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Guten Tag,

 

 

die Berichterstattung des KVJS-Landesjugendamtes wurde um die Thematik der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg erweitert. Der Landesjugendhilfeausschuss befasste sich am 10. März 2015 mit den Kernbefunden dieser neu etablierten Berichterstattung, die auch im Zukunftsplan Jugend als Ziel der Landesregierung festgeschrieben wurde. So lautet eine der Empfehlungen des Zukunftsplans im Bereich AG 4 Öffentliche Darstellung der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, Berichtswesen: „Die Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit braucht ein landesweites Berichtswesen zu ihren Arbeits- und Handlungsfeldern auf der kommunalen Ebene. In diesem Zusammenhang wird das Vorhaben des KVJS für eine überörtliche Berichterstattung unterstützt.“

 

Das KVJS-Landesjugendamt lädt nun zu einer Fachtagung ein, in der die wesentlichen Befunde und Empfehlungen des neuen Berichts der Fachöffentlichkeit vorgestellt werden. Diese findet am 20. April 2015 von 09:30 - 13:00 Uhr im KVJS-Tagungszentrum Gültstein statt.

 

Gerne können Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich online zur Fachtagung anzumelden unter ?id=219&kursnr=15-4-JPL2-1s.


Mit freundlichen Grüßen

Roland Kaiser

 

Themen der Ausgabe März 2015
  • Informationen aus der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 10.03.2015
  • Jahrestagung der Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter am 05. - 06.02.2015
  • Bericht über die Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen
  • Rundschreiben
  • Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben
  • Tagungsdokumentation: Fachtag Jugendhilfe und Ganztagsschule am 03.12.2014
  • Fachtag Zukunftsplan Jugend „Kinder- und Jugend(sozial)arbeit gemeinsam planen und steuern“ am 28.01.2015 
  • KVJS-Fortbildung Jugendhilfe
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter: Newsletter für Jugendämter
  • Tagungsankündigung des Landesfamilienrat Baden-Württemberg
  • Damit es nicht nochmal passiert... Neuerscheinung der Arbeitshilfe der Evang. Jugendhilfe im Kreis Ludwigsburg e.V.
  • Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis
Informationen aus der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) am 10.03.2015 beim KVJS-Stuttgart


Am 10.03.2015 fand die konstituierende Sitzung des neuen Landesjugendhilfeausschusses statt. Die anwesenden Mitglieder wurden für die Amtszeit 01.01.2015 – 31.12.2019 verpflichtet. Ulrich Fellmeth, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Württemberg e. V., wurde als stellvertretender Vorsitzender gewählt.

Der Ausschuss wurde über den schrecklichen Tod von Alessio aus Lenzkirch am 16.01.2015 informiert. Die Mitglieder waren sich einig, dass vor Abschluss der eingeleiteten Verfahren zur Überprüfung der rechtlichen und fachlichen Aspekte des Falles jede Vorverurteilung in Presse, Politik und Öffentlichkeit entschieden abzulehnen ist. Das KVJS-Landesjugendamt bietet Unterstützung bei der Erarbeitung  von Krisenplänen. Derzeit wird ein Handlungsplan „Stresstest Kindeswohl" neu aufgearbeitet und in einem Landkreis durchgeführt.

Wie jedes Jahr wurden auch diesmal in der Frühjahrssitzung die Arbeitsschwerpunkte und Ziele des KVJS-Landesjugendamtes für das Jahr 2015 vorgestellt. Ein besonderer Schwerpunkt dieses Jahr ist die überörtliche Berichterstattung. Ganz neu ist dabei der Bericht zur Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg, dessen Eckpunkte bei der Landesjugendhilfeausschusssitzung vorgestellt wurden. Für die Julisitzung wurde der dritte landesweite Bericht zur Angebots-, Belegungs- und Personalstruktur in den Einrichtungen der Erziehungshilfe in Baden-Württemberg - Heimbericht 2015 angekündigt. In der Oktobersitzung soll der fortgeschriebene Bericht zur Kinder- und Jugendhilfe im demografischen Wandel vorgelegt werden. Forschung bzw. Transfer von Forschungsergebnissen ist dieses Jahr ein weiterer Schwerpunkt.

Irmgard Fischer-Orthwein von der Anlauf- und Beratungsstelle „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" in Baden-Württemberg (ABH) hat über die aktuellen Entwicklungen und die inhaltliche Arbeit berichtet. Die Betroffenen konnten sich bis zum 31.12.2014 bei den zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen anmelden. Über die gesamte Laufzeit des Fonds haben sich in der ABH-BW insgesamt 2227 Betroffene gemeldet. Sie hob hervor, dass bei den Betroffenen neben der Abmilderung der Folgen der Heimunterbringung durch die Leistungen des Fonds eine Genugtuungs- bzw. Befriedungsfunktion durch die Anerkennung des Leids einsetzen kann.

Aufgrund der sehr langen Wartezeiten auf das persönliche Beratungsgespräch hat das Sozialministerium die Kostenerstattungszusage für das vorhandene Personal bis Ende 2016 verlängert und der bis Ende 2016 befristeten personellen Aufstockung um eine weitere Stelle zugestimmt. Da die Mittel des Fonds BRD-West seit 11.08.2014 bereits ausgeschöpft sind ist eine Aufstockung geplant. In einer ersten Tranche sollen weiter 60 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Das Land hat inzwischen die Kommunalen Landesverbände gebeten, dass sich die Kommunen an dieser Aufstockung mit ca. 1 Mio. Euro beteiligen, die über die KVJS-Umlage bereitgestellt werden sollen.

Die Verwaltung berichtete über die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Der Zustrom sei bei einigen Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg besonders stark. Diese Städte und Landkreise haben sich letztes Jahr an die Landesregierung, die Kommunalen Landesverbände und den KVJS gewandt und auf die aktuellen Probleme aufmerksam gemacht. Bayern hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des SGB VIII eingebracht mit dem Ziel den erheblichen Belastungen besonders betroffener Jugendämter entgegenzuwirken. In einem gemeinsamen Schreiben mit dem Städtetag und Landkreistag hat der KVJS die Landesregierung gebeten, die bayerische Gesetzesinitiative zu unterstützen. Inzwischen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf der Grundlage der bayerischen Initiative den Verbänden die Eckpunkte der geplanten gesetzlichen Regelung vorgestellt. Aus Sicht des BMFSFJ könnte noch im März mit einem Gesetzentwurf gerechnet werden.

Dem Ausschuss wurde auch über den Abschlussbericht des EU-Projekts „Nessie - Network for Soft Skills Innovation for Employment“ (Netzwerk zur Etablierung von innovativen Schlüsselqualifikationen zur Verbesserung der Beschäftigung) informiert. Vor der Sommerpause 2015 wird das KVJS-Landesjugendamt die erarbeiteten Materialien in einem Handbuch veröffentlichen.

Der Ausschuss wurde außerdem über die Auswertungen der Meldungen nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII - Ereignisse und Entwicklungen, die geeignet sind das wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen - informiert. Das Bundeskinderschutzgesetz hat zur Sensibilisierung innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe beigetragen und die Meldebereitschaft erhöht. Zeitnahe Informationen zu möglichen Kindeswohlbeeinträchtigungen ermöglichen es dem KVJS-Landesjugendamt, frühzeitig auf negative Ereignisse und Entwicklungen in Einrichtungen zu reagieren und den Einrichtungsträger bei der Abwendung von möglichen Beeinträchtigungen des Kindeswohls zu unterstützen

Der Landesjugendhilfeausschuss hat außerdem den „Jugendverband der Föderation Demokratischer Arbeitervereine - Baden-Württemberg e. V.“ (DIDF-Jugend BW) als Träger der freien Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung anerkannt. Die DIDF-Jugend BW ist die erste Migrantenjugendselbstorganisation auf Landesebene, die beim KVJS-Landesjugendamt eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung beantragt hat.

 

Jahrestagung der Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter am 05. und 06. Februar 2015 im KVJS-Bildungszentrum Flehingen


Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für stationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe und für Kindertageseinrichtungen sowie der Stellenwert von Vereinbarungen zur Qualitätssicherung nach § 22a und § 78a ff standen im ersten Teil der Tagung im Vordergrund. Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner hob in seinem Vortrag hervor, dass der Erlaubnisvorbehalt im Kinder- und Jugendhilfegesetz auf die Gewährleistung des Kindeswohls zielt. Die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung ist in jedem Fall vor der Eröffnung beim KVJS-Landesjugendamt einzuholen. In Workshops wurde die Aufsichtspraxis durch das Landesjugendamt vorgestellt und das Zusammenwirken mit den Jugendämtern diskutiert. Viele Punkte in der Aufgabenwahrnehmung und zum gegenseitigen Verständnis wurden ausgeleuchtet.

Der Forschungsverbund der Universität Tübingen und des ISM Mainz um Prof. Dr. Rainer Treptow und Heinz Müller stellte Ergebnisse des KVJS Forschungsprojektes „Beteiligung leben!“ vor. Die Forscher waren begeistert vom 100-prozentigen Rücklauf (Vollerhebung) der Fragebögen seitens der Jugendämter. Die Diskussion im Plenum drehte sich um die Einschätzung von Weiterentwicklungspotentialen für die Jugendämter sowie für die Leistungserbringer und ihre gemeinsame Verantwortung für die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen in den Hilfen zur Erziehung.

Am zweiten Tag ging es um aktuelle Themen, welche die Jugendämter und das Landesjugendamt gleichermaßen beschäftigen. Besonders dem Austausch zur Situation nach dem Tod von Alessio in Lenzkirch, der damit verbundenen Diskussion zur Berichterstattung in den Medien sowie der geplanten Aufarbeitung wurde entsprechend Aufmerksamkeit eingeräumt. Des Weiteren standen der Schutz und die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Fokus. 

Roland Kaiser und Dr. Jürgen Strohmaier vom KVJS Dezernat Jugend – Landesjugendamt – führten durch die mit 38 Teilnehmerinnen und Teilnehmern bestens besuchte Veranstaltung. Vorträge und Begleitmaterial finden Sie hier.

Bericht über die Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen

Im „Pakt für Familien mit Kindern zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden“ vom 01.12.2011 wurde als ein wesentliches Ergebnis vereinbart, dass sich das Land ab dem Jahr 2012 zu einem Drittel an den Kosten der „Schulsozialarbeit“ bis zu einem Betrag von 15 Mio. € jährlich beteiligt. Die jährlichen Landesmittel wurden ab 2014 auf 25 Mio. erhöht. Die Förderung erfolgt nach den Grundsätzen des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg. Es werden dabei sowohl vorhandene als auch neue Stellen gefördert.

Wie sich diese Förderung auf die Entwicklung des Arbeitsfeldes auswirkt, wurde in einem Bericht über das Schuljahr 2012/2013 beschrieben. Der Bericht wurde als Broschüre gedruckt. Die Träger der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) im Landesprogramm haben inzwischen für jede Schule, an denen sie Fachkräfte der Schulsozialarbeit einsetzen, eine Broschüre erhalten.

Der Bericht kann auf der Homepage des KVJS im rechten grauen Kasten eingesehen werden: http://www.kvjs.de/jugend/jugendarbeit-jugendsozialarbeit/schulsozialarbeit.html

Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben

Umverteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF)

Der Bundesrat hat am 10.10.2014 über einen Gesetzesentwurf von Bayern zu Änderungen in den §§ 86 und 87 SGB VIII und über einen Antrag für ein bundesweites Verteilungsverfahren für UMF beraten (Bundesratsdrucksachen 443/14 und 444/14). Der Entwurf wurde in die Ausschüsse verwiesen.
Ziel des Entwurfs ist, den erheblichen Belastungen der grenznahen Jugendämter entgegenzuwirken und eine Verteilung sämtlicher UMF zu ermöglichen, unabhängig davon, ob ein Asylantrag gestellt wurde oder nicht. Bisher können nur asylsuchende UMF ins Verteilungsverfahren einbezogen werden. Ein Großteil der UMF stellt aber keinen Asylantrag und kann deshalb auch nicht verteilt werden. Sie verbleiben in der Zuständigkeit des Jugendamtes, das sie in Obhut genommen hat.

Der Gesetzentwurf sieht eine Neufassung des § 86 Abs. 7 S. 1 SGB VIII sowie eine Erweiterung des § 87 SGB VIII um einen Satz 2 vor. § 86 Abs. 7 S. 1 SGB VIII soll deshalb auf sämtliche unbegleitete Minderjährige anwendbar sein, auch auf die unerlaubt Eingereisten und unabhängig davon, ob bereits ein Asylantrag gestellt wurde. Der vorgesehene § 87 S. 2 SGB VIII normiert einen Zuständigkeitswechsel durch eine Zuweisungsentscheidung auch schon vor Abschluss der Inobhutnahme.

Bessere Rechtsstellung für asylsuchende und geduldete Ausländer

Am 1. Januar 2015 trat das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern in Kraft.

Es regelt zum einen Anpassungen im Asylverfahrensgesetz und im Aufenthaltsgesetz bei der räumlichen Beschränkung für Asylbewerber und Geduldete, der so genannten Residenzpflicht. Die Residenzpflicht wird nach drei Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich abgeschafft. Um dabei weiterhin eine gerechte Verteilung der Sozialkosten zwischen den Ländern zu gewährleisten, wird eine Wohnsitzauflage für solche Asylbewerber und Geduldete eingeführt, deren Lebensunterhalt nicht gesichert ist.

Der Gesetzentwurf sieht auch Anpassungen im Asylbewerberleistungsgesetz vor. Diese werden wegen weiterer Anpassungen im Asylbewerberleistungsgesetz in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, an deren Inkrafttreten angeknüpft wird, jedoch erst zum 1. März 2015 in Kraft treten. Die Neuregelung bestimmt hier, dass zukünftig nur noch während des Aufenthalts in den Erstaufnahmeeinrichtungen in der bisherigen Form am Sachleistungsprinzip festgehalten wird. Nach der Erstaufnahmezeit werden nunmehr zukünftig vorrangig Geld- statt Sachleistungen erbracht. Das stärkt die Selbstbestimmungsmöglichkeit der Leistungsberechtigten. Sachleistungen bleiben daneben jedoch weiterhin möglich, zum Beispiel um Versorgungsengpässe angesichts der derzeit stark steigenden Anzahl von Asylbewerbern zu vermeiden. ..mehr...

Begriff der Leistungen über Tag und Nacht im Sinne von § 94 Abs. 3 SGB VIII

Die Entscheidung des VGH BW vom 20.02.2014 über die Nichtzulassung der Revision wurde vom Bundesverwaltungsgericht am 18.12.2014 aufgehoben. Die Revision wurde zugelassen. Die Revision dient zur Klärung der Frage, ob der Begriff der Leistungen über Tag und Nacht im Sinne von § 94 Abs. 3 SGB VIII auch Inobhutnahmen erfasst. Der VGH hatte dies verneint.
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.12.2014 – 5 B 22.14 (5 C 21.14)

Nichterfüllung des Anspruchs von Kindern unter drei Jahren auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege; Mehrkostenerstattung

Erfüllt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe den gesetzlichen Anspruch von Kindern unter drei Jahren auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII nicht, hat das Kind nach Maßgabe des § 36a Abs. 3 SGB VIII entsprechend einen Anspruch auf Erstattung der (Mehr-) Kosten für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 12.09.2013 – 5 C 35.12).
Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.11.2014, 7 K 3274/14 (noch nicht rechtskräftig, der beklagte Jugendhilfeträger hat beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt)

Zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts i.S.d. §§ 86 ff SGB VIII

Spricht zunächst alles für einen Aufenthalt mit Besuchscharakter, ändert sich die Prognose aber bezogen auf einen späteren Zeitpunkt aufgrund veränderter objektiver Gegebenheiten oder der Entscheidung der betreffenden Person, nunmehr doch länger als ursprünglich beabsichtigt zu bleiben, so besteht ein gewöhnlicher Aufenthalt ab diesem (späteren) Zeitpunkt.
Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 08. August 2014 – G 2/14.

Erlaubnis zur Kindertagespflege

Kindgerechte Räumlichkeiten i.S.d. § 43 Abs. 2 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Kinder bei der Tagespflege auch nicht solchen Risiken oder Gefährdungen ausgesetzt sind, die ihrer Entwicklung schaden können. Dazu zählen grundsätzlich auch Risiken, die aufgrund räumlicher Nähe der fraglichen Einrichtung zu emittierenden Anlagen entstehen können. Die Ausübung einer Kindertagespflegetätigkeit darf von der Vorlage einer Bescheinigung an einem Kurs „Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern“ abhängig gemacht werden.
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 03.07.2014 – 6 S 26/14

Privatisierung von Kindertagesstätten – Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse bei Betriebsübergang

Ein zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs zwischen dem Betriebsveräußerer und dem im übertragenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bestehendes Arbeitsverhältnis ist als zu diesem Zeitpunkt auf den Erwerber übergegangen anzusehen. Dieser Übergang erfolgt unabhängig davon, welche möglichen anderslautenden Absprachen zwischen dem Veräußerer (Gemeinde) und dem Erwerber (Verein) – z.B. in einem Personalgestellungsvertrag – erfolgt sind. Die Kindertagesstätte ist eine übergangsfähige wirtschaftliche Einheit und damit als Betriebsteil anzusehen, der damit Gegenstand eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB sein kann.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2014 – 8 AZR 1/13

Großmutter kann Pflegegeld für Vollzeitpflege ihrer Enkelkinder beanspruchen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Großeltern gegenüber dem Träger der Jugendhilfe einen Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für die Vollzeitpflege von Enkelkindern auch dann haben können, wenn sie das Jugendamt nicht ernsthaft vor die Alternative stellen, für ihre Entlohnung zu sorgen oder auf ihre Betreuungsdienste zu verzichten.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.12.2014 – BVerwG 5 C 32.13 –

Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: reinhard.pilz(at)kvjs.de

Tagungsdokumentation: Fachtag Jugendhilfe und Ganztagsschule am 03.12.2014

Die Ganztagsschule kann von den Erfahrungen der Jugendhilfe profitieren. Näheres vom Fachtag erfahren Sie auf unserer Homepage unter: http://www.kvjs.de/jugend/aktuellesformulare-service/tagungsunterlagen/fachtag-jugendhilfe-und-ganztagsschule.html

Fachtag Zukunftsplan Jugend „Kinder- und Jugend(sozial)arbeit gemeinsam planen und steuern“ am 28.01.2015 in Stuttgart

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit als Gegenstand der örtlichen Jugendhilfeplanung gemeinsam in den Blick zu nehmen und weiterzuentwickeln, war Ziel des Fachtags für Fachkräfte in der Jugendhilfeplanung und in den kommunalen Jugendreferaten. Eingeladen zu dieser Tagung hatte das Sozialministerium Baden-Württemberg auf Initiative der „AG 4: Öffentliche Darstellung der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit, Berichtswesen“ des Zukunftsplans Jugend Baden-Württemberg. Moderiert wurde die Tagung von Dr. Jens Pothmann (Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund), einem der wissenschaftlichen Begleiter des Zukunftsplans Jugend.

Eine Zusammenstellung der Beiträge zur Tagung finden Sie hier.

KVJS-Fortbildung Jugendhilfe

 

LJA Veranstaltungshinweise „Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen“

Newsletter März – Juni 2015

Kooperation und Vernetzung gewinnen in der sozialen Arbeit zunehmend an Bedeutung. Dies gilt sowohl für das institutionelle Zusammenwirken innerhalb der Jugendhilfe, als auch für die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit Systemen außerhalb, wie zum Beispiel mit den Frühen Hilfen, der Eingliederungshilfe oder der Schule.

„Erfolgreiche Netzwerkarbeit“ ist deshalb das Thema einer neuen Fortbildung des Landesjugendamtes für Fachkräfte der Jugendhilfe. Hier werden theoretische Grundlagen, Methoden und Instrumente der Netzwerkarbeit vorgestellt. In Fachforen wird es viel Raum für den Austausch geben. 13.04.2015 – 14.04.2015, Tagungszentrum Gültstein.

http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=15-4-MS16-1  

Weitere Programm-Angebote mit freien Plätzen:

Kooperation Schule - Jugendhilfe: So geht es gemeinsam!
Für Fachkräfte der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe und Lehrkräfte aller Schularten
22.04.2015 – 24.04.2015

Weitere Informationen und Anmeldung hier:
https://www.kvjs.de/index.php?id=219&kubuReturnUrl=index.php%3Fid%3D1509&kursnr=15-4-JS1-1kw

Psychisch kranke Eltern und die Not der Kinder

Für Leitungs- und weitere Fachkräfte, die mit Kindern von psychisch kranken Eltern arbeiten

22. – 23.04.2015 im Tagungszentrum Gültstein

Weitere Informationen und Anmeldung hier:

http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=15-4-SA4-1

Wickeln, Wald und Mittagsschlaf – Hygiene und Infektionsschutz in der Kindertagesbetreuung (Basiskurs)

Für Leitungs- und weitere Fachkräfte der Kindertagesbetreuung sowie Träger

22.04.2015 im Tagungszentrum Gültstein

Weitere Informationen und Anmeldung hier:

http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=15-4-PBF3-1

Der genaue Blick auf die Kinder: Beobachtung und Diagnose

Abschnittsveranstaltung

Für Fachkräfte der Kindertagesbetreuung

07. – 08.05.2015 im Tagungszentrum Gültstein

Weitere Informationen und Anmeldung hier:

http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=15-4-BE6-1A

Überall steckt Sprache drin!

Für Fachkräfte der Kindertagesbetreuung bis zum Schuleintritt, pädagogisch Mitarbeitende aus den „Schwerpunkt Kitas Sprache und Integration“ im Bundesprojekt „Frühe Chancen“
19. – 20.05.2015 im Bildungszentrum Schloss Flehingen

Weitere Informationen und Anmeldung hier:

http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=15-4-BE11-1

Beratung und Begleitung von Teams – Herausforderung und Chance für Fachberatungen

Für Fachberatungen in der Kindertagesbetreuung

18. – 19.06.2015 im Tagungszentrum Gültstein

Weitere Informationen und Anmeldung hier:

http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=15-4-PBF8-1

Systemisches Fallmanagement in Schule und Jugendhilfe

Abschnittsveranstaltung in fünf Teilen

Für Fachkräfte der Schulsozialarbeit, Schulleitungen und Beratungslehrer

27. – 28.04.2015 im Tagungszentrum Gültstein

Weitere Informationen und Anmeldung hier:

http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=15-4-JS7-1Ck

Rangeln und Raufen – faires Kämpfen in Jugendhilfe und Schule

Für Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule

22. – 23.04.2015 in der Sportschule Schöneck

Weitere Informationen und Anmeldung hier:

http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=15-4-JS5-1k 

Wie krass ist das denn?

Methoden und Tools für Beratung und Gruppenarbeit in der Schulsozialarbeit
16. – 17.04.2015 im Bildungszentrum Schloss Flehingen
Weitere Informationen und Anmeldung hier:

http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=15-4-SSA9-1A 

Körperorientierte Methoden in der Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen in den Hilfen zur Erziehung

Für sozialpädagogische Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung

18. – 20.05.2015 im Tagungszentrum Gültstein

Weitere Informationen und Anmeldung hier:

http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=15-4-EHSD6-1k  

„Koproduktion“ von Amtsvormundschaft und ASD
Für Fachkräfte der Amtsvormundschaft und der Allgemeinen Sozialen Dienste
04. – 05.05.2015 im Bildungszentrum Schloss Flehingen
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=15-4-BPV18-1

Das Feuer darf nie ganz ausgehen! Burnout Prävention
Für Fachkräfte der Jugend- und Sozialhilfe
08. – 09.06.2015 im Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung hier:
http://www.kvjs.de/?id=219&kursnr=15-4-MS8-1  

Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter: Newsletter für Jugendämter

Die 16. Ausgabe - Januar 2015 des Newsletters "Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt." mit aktuellen Themen rund um die Öffentlichkeitsarbeit der Jugendämter ist erschienen.

Er enthält die neuesten Informationen zu den Aktionswochen, die unter dem Motto "Groß werden mit dem Jugendamt" im Oktober 2015 stattfinden werden.

Tagungsankündigung des Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Das beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg angesiedelte Netzwerk Familienbildung Baden-Württemberg lädt für Donnerstag den 9.7.2015 zu einer Veranstaltung ein.

Bei ihrer zunehmend anspruchsvollen und komplexen Aufgabe brauchen Eltern Orientierung, Vergewisserung, Austausch, Anregungen oder praktische Hilfen. Innerhalb der Familienförderung hat die Eltern- und Familienbildung daher einen besonderen Stellenwert, denn die Erziehungskompetenz von Eltern ist der Dreh- und Angelpunkt für das Aufwachsen von Kindern in Sicherheit und Geborgenheit. Eltern in allen Lebenslagen gut zu unterstützen ist daher eine wichtige Aufgabe der Verantwortungsträger auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.

In Baden-Württemberg gibt es bereits eine beeindruckende Vielfalt bei den Angeboten der Familienbildung. Diese erstrecken sich von offenen Angeboten in einem Mütterzentrum über die klassischen Kurse in der Familienbildungsstätte oder Volkshochschule bis zu den Angeboten für ganz besondere Zielgruppen. Allerdings mangelt es noch an verschiedenen Grundlagen, darunter auch Kooperations- und Vernetzungsstrukturen, welche die wesentliche Voraussetzung für die bedarfsgerechte Ausgestaltung und nachhaltige Sicherstellung von Angeboten der Eltern- und Familienbildung ist. Bei dieser Tagung stellen wir den aktuellen wissenschaftlichen Diskurs vor und fragen danach, welche Schritte zu gehen sind, um Angebote der Familienbildung bedarfsgerecht und flächendeckend allen Familien zur Verfügung zu stellen.  

"Damit es nicht nochmal passiert..." Neuerscheinung der Arbeitshilfe der Evang. Jugendhilfe im Kreis Ludwigsburg e.V.

Die Evang. Jugendhilfe Hochdorf hatte bereits 2009 Ergebnisse und Materialien eines mehrjährigen Organisationsentwicklungsprozesses zum Thema "Fehlverhalten von Fachkräften in der Jugendhilfe" veröffentlicht. Der praxisnahe Band fand in Baden-Württemberg und bundesweit viel Beachtung und war stark nachgefragt. Jetzt ist eine aktualisierte und erweitere Ausgabe erschienen, die neben der aktualisierten Fassung der bisherigen Beiträge weitere Erfahrungen und Berichte enthält, z. B. zum Vorgehen bei sexuellen Übergriffen unter Kindern und Jugendlichen und zur Entwicklung eines sexualpädagogischen Rahmenkonzepts (Kurzdarstellung und Blick in die Arbeitshilfe). Die Broschüre mit dem Titel "Damit es nicht nochmal passiert... - Gewalt und (Macht-) Missbrauch in der Jugendhilfe verhindern" kostet 17,90 € zzgl. Versandgebühr (Bestellschein)

Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis

Alle Ansprechpartner/innen des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie in unserem aktuellen Organigramm.

Bildnachweis Ausgabe März 2015.

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