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Roland Kaiser


Der Oktober-Newsletter als PDF-Version 

Informationen aus der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) am 08.07.2015 beim KVJS-Stuttgart

Die Ergebnisse der jährlichen Erhebung des KVJS-Landesjugendamtes zu den Entwicklungen in der Kindertagespflege wurden von Frau Samara, KVJS-Landesjugendamt, vorgestellt. Zum Stichtag 01.03.2015 wurden in Baden-Württemberg 20.725 Kinder (2,78 % mehr als im Vorjahr) durch 6.777 aktive TPP (4,2 % weniger als im Vorjahr) in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut, davon waren 10.285 Kinder (49,6 %) jünger als drei Jahre. 

Frau Samara berichtete auch über das bis zum 31.07.2015 befristete Flexibilisierungspaket U3 in der Kindertagesbetreuung. Das Paket war vor zwei Jahren aufgelegt worden, um den Ausbau der Kleinkindbetreuung  zu erleichtern und Übergangslösungen zu ermöglichen. Aufgrund nur sehr geringer Inanspruchnahme wurde vom Kultusministerium in Abstimmung mit der AG Frühkindliche Bildung beschlossen, das Flexibilisierungspaket nicht mehr zu verlängern.

Frau Binder, KVJS-Landesjugendamt, stellte den Bericht zur „Angebots-, Belegungs- und Personalstruktur in den Einrichtungen der Erziehungshilfe in Baden-Württemberg – Heimbericht 2015 – vor. Zusammenfassend lässt sich hinsichtlich der Angebotsstruktur festhalten, dass sich die Einrichtungslandschaft in Baden-Württemberg – weiterhin – durch eine relativ hohe Konstanz und Stabilität auszeichnet. Die Bedarfsdeckungsquote liegt nahe an einer „idealen“ Versorgungsquote von 100%.
Der Gesamtbericht wird auf der Internetseite des KVJS eingestellt werden.

Dr. Carola Flad (wissenschaftliche Begleitung) sowie Reinhard Gotsch (Projektleiter und Jugendhilfeplaner der Stadt Pforzheim) haben zentrale Ergebnisse des KVJS-Modellvorhabens „Auf Augenhöhe – Multimedialer Zugang zu Familien“ präsentiert. Erklärtes Ziel des Modellvorhabens war es, grundlegende Informationen über das Leben in der Stadt, das Bildungs‐ und Betreuungssystem und die Unterstützungs‐ und Beratungsangebote durch Videos unter Verzicht auf Schriftsprache zu vermitteln. Zielgruppen des Vorhabens sind funktionale Analphabeten und neu zugewanderte Familien, bei denen grundsätzlich Sprachbarrieren und damit verbunden auch kulturelle Barrieren anzunehmen sind. Es entstanden 14 Kurzfilme auf zwei DVDs, die mehrsprachig hinterlegt wurden. Der Abschlussbericht kann von der Internetseite des KVJS heruntergeladen werden:
http://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/forschung_
projekte/foerderprojekte/Abschlussbericht_--Auf_Augenhoehe.pdf
 

Der Landesjugendhilfeausschuss befasste sich auch mit der Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Jahr 2015 und beschloss die Förderung von 10 Vorhaben. Insgesamt waren 24 Anträge eingegangen.

Weiteres Thema der Sitzung war die geplante Kooperationsvereinbarung Jugendhilfe/Ganztagsschule. In der Landesjugendhilfeausschusssitzung am 9. Juli 2014 war die Verwaltung des Landesjugendamtes beauftragt worden, beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg auf den Abschluss einer speziellen Rahmenvereinbarung für die Kooperation der Ganztagsschulen mit der Kinder- und Jugendhilfe hinzuwirken und darauf aufbauend eine gemeinsame Arbeitshilfe für die Praxis zu veröffentlichen. Dieser Auftrag wurde in der Sitzung des XV. Landeskuratoriums für außerschulische Jugendbildung am 24. Juli 2014 unterstützt. Daraufhin wurde die „Arbeitsgruppe Rahmenvereinbarung über die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit der Ganztagsschule nach § 4a SchG“ eingerichtet. Der Landesjugendhilfeausschuss wurde informiert, dass in der AG vereinbart wurde, abschließende Formulierungsarbeiten erst anzugehen, wenn mit dem Kultusministerium die wesentlichen inhaltlichen Eckpunkte erörtert wurden und deutlich geworden ist, welche Inhalte zeichnungsfähig sind. Der Landesjugendhilfeausschuss hat die Verwaltung beauftragt, mit dem Kultusministerium eine Einzelvereinbarung über die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit der Ganztagsschule vorzubereiten.

Rückblickend wurde über die Verwendung der Mittel zur Förderung von überregionalen Maßnahmen der Jugendarbeit und der Fortbildung von Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit sowie zur Förderung der Fortbildung von Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe im Jahr 2014 berichtet. Das KVJS-Landesjugendamt unterstützte diese Felder mit insgesamt 270.000 €.
Im breitgefächerte Spektrum der geförderten Veranstaltungen der Jugendhilfe ging es um Themen wie: Frühkindliche Entwicklungsprozesse, Umgang mit herausforderndem Verhalten, Inklusion. Im Bereich der Jugendarbeit wurden mit den Fördermitteln 44 Maßnahmen, Aktionen und Arbeitshilfen bezuschusst.

Der LJHA wurde über den Stand der Aufarbeitung des Falls Alessio informiert. Am 19.03.2015 hat sich aus dem Kreistag heraus ein Begleitausschuss zur Aufarbeitung des Falles konstituiert. In der Sitzung hatte der Begleitausschuss auch die Zusammensetzung der vorgesehenen Expertengruppe beschlossen. Die erste Sitzung der Expertengruppe war am 22.06.2015.
Am 31.03.2015 hat der Begleitausschuss das Deutsche Jugendinstitut in München (DJI) mit Dr. Heinz Kindler als Gutachter mit der externen Aufarbeitung der Akten des Falles beauftragt. 

Der Landesjugendhilfeausschuss wurde zum Thema Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge über den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher informiert. Herr Ministerialdirigent Segmiller vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg berichtete, dass sich das Bundeskabinett am 15.07.2015 mit dem Gesetzesentwurf beschäftigt.

Rundschreiben

Nr. 19/2015 Ergebnisse der Erhebung zur Entwicklung der Kindertagespflege in Baden-Württemberg 2015

Vorlage LJHA/024/2015

Anlage 1 Rundschreiben Nr. Dez. 4-04/2015

Anlage 2 Rundschreiben Nr. Dez. 4-05/2012

Anlage 3 Anlage 3 zu Vorlage LJHA/024/2015

Anlage 4 Anlage 4 zu Vorlage LJHA/024/2015

Anlage 5 Anlage 5 zu Vorlage LJHA/024/2015

Präsentation Entwicklungen in der Kindertagespflege

Nr. 18/2015 NESSIE - Netzwerk für Schlüsselqualifikationen

Anlage Handbuch Band I

Anlage Handbuch Band II

Anlage Handbuch Band III

Nr. 17/2015 Neue Arbeitshilfen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) und des KVJS-Landesjugendamtes

Nr. 16/2015 Auswertungen zur Fallzahlentwicklung der Hilfen zur Erziehung und anderer individueller Hilfen in Baden-Württemberg im Jahr 2014

Anlage 1 Kerntendenzen Hilfen zur Erziehung

Anlage 2 Kreistabellen Hilfen zur Erziehung

Nr. 15/2015 Ergebnisse der Erhebung zum Personalbestand der Beratungsstellen der Erziehungs- und Familienberatung (§ 28 SGB VIII) 

Anlage Tabelle Personal der Beratungsstellen

Nr. 14/2015 Betriebserlaubnisverfahren nach § 45 SGB VIII - Erteilung der Betriebserlaubnis vor Inbetriebnahme

Nr. 13/2015 Empfehlungen zur Kostenbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe Baden-Württemberg

Empfehlungen 01.07.2015

Liste Anpassung 01.07.2015

Anlage 1 Kostenbeitragsverordnung

Anlage 2 Unterhaltsrechtliche Leitlinien in Süddeutschland

Anlage 3 Düsseldorfer Tabelle

Anlage 4 Mustervergleichsberechnung

Anlage 5 Muster Wohnwertermittlung

Anlage 6 Verjährung und Verwirkung 

Nr. 12/2015 Fallzahlen der Inobhutnahmen § 42 SGB VIII und der Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff SGB VIII (einschl. der Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII) für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge/UmF im Jahr 2014 

Anlage Tabelle zu Inobhutnahmen und Hilfen zur Erziehung für UmF in 2014

Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben

Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 15.07.2015 den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Die Ziele sind wie folgt zusammengefasst:

  1. Die Einführung einer gesetzlichen bundesweiten Aufnahmepflicht der Länder ermöglicht eine am Kindeswohl und dem besonderen Schutzbedürfnis unbegleitet einreisender ausländischer Kinder und Jugendlicher ausgerichtete Versorgung in Deutschland, Maßstab ist ein landesinternes und bundesweites Verteilungsverfahren, das sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Am Primat der Kinder- und Jugendhilfe bzw. an der Primärzuständigkeit des Jugendamtes für Erstversorgung, Unterbringung, Clearingverfahren und an die Inobhutnahme anschließende Hilfeleistungen für unbegleitete ausländische Minderjährige wird festgehalten.
  2. Es wird klargestellt, unter welchen Voraussetzungen ausländische Kinder und Jugendliche, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, sämtliche Leistungen der Kinder und Jugendhilfe in Anspruch nehmen bzw. erhalten können.
  3. Zur Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe werden die Erhebungen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik, die sich auf unbegleitete ausländische Minderjährige sowie vorläufige Maßnahmen und Leistungen an diese beziehen, weiterentwickelt.
  4. Die Altersgrenze, ab der Verfahrenshandlungen nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz vorgenommen werden können, wird von 16 auf 18 Jahre angehoben.

Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltverfahrensrechts

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts ausgearbeitet. Der Entwurf sieht eine Änderung des Mindestunterhalts sowie des Verfahrens über den Unterhalt bei Minderjährigen vor. Er verfolgt das Ziel, dass der Mindestunterhalt nicht länger von den steuerrechtlichen geprägten Kinderfreibeträgen abhängig gemacht wird. Des Weiteren soll das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger den Bedürfnissen der Praxis besser angepasst und anwenderfreundlich gemacht werden.

Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege

Ist eine Erlaubnis zur Kindertagespflege erst einmal erteilt, so ist die Hürde für deren Entzug entsprechend hoch, weil bei der Erlaubnis die persönliche Eignung der Tagespflegeperson ausdrücklich festgestellt wurde. Ein Erfahrungssatz des Inhalts, dass derjenige, der schon seine eigenen Kinder nicht erziehen könne, auch für die Betreuung fremder Kinder ungeeignet sei, lässt sich wissenschaftlich wohl kaum untermauern. Die Frage der Erziehungsfähigkeit lässt sich nur im Einzelfall, also im Verhältnis eines bestimmten Erziehenden zu einem bestimmten Kind, bewerten und beurteilen.
VGH München, Beschluss vom 16.1.2015 – 12 C 14.2846

Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit bei Hilfen für junge Volljährige zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat in einem Rechtsgutachten zu den Abgrenzungskriterien für die sachliche Zuständigkeitsbestimmung für Hilfen bei jungen Volljährigen, insbesondere unter Berücksichtigung der Frage, welchen Einfluss eine bestehende Obdachlosigkeit auf die Vorrangfrage hat, Stellung genommen. Im Ergebnis ist von einer ausnahmsweise bestehenden Leistungszuständigkeit des Sozialhilfeträgers auszugehen, wenn entweder die Hilfevoraussetzungen nach § 41 SGB VIII nicht vorliegen oder ein Hilfebedarf besteht, der nicht (allein) durch Leistungen nach § 41 SGB VIII abgedeckt werden kann. Kein zulässiges Abgrenzungskriterium ist nach Auffassung des Instituts die Frage, ob die Hilfe ihren Ausgangspunkt eher in den besonderen Lebensverhältnissen oder aber in der individuellen Lebenslage der noch nicht abgeschlossenen Persönlichkeitsentwicklung hat.
DIJuF-Rechtsgutachten vom 23.04.2015 – J 9.140 LS

Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: reinhard.pilz(at)kvjs.de

KVJS-Fortbildung Jugendhilfe

Schutz und Hilfen für Kinder und Jugendliche mit schwerwiegenden und häufig traumatischen Erlebnissen in ihrer Vorgeschichte gehören zum Kernaufgaben der Jugendhilfe. Mit unseren Fachtagungen und Fortbildungsangeboten wollen wir sowohl dem Qualifizierungsbedarf als auch dem Austauschbedarf der Fachkräfte und Träger begegnen.

Die frühkindlichen Bindungen und weitere Bindungserfahrungen bzw. -abbrüche haben elementare Bedeutung für die Entwicklung von Menschen. Bei der Veranstaltung "Bindung und ihre Bedeutung für die Ausgestaltung von Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses" wird der aktuelle Forschungsstand dargestellt und die Auswirkungen von Bindungserfahrungen auf Ziele und Hilfebedarfe bei der Fremdunterbringung, insbesondere auch in Pflegefamilien, werden erörtert. Möglichkeiten des Transfers dieser Erkenntnisse in den pädagogischen Alltag werden erarbeitet.
Die Fortbildung für Fachkräfte der Sozialen Dienste und der Pflegekinderdienste der Jugendämter sowie der Fachdienste von freien Trägern der Jugendhilfe findet am 23. – 24.09.2015 im KVJS Tagungszentrum Gültstein statt. Weitere Informationen und Anmeldung  

Weitere Programm-Angebote mit freien Plätzen:

Einsatz von Schulbegleitern im Rahmen des § 35a SGB VIII
Für sozialpädagogische Fachkräfte in den Sozialen Diensten der Jugendämter
30.07.2015 im Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung

Standortbestimmung – ein Seminar für Chefinnen
Für Frauen mit mehreren Jahren Erfahrung als Leitungskraft aus verschiedenen Ebenen öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe, der Kindertagesbetreuung und der Sozialhilfe
14.-15.09.2015 im Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung

Systemisches Konfliktmanagement in Schule und Jugendhilfe
Kooperationsveranstaltung mit dem AGJ-Fachverband Freiburg
Für Fachkräfte der Schulsozialarbeit, Lehrkräfte an Schulen, Rektorinnen und Rektoren
Beginn der Abschnittsveranstaltung (fünf Mal zwei Tage) am
17.-18.09.2015 im Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung 

„Dreck härtet ab?“ – Hygienepläne und Infektionsschutz in der Kindertagesbetreuung (Vertiefungskurs)
Für Leitungskräfte- und weitere Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen sowie Träger
23.09.2015 im Bildungszentrum Schloss Flehingen
Weitere Informationen und Anmeldung  

Erstmals belastbare Fallzahlen zu Inobhutnahmen und Hilfen zur Erziehung für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Baden-Württemberg

Das KVJS-Landesjugendamt hat erstmals belastbare Fallzahlen bezüglich der Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII und der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Baden-Württemberg veröffentlicht (siehe auch Rundschreiben Dez.4-12/2015 ). Die Daten basieren auf einer Erhebung bei den 46 Jugendämtern im Lande. Sie beinhalten alle im Laufe des Jahres 2014 erfolgten Inobhutnahmen sowie die Gesamtzahl aller Hilfen zur Erziehung in der Summe der am 31.12.2014 laufenden und der im Jahr 2014 beendeten Hilfen. Damit bilden die Auswertungsergebnisse das Fallzahlgeschehen dem Grunde nach vollständig ab, zumal sie auch die Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII beinhalten. In diesem ersten Erhebungsdurchgang konnten erwartungsgemäß allerdings nicht alle Jugendämter die abgefragten Daten liefern. Da jedoch nur Angaben von drei Jugendämtern fehlen, die zudem erklärten, dass es sich in ihrem Kreis eher um geringe Fallzahlen handelte, dürften die Ergebnisse die tatsächlichen Verhältnisse gut abbilden. Auch diese Kreise haben inzwischen entsprechende Fallzahlerfassungen eingerichtet. Damit wird diese jährlich fortgeschriebene Erhebung des Landesjugendamtes das Fallzahlgeschehen zukünftig vollständig dokumentieren.

Die Auswertungen zeigen, dass sich die 1.431 Inobhutnahmen des Jahres 2014 sehr ungleich auf die 44 Stadt- und Landkreise verteilten. Allein auf die 4 am stärksten betroffenen Stadt- und Landkreise entfielen in Summe 69% der Fälle. Zieht man die darauffolgenden 4 Stadt- und Landkreise noch hinzu, so erfolgten 96% der Inobhutnahmen in diesen 8, und lediglich 4% in den anderen 36 Stadt- und Landkreisen. Demgegenüber verteilen sich die Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung nicht so gravierend ungleich auf die Kreise. Die Spitzenwerte haben hier 5 Stadt- und 3 Landkreise. Die genauen kreisbezogenen Daten finden sich in der Anlage des oben genannten Rundschreibens. Das Landesjugendamt hofft, dass die Erhebungsergebnisse einen Beitrag zur Fundierung der Debatten und zur bedarfsgerechten Ausgestaltung hilfreicher Konzepte der Kinder- und Jugendhilfe für diese jungen Menschen leisten können.

Bildungsregionen in Baden-Württemberg – auf dem Weg zu einem gemeinsamen Qualitätsverständnis

Zirka 60 Gäste aus ganz Baden-Württemberg folgten der Einladung ins Landesinstitut für Schulentwicklung am 23. Juni 2015 nach Stuttgart. Vorgestellt wurde ein Qualitätsrahmen für die Bildungsregionen in Baden-Württemberg. Er ist das Ergebnis eines Abstimmungsprozesses der 25 regionalen Bildungsbüros im Land und soll die Aktivitäten der einzelnen Akteure auf ein gemeinsames Qualitätsniveau bringen.

Untergliedert in die Ebenen Qualitätsbereiche, Qualitätsfelder und Mögliche Fragestellungen ist ein Arbeitsmittel entstanden, das in allen Regionen eingesetzt werden kann. „Dabei muss der Fokus auf die frühe Kooperation von Jugendhilfe und Schule gelegt werden“, so Roland Kaiser vom KVJS-Landesjugendamt. Der KVJS hat die Auswirkungen der Ganztagsschule bereits zwischen 2010 und 2013 erforscht. Die Umsetzung der Forschungsergebnisse läuft derzeit im Rahmen eines Projektes „Schulbezogene Jugendhilfeplanung“ in 5 Landkreisen in Baden-Württemberg.


Ludger Baum, Leiter des Bildungsbüros im Landkreis Ravensburg, sieht in der politischen Überzeugungskraft des Vorhabens den wichtigsten Schlüssel für ein Gelingen im Landkreis. Im Gegensatz zur Stadt Freiburg sieht er im Landkreis Ravensburg besondere Herausforderungen in der Kooperation unter den beteiligten Städten und Gemeinden im Fokus. Leider sei das Interesse am Thema Bildungsregionen stagnierend, so Baum. Von den 44 Stadt- und Landkreisen sind derzeit gleichbleibend 25 mit im Boot.

Qualitätsentwicklung gehört in die Hand der Macher und nicht der Supervisoren, so das Motto der Entwickler des Qualitätsrahmens vom Landesinstitut für Schulentwicklung. Bürgermeisterin Stuchlik von der Stadt Freiburg sieht dabei in der Bildungsberichterstattung von der Krippe bis zur Erwachsenenbildung die Basis des Handelns. Wenn es gelingt, den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen/ -erfolg zu mindern, dann sei man laut Stuchlik auf dem richtigen Weg.

„Kann es einen alle ansprechenden Qualitätsrahmen geben?“, fragte Prof. Dr. Jetter in die Podiumsrunde. Hier war man sich in dieser Frage einig, dass es möglich sei. Für den Erfolg des Vorhabens Bildungsregion sei jedoch wichtig, alle Akteure mit an Bord zu haben. Dies gelingt nach Rückmeldung der bereits aktiven Regionen sehr unterschiedlich. Das Podium war sich einig, dass es dazu einen erneut kräftigen Impuls von der Landesregierung braucht. Wie dieser aussehen soll, blieb leider etwas unklar.

Kasten: Landesprogramm Bildungsregionen
Das Land Baden-Württemberg hat es sich zum Ziel gesetzt, alle Kinder und Jugendliche im Land bestmöglich in ihrer Bildungsbiografie zu unterstützen und entsprechend gute Bildungsbedingungen zu ermöglichen.

Aus diesem Grund hat die Landesregierung beschlossen, das bereits seit 2009 bestehende Impulsprogramm Bildungsregionen zu verstetigen und als Landesprogramm Bildungsregionen von der Modell- in die Regelphase zu überführen. Damit sollen die bisherigen positiven Erfahrungen mit der im Rahmen von Bildungsregionen praktizierten staatlich-kommunalen Zusammenarbeit nachhaltig gesichert und die begonnenen Prozesse dauerhaft fortgeführt werden.

Kernstück einer Bildungsregion ist ein aktives Netzwerk aller an Bildung beteiligter Akteure in einer kreisfreien Stadt bzw. einem Landkreis, das auf der Basis gemeinsamer Leitziele an der Gestaltung und Verbesserung des regionalen Bildungsangebotes mitwirkt.

Über 700 Besucher beim Kongress „Momente leben – Haltung & Werte in der Kita“ in Fellbach

Am 22. und 23. April 2015 fand der als Fortbildungsveranstaltung für Erzieherinnen und Erzieher konzipierte zweitägige Kongress des Kultusministeriums in der Schwabenlandhalle Fellbach statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Qualität der frühkindlichen Bildung in Baden-Württemberg. „Bildung, Erziehung und Betreuung. Dieser Dreiklang prägt das moderne Berufsbild der Erzieherinnen und Erzieher in unserem Land. Kinder als eigenständige Persönlichkeiten ernst nehmen, sie sensibel und achtsam begleiten und fördern, bestimmt ihren Berufsalltag. Diese Arbeit ist anspruchsvoll und verdient unser aller Anerkennung“, betonte Staatssekretärin Marion v. Wartenberg in der Begrüßungsrede. Erzieherinnen und Erzieher förderten den Bildungsprozess und die Persönlichkeitsentwicklung jedes einzelnen Kindes und legen das Fundament für schulisches Lernen.

Im anschließenden Podiumsgespräch der Staatssekretärin Marion v. Wartenberg mit Roland Kaiser, Leiter des KVJS-Landesjugendamtes, wurden die strukturellen Mindestanforderungen bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis, die Spitzenposition von Baden-Württemberg im Rahmen der Erhebungen zum Personalschlüssel im bundesweiten Vergleich und die Bedeutung der Ziele des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung bei den Konzepten der Einrichtungen in Baden-Württemberg diskutiert.

Im weiteren Verlauf griff der Kongress das Thema Persönlichkeit und Professionalität in verschiedenen Workshops sowie Vorträgen auf. So referierte Prof. Dr. Joachim Bauer von der Albert-Ludwig-Universität Freiburg über die Bedeutung einer achtsamen Haltung aus neurowissenschaftlicher Sicht. Frau Prof. Viernickel stellte Ergebnisse der STEGE-Studie „Strukturqualität und Erzieherinnengesundheit in Kindertageseinrichtungen“ vor und rückte dabei das Thema Wertschätzung und Anerkennung von Erzieherinnen und Erziehern in den Blick. Der zweite Veranstaltungstag widmete sich insbesondere der Beziehung und Zusammenarbeit zwischen Kita und Elternhaus.

Veranstaltung vom 05.05.2015: Hand in Hand – Kleine Flüchtlingskinder und ihre Familien begleiten

 „Flüchtlingskinder in erster Linie als Kinder sehen und damit die Kinder in den Fokus rücken“, forderte Staatssekretärin Marion von Wartenberg am 5. Mai im Kongresszentrum Rosengarten in Mannheim. Mit dem Zustrom der Flüchtlinge, derzeit ca. 40.000 in Baden-Württemberg, Tendenz steigend, sind 3.200 Kinder im Alter unter 6 Jahren mitgekommen. Diese und ihre Familien stellen die über 300 eingeladenen Fachkräfte und Trägervertreter vor große Herausforderungen. Die Fragestellung, wie kann man Flüchtlingskinder gut integrieren, stand als zentrales Thema im Raum. Zugespitzt wurde sie durch Aussagen von betroffenen Kindergartenleitungen, die darauf hinwiesen, dass es bei über 10 Flüchtlingskindern in einer Kita für die Fachkräfte ziemlich eng werden kann.

Die Staatssekretärin verwies darauf, dass der Betreuungsschlüssel in Baden-Württemberg mit 1 zu 1,29 bei Kindern unter drei Jahren bundesweit an der Spitze liegt. Nun sind Flüchtlingskinder nicht alle unter drei Jahren. Das Land hat deshalb für die Sprachförderung von Flüchtlingskindern im Jahr 2015 Gelder in Höhe von 800.000 Euro neu aufgelegt, 2016 sollen weitere 1,6 Millionen Euro folgen. Die Kitas können damit Sprachfördergruppen mit maximal 4 Kindern bilden. Das bringt auch für die anderen Fachkräfte eine Entlastung.

Was bleibt sind die Unsicherheit im Umgang und die fehlenden Kenntnisse im Zusammenhang mit einer Traumatisierung. Dr. Stefan Faas von der Eberhard Karls Universität in Tübingen hat dazu geforscht und konnte auf der Tagung in gewisser Weise entwarnen. Die Kompetenzen der Fachkräfte sind für große Teile dieser Herausforderung die Richtigen. Vorhandene Konzepte können auf die Flüchtlingskinder übertragen werden. Konzepte zur Zusammenarbeit mit Eltern greifen jedoch nicht. Bei dieser Problematik verwies das Ministerium auf Kooperationen mit der VHS und der kirchlichen Erwachsenenbildung, die schon länger Erfahrungen in diesem Feld gesammelt haben. Beim Thema Traumatisierung sind Supervisionen von speziell ausgebildeten Fachkräften angedacht. Zu stärken wären hier insbesondere auch die Fachberaterinnen.

Regionalkonferenz Region I am 28. April 2015 im Hammberger Hof, Ittlingen

Das Schwerpunktthema der Regionalkonferenz am 28.04.2015 lautete: "Herausforderung Elternarbeit in der Jugendhilfe und in anderen für Kinder und Jugendliche relevanten Arbeitsbereichen".
Die Materialien zur Regionalkonferenz können Sie auf unserer Homepage einsehen: http://www.kvjs.de/jugend/aktuellesformulare-service/regionalkonferenzen.html

7. Gemeinsamer Kinderschutztag für Jugendämter und Familiengerichte am 03.03.2015

Der 7. Gemeinsame Kinderschutztag für Jugendämter und Familiengerichte stieß wieder auf reges Interesse in der Praxis und war mit mehr als 90 Teilnehmer/innen sehr gut besucht. Nach der Eröffnung und Begrüßung durch Roland Kaiser, Leiter des KVJS-Landesjugendamtes, gab es interessante Vorträge und engagiert geführte Diskussionen in den Workshops.

Die Tagungsunterlagen können auf unserer Homepage eingesehen werden.

Begegnungstage "Mensch – Entwicklung – Zukunft. Wie wollen wir leben?" vom 18. - 20.09.2015 in Stuttgart

In einem umfangreichen, dreitägigen Informations- und Erlebnisprogramm geht es bei den Begegnungstagen vor allem um aktuelle Fragestellungen und Entwicklungen in den Lebensbereichen Bildung und Erziehung, Gesundheit und Pflege sowie Landwirtschaft und Ernährung. Die Teilnahme an allen Programmpunkten ist kostenlos. Eine Übersicht über das Programm finden Sie auf der Veranstaltungswebsite: www.jubilaeum.mahle-stiftung.de

Empfehlungen der BAG Landesjugendämter zur Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII

Eine von der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter beauftragte Arbeitsgruppe hat unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände eine Arbeitshilfe zu den "Qualitätsmaßstäben und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII" erarbeitet, die am 07.05.2015 von der Mitgliederversammlung  beschlossen wurde. Ziel der Empfehlung ist es, bundesweit gemeinsame Qualitätsmaßstäbe zu benennen, an denen sich das Hilfeplanverfahren und die Qualitätsentwicklung in den einzelnen Jugendämtern orientieren kann. Die nun veröffentliche Empfehlung finden Sie als <link file:12727>Datei oder als Download unter http://www.bagljae.de/.

Perspektiven finden – Impulse setzen: Landeskongress Kindertagespflege 2015 – Jetzt anmelden!

Was bedeutet Bildung in der frühen Kindheit? Welche besonderen Merkmale charakterisieren die Bildungsprozesse in dieser Lebensphase? Welchen Beitrag leistet hier die Kindertagespflege in Baden-Württemberg?

Prof. Dr. mult. Wassilios E. Fthenakis wird diese Fragen in seinem Impulsvortrag „Kindertagespflege – ein Bildungsort voller Möglichkeiten“ beleuchten. In vier Impulsforen können Kongressteilnehmende entweder die Perspektive des Kindes auf die Kindertagespflege in Baden-Württemberg einnehmen, Impulse zu Qualität in der Zusammenarbeit mit Eltern bekommen, über den Tellerrand schauen und in die Besonderheiten des französischen Kinderbetreuungssystems einzutauchen oder ins Gespräch kommen darüber, was ein Bundesqualitätsgesetz für die Kindertagespflege leisten kann. In der anschließenden Diskussion zum Thema „Viele Impulse: Welche Perspektiven hat die Kindertagespflege?“ treffen sich alle Referentinnen und Referenten zum Gespräch wieder.

Der Landeskongress richtet sich an Verantwortliche und Mitarbeiter/-innen für die Kindertagesbetreuung in kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie in Stadt– und Landkreisen, Mitarbeiter/-innen der Jugendämter, Mitarbeiter/-innen und Vorstände von freien Trägern der Kindertagespflege und Tagespflegepersonen. Ein Ausstellerbereich informiert über aktuelle und interessante Angebote rund um die Kindertagespflege.

Der 2. Landeskongress Kindertagespflege ist eine Kooperationsveranstaltung des Landesverbandes Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V. mit dem Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag Baden-Württemberg und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Schirmherrin ist Marion v. Wartenberg, Staatssekretärin im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg. Landeskongress Kindertagespflege – Perspektiven finden – Impulse setzen – Dienstag, 6. Oktober 2015, 9:30 - 16:30 Uhr, Haus der Wirtschaft, Stuttgart

Hier geht es zur Anmeldung.

Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis

Alle Ansprechpartner/innen des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie in unserem aktuellen <link file:12975>Organigramm.

<link file:12978>Bildnachweis Ausgabe Juli 2015.

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Kommunalverband für Jugend und Soziales
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Lindenspürstraße 39
70176 Stuttgart

Redaktion:
Andreas Reuter
Telefon: 0711 6375-212
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