Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Die Allgemeinen bzw. Kommunalen Sozialen Dienste der 46 Jugendämter in Baden-Württemberg nehmen zentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahr, so z. B. die einzelfallbezogene Beratung, Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung der erzieherischen Hilfen. Für junge Menschen und Familien ist der ASD erste Anlaufstelle für alle möglichen Themen der Alltagsbewältigung. Rechtliche Grundlage des Handelns des ASD ist das Sozialgesetzbuch, insbesondere das Achte Buch (VIII), Kinder- und Jugendhilfe.

Die Verantwortungsbereiche des Allgemeinen Sozialen Dienstes beinhalten insbesondere die:

  • Mitgestaltung der „Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien“ im Sinne des § 1 Abs. 3 Ziffer 4 SGB VIII. Daraus abgeleitet die Mitwirkung an der sozialräumliche Vernetzung von Akteuren, die für diese Zielgruppe relevant sind,
  • Einleitung von Hilfen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen,
  • offene Beratung (Orientierungsberatung) und lebensfeldorientierte, ganzheitliche Beratung und Hilfen, allgemeine Sozial- und Lebensberatung. Grundinformationen zu verschiedenen Sozialleistungen,
  • weitere Beratungsleistungen wie Erziehungs- und Familienberatung, Trennungs- und Scheidungsberatung, Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII),
  • Verantwortung für Bedarfsprüfung, Vermittlung, Hilfeplanung und Steuerung von erzieherischen Hilfen.

 

Das Landesjugendamt unterstützt in diesem Arbeitsbereich insbesondere durch:

  • die Förderung der fachlichen Weiterentwicklung in Kooperation mit den Fach- und Leitungskräften aus dem Arbeitsfeld,
  • organisation und verantwortliche Durchführung von regelmäßigen landesweiten Arbeitstagungen zur Fachdiskussion und zum kollegialen Erfahrungsaustausch für Leiterinnen und Leiter der Sozialen Dienste,
  • die Bearbeitung von Einzelanfragen aus dem Arbeitsfeld Soziale Dienste,
  • die Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen (z. B. dem Justizministerium Baden-Württemberg),
  • de Erarbeitung von Arbeitshilfen, Bereitstellung von Materialien,
  • arbeitsfeldspezifische Fortbildungsangebote für Fachkräfte der Sozialen Dienste im Land (z. B. Einführungskurse für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger).