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Guten Tag,

der 14. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) hat mit einem tollen Gespräch des Bundespräsidenten Christian Wulff mit 16 Jugendlichen geendet. Nichts hätte besser die Stärkung der Teilhabe von jungen Menschen und deren demokratischen Mitwirkungsrechten zum Ausdruck bringen können.

Mehr als 45.000 TeilnehmerInnen sorgten für einen Besucherrekord beim DJHT auf dem Messegelände in Stuttgart. Ein großartiger Erfolg war auch der eindrucksvolle gemeinsame Auftritt der Kinder- und Jugendhilfe der öffentlichen und freien Träger in Baden-Württemberg im "Markt der Kinder- und Jugendhilfe". Diese sichtbar gute Kooperation aller Beteiligten leistete einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen des gesamten DJHT.Die Botschaft, die der Vorsitzende der AGJ Norbert Struck zum Abschluss des Kinder- und Jugendhilfetags formulierte - "Kein Kind und kein Jugendlicher darf in unserer Gesellschaft verloren gehen, Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gesellschaft" - deckt sich mit der Kernaussage des Demografieberichts des KVJS-Landesjugendamts. Hoffnungsvoll stimmt mich, dass noch kein anderer Bericht des KVJS eine solche kommunalpolitische Aufmerksamkeit erfahren hat.

Mehr zum Kinder- und Jugendhilfetag und dem eindrucksvollen gemeinsamen Auftritt der baden-württembergischen Kinder- und Jugendhilfe finden Sie hier.

Aktuelles aus der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 19.07.2011 beim KVJS in Stuttgart

                           
In der Sommersitzung des Landesjugendhilfeausschusses wurde über die aktuelle Haushaltssituation des KVJS informiert. Die ersten beiden Quartale 2011 deuten für dieses Jahr eine stabile und planmäßige Haushaltsentwicklung an. Zum 01.01.2012 wird das Haushalts- und Rechnungswesens im KVJS auf die Kommunale Doppik und einen Produkthaushalt umgestellt.

Frau Sauerteig, Geschäftsführerin der Aktion Jugendschutz Landesstelle Baden-Württemberg (ajs), stellte die Arbeit der ajs vor. Sie berichtete vor allem über die beiden Projekte "LandesNetzWerk für medienpädagogische Elternarbeit" und "Medienpädagogische Fortbildung für die Sozialpädagogische Familienhilfe", die landesweit im Rahmen der Initiative "Kindermedienland" mit Beteiligung der Jugendämter durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Projekte qualifiziert die ajs Fachkräfte als Multiplikator/innen für die Elternarbeit und macht auch Angebote direkt für Familien, zur Unterstützung auf dem Weg durch den Mediendschungel. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.ajs-bw.de

Auf der Basis der vom KVJS-Landesjugendamt landes- und bundesweit durchgeführten Abfrage befasste sich der Ausschuss mit den aktuellen Entwicklungen in der Kindertagespflege. Zur Ausgestaltung der weiteren Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Dies begrüßte auch die zur Sitzung als Sachverständige eingeladene Vorsitzende des Landesverbandes der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e. V. Der Landsverband wird in der Arbeitsgruppe mitwirken.

Der Landesjugendhilfeausschuss hat in der Sitzung der Förderung von acht Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Jahr 2011 zugestimmt. Für die künftige Förderung ab 2012 wurden neue Förderschwerpunkte beschlossen. Vorrangig werden künftig Projekte zu den Förderschwerpunkten "Inklusion für behinderte Kinder und Jugendliche", "Kinderarmut und Gesundheit" und "Partizipation von Kindern und Jugendlichen" gefördert.
Außerdem wurde im Ausschuss über die Verwendung der Mittel zur Förderung von überregionalen Maßnahmen der Jugendarbeit und der Fortbildung von Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit und der Fortbildung von Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe im Jahr 2010 berichtet.

Für gut befunden und verabschiedet hat der Landesjugendhilfeausschuss die neu erarbeiteten Arbeitsmaterialien "Adoption - ein Thema für den Schulunterricht". Diese Arbeitsmaterialien sollen es den Lehrkräften an den Schulen in Baden-Württemberg erleichtern, das Thema Adoption im Unterricht zu behandeln.

Fortbildung

Die beiden Fortbildungsprogramme 2011 und alle aktuellen Veranstaltungen des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie auch auf unserer Homepage unter

http://www.kvjs-fortbildung.de


Auf folgende, in nächster Zeit geplante Veranstaltungen möchten wir Sie aufmerksam machen:

Methoden der Gesprächsführung

12.09. - 14.09.2011 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Informationen und Anmeldung hier .

Tageseinrichtungen für Kinder werden Familienzentren

14.09. - 15.09.2011 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein

Informationen und Anmeldung hier.

Cross Work - neue Wege in der Genderpädagogik

Gemeinsame Veranstaltung mit der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenpolitik Baden-Württemberg e. V.
27.09.2011 beim KVJS in Stuttgart
Informationen und Anmeldung hier .

Teamarbeit / Kollegiale Zusammenarbeit

28.09. - 30.09.2011 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Informationen und Anmeldung hier .

Bindung und ihre Bedeutung für die Ausgestaltung von Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses

29.09. - 30.09.2011 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen
Informationen und Anmeldung hier .

Fachtag zur Integration und Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen

07.10.2011 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Informationen und Anmeldung hier .

Forum Bildung: Die Welt mit den Augen der Kinder sehen - die Kinderperspektive in pädagogischen Konzeptionen und im Alltag der Tageseinrichtung

07.10.2011 beim KVJS in Stuttgart
Informationen und Anmeldung hier .

Arbeitstagung Kindertagespflege

10.10.2011 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen
Informationen und Anmeldung hier .

Zielformulierung in der Hilfeplanung

19.10. - 21.10.2011 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Informationen und Anmeldung hier .

Schule: (K)ein Problemfeld für Pflegekinder

Gemeinsame Veranstaltung mit der Pflegeelternschule Baden-Württemberg e. V.
25.10.2011 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Informationen und Anmeldung hier .

Brüche vermeiden - Brücken bauen: Gelingensfaktoren in der Arbeit mit Kindern auf dem Weg vom Kindergarten in die Schule

26.10. - 27.10.2011 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen
Informationen und Anmeldung hier .

Systemische Gesprächsführung

26.10. - 28.10.2011 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Informationen und Anmeldung hier .

Vermittelnde Beratung und Mediation

20.09. - 22.09.2011 und 06.02. - 07.02.2012 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen
Informationen und Anmeldung hier .

 

 

 
Rechtsprechung/ Gesetzesvorhaben

 

Sachstand zum Bundeskinderschutzgesetz


Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme vom 27. Mai 2011 die generelle Zielsetzung für ein Bundeskinderschutzgesetz. Gleichzeitig sieht er jedoch einen umfangreichen Nachbesserungsbedarf. Er bedauert, dass die Bundesregierung den präventiven Schutz von Kindern als alleinige Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ausgestaltet. Es sei notwendig, auch die Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens zu verbessern. Das Gesundheitswesen solle in die staatliche Mitverantwortung genommen werden. Der Bundesrat fordert den Einsatz von Familienhebammen zu streichen. Stattdessen soll der Behandlungszeitraum der normalen Hebammen von zwei auf sechs Monate verlängert werden. Die vorgesehenen Regelungen zur Einführung verbindlicher Standards im Kinderschutz sollen gestrichen werden. Der Bundesrat erwartet, dass der Bund die durch das Gesetz entstehenden finanziellen Mehrbelastungen der Länder dauerhaft und vollständig ausgleicht.

Die Bundesregierung hat sich am 22. Juni 2011 zur Stellungnahme des Bundesrats geäußert. Sie hat die oben genannten Änderungsvorschläge des Bundesrats abgelehnt. Zugestimmt hat die Bundesregierung der Forderung des Bundesrates, dass die Verantwortung für Kinderschutznetzwerke klar beim örtlichen Träger der Jugendhilfe liegen soll. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 01.07.2011 in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse des Bundestags überwiesen.
 


Stärkung der Kinderrechte


Am 17. Juni 2011 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dem Entwurf des Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention zur Errichtung eines Individualbeschwerdeverfahren für Kinder zugestimmt. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen muss dem Zusatzprotokoll noch zustimmen. Wird der Entwurf angenommen, steht er den Staaten zur Unterzeichnung und Ratifizierung offen. Mit dem Individualbeschwerdeverfahren erhalten Kinder die Möglichkeit, Verletzungen ihrer Rechte im Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen in Genf zu rügen.


Verstoß gegen Grundrechte bei gerichtlicher Anordnung einer Psychotherapie


Der gerichtlichen Anordnung, dass sich ein Elternteil wegen eingeschränkter Erziehungsfähigkeit einer Psychotherapie unterziehen soll, fehlt es an einer Gesetzesgrundlage. Sie stellt einen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Da die Psychotherapie regelmäßig eine Analyse der seelischen Verfassung und persönlichen Denkweisen des Patienten durch den Therapeuten erfordert und vom Patienten seinerseits eine intensive Auseinandersetzung mit sich selbst verlangt, berührt die Psychotherapie den höchstpersönlichen, durch Art. 2 I i.V. mit Art 1 I GG geschützten Lebensbereich. BVerfG, Beschluss vom 01.12.2010 – 1 BvR 157210


Unzulässige Selbstbeschaffung eines Internatsbesuchs


Eine Selbstbeschaffung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form eines Internatsbesuchs wegen ADS ist nur dann im Sinne des § 36a Abs. 3 SGB VIII wegen Dringlichkeit zulässig, wenn auch ein vorübergehender Verbleib bis zur Entscheidung des Jugendamts in der bisherigen Schule unzumutbar ist. Ansprüche nach § 35a SGB VIII bestehen nicht fort, wenn im Verlauf eines Schulbesuchs im Internat die Teilhabebeeinträchtigung entfällt und sie auch bei erneutem Wechsel auf eine öffentliche Schule nicht sicher droht. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen und damit ein Berufungsurteil des Verwaltungsgerichtshofs Hessen bestätigt. BVerwG, Beschluss vom 17.02.2011, 5 B 43.10


Keine Befangenheitsablehnung von Mitarbeitern des Jugendamts in gerichtlichen Verfahren


In Kindschaftssachen ist nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle eine Ablehnung von Mitarbeitern des Jugendamts oder des Jugendamts selbst wegen Befangenheit nicht möglich. Das Gericht hat eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts zurückgewiesen mit der Begründung, dass eine Ablehnung wegen Befangenheit gemäß § 6 FamFG in Verbindung mit §§ 41 ff ZPO schon nach dem ausdrücklichen Wortlaut in § 6 FamFG ausschließlich gegenüber Gerichtspersonen in Betracht kommt. Dies sind Richter, Rechtspfleger oder Urkundspersonen. Eine entsprechende Anwendung kommt nur insoweit in Betracht, als innerhalb eines justizförmigen Verfahrens Amtsträger oder Stellen vergleichbar tätig sind. Mitarbeiter des Jugendamts zählen nicht zu diesen Stellen. Das Jugendamt ist nicht Hilfsorgan des Gerichts sondern nimmt eine selbständige gesetzliche Aufgabe wahr.
OLG Celle, Beschluss vom 25.02.2011 – 10 WF 48/11


Kindergeld für Geschwister zählt bei der Berechnung des Kostenbeitrags nicht als Einkommen


Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass bei der Berechnung des jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags das Kindergeld, das für die Geschwister des untergebrachten Kindes gezahlt wird, nicht zum Einkommen der Eltern zu zählen ist. Nach dem Jugendhilferecht zählen Einkünfte aus staatlichen Leistungen nicht zum Einkommen, die einem „ausdrücklich genannten Zweck“ dienen. Dies trifft auf das Kindergeld zu. Nach den gesetzlichen Regelungen, namentlich im Einkommensteuergesetz, dient das Kindergeld in erster Linie der Sicherung des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Das Kindergeld ist danach eine für das jeweilige Kind bestimmte Leistung. BVerwG, Urteil 5 C 10.10 vom 12. Mai 2011.

Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail Adresse richten: Reinhard.Pilz@kvjs.de


Neue Daten zur Kindertagesbetreuung - Bericht 2010

Wie schon im Vorjahr zeigt eine deutliche Steigerung bei den Kleinkindgruppen/Krippen, dass die Ausbauanstrengungen für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren sich nicht nur auf den Umbau vorhandener Plätze, sondern verstärkt auch auf die Schaffung neuer Plätze ausrichten. Hier macht sich u.a. auch das Investitionsprogramm des Bundes bemerkbar. ..mehr..

Einschätzskala zur Erkennung von Kindeswohlgefährdung für die Kita erfolgreich getestet

Durch den in § 8a des SGB VIII konkretisierten Schutzauftrag der öffentlichen Jugendhilfe werden die Aufgaben des Jugendamtes präzisiert und die öffentlichen Träger verpflichtet, in Vereinbarungen mit den Trägern von Diensten und Einrichtungen sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag ebenfalls innerhalb geregelter Verfahren wahrnehmen.
Um den Einrichtungen mehr Sicherheit bei der Gefährdungseinschätzung zu geben und die strukturierte Erfassung von Anhaltspunkten zu erleichtern, wurde von der Forschungsgruppe Verhaltensbiologie des Menschen (FVM) im Auftrag des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) eine "Einschätzskala zur Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII in Kindertageseinrichtungen" für 0- bis 6-jährige Kinder entwickelt (KiWo-Skala KiTa).
Die pädagogischen Fachkräfte meldeten nach der Erprobungsphase mehr Sicherheit beim Erfüllen des Schutzauftrags und mehr Unterstützung bei der Überprüfung einer Gefährdungsvermutung und Dokumentation von Gefährdungsfällen zurück.
Die von den Projektkitas eingebrachten Ergänzungs- und Veränderungsvorschläge wurden bei der Überarbeitung der Materialien berücksichtigt. Die praxiserprobte Version der KiWo-Skala sowie des dazugehörigen Manuals und Ablaufschemas stehen nun der Praxis zur Verfügung. ...mehr...

Quelle: Pressemitteilung der Forschungsgruppe Verhaltensbiologie des Menschen (FVM) vom 6.7.2011

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Telefon: 0711 6375-212
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