Themen der Ausgabe November 2014
- Öffentlichkeitskampagne Inklusion Baden-Württemberg
- Neues aus dem Landesjugendhilfeausschuss
- Rundschreiben
- KVJS-Fortbildung Jugendhilfe
- Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben
- Dokumentation des Fachtags - "Ressourcenorientiertes Arbeiten mit Mädchen und Jungen, Frauen und Männern in Suizidalen Lebenslagen"
- 2. Auflage: Konzeption „Das HaushaltsOrganisationTraining"
- Förderprogramm "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Baden-Württemberg"
- Schulungsmodule zu LiSe-DaZ und zum Thema Sprache
- Beteiligungsprozesse moderieren mit Dynamic Faciltation
- Broschüre "Kinder richtig versichern"
- Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis
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Öffentlichkeitskampagne Inklusion Baden-Württemberg
Anfang Dezember startet das Kampagnenjahr zur Inklusion in Baden-Württemberg. Das Kampagnen-Büro hat am 15. September 2014 seine Arbeit aufgenommen. Es steht allen angeschlossenen Partnern und Organisationen für Fragen zur Öffentlichkeitskampagne, Materialien und Unterstützungsmöglichkeiten offen. Die Aufgabe des Kampagnen-Büros ist es, die aktiven Partnerorganisationen vor Ort für das Kampagnenjahr mit Informationen und Materialien zu versorgen. Grundlage für den Erfolg der Kampagne ist die breite und gemeinsame Basis für die Kampagne. Zusammengeschlossen haben sich das Sozialministerium, die LAG Selbsthilfe, der Landes-Behindertenbeauftragte, der Gemeindetag, der Städtetag und der Landkreistag sowie alle Verbände der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg und der KVJS. Die Initiative, Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen im Rahmen der Kampagne geht erfolgversprechend nur von der örtlichen Ebene aus. Dort, wo die Bürger leben, dort, wo die Botschaften der Kampagne erkennbar werden müssen. Das Kampagnen-Büro nimmt auch Meldungen entgegen, welche Aktionen bereits geplant werden, insbesondere lokale Auftaktveranstaltungen am 3. Dezember 2014, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen. Bereits durch kleine öffentlichkeitswirksame Aktionen oder ein Pressegespräch der lokalen Kampagnenpartner mit der örtlichen Presse kann das Interesse für die Themen Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Arbeit vor Ort geweckt werden.
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Neues aus dem Landesjugendhilfeausschuss
Informationen aus der Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 16.10.2014 im Landratsamt Enzkreis, Pforzheim In der Herbstsitzung des Landesjugendhilfeausschusses wurden der Haushalts- und Stellenplan 2015 und die Haushaltseckdaten von 2015 bis 2018 vorgestellt. Der Nettoressourcenbedarf für das KVJS-Landesjugendamt beträgt 10.803.558 Euro. In Relation zum jährlichen Brutto-Gesamtaufwand für die Jugendhilfe in Baden-Württemberg in Höhe von 3,8 Mrd. Euro (Jahresstatistik 2012) ist der Nettoressourcenbedarf beim KVJS als überörtlicher Träger der Jugendhilfe für Baden-Württemberg aus Sicht der Verbandsverwaltung angemessen, aber auch notwendig, um die gesetzlich verankerte überörtliche Steuerung, Begleitung und Weiterentwicklung der Jugendhilfeinfrastruktur in Baden-Württemberg zu gewährleisten. Im Bericht zur Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" und dem Fonds Heimerziehung wurde darüber informiert, dass die Anzahl der Anfragen von ehemaligen Heimkindern an die Anlauf- und Beratungsstelle nochmals deutlich zugenommen hat. Bis Anfang Oktober 2014 haben sich rund 1.700 Personen an die Anlauf- und Beratungsstelle gewandt. Aufgrund der langen Wartezeiten ist der KVJS mit dem Sozialministerium wegen einer personellen Aufstockung im Gespräch. Ehemalige Heimkinder können sich noch bis zum 31.12.2014 bei den zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen melden, um einen Termin für das persönliche Beratungsgespräch zu vereinbaren und Leistungen aus dem Fonds Heimerziehung zu erhalten. Die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle wird von den Betroffenen sehr positiv bewertet. Dem Landesjugendhilfeausschuss wurde von Werner Miehle-Fregin, KVJS-Landesjugendamt, der Bericht über die Umsetzung der Landesförderung Schulsozialarbeit im Schuljahr 2012/2013 vorgestellt. Der Bericht gibt einen Überblick
• über den Ausbau der Schulsozialarbeit in den letzten Jahren, • über die Schulen, an denen die Schulsozialarbeit zum Einsatz kommt, • über die Fachkräfte der Schulsozialarbeit • und über deren Leistungen für Schüler, Lehrer und Eltern.
Deutlich wurde, dass mit der Landesförderung die Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg in den letzten Jahren deutlich ausgebaut wurde. Kam sie ursprünglich nur an Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung zum Einsatz, hat das Land mit seinem Förderprogramm einen Paradigmenwechsel vollzogen und den Einsatz der Schulsozialarbeit an allen Schularten ermöglicht. ...mehr... Weiter wurde berichtet, dass zur Halbzeit des Geltungszeitraums des Flexibilisierungspakets U3 in der Kindertagesbetreuung die tatsächliche Inanspruchnahme zahlenmäßig gering war: In der Zeit vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2014 haben von 8.403 Einrichtungen mit 22.580 Gruppen in Baden-Württemberg insgesamt nur 430 Einrichtungen für 905 Gruppen Regelungen nach dem Flexibilisierungspaket gemeldet. Damit nehmen zur Hälfte des Geltungszeitraums des Flexibilisierungspakets 5,1 Prozent der Einrichtungen für 4,0 Prozent aller Gruppen diese Regelungen in Anspruch. Bei der Sitzung wurde auch über das Landesprogramm STÄRKE berichtet. Zur Förderung der Erziehungskompetenz von Eltern hat die Landesregierung am 01.09.2008 dieses Landesprogramm gestartet. Mit der neuen Rahmenvereinbarung STÄRKE 2014, die zum 01.07.2014 in Kraft getreten ist, wurde das Programm neu justiert. Vorrangiges Ziel ist die bessere Verteilung der knappen finanziellen Ressourcen auf Familien mit Unterstützungsbedarf, ohne dabei den niederschwelligen und diskriminierungsfreien Ansatz grundsätzlich aufzugeben. „NEU im ASD“ - Michael Sforza, Leiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes Bühl, präsentierte das KVJS-Fortbildungsangebot für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger im Sozialen Dienst. Gemeinsam mit der Fachpraxis hat das KVJS-Landesjugendamt zur Unterstützung der Einarbeitung vor Ort in den Jugendämtern ein mehrstufiges überregionales Fortbildungskonzept entwickelt. Sforza, Mitglied der Expertenrunde, die das Fortbildungsangebot konzipiert hat, betonte die Notwendigkeit, Berufseinsteiger, insbesondere in diesem herausfordernden Bereich, fundiert zu begleiten. Das KVJS-Angebot stößt auf sehr positive Resonanz bei den Teilnehmenden und ist stark nachgefragt. Bei der Sitzung wurden auch die Fortbildungsprogramme 2015 für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt. Das Fortbildungsprogramm für die Kindertagesbetreuung setzt Schwerpunkte in den Themenbereichen Planung und Betrieb von Kitas, Qualifizierung neuer Fachkräfte in Kitas, Team- und Qualitätsentwicklung. Das allgemeine Fortbildungsprogramm enthält unter anderem eine Fortbildungsveranstaltung für neue (und erfahrene) Mitglieder der neu gebildeten örtlichen Jugendhilfeausschüsse und will mit vielen weiteren Fortbildungsangeboten die Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit anderen Professionen, wie zum Beispiel dem Gesundheitssystem oder der Schule, unterstützen. Die Programmhefte für die Veranstaltungen 2015 werden voraussichtlich Anfang Dezember verschickt. Veranstaltungen können schon früher über das Internet gebucht werden: www.kvjs-fortbildung.de Bei der Sitzung wurde der „Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH“, Renchen, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt. Die „Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung Baden-Württemberg e. V.“, Stuttgart, wurde als Träger der freien Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung nach § 75 SGB VIII i. V. m. § 4 Jugendbildungsgesetz, anerkannt. Sitzungstermine des Landesjugendhilfeausschusses für das Jahr 2015:
• Dienstag, 10.03.2015, beim KVJS in Stuttgart • Mittwoch, 08.07.2015, beim KVJS in Stuttgart • Donnerstag, 15.10.2015, beim Landratsamt Enzkreis in Pforzheim
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KVJS-Fortbildung Jugendhilfe

Das Fortbildungsangebot des KVJS-Landesjugendamtes wird auf der Grundlage einer umfassenden Bedarfsermittlung und in Abstimmung mit vielen Kooperationspartnern im Feld der Jugendhilfe und darüber hinaus entwickelt. Einige unserer Fortbildungsangebote werden in Kooperation mit Partnern oder speziellen Institutionen durchgeführt. Auf zwei längerfristige Fortbildungen, die auch bisher in unserem Programm enthalten waren und zum Jahresende 2014 bzw. zum Jahresanfang 2015 wieder starten, möchten wir Sie besonders und bereits jetzt wieder aufmerksam machen. Weiterbildung zum Jungenarbeiter Geschlechterbewusstes pädagogisches Handeln in der Arbeit mit Jungen (Zertifikat) für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in der Arbeit mit Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen – schulisch, außerschulisch und in Ausbildung. Gemeinsame Veranstaltung mit der LAG Jungenarbeit B-W e. V., der Aktion Jugendschutz B-W e. V., der Akademie der Jugendarbeit B-W e. V. und dem Paritätischen Jugendwerk B-W e. V. Die Weiterbildung startet mit Modul 1 bereits wieder am 08./09.Dezember 2014 und endet mit Modul 7 am 16./17. November 2015. Anmeldung, fachliche und organisatorische Auskünfte: LAG-Jungenarbeit Baden-Württemberg e. V. c/o Paritätisches Jugendwerk Baden-Württemberg e. V., Tel.: 0711 2155-204, Mail: info@lag-jungenarbeit.de Weiterbildung zum Systemischen Berater / zur Systemischen Beraterin (SG) - Systemischlösungsorientierte Beratung - Grundkurs im Kurssystem (SYSTERZ) 2015-2017 für Sozialpädagogische Fachkräfte öffentlicher und freier Träger in den stationären, teilstationären und ambulanten Angebotsformen der Hilfen zur Erziehung sowie weiteren Arbeitsfeldern der Jugendhilfe. Gemeinsame Veranstaltung mit FoBiS - Systemisches Institut für Bildung, Forschung und Beratung, Holzgerlingen und der Evangelischen Hochschule. Die Weiterbildung startet wieder am 04. Februar 2015. Anmeldung, fachliche und organisatorische Auskünfte: FoBiS - Systemisches Institut für Bildung, Forschung und Beratung unter: Tel.: 07031-60 59 88, Mail: info@fobis-stv.de Weitere aktuelle Fortbildungen und Tagungen:
Weisungsbefugnis - Laterale Führung Für Fachkräfte in Teamleitungs-, Projektleitungs- oder Koordinatorenfunktion, Stabsstellen oder Querschnittsfunktionen 18. - 19.11.2014 im Bildungszentrum Schoß Flehingen Informationen und Anmeldung Ein effektiver Weg zur Konzeption Für Kita-Träger, -Fachberatungen, -Leitungen 04. - 05.12.2014 im KVJS Tagungszentrum Gültstein Informationen und Anmeldung
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Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben

Entwurf eines Gesetzes über die Gestaltung und Durchführung des Jugendarrestes in Baden-Württemberg (Jugendarrestgesetz – JArrG) Am 29.07.2014 hat der Ministerrat den Entwurf eines Jugendarrestgesetzes beschlossen. Mit dem Entwurf soll eine landesgesetzliche Rechtsgrundlage für den Vollzug des Jugendarrestes in Baden-Württemberg geschaffen werden. Da soziale Kompetenz ein wesentlicher Schutzfaktor zur Vermeidung delinquenten Verhaltens ist, sollen die Jugendarrestanstalten des Landes sukzessive zu Einrichtungen für soziales Training umgestaltet werden. Der Jugendarrest soll sich in seiner Gestaltung und Durchführung an stationären Einrichtungen der Jugendhilfe orientieren. Kein Mindestkostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes für Inobhutnahme Der Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass für die Inobhutnahme des Kindes Eltern nicht nach § 94 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII zum (Mindest-)Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes herangezogen werden können. Die Inobhutnahme sei keine „Leistung“, sondern als andere Aufgabe eine „vorläufige Maßnahme“. Das SGB VIII halte „Leistungen“ und „Maßnahmen“ begrifflich durchgängig auseinander und regle sie eigenständig strikt getrennt. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.2014 - 12 S 494/12 Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden Der Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG schließt auch familiäre Bindungen zwischen nahen Verwandten ein, insbesondere zwischen Großeltern und ihrem Enkelkind. Soweit tatsächlich eine engere familiäre Bindung besteht, haben Großeltern daher ein Recht darauf, bei der Auswahl eines Vormunds für ihr Enkelkind in Betracht gezogen zu werden. Ihnen kommt der Vorrang gegenüber nicht verwandten Personen zu, sofern nicht im Einzelfall konkrete Erkenntnisse darüber bestehen, dass dem Wohl des Kindes anderweitig besser gedient ist. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13 Mitvormund für die Betreuung eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings Das OLG Frankfurt hält bei nicht hinreichender Rechtskenntnis des Amtsvormunds die Bestellung eines sachkundigen Mitvormunds auf dem Gebiet der asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten für zulässig und geboten. Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 19.02.2014 – 6 UF 28/14 Verletzung der Aufsichtspflicht rechtfertigt sofortigen Entzug der Betreuungserlaubnis für Tagesmutter Eine Tagesmutter hat die ihr anvertrauten vier Kinder im Alter von ein bis zwei Jahren für einen Zeitraum von mindestens einer halben Stunde allein in ihrer Wohnung zurückgelassen. Das Jugendamt hat deshalb die Erlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt und in der Begründung ausgeführt, dass es sich um eine gravierende Verletzung der Aufsichtspflicht gehandelt habe, die zu einer erheblichen Gefährdung der Kinder geführt habe. Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss vom 27.05.2014 – 4 B 48/14 Gefährdung des Wohls des ungeborenen Kindes Der Schutzauftrag des Jugendamts nach § 8a SGB VIII bezieht sich nur auf gefährdete geborene Kinder. Auch die Vorschriften der §§ 1666, 1666a BGB sind nicht auf ungeborene Kinder anwendbar. Dennoch hält es das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. zur Abwendung von Gefahren durch das Kind (bspw. durch Alkoholkonsum der werdenden Mutter) für angebracht, dass ein Erörterungstermin nach § 157 FamFG schon vor der Geburt des Kindes durchgeführt wird. Für § 157 FamFG muss nicht die Eingriffsschwelle des § 1666 BGB er-reicht sein. Es genügt der Anfangsverdacht einer Kindeswohlgefährdung, eine aktuelle, gegenwärtige Gefahr für das Kind muss nicht erreicht sein. Rechtgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. vom 06.06.2014, J 6,100 Lh Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: reinhard.pilz(at)kvjs.de
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Dokumentation des Fachtags - "Ressourcenorientiertes Arbeiten mit Mädchen und Jungen, Frauen und Männern in Suizidalen Lebenslagen"
Dokumenation des Fachtags vom 02.06.2014. Auf der Homepage ist beispielsweise ein 29-minütiges Video zu sehen, das Kernaussagen des Fachtagesthemas zusammenfasst: http://www.lag-jungenarbeit.de/
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2. Auflage: Konzeption „Das HaushaltsOrganisationTraining"
Die Konzeption „Das HaushaltsOrganisationTraining" der Familienpflege® (HOT), die Caritas und Diakonie in Baden-Württemberg 2006 erarbeitet haben, wurde neu veröffentlicht. In der zweiten Auflage (Stand Juli 2014) finden Sie folgende Themen aktualisiert:
• Das Vorwort • Die Anlage 1 – Zeitrahmen • Die Anlage 2 – Kirchliche Anbieter Das Angebot HOT® der Familienpflege ist vorrangig im Bereich Hilfen zur Erziehung angesiedelt. Es ist bundesweit erprobt und wird bereits seit mehreren Jahren in Baden-Württemberg durchgeführt. Zielgruppe des Programms sind Familien, die aufgrund unterschiedlicher, teilweise mehrfacher Belastungen in der Fähigkeit einer verantwortlichen Alltagsbewältigung und Haushaltsführung eingeschränkt sind. Ziel des Trainings ist deshalb, Selbsthilfekompetenzen in diesen Bereichen zu entwickeln und zu fördern. Die Familien sollen außerdem in der Erlernung von Basiskompetenzen in der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder unterstützt werden. Das Training ist zeitlich befristet und ersetzt keine sozialpädagogischen Leistungen, kann aber begleitend und/oder vorbereitend die erzieherischen Hilfen unterstützen. Insofern ist das niederschwellige und ambulante Angebot für die Jugendhilfe interessant, da es in geeigneten Fällen auch in diesem Rahmen eingesetzt werden kann.
Der beigefügte Link führt Sie direkt zu dem Dokument: http://www.zukunft-familie.info/downloads/familienpflege/konzeption_haushalts-organisations-training.pdf
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Förderprogramm "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Baden-Württemberg"
Im Herbst 2014 starten fünf mehrjährige Vorhaben, die im Rahmen des Förderprogramms "Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Baden-Württemberg" des KVJS-Landesjugendamtes gefördert werden. Hierfür stehen jährlich 270 000 € zur Verfügung. Erwartet werden überregional nutzbare Erkenntnisse - Weitere Informationen -
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Schulungsmodule zu LiSe-DaZ und zum Thema Sprache
Die Baden-Württemberg Stiftung bietet Schulungen zum Einsatz der Förderdiagnostik LiSe-DaZ (Linguistische Sprachstandserhebung – Deutsch als Zweitsprache) an. Die Schulungen stehen allen interessierten Personen in Baden-Württemberg offen. Weitere Informationen, Beschreibung der Kursinhalte sowie Anmeldung zu den Kursen finden Sie mit Klick auf obenstehendes Logo.
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Beteiligungsprozesse moderieren mit Dynamic Faciltation
03.12.2014 - 05.12.2014 Bad Boll Fortbildung für die Moderation von BürgerInnenräten in Baden-Württemberg Der KVJS betreibt zusammen mit der Akademie Bad Boll und in Abstimmung mit dem Sozialministerium eine gemeinsame Plattform für Moderatoren der BürgerInnenbeteiligung. Entstanden ist diese durch die hier angebotene Fortbildung zu Dynamic Facilitation, die unterschiedliche Akteure zusammenbringt und die Beteiligung von Bürgern im ganzen Land stärkt. Die Fortbildung bietet Theorie und viel Praxis zur Methode Dynamic Facilitation, mit der sich komplexe Fragen in Kommunen diskutieren und Entscheidungen treffen lassen. Sie öffnet Raum für den kollegialen Austausch zu allen Fragen der Moderation. Vermittelt werden zudem Grundlagen und praxisorientierte Empfehlungen zur Planung, Organisation, Dokumentation, Öffentlichkeit etc. von BürgerInnenräten: ein Stück Weiterentwicklung der Zivilgesellschaft in Baden-Württemberg. Das Handbuch des Referenten Dr. Matthias zur Bonsen & Rosa Zubizarreta (Hrsg.) liegt nun in gebundener Form im Beltz-Verlag vor und ist ein Geschenk für alle Teilnehmenden der nächsten Fortbildung. ...mehr...
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Broschüre "Kinder richtig versichern"
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. in Stuttgart hat in Kooperation mit anderen Verbraucherzentralen eine kleine Broschüre "Kinder richtig versichern" erstellt. Sie ist Teil eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projektes. Die Verbraucherzentale informiert anbieterunabhängig und verbraucherbedarfsorientiert.
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Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis
Alle Ansprechpartner/innen des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie in unserem aktuellen Organigramm. Bildnachweis Ausgabe November 2014.
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