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bei der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 09.07.2014 stand die Kooperation von Jugendhilfe und Schule beim Ausbau der Ganztagsschulen im Mittelpunkt. Nach der Teilnahme von Frau Sozialministerin Katrin Altpeter bei der Frühjahrssitzung, erläuterte diesmal als Ergänzung Frau Staatssekretärin Marion von Wartenberg für das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die jugendpolitischen Ziele der zweiten Obersten Landesjugendbehörde. Die Ganztagsschule soll erfreulicherweise mit außerschulischen Partnern bei der Gestaltung des Ganztags kooperieren. Hierzu haben die Kooperationspartner eine Rahmenvereinbarung mit dem Kultusministerium unterzeichnet. Um die gemeinsame Umsetzung voranzubringen hat der Landesjugendhilfeausschuss einstimmig beschlossen:

 

- Der Landesjugendhilfeausschuss fordert das Land Baden-Württemberg auf, im Schulgesetz eine Verpflichtung der Schulen zur Kooperation mit der Jugendhilfe analog zu § 81 Nr. 3 SGB VIII zu verankern.


- Die Verwaltung des Landesjugendamtes wird beauftragt, beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg auf den Abschluss einer speziellen Rahmenvereinbarung für die Kooperation der Schulen mit der Kinder- und Jugendhilfe hinzuwirken und darauf aufbauend eine gemeinsame Arbeitshilfe für die Praxis zu veröffentlichen.


Wir werden darauf drängen, dass dieses einstimmige Votum in der konkreten Umsetzung des Ausbaus der Ganztagsschulen von der Landesregierung aufgenommen wird und es uns gemeinsam gelingt die Kinder- und Jugendhilfe als wichtigsten Partner der Ganztagsschule zu etablieren.


Mit freundlichen Grüßen

Roland Kaiser

Der Juli-Newsletter als Onlineversion.
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Themen der Ausgabe Juli 2014
  • KVJS unterzeichnet Kooperationsoffensive Ganztagsschule
  • 15. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag in Berlin vom 03. - 05.06.2014
  • Neue Statistik der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit
  • Rundschreiben
  • Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben
  • KVJS-Fortbildung Jugendhilfe
  • Kostenlose Fortbildungen für Erzieher
  • Schulungsmodule zu LiSe-DaZ und zum Thema Sprache
  • Kinder- und Jugendhilfe – Zwischen Inklusion und Ausgrenzung
  • Stiftung Weltethos – Frühe Bildung
  • Kinderschutzkonferenz am 05.09.2014
  • Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis
KVJS unterzeichnet Kooperationsoffensive Ganztagsschule

Der Ausbau der Ganztagsschulen geht voran: Der Landtag wird sich noch vor der Sommerpause abschließend mit dem Gesetzentwurf des Kultusministeriums zur Verankerung der Ganztagsschule an Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen im Schulgesetz befassen. Kultusminister Andreas Stoch hat bereits mit dem Städtetag und rund 40 weiteren Vereinigungen und Verbänden, wie  Handwerkstag, Landesmusikrat oder den Kirchen, eine Rahmenvereinbarung „Kooperationsoffensive Ganztagsschule" abgeschlossen. Mit der Aussage „Ganztagsschule öffnen – Netzwerke bilden – Kinder und Jugendliche stärken"  bekräftigen alle Beteiligten das Ziel der neuen gesetzlichen Regelung, die Ganztagsschule in Kooperation mit außerschulischen Partnern zu gestalten. Für den KVJS hat Verbandsdirektor Prof. Roland Klinger die Kooperationsoffensive unterzeichnet http://www.km-bw.de/,Lde/1890653/?LISTPAGE=131491

Das neue Konzept für Ganztagsschulen an Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen soll zum Schuljahr 2014/15 starten. Die Auftaktveranstaltung ist am 21. Juli 2014 im Konzerthaus Karlsruhe. Das KVJS-Landesjugendamt ist dort mit einem Stand vertreten. ...mehr...

Welche Auswirkungen der Ausbau auf die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg hat und wie sie selbst eine aktive und mitsteuernde Rolle einnehmen kann, war Gegenstand einer Forschung des KVJS. Das KVJS-Landesjugendamt bietet nun eine Begleitung für Stadt- und Landkreise an, die eine schulbezogene Jugendhilfeplanung voranbringen wollen. Zudem hat der KVJS ein Praxishandbuch „Kinder- und Jugendhilfe gestalten – Ganztagsschule als Impuls für kommunale Praxisentwicklungen“ herausgegeben. Die Broschüre kann im Internet heruntergeladen oder als Drucksache kostenfrei bestellt werden: http://www.kvjs.de/forschung/forschung-in-der-praxis-transfer-phase/ganztagesschule.html

Am 03.12.2014 wird das KVJS-Landesjugendamt zusammen mit der Serviceagentur Ganztägig lernen, dem Landesinstitut für Schulentwicklung und der Landesarbeitsstelle Kooperation eine Tagung zur qualitativen Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte von Ganztagsgrundschulen durchführen. Kultusminister Andreas Stoch wird die Tagung eröffnen, bei der Prof. Thomas Rauschenbach aus Sicht der Sozialpädagogik und Prof. Falk Radisch aus Sicht der Schulpädagogik das Thema beleuchten werden. Das genaue Programm wird nach den Sommerferien auf der Fortbildungshomepage des KVJS veröffentlicht.

15. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag in Berlin vom 03. - 05.06.2014

Am Programm des Fachkongresses beteiligte sich das KVJS-Landesjugendamt mit mehreren gut besuchten Veranstaltungen. Roland Kaiser, Leiter des KVJS-Landesjugendamts, brachte die aktuellen Entwicklungen in Baden-Württemberg sowie die Impulse des KVJS-Forschungsvorhabens zur Ganztagsschule in das Fachforum ein, das die AGJ gemeinsam mit dem Schulausschuss der Kultusministerkonferenz zum Thema „Mehr kann mehr – Wie sich Kinder- und Jugendhilfe und Ganztagsschule gegenseitig bereichern" veranstaltete. Die Ergebnisse des KVJS-Forschungsvorhabens waren zusammen mit einem Modellprojekt der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe auch Gegenstand eines Workshops des Instituts für soziale Arbeit (ISA) unter dem Titel „Hilfen zur Erziehung in der Ganztagsschule – Chancen und Herausforderungen." Kathrin Binder und Dr. Ulrich Bürger hielten einen gemeinsamen Vortrag zur Bedeutung des Aufwachsens in spezifischen Lebenslagen für die Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen. „Kinder- und Jugendhilfe im „Kritischen Jahrzehnt" – Herausforderungen und Perspektiven im Kontext des demografischen Wandels" war Gegenstand eines weiteren Vortrags von Dr. Ulrich Bürger. Mit Prof. Merchel diskutierte Dr. Bürger auf einem Fachforum des Paritätischen Gesamtverbands das Thema "Jugendhilfeplanung und eigenständige Jugendpolitik: Faktenwissen erzeugen und (fach)politische Entscheidungen strukturieren" http://www.ganztagsschulen.org/de/7424.php

 
Treffpunkt Berlin: Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit in der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Landesjugendämter und Jugendämter zeigte Flagge beim 15. Deutschen Jugendhilfetag vom 03. - 05.06.2014 im Berliner Messezentrum.

Erstmals wurde der repräsentative Ausstellungsstand auch mit kommunalen Jugendamtsecken bereichert. So waren die Jugendämter aus dem Ostalbkreis, aus Ludwigshafen, Neuss und dem Kreis Paderborn zusammen mit den BAG-Repräsentanten der Landesjugendämter an drei Tagen vor Ort. Der BAG-Stand war zugleich ein Treffpunkt für Jugendämter und für interessierte Messebesucher. Nach der Eröffnung des Deutschen Jugendhilfetages durch Bundespräsident Joachim Gauck („Kinderschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe und ich wünsche mir, dass alle unsere Kinder frei und selbstbestimmt aufwachsen können!“) gab es im Rund der BAG-Ausstellungsfläche zahlreiche Gespräche und Diskussionen. Nachgefragt waren vor allem aber auch die BAG-Produkte zur Öffentlichkeitsarbeit. „Die Pocket-Broschüre, die in kindlicher Sprache die Arbeit der Jugendämter erklärt, ist der Renner“, so die zufriedene Bilanz vom Andreas Reuter, der die Regie des BAG-Standes in den Händen hatte. Fähnchen dokumentierten die Herkunft der BAG-Besucher: Der größte Ansturm kam diesmal aus Berlin und NRW, aber es kamen Besucher aus allen Bundesländern und sogar aus Frankreich und Polen.

Neue Statistik der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit

Durch das zum 01.01.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (KJVVG) wird die bisher 4-jährlich durchgeführte bundeseinheitliche Statistik der Maßnahmen der Jugendarbeit ab dem Berichtsjahr 2015 nun alle 2 Jahre durchgeführt. Zudem wird sie erheblich erweitert und umgebaut. So sollen künftig nicht nur gruppenbezogene Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, sondern zusätzlich auch offene Angebote sowie Veranstaltungen und Projekte erfasst werden. Neu sind auch die Angaben zu den bei der Durchführung der Angebote tätigen Personen, durch die nicht nur die Rolle der hauptamtlich Tätigen, sondern auch die der ehrenamtlich Tätigen abgebildet werden soll, sowie Angaben zu einer ggf. bestehenden Kooperation mit Schulen. Ziel ist es, künftig eine aktuellere und aussagekräftigere Datengrundlage für die Planung auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit sowie allgemein für die Gestaltung einer erfolgreichen Jugendpolitik bereitstellen zu können. Die KVJS-Erhebung zu den Personalressourcen in der Jugendarbeit (Stichtag 31.12.2013) lieferte wertvolle Erfahrungen zur Erhebungspraxis und zur Beschreibung des Merkmals „Kinder- und Jugendarbeit", die Herr Werner Miehle-Fregin in die Expertenworkshops beim Statistischen Bundesamt zur Vorbereitung der neuen Angebotsstatistik einbringen konnte. Näheres zu dieser Statistik finden Sie im Flyer des Statistischen Landesamts. Das Statistische Landesamt wird noch im laufenden Jahr eine Informationsveranstaltung zur Vorbereitung der neuen Statistik durchführen. Außerdem wird im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsplans Jugend Baden-Württemberg am 28. Januar 2015 in Stuttgart eine gemeinsame Tagung für Jugendhilfeplaner und Kommunale Jugendreferenten stattfinden, bei der es ebenfalls um die Verbesserung der empirischen Datenlage in der Kinder- und Jugendarbeit gehen wird. Zu beiden Veranstaltungen wird noch gesondert eingeladen.

Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt. Darin sind einige Änderungen des Sexualstrafrechts vorgesehen.

Unter anderem soll

  • die Altersgrenze in der verjährungsrechtlichen Ruhensregelung des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB auf das 30. Lebensjahr des Opfers angehoben werden,
  • die Vorschrift des § 174 StGB erweitert werden, um dem strukturellen Macht- und Autoritätsgefälle in Institutionen besser gerecht zu werden,
  • eine ausdrückliche Regelung in §§ 184b, 184c StGB-E eingefügt werden, wonach auch Schriften, die die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes oder Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zum Gegenstand haben, unter den Begriff der kinder- bzw. jugendpornografischen Schriften fallen.

Sukzessivadoption für Lebenspartner beschlossen

Der Bundestag hat am 22.05.2014 das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner beschlossen.

Anforderungen an die Begründung einer Kindeswohlgefährdung

Eine latente Gefahrensituation im Haushalt der Mutter reicht für einen Eingriff nach § 1666 Abs. 1 BGB nicht aus. Vielmehr bedarf es einer nachhaltigen Kindeswohlgefährdung. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebietet, vor einer plötzlichen Herausnahme der Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung sowie der Trennung von ihrer Mutter und der Unterbringung in einer Pflegefamilie deren Folgen ins Verhältnis zu den negativen Folgen eines weiteren Ver-bleibens der Kinder bei der Mutter zu setzen.
Bundesverfassungsgericht – Kammerentscheidung – vom 24.03.2014, 1 BvR 160/14

Unterbringung eines Kindes bei Verwandten statt Heimunterbringung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Gerichte ohne weitergehende Sachverhaltsaufklärung angesichts besonderer Schwere und zeitlicher Nähe einer dem Kind drohenden Gefahr eine Trennung des Kindes von seinen Eltern veranlassen kann. Ist eine Verwandtenunterbringung zur Abwendung der Kindeswohlgefahr ebenso geeignet, genügt die Heimunterbringung nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Sie verstößt dann gegen das Grundrecht der Eltern aus Art. 6 Grundgesetz.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.04.2014 – 1 BvR 3121/13

Rechtliche Vorgaben für Standards einer Rufbereitschaft beim Jugendamt

Auf Anfrage des Jugendamts des Schwarzwald-Baar-Kreises hat das KVJS-Landesjugendamt eine gutachtliche Stellungnahme des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. eingeholt. In der Stellungnahme vom 25.03.2014 werden zusammenfassend folgende Aussagen getroffen:

  • Bei jedem Jugendamt muss eine Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten organisiert werden. Formalrechtlich können auch andere Organisationseinheiten des Jugendamts (z.B. kommunale Erziehungsberatungsstelle) in die Rufbereitschaft eingebunden werden. Allerdings müssen diese fachlich in der Lage sein, eine Inobhutnahme zu übernehmen. Für eine gemeinsame Gefährdungseinschätzung ist die Polizei nicht geeignet.
  • Es ist ausreichend, wenn in den Nachtstunden bei dringender Gefahr die Fachkraft den Minderjährigen in Obhut nimmt und die Risikoabschätzung am folgenden Tag oder, falls dies nach der ersten Einschätzung verantwortbar scheint, am folgenden Werktag vorgenommen wird. Das Erfordernis einer dauerhaften „Teambesetzung“ der Rufbereitschaft durch mehrere Fachkräfte besteht nicht.
  • Die Vorgaben des SGB VIII ermöglichen keine interkommunale Zusammenarbeit, das heißt, es ist nicht zulässig ein anderes Jugendamt mit der Durchführung einer Rufbereitschaft zu beauftragen.

Herausgabe von Identitätsdaten eines Informanten bei begründetem Verdacht einer Straftat

Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass das Jugendamt Identitätsdaten eines Informanten auf richterlichen Beschluss jedenfalls dann herausgeben muss, wenn ein begründeter Verdacht einer Straftat des Informanten besteht. Der besondere Vertrauensschutz nach § 65 SGB VIII entfällt bei Informanten, die das Jugendamt bewusst mit falschen Angaben bedienen.
Der Informant hatte dem Jugendamt unter anderem mitgeteilt, dass die Geschädigte Alkoholikerin sei und ihr Kind vernachlässige. Diese Behauptungen haben sich als unwahr herausgestellt.
Landgericht Augsburg, Beschluss vom 24.02.2014, Az. 1 Qs 81/14

Abgrenzung zwischen Inobhutnahme und Ausübung des Aufenthaltsbestimmungs-rechts

Ohne familienrechtlichen Herausgabetitel kann das Jugendamt gegen den Willen einer Pflegefamilie die Herausgabe eines Pflegekinds allein im Wege der (hoheitlichen) Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII unter den dort normierten Voraussetzungen, insbesondere einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl, bewirken.
Pflegeeltern, die nicht Sorgerechtsinhaber sind, steht eine Klagebefugnis gegen die Inobhutnahme eines Pflegekindes durch das Jugendamt nicht zu.
VGH München, Beschluss vom 20.01.2014 – Az. 12 ZB 12.2766

Jugendschutzgesetz keine Anspruchsgrundlage für Schmerzensgeld

Ein Gastwirt muss sich nicht an Schmerzensgeldzahlungen für ein Vergewaltigungsopfer beteiligen, wenn dieser den jugendlichen Täter eingelassen und Alkohol ausgeschenkt hat. Das Jugendschutzgesetz bezweckt den Schutz vor alkoholbedingten körperlichen Schäden und vor Verwahrlosung. Es liegt aber nicht mehr im Schutzbereich der Normen, Jugendliche von der Begehung von Straftaten unter Alkoholeinfluss abzuhalten.
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 15.05.2014 – Az. 902534/13 (noch nicht rechtskräftig)

Kein Schadensersatz für Adoptiveltern wegen fehlender Aufklärung über gesundheitliche Risiken der Adoptivkinder

Adoptiveltern haben keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung durch das Jugendamt über gesundheitliche Risiken bei Adoptivkindern, wenn sie nicht darlegen können, dass die Jugendamtsmitarbeiter von dem Alkoholproblem der Mutter etwas wussten und dies verschwiegen haben.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.05.2014
 

Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: reinhard.pilz(at)kvjs.de

KVJS-Fortbildung Jugendhilfe


Das Tagungs- und Fortbildungsangebot des Landesjugendamtes umfasst alle Bereiche der Jugendhilfe. Die Fachkräfte stehen häufig auch im Spannungsfeld von unterschiedlichen Interessen und manchmal auch in konfliktreichen Situationen.

Auf eine Veranstaltungen möchten wir Sie besonders aufmerksam machen:

Vermittelnde Beratung in Konfliktsituationen
Das strukturierte Verfahren vermittelnder Beratung stellt – in Anlehnung an das Mediations-verfahren Methodenelemente zur Verfügung, die es den Konfliktparteien im Beratungsprozess ermöglichen, selbst Lösungen zu erarbeiten.
15. – 17.09.2014 (Abschnittsveranstaltung) im Bildungszentrum Schloss Flehingen
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
https://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-MS5-1A

Weitere aktuelle Fortbildungen und Tagungen:

Die Melodie des Sommers mit in den Winter nehmen …
04. – 05.08.2014 im KVJS Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
https://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-JSA6-1

Tabletten, Kügelchen und Co. – Medikamente in der Kindertagesbetreuung
15.09.2014 im KVJS Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
https://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-G5-1

Standortbestimmung – ein Seminar für Chefinnen
15. – 16.09.2014 im KVJS Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
https://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-FL2-1

Jahrestagung für Fachkräfte der Adoptionsvermittlung 2014
16.09. – 17.09.2014 im KVJS Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
https://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-ADO1-1j

Sozialpädagogische Familienhilfe – eine Einführung
17. – 19.09.2014  im KVJS Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
https://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-EHSD2-1A

„Dreck härtet ab?“ – Hygienepläne und Infektionsschutz in der Kindertagesbetreuung (Vertiefungskurs)
17.09.2014 beim KVJS in Stuttgart
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
https://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-G3-1

„Achtung Mann!?“ – Männliche Fachkräfte in der Kleinkindbetreuung
24. – 25.09.2014 im Bildungszentrum Schloss Flehingen
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
https://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=14-4-U3-6-1

Kostenlose Fortbildungen für Erzieher

Das Kindergarten-Programm der Baden-Württemberg Stiftung "Komm mit in das gesunde Boot" kann mit Klick auf das Bild gelesen werden.

Schulungsmodule zu LiSe-DaZ und zum Thema Sprache

Die Baden-Württemberg Stiftung bietet Schulungen zum Einsatz der Förderdiagnostik LiSe-DaZ (Linguistische Sprachstandserhebung – Deutsch als Zweitsprache) an. Seit Frühjahr 2014 hat sie ihr Schulungsangebot um Module zu den Themen Spracherwerb, Sprachverhalten und Sprachförderung erweitert. Die Schulungen werden vom Mannheimer Zentrum für Empirische Mehrsprachigkeitsforschung (MAZEM) konzipiert und in Kooperation mit der Paritätischen Akademie und der Verwaltungsschule Baden-Württemberg angeboten. Alle Schulungsmodule im Überblick:

  • Was ist LiSe-DaZ? (½ Tag)
  • LiSe-DaZ (2 Tage)
  • LiSe-DaZ intensiv (2 ½ Tage + 1 Tag Feedbacktreffen)
  • LiSe-DaZ und Sprachförderung (1 Tag)
  • Sprachförderung und Sprachverhalten – ein Überblick (1 Tag)
  • Spracherwerb, Sprachverhalten und Sprachförderung (2 Tage)

Die Schulungen stehen allen interessierten Personen in Baden-Württemberg offen. Weitere Informationen, Beschreibung der Kursinhalte sowie Anmeldung zu den Kursen finden Sie mit Klick auf obenstehendes Logo.

Kinder- und Jugendhilfe - Zwischen Inklusion und Ausgrenzung

Die Tagung der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) findet am 18. und 19.09.2014 in Leipzig statt (Programm und Anmeldung mit Klick auf das Bild).

 

Stiftung Weltethos - Frühe Bildung

Bereits im Kindergarten treffen verschiedene Kulturen, Sprachen und Religionen aufeinander. Umso wichtiger ist es, die Kinder bereits in diesem frühen Alter für einen respektvollen Umgang miteinander zu sensibilisieren. Die Stiftung Weltethos unterstützt Erzieherinnen und Erzieher sowie Grundschullehrkräfte mit verschiedenen Materialien bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe. Ziel ist es, den Grundstock für ethisches Gespür und interkulturelles Verständnis schon bei den ganz Kleinen zu legen.

Zur Presseinformation geht es weiter mit einem Klick auf nebenstehendes Bild.

Kinderschutzkonferenz am 05.09.2014

Die Kinderschutzkonferenz zum Thema "Umsetzung des Kinderschutzauftrages bei Armutsflüchtlingen aus Südosteuropa" findet am 05.09.2014 an der Fachhochschule Dortmund statt.
 
Es wird kein Teilnahmebeitrag erhoben. Die Tagung ist auf 300 TeilnehmerInnen ausgerichtet. Um einen bundesweiten Austausch zu initiieren, wurden pro Bundesland Teilnahmekontingente festgelegt. Daher kann es bei einer verstärkten Nachfrage aus einem Bundesland dazu kommen, dass Interessierte zunächst auf einer Warteliste geführt werden und erst dann eine Teilnahmezusage erhalten, wenn andere Kontingente nicht ausgeschöpft wurden.   - Anmeldung und weitere Informationen -

Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis

Alle Ansprechpartner/innen des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie in unserem aktuellen Organigramm.

Bildnachweis Ausgabe Juli 2014.

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Redaktion:
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