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Die Themen im Februar 2020:Aktuelle Termine11. - 12. Februar 2020 in Flehingen 29. - 30. Juni 2020 in Gültstein 24. Juni 2020 in Gültstein 22. Juli 2020 in Stuttgart, GENO-Haus Das KVJS-Forschungsvorhaben "Wirksamkeit verschiedener Formen des unterstützten Wohnens für Menschen mit seelischer Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg" (WieWohnen-BW) wird seit 2017 im Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg, Rhein-Neckar-Kreis und der Stadt Heidelberg in Kooperation mit der Universität Ulm umgesetzt. Die Abschlussveranstaltung dient der Vorstellung und Diskussion grundlegender Ergebnisse und Implikationen von WieWohnen-BW. » Online-Anmeldung hier ........................... Weitere Jahrestagungen finden Sie hier. 19. - 20. März 2020 in Berlin 24. - 26. März 2020 in Hannover 1. - 4. April 2020 in Nürnberg 26. - 28. Mai 2020 in Stuttgart 17. - 19. Juni 2020 in Berlin BetreuungsrechtBeratungsangebot zur Suizidprävention Laut Betreuungsstatistik steigt die Zahl junger Menschen für die eine Betreuung eingerichtet wurde konstant. Ursächlich sind oft psychische Erkrankungen wie Depressionen, Suchterkrankungen oder schizophrene Erkrankungen. Diese können Auslöser von Suizidgedanken sein. Für Betreuerinnen und Betreuer ist es deshalb wichtig vor Ort vorhandene Beratungs- und Unterstützungsangebote zu kennen. Das "U25Deutschland - Beratungsangebot zur Suizidprävention der Caritas" bietet neben den Beratungsstellen auch Mailberatung durch entsprechend geschulte junge Ehrenamtliche an. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.u25-deutschland.de/ueber-uns/die-geschichte-von-u25/ ........................... Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) sind nur zulässig solange sie zum Wohl der betreuten Person erforderlich sind. Ihre Anwendung muss auf Antrag von Betreuerinnen und Betreuern vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Verschiedene Initiativen, zum Beispiel der "Werdenfelser Weg", versuchen seit einigen Jahren Wege zur Reduzierung von FEM aufzuzeigen. Aktuell hat das Sozialministerium in Rheinland-Pfalz dazu die Broschüre "Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe" veröffentlicht. ........................... Die Ablehnung der Betreuung an sich bzw. der Betreuerin oder des Betreuers kann zu einer sog. „Unbetreubarkeit“ führen. BTHG - BundesteilhabegesetzDie Startfassungen des Bedarfsermittlungsinstruments BEI_BW Digital Erwachsene sowie dito Kinder und Jugendliche sind nun auch digital verfügbar und im KVJS-Mitgliederbereich veröffentlicht. Ergänzend werden Sie dazu in Kürze ein Rundschreiben mit Hinweisen zur Handhabung von uns erhalten. Aber auch die Menschen beim KVJS helfen Ihnen gerne weiter, sollten Fragen oder Probleme zur Anwendung der digitalen Versionen auftreten. Bei technischen Fragen zu BEI_BW Digital wenden Sie sich bitte an Allgemeine Fragen zum BEI_BW beantwortet: Als Alternative zur digitalen Version haben wir für Sie teilgeschützte und ausfüllbare Worddateien von allen BEÌ_BW Bögen ebenfalls zur Verfügung gestellt. Das neue Rückmelde-Portal zum BEI_BW steht Ihnen hier zur Verfügung. Ihre Erfahrungen aus der praktischen Anwendung sind wertvoll und sollen in die Weiterentwicklung des BEI_BW einfließen. Bitte schicken Sie uns Ihre Einschätzung, Ihre Fragen und Kommentare gerne an die speziell für die Feedbacks eingerichtete E-Mail-Adresse. Wir werden Ihre Beiträge dann auf dem Rückmelde-Portal veröffentlichen. Bitte merken Sie sich vor: Wir haben zwei Informationsveranstaltungen zum Stand Rahmenvertrag geplant. Die Termine sind für den 17. April 2020 und für den 25. Mai 2020 angesetzt. Beide Termine finden in Gültstein statt. Nähere Informationen zu den Anmeldeformalitäten folgen in Kürze. Die BAGüS informiert in ihrer Mitglieder-Info 2/2020 über die Veröffentlichung des ersten Teilhabeverfahrensberichts nach § 41 SGB IX. Demnach hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) am 30. Dezember 2019 den ersten Teilhabeverfahrensbericht für das Berichtsjahr 2018 veröffentlicht. Hier finden Sie den Teilhabeverfahrensbericht. Unter beigefügtem Link finden Sie die vom BMAS veröffentlichte Studie zur Implementierung von Instrumenten der Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2019/implementierung-bedarfsermittlung.html Die BAGüS hat mit Mitglieder-Info 3/2020 mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Bundestag und dem Bundesrat zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Art. 25 Abs. 2 bis 4 BTHG berichtet hat. Mit BT-Drucksache 19/16470 vom 08.01.2020 liegt der 300 Seiten starke Bericht für das Jahr 2019 vor. EingliederungshilfeMit Schreiben vom 12. Dezember 2019 hat das Kultusministerium informiert, dass die Fristverzichtserklärung bei Kostenerstattungsverfahren wegen Schulassistenz aus den Jahren 2011 bis 31. Juli 2015, also die vor Inkrafttreten der Schulgesetzänderung zur Inklusion entstanden sind, bis 31. Dezember 2020 verlängert wird. Dieses Schreiben ist auch im Mitgliederbereich hier hinterlegt. Seit Mitte Dezember 2019 sind die von einer "Experten-Gruppe" beim KVJS entwickelten Musterbescheide, Muster zum Grundantragsvordruck und Ergänzungen zum Antrag für die Eingliederungshilfe nach SGB IX im KVJS-Mitgliederbereich abrufbar. Sie finden die Mustervorlagen hier. Weitere Formulare und Musterbögen werden folgen. Die Landesrahmenvereinbarung Frühförderung enthält als Anlage 7 eine Vergütungs- und Abrechnungsvereinbarung, die die Basis für die Abrechnung von Komplexleistungen im Sinne der Landesrahmenvereinbarung bildet. Für die Krankenkassen sind die darin enthaltenen Vergütungssätze abschließend. Bei den Leistungen der Sozialhilfe handelt es sich um optionale Sätze, die mit den Sozialhilfeträgern vereinbart werden können. Unabhängig davon können aber auch andere Formen der Finanzierung, beispielsweise über pauschale Zuschüsse, zugrunde gelegt werden. Die Höhe der Vergütungssätze war bis 31.12.2019 befristet. Die Vergütungssätze wurden angepasst und haben nun eine Laufzeit von 01.01.2020 bis 31.12.2020. Die neue Preisvereinbarung Anlage 7 zur Landesrahmenvereinbarung kann nach erfolgtem Mitgliederlogin hier abgerufen werden. Da das Unterschriftsverfahren noch im Gange ist, steht die Anlage 7 derzeit lediglich mit dem Vermerk "Entwurf" zur Verfügung. Da im Vorfeld mit allen Beteiligten hinsichtlich der neuen Preisvereinbarung Konsens erzielt wurde, können die vereinbarten Sätze als gesetzt betrachtet werden. "Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Berichte zur Evaluation des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nach § 18c Abs. 2 SGB XI veröffentlicht. Die wissenschaftliche Untersuchung fand von 2017 bis 2019 statt. Mit der Forschung waren das IGES-Institut, die Prognos AG, Kantar Public sowie die Universität Bremen befasst. Im Rahmen der Untersuchungen haben auch Befragungen der Träger der Hilfe zur Pflege und der Träger der Eingliederungshilfe stattgefunden. Die Fragebögen wurden im Vorfeld mit dem Deutschen Landkreistag (DLT), dem Deutschen Städtetag (DST) und der BAGüS abgestimmt. Der deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und die BAGüS hatten im Nachgang zur Befragung der Träger der Hilfe zur Pflege und der Träger der Eingliederungshilfe die im Endbericht etwas zu positive Darstellung der Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff kritisiert. Dies bezieht sich insbesondere auf Regelungen für Personen, die nicht den Pflegegrad 1 erreichen und auf die eingeschränkten Leistungen für Personen mit Pflegegrad 1. "1) Sie finden den zusammenfassenden Bericht unter folgendem Pfad: 1) Auszug aus BAGüS-Intern 02/2020 Die BAGüS hat der 1. Vorsitzenden des Taubblinden-Assistenten-Verbandes e.V. (TBA-Verband), Claudia Preißner, bezüglich Finanzierung von Taubblindenassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe folgendes mitgeteilt: Mit Frau Preißner wurde verabredet, dass sie die BAGüS über Veränderungen bei der Vereinbarung mit den Krankenkassen informiert. Anlage: Schreiben des TBA-Verbandes vom 18. Dezember 2019 "Kostensätze Taubblindenassistenz (TBA)". Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Integration mit dem Titel "Rund 410.000 Euro für 28 Inklusionsprojekte im Land". Näheres zum Förderprogramm erfahren Sie auch auf unserer Homepage. FaWo - Fachstelle ambulant unterstützte WohnformenDokumentation der FaWo-Herbstfachtagung 2019 ist erschienen "Erfolgreich gestalten – Ambulant betreute Wohngemeinschaften initiieren, organisieren, finanzieren" lautete der Titel der Herbstfachtagung 2019 der Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo). Zahlreiche Teilnehmer folgten gespannt den Beiträgen der Referenten aus den Bereichen Alten- und Eingliederungshilfe, die insbesondere die praktische Umsetzung von Wohngemeinschaftsprojekten vor Ort und die hiermit verbundenen Herausforderungen aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchteten. Ergänzt wurde das Programm am Nachmittag durch die Vorstellung von Beispielen aus der Praxis mit der Möglichkeit zu Diskussion und Austausch. Die Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier. ........................... Die Ergebnisse der Bestandserhebung ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg 2019 stehen zur Verfügung Bereits seit dem Jahr 2015 führt die Fachstelle eine jährliche Bestandserhebung der bestehenden ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Land durch. Die bisherigen Ergebnisse dieser durchgeführten Erhebungen dokumentierten eine beständige Zunahme der Anzahl ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg. Diese Entwicklung wird durch die Daten der Bestandserhebung 2019 bestätigt. Den ausführlichen Bericht zur Bestandserhebung ambulant betreuter Wohngemeinschaften 2019 mit weiteren Zahlen und Analysen finden Sie auf der Homepage der Fachstelle. FortbildungUnsere Fortbildungsprogramme 2020 finden Sie als pdf-Dateien jeweils hier. Die folgenden Veranstaltungen können Sie direkt online buchen oder Sie verwenden das Formular zur Faxanmeldung ganz unten. >> EINGLIEDERUNGSHILFE / BTHG << 5. März 2020 in Stuttgart, KVJS 30. März 2020 in Stuttgart, KVJS ........................... >> PFLEGE NACH SGB XI UND SGB XII << 26. März 2020 in Stuttgart, KVJS 20. April 2020 in Flehingen ........................... >> VERGÜTUNGEN, ENTGELTE, VERTRAGSWESEN << 25. März 2020 in Stuttgart, KVJS ........................... >> FORTBILDUNGSREIHE TEILHABEMANAGEMENT << 17. - 18. März 2020 in Flehingen Weitere Kurse finden Sie im Flyer Teilhabemanagement. ........................... >> FORTBILDUNGSREIHE LEITUNGSKOMPETENZ IN DER SOZIAL- UND JUGENDHILFE << 24. - 25. März 2020 in Flehingen ........................... >> SCHWANGERSCHAFTSBERATUNG << 12. - 13. März 2020 in Flehingen 16. März 2020 in Stuttgart,GENO-Haus 3. April 2020 in Stuttgart,GENO-Haus ........................... >> BETREUUNGSRECHT << 19. Februar 2020 in Stuttgart,GENO-Haus 10. März 2020 in Stuttgart, GENO-Haus 17. März 2020 in Stuttgart,GENO-Haus 18. März 2020 in Stuttgart,GENO-Haus 16. April 2020 in Stuttgart,GENO-Haus 17. April 2020 in Stuttgart,GENO-Haus 6. Juli 2020 in Flehingen ........................... Über Ihre Wünsche, Anregungen oder Themenvorschläge für die Fortbildung im KVJS PublikationenZB Baden-Württemberg Heft 4/2019 Die Schwerpunktthemen der aktuellen Ausgabe: ........................... Abschlussbericht Neue Bausteine der Wohnungslosenhilfe 2016 - 2018 Aus den Entwicklungsprojekten „Neue Bausteine 2016“ liegt aktuell der Abschlussbericht der Wohnungslosenprojekte vor. Der Landkreis Esslingen und die Stadt Stuttgart haben sich mit neuen Ansätzen für verbundene Hilfen der Wohnungslosenhilfe an den Schnittstellen zu anderen Leistungskreisen befasst. Die Stadt Stuttgart nahm die Unterstützung der Beschäftigung- und Arbeitsintegration für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten im SGB II-Bezug in den Fokus. Der Landkreis Esslingen verfolgte die Stärkung arbeitsmarktintegrativer Maßnahmen für langzeitarbeitslose und wohnungslose Menschen im Verbund. Die Berichte der beiden Standorte und die wissenschaftliche Begleitung bilden eine fundierte Grundlage für die Entwicklung von Hilfen im Verbund. Wir hoffen, dass Sie für Ihre Arbeit von den Erfahrungen und Erkenntnissen der beiden Projekte profitieren können. Hier der Bericht.
........................... Weitere Publikationen finden Sie auf unserer Homepage hier. ![]() Recht und GesetzKosten für eine Brille sind vom sozialhilferechtlichen Regelsatz umfasst Wir möchten Sie über die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18.07.2019, Az. B 8 SO 4/18 R informieren. Das BSG bekräftigt mit seiner Entscheidung, dass eine Brille, die in allen Bereichen des täglichen Lebens gleichermaßen benötigt wird, vom Regelsatz umfasst ist. Lesen Sie hierzu auch die Mitglieder-Info der BAGüS Nr. 01/2020 sowie die Entscheidung. ........................... Verlegung des Einschulungsstichtags - Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes Baden-Württemberg auf den Weg gebracht Mit Beschluss der Landesregierung vom 21. Januar 2020 ist das Gesetzgebungsverfahren zur Verlegung des Einschulungsstichtags vom 30. September auf 30. Juni in drei Jahresstufen um je einen Monat ab Schuljahr 2020/21 von der Landesregierung eingeleitet worden. Dies würde bedeuten, dass Kinder, die nach dem 31. August 2014 geboren sind, nach der Neuregelung für das kommende Schuljahr 2020/2021 nicht mehr schulpflichtig wären. Kinder, die nach dem 31. August 2014 geboren sind, könnten zum kommenden Schuljahr die Grundschule besuchen, müssten dies aber nicht zwingend. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie unterrichten. Rundschreiben........................... Nr. 3/2020 Anlage zu 3/2020 ........................... Nr. 2/2020 Anlage 1 zu 2/2020 Anlage 2 zu 2/2020 Anlage 3 zu 2/2020 ........................... Nr. 1/2020 Anlage zu Nr. 1/2020 ........................... Rundschreiben 2019 Nr. 35/2019 Anlage zu 35/2019 ........................... Nr. 34/2019 ........................... Nr. 33/2019 Soziales EntschädigungsrechtInkrafttreten des Wohnortprinzips bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit Das BMAS informierte mit Rundschreiben vom 29. November 2019 über das Inkrafttreten des Wohnortprinzips bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit. Hier das Rundschreiben. ........................... Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX: Erfassung der Meldetatbestände für Träger der Kriegsopferfürsorge Die BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) informierte mit Rundschreiben vom 19. Dezember 2019 zum Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX: Erfassung der Meldetatbestände für Träger der Kriegsopferfürsorge. Lesen Sie dazu das Rundschreiben und die Anlage (Formular: Antrag auf Erteilung einer Träger-ID für den Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX). ........................... Einkommensfreibeträge sowie Vermögensschongrenzen nach Abschnitt 9 der KFürsV ab 1. Januar 2020 Das BMAS informierte mit E-Mail vom 18. Dezember 2029 über die ab 1. Januar 2020 geltenden Einkommensfreibeträgen sowie Vermögensschongrenzen nach Abschnitt 9 der KFürsV. Beiliegend finden Sie die Tabelle. VerschiedenesPeinlich berührt Im Dorfe wohnt ein Vetter, Doch nie seit dazumalen Jetzt, denkt er, überlasse O weh, nach wenig Tagen Ein Narr hat Glück in Masse, Wilhelm Busch (1832 - 1908), deutscher Zeichner, Maler und Schriftsteller Foto für Collage: © Tim Reckmann / pixelio Diese können Sie hier nachlesen. Das Ministerium für Soziales und Integration hat den Förderaufruf "Kommunale Pflegekonferenzen BW-Netzwerke für Menschen" veröffentlicht. Das Ziel der Förderung ist, dass Erfolgsmodelle Kommunaler Pflegekonferenzen entstehen, von denen andere Kommunen lernen können. Das Land hat den KVJS damit beauftragt, das Förderverfahren für den Förderaufruf durchzuführen. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2020. Ansprechpartnerin beim KVJS ist Frau Julia Knobelspies, E-Mail schreiben. Den Förderaufruf und den Bewerbungsbogen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg stellte Zuwendungsmittel in Höhe von 7,6 Millionen Euro für das Förderprogramm "Solitäre Kurzzeitpflegeplätze" zur Verfügung. Diese Mittel sind inzwischen vergeben. Eine Antragstellung für das Förderprogramm ist daher nicht mehr möglich. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Bisher kürzte man im Jahr 2019 beim Unterzeichnen von Dokumenten, Überweisungen oder Verträgen die Jahreszahl mit "19" ab. Von einer solchen Abkürzung raten Verbraucherschützer für das Jahr 2020 dringend ab. Betrügern könnte sich sonst die Möglichkeit eröffnen, Dokumente zu fälschen, indem sie diese nachträglich durch Änderung der mit "20" abgekürzten Jahreszahl vor- oder zurückzudatieren, um daraus Kapital zu schlagen. So ließe sich eine unterschriebene Zahlungsverpflichtung, die zum Beispiel auf den 1.1.20 datiert ist, sehr einfach auf den 1.1.2019 zurückdatieren, um damit weiteres Geld einzutreiben. Deshalb ist es sicherer, die Jahreszahl 2020 komplett auszuschreiben. Anfang Februar startet das Schülerstipendienprogramm Talent im Land in die nächste Runde. Das Programm, das aus finanzieller und ideeller Förderung besteht, richtet sich an begabte Schülerinnen und Schüler, die auf ihrem Bildungsweg zum Abitur bzw. zur Fachhochschulreife Hürden zu überwinden haben. 2003 von der Robert Bosch Stiftung und der Baden-Württemberg Stiftung initiiert, wird es seit letztem Jahr von der Baden-Württemberg Stiftung und der Josef Wund Stiftung getragen. Zu guter LetztAngaben über die Bildrechte der hier veröffentlichten Fotos, Logos und Grafiken stehen im Bildnachweis. ......................................................... Aufgabenverteilung und Ansprechpersonen im Dezernat 2 finden Sie hier. ......................................................... Den nächsten Newsletter gibt es voraussichtlich Mitte März 2020. ......................................................... Newsletter verpasst? ......................................................... Der Newsletter-Soziales ist ein Service exklusiv für KVJS-Mitglieder, die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Das Copyright für den Newsletter liegt beim KVJS. Die dienstliche Verwendung von Inhalten des Newsletters ist mit Angabe der Quelle gestattet. ......................................................... Newsletter empfehlen Wenn Sie Fragen zum Newsletter haben, Kritik oder Lob aussprechen möchten, wenden Sie sich einfach an die Newsletter-Redaktion (siehe unten). ......................................................... Newsletterdaten: |
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