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  KVJS Newsletter Jugendhilfe
 
Guten Tag,

aufgrund einer technischen Panne wurden bei unserem ersten Versand nicht alle Korrekturen berücksichtigt. Wir versenden den Newsletter deshalb nochmals und bitten um Verständnis.

Detlef Körber von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württemberg informierte am 10. Juli 2018 die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses über die neuesten Entwicklungen und Tendenzen auf dem Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt. Im Berichtsjahr 2016/2017 wurden 79.120 Ausbildungsstellen gemeldet. Dies bedeutet gegenüber 2015/2016 eine Steigerung um 0,7 Prozent. Gleichzeitig stieg auch die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen um 6,8 Prozent. 7.659 Ausbildungsstellen konnten nicht besetzt werden.

Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber um einen Ausbildungsplatz nahm zu. Sie erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 2,7 Prozent auf 67.401. Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Ausbildungsplatz erhielten, sank um 2,8 Prozent auf 978.

Eine sehr erfreuliche Tendenz zeigt sich auch bei der Integration von Geflüchteten in den Ausbildungsstellenmarkt. Im Vergleich zum Jahr 2016 hat sich die Zahl der Geflüchteten, die einen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben mehr als verdoppelt. Die zusätzlichen Anstrengungen in die berufliche Integration dieser Gruppe haben sich gelohnt. 

Angesichts der demografischen Entwicklung und zur Vermeidung von Fachkräfteengpässen braucht die Wirtschaft alle jungen Menschen. Über die „Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf“ und die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16h SGB II werden deshalb vor Ort die Ressourcen von Jugendhilfe und Arbeitsförderung gebündelt. Auch in Zukunft wird das KVJS-Landesjugendamt die Jugendämter und Arbeitsagenturen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen 

Reinhold Grüner

Den Newsletter als Online-Version finden Sie hier.

Neues aus dem Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) am 10. Juli 2018

Der Landesjugendhilfeausschuss befasste sich neben den aktuellen Entwicklungen und Tendenzen auf dem Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt mit der Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2018 und beschloss die Förderung von fünf Vorhaben. Insgesamt waren 19 Anträge eingegangen, zwei Anträge wurden wieder zurückgezogen. 

Anschließend wurden die Ergebnisse der jährlichen Erhebung des KVJS-Landesjugendamtes zu den Entwicklungen in der Kindertagespflege vorgestellt. Zum Stichtag 1. März 2017 wurden in Baden-Württemberg 21.467 Kinder (908 Kinder, 4,4 Prozent weniger als im Vorjahr) durch 6.347 aktive Tagespflegepersonen betreut. Das waren 431 aktive Tagespflegepersonen, beziehungsweise 6,4 Prozent weniger als im Vorjahr mit 6.778 aktiven Tagespflegepersonen. 13.507 Kinder (63 Prozent) waren jünger als drei Jahre. 

Rückblickend wurde über die Verwendung der Mittel zur Förderung der Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe sowie der Förderung von überregionalen Maßnahmen der Jugendarbeit und der Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendarbeit berichtet. Im Jahr 2017 unterstützte das KVJS-Landesjugendamt diese Felder mit insgesamt 270.000 Euro. Die Verbandsversammlung des KVJS hatte am 12. Dezember 2017 beschlossen, die seit 2005 unveränderten Fördersummen nach zwölf Jahren pauschal um 20 Prozent zu erhöhen. Im Jahr 2018 können Fördermittel in Höhe von 324.000 Euro vergeben werden.

Zwei Träger der freien Jugendhilfe "InFamilia e.V., Mannheim" und "Kinder- und Jugendhilfe Moser Imle gGmbH (KJMI), Stimpfach" wurde nach § 75 SGB VIII anerkannt. Den Antrag des Trägers "Pädagogischer Förderkreis des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung nach § 75 SGB VIII i. V. m. § 4 Jugendbildungsgesetz lehnte der Landesjugendhilfeausschuss ab.

Zum Schluss der Sitzung diskutierten die Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses unter „Verschiedenes“ mit einem Ministeriumsvertreter über die von der Landesregierung angekündigte zentrale Stelle zur Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Heidelberg.

Die nächste Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses findet am 11. Oktober 2018 statt. 

Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben



Vormundschaft endet bei Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention mit Vollendung des 18. Lebensjahres
Nach deutschem Recht endet Vormundschaft von Gesetzes wegen mit Eintreten der Volljährigkeit des Mündels. In manchen Rechtsordnungen tritt die Volljährigkeit – anders als in Deutschland – nicht mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Das hat in der Rechtsprechung zum Ende der Vormundschaft bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt. Nunmehr hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dieser Thematik in einem Fall zu befassen. Der BGH stellt klar, dass die Anknüpfung der Volljährigkeit nach dem Internationalen Privatrecht an die Staatsangehörigkeit des Betroffenen, bei Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention durch die Anknüpfung an das Recht des Wohnsitzstaats verdrängt wird. Das hat zur Folge, dass die Volljährigkeit sich bei dem genannten Personenkreis nach dem deutschen Recht richtet und das Ende der Vormundschaft mit Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt. Die Gerichte müssen die Flüchtlingseigenschaft ggf. in eigener Zuständigkeit inzident als Vorfrage prüfen.
BGH 20. Dezember 2017 - XII ZB 333/17

OVG Bremen zu Hilfe für junge Volljährige an junge Geflüchtete
Das OVG Bremen hatte über einen Antrag auf einstweilige Anordnung von Hilfe für junge Volljährige eines jungen Geflüchteten zu entscheiden. Die Vorinstanz entschied zu Gunsten des jungen Geflüchteten. Einem jungen Volljährigen soll nach § 41 SGB VIII Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Das OVG urteilte, dass allein das Vorliegen von migrationstypischen Schwierigkeiten nicht ausreichend ist, um einen Anspruch auf Leistungen nach § 41 SGB VIII zu begründen. Vielmehr müssten Probleme bzw. persönlichkeitsbezogene Defizite bestehen, die sich nicht allein aus der Integration in fremde Lebensverhältnisse ergeben.
OVG Bremen 13. Dezember 2017 - 1 B 136/17

Handreichung zur grenzüberschreitenden Fallarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe erschienen
Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 15. Mai 2018 eine Handreichung zur grenzüberschreitenden Einzelfallarbeit der Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet. Fachkräfte in Jugendämtern sind zusehends mit Fällen mit internationalen Bezügen befasst (z. B. bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern oder der Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen im Ausland). Jedes Land hat eigene Familienrechts- und Jugendhilfesysteme. Internationale Übereinkommen zwischen den Staaten und auf europäischer Ebene müssen in diesen Fällen beachtet werden. Vor diesem Hintergrund legt der Deutsche Verein nun eine Handreichung für die grenzüberschreitende Einzelfallarbeit vor. Die Handreichung zeigt anhand von Beispielen Handlungswege zu typischen Fallkonstellationen auf, gibt Informationen zum rechtlichen Rahmen, formuliert Verfahrensabläufe und benennt Ansprechpartner/innen. Die Handreichung ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-35-16_handreichung-grenzueberschreitende-einzelfallarbeit.pdf

Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: 

christoph.gruenenwald@kvjs.de

Fortbildungen und Tagungen

Die Fortbildungsangebote und Tagungen des KVJS-Landesjugendamtes in 2018 können online über  www.kvjs-fortbildung.de gebucht werden.

Jugendhilfe Newsletter Juli 2018

Auf folgende Veranstaltungen möchten wir Sie besonders aufmerksam machen:

Leiten und Kooperieren ohne Weisungsbefugnis – Laterale Führung
In Führungsfunktionen ohne Weisungsbefugnis und hierarchische Vorgesetztenfunktion wird Einfluss auf das Handeln von Personen innerhalb und außerhalb des eigenen Bereiches beziehungsweise der eigenen Organisation genommen.

Erfolgreiches Kooperieren erfordert zwingend das Verstehen der unterschiedlichen "Logiken" der beteiligten Stellen. Es gilt, die unterschiedlichen Interessen der Personen und Organisationen zu verbinden, die Motivation und den gegenseitigen Nutzen von Kooperation und Vernetzung sichtbar zu machen und Erfolgsfaktoren zur Zielerreichung zu bestimmen. Der KVJS bietet hierzu vom 20.09. bis 21.09.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein das Seminar "Leiten und Kooperieren ohne Weisungsbefugnis – Laterale Führung". Weitere Informationen finden Sie  hier >>

Im Rahmen der Fortbildungsreihe Leitungskompetenz in der Sozial- und Jugendhilfe werden im Seminar "Steuerung sozialer Institutionen und Controlling" Verfahren zur Steuerung von Leistungen im Sozial- und Jugendhilfebereich vorgestellt und beispielhaft ein zielorientierter Ansatz besprochen. Dieser soll dabei helfen, Entwicklungen und Trends der Leistungen und damit die Wirkung der Maßnahmen transparent zu machen. Die Veranstaltung findet vom 25.09. bis 26.09.2018 ebenfalls im KVJS-Tagungszentrum Gültstein statt.
Weitere Informationen finden Sie  hier >>

Eine konstruktive Gesprächsführung in der Schulsozialarbeit ist die Grundlage für den Beziehungsaufbau zur Unterstützung sowie Begleitung und damit auch für die Entwicklung der Adressatinnen und Adressaten. Der Workshop „Jetzt sag doch mal was!“ - Gesprächsführung in der Schulsozialarbeit mit schweigenden Kindern und Jugendlichen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit / Jugendsozialarbeit vom 27.09. bis 28.09.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein befasst sich mit Schülerinnen und Schülern, die Unterstützung und Förderung in der Entwicklung ihrer verbalen Kommunikation benötigen.
Weitere Informationen finden Sie  hier >>

Auch bei diesen Angeboten im September 2018 sind noch Plätze frei:

Längerfristige Fortbildung
Basisqualifizierung Kleinkindpädagogik
Zielgruppe:
Fachkräfte in der Kleinkindbetreuung (Fortbildungsabschnitte 1 bis 6). Geeignet zur Nachqualifizierung für Fachkräfte nach § 7 Abs. 2 Ziffer 10 Kindertagesbetreuungsgesetz. Leitungen von Einrichtungen, von denen eine pädagogische Fachkraft an der Abschnitts-Fortbildung teilnimmt (nur Auftaktveranstaltung). 
Veranstaltungszeit/-ort: Auftaktveranstaltung am 20.09.2018 beim KVJS, Stuttgart
Weitere Informationen und Anmeldung  hier >>

Bewegte Kita / Teamwork in Action
Zielgruppe:
Kita-Leitungen und deren Stellvertretungen
Veranstaltungszeit/-ort: 17.09. bis 18.09.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung  hier >>

Individuelle Begleitung junger Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf II
Zielgruppe:
Jugendberufshelferinnen und Jugendberufshelfer, Jugendsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter an öffentlichen Schulen, Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter, AV-dual Begleiterinnen und AV-dual Begleiter, Fachkräfte im Feld des Übergangs von der Schule in den Beruf
Veranstaltungszeit-/ort: 20.09. bis 21.09.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung  hier >>

Abschlusstagung KVJS-Forschungsprojekt "Sozialraumorientierte Schulsozialarbeit"
Zielgruppe:
Fachkräfte und Träger der Schulsozialarbeit, Fachkräfte in der Jugendhilfeplanung und den Koordinierungsstellen Schulsozialarbeit, Schulleitungen, Fachkräfte in den sozialen Diensten
Veranstaltungszeit-/ort: 27.09.2018 im Landesinstitut für Schulentwicklung
Weitere Informationen und Anmeldung  hier >>

Wirtschaftliche Jugendhilfe,
Einführung in die örtliche und sachliche Zuständigkeit, Kostenerstattung
Zielgruppe:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die erst seit kurzer Zeit (nicht länger als 12 Monate) im Arbeitsbereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe tätig sind
Veranstaltungszeit-/ort: 25.09. bis 26.09.2018 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen
Weitere Informationen und Anmeldung  hier >>

Sozialpädagogische Familienhilfe – Einführung
Zielgruppe:
Fachkräfte der Sozialpädagogischen Familienhilfe
Veranstaltungszeit-/ort: 26.09. bis 28.09.2018 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen Weitere Informationen und Anmeldung  hier >>

Veranstaltung Jugendhilfe und Polizei - 23. Gemeinsame Fachtagung Jugendhilfe und Polizei mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg

Die 23. Gemeinsame Fachtagung Jugendhilfe und Polizei mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg findet am:

Mittwoch, 12.09. und Donnerstag 13.09.2018
in der Hochschule für Polizei
Sturmbühlstraße 250, 78054 Villingen-Schwenningen

statt. Hier geht's zur Einladung und zum Programm.

Einführung für neue Fachkräfte in die Jugendarbeit am 15. - 17.10.2018

Die Einführung für neue Fachkräfte in der Kommunalen Jugendarbeit, Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Verbandlichen Jugendarbeit und Mobilen Jugendarbeit findet vom 15.10. bis 17.10.2018 in der Evangelischen Tagungsstätte Löwenstein statt.
Die Anmeldung erfolgt beim Kooperationspartner der Akademie der Jugendarbeit Baden-Württemberg e. V. online unter http://www.jugendakademie-bw.de (Angebote exklusiv – Einführungskurse für neue Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit).

Abschlussberichte Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe

Abschlussbericht des Modellprojektes „Jetzt erst recht“: Recht auf Wohnen für wohnungslose junge Menschen vom 01.09.2015 - 31.12.2017 Trägerin: Jugendberatung Freiburg e.V. 
 
Unter <link jugend modellvorhaben>www.kvjs.de/jugend/modellvorhaben/ finden Sie noch weitere Abschluss- und Ergebnisberichte der abgeschlossenen Modellvorhaben.

Bundesweite Initiative "Schule gegen sexuelle Gewalt" - Auftaktveranstaltung in Baden-Württemberg

Am 07. Juni 2018 wurde die bundesweite Initiative "Schule gegen sexuelle Gewalt" des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung in Kooperation mit den Kultusministerien im Rahmen in einer Auftaktveranstaltung vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vorgestellt und offiziell gestartet.
 
"Die Initiative soll Schulleitungen und Kollegien fachlich unterstützen, sich mit dem Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auseinanderzusetzen und den Kinderschutz im Schulalltag noch breiter zu verankern. Ziel der Initiative ist es, dass alle Schulen passgenaue Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt erarbeiten und weiterentwickeln" (Pressemitteilung 07. Juni 2018 / Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg).
 
In Absprache mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg informieren wir Sie über die Versendung der Informationsmappen zur Initiative. Bis zu den Sommerferien werden alle Schulen mit den Mappen versorgt sein.
 
Unter: http://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/07_06_2018++Schule+gegen+sexuelle+Gewalt/?LISTPAGE=344894 erhalten Sie weiterführende Informationen, wie unter anderem die Pressemappe mit interessanten Materialien, wie zum Beispiel "Bestandteile eines Schutzkonzeptes".
 

"Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII – Eine Orientierungshilfe mit Empfehlungen für Baden-Württemberg" und KVJS-Ratgeber "Was Pflegeeltern wissen sollten"

In der Reihe „KVJS-Jugendhilfe-Service“ wurde die Arbeitshilfe „Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII – Eine Orientierungshilfe für Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Die Arbeitshilfe wurde von einer Arbeitsgruppe aus Fachkräften und Leiterinnen und Leitern der Jugendämter in Baden-Württemberg unter Federführung des KVJS-Landesjugendamtes erarbeitet. Der Landesjugendhilfeausschuss hatte den Auftrag dazu erteilt und die nun vorliegende Fassung am 18.04.2018 verabschiedet.

Die Arbeitshilfe gibt Auskunft über Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege und soll den Jugendämtern als Orientierung für die Ausgestaltung von Hilfen in Vollzeitpflege dienen. Ziel ist es, möglichst einheitliche Standards für alle Pflegekinder und Pflegepersonen, sowohl in der finanziellen und personellen Ausstattung als auch in der Beratung, zu fördern und durch eine fachlich fundierte Begleitung weiterhin Personen für die Aufnahme eines Pflegekindes zu gewinnen.

Weiter möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Ratgeber „Was Pflegeeltern wissen sollten“ aktualisiert und inhaltlich überarbeitet wurde. Er gibt einen Überblick über inhaltliche, rechtliche und strukturelle Aspekte der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII. Der Ratgeber eignet sich als eine erste grundlegende Information für interessierte Personen, die überlegen, sich als Pflegeperson zu bewerben.

Die Publikationen sowie weitere Informationen zur Pflegekinderhilfe finden Sie unter folgendem Link:
<link jugend hilfen-zur-erziehung pflegekinderhilfe>www.kvjs.de/jugend/hilfen-zur-erziehung/pflegekinderhilfe/

Druckexemplare können bei Frau Cserny (Ulrike.Cserny@kvjs.de) angefordert werden.

Neue Website des Dialogforums Pflegekinderhilfe

Expertisen, Diskussionspapiere und Veranstaltungsberichte rund um zentrale Themen der Pflegekinderhilfe können auf der neuen Website www.dialogforum-pflegekinderhilfe.de abgerufen werden.

Wenn es um die Förderung und den Schutz von Kindern geht, leisten Pflegefamilien Besonderes! Die Kinder und die Herkunfts- und Pflegefamilien sind dabei jedoch auf verlässliche Rahmenbedingungen und professionelle Unterstützung angewiesen. Im Dialogforum Pflegekinderhilfe wurden die Unterstützungbedarfe der Familien und Kinder in den Blick genommen. Besonders fokussiert wurden die Bedürfnisse des Kindes nach Kontinuität. Betont wurde die Notwendigkeit, Herkunftsfamilien auch bei Fremdunterbringung zu beraten und zu unterstützen. Fragen zu behinderten Pflegekindern und der Inklusion, des Übergangs ins Erwachsenenlebens (Careleaving), der Migration und der Arbeit mit leiblichen Eltern von Pflegekindern werden besonders beleuchtet. Zahlreiche Expertisen und Diskussionspapiere sind so entstanden.

Das Dialogforum Pflegekinder tagt – im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) – seit 2015. Intensiv und auch kontrovers wurde und wird im Dialogforum über fachliche Handlungs- und gesetzliche Änderungsbedarfe im Bereich der Pflegekinderhilfe debattiert. Im Austausch mit unterschiedlichen Akteuren im Feld, der Fachpraxis und der Politik konnte eine Bündelung fachlich begründeter (An)Forderungen für dieses Feld herausgearbeitet werden. 

Auf der Website können die Texte abgerufen und der Verlauf der Diskussion nachvollzogen werden. Druckfassungen der Expertisen können ab Herbst 2018 über die Website bestellt werden. Rückfragen können unter dialogforum@igfh.de gestellt werden.

Hinweis: Broschüre - KVJS-spezial: Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg wieder verfügbar

Die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen - Schulsozialarbeit - ist ein wichtiges Angebot einer lebensweltorientierten Kinder- und Jugendhilfe und hat sich in den letzten Jahren in
Baden-Württemberg nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ in beeindruckender Weise entwickelt. Dies war möglich, weil Land und Kommunen die finanzielle Förderung verstärkt haben und die Fachpraxis auf dieser Basis Konzepte weiterentwickeln und verstetigen konnte.
 
Das KVJS-Landesjugendamt bietet den Anstellungsträgern und den Fachkräften in der Schulsozialarbeit Beratung, Fortbildung und begleitende Aktivitäten.
 
Das "KVJS spezial" ist auf unserer Homepage www.kvjs.de als Download abrufbar. Eine Papierversion kann jetzt wieder unter Publikationen@kvjs.de bestellt werden.

Für Sie gelesen: Konfliktmanagement in Beteiligungsprozessen

Interessanter Beitrag von Wolfgang Fänderl. Entstanden auf dem 32. Jahrestreffen der Zukunftswerkstatt-Moderatoren in der Friedensburg Schlaining zum Thema "Brücken bauen, Frieden schaffen - gegen die Spaltung der Gesellschaft". ...mehr...

Pressemitteilung der 124. Arbeitstagung der Budesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

BAG Landesjugendämter positioniert sich zu den Aufgabenbereichen Jugendhilfeplanung, Jugendarbeit und Fortbildung und verabschiedet Empfehlungen zur Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII. (Pressemitteilung)

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bagljae.de.

Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis

Alle Ansprechpartner des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie in unserem aktuellen Organigramm.

Bildnachweis Ausgabe Juli 2018. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

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Baden-Württemberg (KVJS)
Lindenspürstraße 39
70176 Stuttgart

Redaktion:
Andreas Reuter
Telefon: 0711 6375-212
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