Ausstellung gegen das Vergessen – Heimalltag zwischen 1949 und 1975

Heime sollten für Kinder eine Zuflucht vor häuslicher Gewalt sein. Für manche wurden sie zur Hölle. Eine Wanderausstellung zeigt seit Juli 2015 die Heimerziehung in Baden-Württemberg zwischen 1949 und 1975.

Der KVJS unterstützt die Ausstellung des Landesarchivs Baden-Württemberg mit 15.000 Euro. „Was damals an Leid und Unrecht geschah, soll nicht in Vergessenheit geraten“, sagt der stellvertretende Leiter des KVJS-Landesjugendamtes Reinhold Grüner. „Vor allem möchten wir daraus lernen.“ Über 500 Säuglings-, Kinder- und Jugendheime gab es zwischen 1949 und 1975 in Baden-Württemberg. Nicht alle Jungen und Mädchen wurden in den Heimen misshandelt oder missbraucht, auch wenn zuweilen der Eindruck entsteht. Allerdings gehörten Schläge und harte Strafen zur Erziehung und massive körperliche Gewalt war offensichtlich in vielen Heimen erklärtes Erziehungsmittel. 

Seit Juli 2015 zeigen Historiker eine Wanderausstellung über den damaligen Alltag in Einrichtungen. „Das Landesarchiv will nicht nur informieren, sondern auch über Missstände aufklären und den Schicksalen ehemaliger Heimkinder nachspüren“, sagt die Kuratorin der Ausstellung Nadine Seidu. Die Macher zeigen Beispiele der damaligen Speisepläne, Regel- oder Strafkataloge. Auf 22 Stelltafeln beleuchten sie Gewalt in Einrichtungen oder erklären, wo Heimkinder sich beschweren konnten und ob es etwas nützte. Zudem listet die Schau Versuche der Wiedergutmachung und die Konsequenzen für heutige Heime auf. 

Auch Landesjugendämter trugen Verantwortung

Die Ausstellung thematisiert auch die Rolle der Jugendämter und der Landesjugendämter. Beispiel: Die Landesjugendämter konnten Heimunterbringungen anordnen, wenn nach ihrer Einschätzung Jugendlichen Verwahrlosung drohte oder bereits eingetreten war. Grundlage war das Jugendwohlfahrtsgesetz. Durch die Jugendämter eingewiesen wurden Jungen und Mädchen, deren Zuhause aus den Fugen geraten war, aber auch Kinder aus Familien, die von der damaligen Norm abwichen. Das waren etwa nicht eheliche Kinder, Kinder von Alleinerziehenden oder von Frauen mit ungewöhnlichem Lebensweg.

Unvorstellbar niedrige Tagessätze

In den Heimen herrschten häufig Missstände. Grund waren schlecht ausgebildete Erziehende oder ein katastrophaler Betreuungsschlüssel. „Manche Heime hatten aus heutiger Sicht unvorstellbar niedrige Tagessätze“, berichtet Grüner. Zuweilen finanzierten sich Heime zusätzlich, indem sie die Kinder als kostenlose Arbeitskräfte einsetzten, zum Beispiel bei der Ernte oder im Steinbruch. „Ein Junge verlor dabei sein Bein.“

Bis 1961 gab es keine institutionalisierte Heimaufsicht. Die (Landes-)Jugendämter reagierten, wenn sie bei der ihnen obliegenden Einzelfallhilfe von Missständen erfuhren. 1961 wurde eine systematische Heimaufsicht durch die vier Regierungspräsidien eingeführt. Ab 1964 waren die Landesjugendämter der Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg-Hohenzollern zuständig.

Oft wurde die Heimaufsicht aber erst gar nicht eingeschaltet. Die Kinder hatten wenig Chancen, sich zu beschweren. Selten kannten sie ihre Rechte. Sie misstrauten Behörden und wurden von niemandem unterstützt. Auch die Einrichtungen schwiegen. Erfuhren die Aufsichtsämter von Missständen, kam es vor, dass sie den Kindern nicht glaubten, zumal es keine Beweise gab und das Heim alles abstritt. Kirchliche Träger etwa genossen großes Vertrauen, sagt Reinhold Grüner. „Die Aufsicht hat sicher öfters versagt.“

„Wir haben viel gelernt“, zieht Grüner Bilanz. Heute sind regelmäßige Hilfeplangespräche unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Standard. Nach dem Achten Sozialgesetzbuch müssen Einrichtungen Ereignisse, die das Kindeswohl beeinträchtigen, der Aufsicht beim Landesjugendamt melden. „Durch strukturelle Mindestvoraussetzungen wird zudem ein Rahmen gesetzt, der präventiv wirkt.“ Heime müssen etwa eine bestimmte Zahl an Fachkräften, Räumen, Raumgrößen und Fortbildungen nachweisen. Bei Problemen kann das Landesjugendamt Heime beraten, Auflagen erteilen, Einzelpersonen die Tätigkeit untersagen oder einem Heim die Betriebserlaubnis entziehen.

Für heutige Heimkinder bietet der KVJS die Broschüre „deine Rechte“. Für Heimerziehende hat der KVJS Fortbildungen im Programm. Das KVJS-Landesjugendamt genehmigt eine Einrichtung nur, wenn sie bereits in ihrer Konzeption Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche vorsieht. Und der Verband hat die Wissenschaft beauftragt zu erforschen, wie weit Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Heimen auch verwirklicht sind – und was zu tun bleibt.

Wanderausstellung

Verwahrlost und gefährdet?

Heimerziehung in Baden-Württemberg
1949 – 1975

 

Termine

Beim Landesarchiv Baden-Württemberg finden Sie den aktuellen Standort der Wanderausstellung.

 

Eintritt

Der Eintritt für die Wanderausstellung ist frei.

 

Begleitband

Begleitband „Verwahrlost und gefährdet?“
Stuttgart 2015
15 Euro
ISBN: 978-3-17-028872-0