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  KVJS Newsletter Behinderung und Arbeit
 
Guten Tag,

herzlich willkommen beim KVJS Newsletter
Behinderung und Arbeit. 

Das Thema Datenschutz ist derzeit in aller Munde, denn seit
dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Das hat uns veranlasst, die allgemeinen Informationen zum Datenschutz auf unserer Homepage zu ergänzen.

Auch bei Registrierungen für unseren Newsletter
Behinderung und Arbeit
haben wir unsere Datenschutz-
erklärung angepasst. Damit wird transparent gemacht, wofür
wir Ihre Angaben benötigen, was damit geschieht und welche
Rechte Sie haben.
An dieser Stelle versichern wir noch einmal ausdrücklich, dass
für den Newsletter Ihre Daten (Vor- und Nachname,
E-Mailadresse) ausschließlich für die Legitimierung für den
Bezug des Newsletters sowie für den Versand des Newsletters
benutzt werden und wir diese Daten nicht an Dritte weitergeben.

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, sich jederzeit abzumelden. Entweder über den entsprechenden Link ganz am Ende jedes Newsletters oder direkt auf unserer Homepage.
Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Newsletter auch weiterhin erhalten möchten.

Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Sommerzeit.

Freundliche Grüße

Karl-Friedrich Ernst
Leiter des KVJS-Integrationsamtes   

Neue Publikationen

KVJS-Ratgeber Inklusionsvereinbarung, 2018

                  

  •  
     Der Ratgeber ist eine Arbeitshilfe für die
     Verhandlungspartner im Betrieb und der Dienststelle
     zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung.

 

 

 

      

 

     

Landesausgabe Baden-Württemberg der ZB - Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf, Ausgabe 2/2018

                    

    
 Schwerpunktthema:

 Mit vereinten Kräften
 KVJS-Integrationsamt und Reha-Träger

 

 

 

   

   

Broschüren bestellen Sie mit E-Mail an integrationsamt@kvjs.de

Das komplette Publikationsverzeichnis zum Themenbereich "Behinderung und Arbeit" finden Sie hier auf den Internetseiten des KVJS.

 

         

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Recht

Weisungsrecht - Betriebliches Eingliederungsmanagement

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2017, 10 AZR 47/17


Leitsätze:

Die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements iSv. § 84 Abs. 2 SGB IX ist keine formelle oder unmittelbare materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Ver-setzung oder einer anderen Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anordnung des Arbeitgebers (auch) auf Gründe gestützt wird, die im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers stehen.

 

Siehe auch Pressemitteilung Nr. 45/17 vom 18.10.2017

"Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches Eingliederungsmanagement"

  

     

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Fortbildung

 

 

Freie Plätze im September bei "Last-Minute-Veranstaltung" zur SBV-Wahl


"Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2018"


Zeit und Ort:
27.09.2018  Bildungszentrum Schloss Flehingen  Details 18-3-WAHL-7 »

Zielgruppe:
Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-/Personalräte, Beauftragte des Arbeitgebers, zukünftige Wahlleiter oder Wahlvorstände sowie andere betriebliche Funktionsträger, die an der SBV-Wahl beteiligt sind oder sich für die Wahl in das Ehrenamt interessieren.

  

            

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Veranstaltungen

Teilhabe: Vielfalt wert schätzen

Internationale Perspektiven

10. - 12. Oktober 2018
Evangelische Akademie Bad Boll 
           

Die Tagung für Schwerbehindertenvertretungen aus Betrieben, Behörden, Schulen und Kirchen beschäftigt sich 2018 mit Impulsen, die sich aus der internationalen Perspektive ergeben, immer mit dem Ziel der Teilhabe aller. Wertschätzung und bewusste Wahrnehmung der Vielfalt unter Menschen mit ihren diversen Fähigkeiten stehen dabei im Fokus.

Das KVJS-Integrationsamt ist mit Eröffnungsvortrag und Workshop zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement vertreten.  


Weitere Informationen finden Sie auf den
Internetseiten der Evangelischen Akademie Bad Boll 

 

 

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Weitere Informationen

Info-Paket zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hat das KVJS-Integrationsamt ein Info-Paket zusammengestellt. Der Inhalt: Infomaterial, Vordrucke für Aushänge, Formulare und was man sonst noch so braucht, um die Wahl durchzuführen.

Das Paket kann kostenlos bestellt werden unter integrationsamt@kvjs.de,
Telefon 0721 8107-942.

Unterstützung gibt es auch auf den Internetseiten der BIH. Hier finden Sie das BIH FORUM zur Wahl. Sie stellen Fragen - Experten geben Auskunft.

 

 

 

Förderprogramme "Ausbildung Inklusiv" und "Arbeit Inklusiv" bis Ende 2022 verlängert


Die Förderprogramme zur Inklusion schwerbehinderter Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf gehen in die Verlängerung.

Die Förderprogramme "Ausbildung Inklusiv" und "Arbeit Inklusiv"  gelten nun bis 31.12.2022.

Das Förderprogramm "Arbeit Inklusiv" wurde zudem an die Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes angepasst. So gibt es in diesem Förderprogramm nun auch Regelungen zum sogenannten "Budget für Arbeit". Das Budget für Arbeit bietet Menschen mit Behinderung, die berechtigt sind, in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu arbeiten, eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Arbeitgeber, die Interesse an den Förderprogrammen haben, wenden Sich an die örtlichen Integrationsfachdienste.

 

 

         

  

25 Jahre ZEMO gGmbH in Ellwangen

Am 8. Juni 2018 feierte das Inklusionsunternehmen
ZEMO – Zerspanung + Montage gemeinnützige GmbH
mit einem Festakt sein 25-jähriges Jubiläum.

1993 als erste Integrationsfirma in kommunaler Trägerschaft im Land gegründet, beschäftigt das Metallbearbeitungsunternehmen ZEMO heute 21 Mitarbeitende, davon 15 Menschen mit Schwerbehinderung.
Der KVJS ist Alleingesellschafter des Unternehmens.  


Im Mehrschicht-Betrieb und mit einem hochmodernen Maschinenpark bearbeitet die ZEMO mehr als 400 Aufträge aus den Bereichen Maschinenbau, Automobil- sowie Luftfahrtindustrie sowie Sondermaschinen. Mit CNC-gesteuerten Anlagen werden Einzelteile oder große Serien mit höchster Präzision gedreht, gefräst, gebohrt und weiterbearbeitet.
Die ZEMO wickelt Aufträge auch als Systemlieferant ab mit der Übernahme sämtlicher Leistungen von Einkauf und Lagerhaltung über Fertigung und Montage bis hin zu Konfektionierung und Versand. 

KVJS-Verbandsdirektorin Kristin Schwarz nannte die ZEMO in ihrer Ansprache anlässlich des Firmenjubiläums vor rund 120 Festgästen „einen wertvollen Baustein in der Kette der Angebote für Menschen mit Behinderung“. Sie sei sicher, so Kristin Schwarz, dass sich die Erfolgsgeschichte weiter fortsetzen werde.

   

Foto: ZEMO gGmbH
Joachim Kiefer und Hans Löcher (beide Geschäftsführer ZEMO gGmbH) mit
KVJS-Verbandsdirektorin Kristin Schwarz (v.l.n.r.)   


 

 

MEDIENTEAM ARBEG Inklusion gGmbH neu eröffnet

Das Inklusionsunternehmen ARBEG Inklusion gGmbH mit Sitz in Wernau besteht aus vier Abteilungen: der Metallabteilung, Elektromontageabteilung, allgemeinen Montageabteilung und dem Medienteam.

Das Medienteam wurde vor 22 Jahren als eine kleine Druckerei gegründet. Jetzt wurde das Konzept erneuert, das Angebotsspektrum erweitert und das Team verstärkt. Entstanden ist eine moderne Werbeagentur mit angeschlossener vielfältiger Druckerei.

Das Medienteam bietet alles, was für eine erfolgreiche Präsentation - geschäftlich oder privat - benötigt wird: Drucksachen, Werbemittel, 3D Druck, Fahrzeugbeschriftung. Laserbeschriftung oder einen Webauftritt. Es übernimmt die Komplettabwicklung von der Konzeption über die Gestaltung bis hin zum fertigen Produkt und dessen Weiterverarbeitung und/oder Versendung – sowohl im Print- als auch im Non-Print-Bereich.

Die Neueröffnung wurde am Tag der offenen Tür am 6. April 2018 gefeiert.  

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der ARBEG Inklusion gGmbH

      


    

 

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Lindenspürstraße 39
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Telefon: 0711 6375-285
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