit Fragen, wie Übergänge zu verstehen sind, unter welchen Bedingungen sie gestaltet werden (können), oder wie sie als Chance zu nutzen sind, um an den Anforderungen wachsen zu können.

Die Stadt Freiburg hat sich als eine Starterkommune im Projekt »Inklusion von Anfang an nachhaltig entwickeln« bereit erklärt, das zweite Forum mit zu gestalten, und wird in mehreren Workshops und in einem Podium mit KooperationspartnerInnen ihre Praxiserfahrungen vorstellen.

Für mehr Informationen klicken Sie hier: <link file:14292>Flyer 2. Forum Frühkindliche Bildung und Inklusion

Hier geht´s direkt zur Anmeldung: http://www.iquanet.de/anmeldung/

Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis

Alle Ansprechpartner/innen des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie in unserem aktuellen <link file:14390>Organigramm.

<link file:14388>Bildnachweis Ausgabe Juni 2016.

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70176 Stuttgart

Redaktion:
Andreas Reuter
Telefon: 0711 6375-212
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