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Doch es gab auch bei der Jugendhilfe selbst einige interessante Entwicklungen. Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD erneut vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe auf der Basis des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) weiterzuentwickeln. Grundlage der Weiterentwicklung soll ein breiter Beteiligungsprozess mit Wissenschaft und Praxis, der Behindertenhilfe sowie den Ländern und Kommunen sein. Ende letzten Jahres fanden dazu auf Bundesebene erste Fachtagungen und Arbeitsgruppensitzungen statt. Minister Lucha berichtete beim Treffen mit den baden-württembergischen Jugendamtsleitungen am 16. Januar 2019, dass das Land diesmal in den Arbeitsgruppen des Bundes vertreten ist. Demnächst wird das Sozialministerium zur SGB VIII-Reform auch in Baden-Württemberg eine Landesarbeitsgruppe einrichten.
Jüngst wurde auf Bundesebene das „Gute-KiTa-Gesetz“ verabschiedet. Auf Landesebene wurde Anfang dieses Jahres der Pakt für gute Bildung und Betreuung geschlossen. Beides hat das Ziel, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Das ist gut und wichtig. Wichtig ist aber auch, den erheblichen Zusatzbedarf der kommenden Jahre in den Blick zu nehmen und gemeinsam zu überlegen, wie er gedeckt werden kann. Diese große Herausforderung wird die öffentliche und freie Jugendhilfe in der nächsten Zeit intensiv beschäftigen.
Ihr Reinhold Grüner
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RundschreibenDie aktuellen Rundschreiben haben folgende Themen...... WeiterlesenArtikel schließen
Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD erneut vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe auf der Basis des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) weiterzuentwickeln. .... Sachstand der SGB VIII-Reform Grundlage der Weiterentwicklung soll ein breiter Beteiligungsprozess mit Wissenschaft und Praxis, der Behindertenhilfe sowie den Ländern und Kommunen sein. Dabei sollen im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung auch systematisch ausgewertete Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen sowie der Familiengerichtsbarkeit einfließen. Kernpunkt des Diskurses soll ein einjähriger Beratungsprozess in einer Arbeitsgruppe mit rund 50 Mitgliedern sein, in der alle relevanten Akteure der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe sowie der Länder und Kommunen vertreten sind. Diese Arbeitsgruppe soll institutionalisiert und strukturiert 2019 in mehreren Sitzungen – eng angelegt an die Konzeption der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz (BTHG)“ – zentrale Themen der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe behandeln. Unter folgendem Link werden Materialien zum Themenkomplex regelmäßig eingestellt: https://www.mitreden-mitgestalten.de/ Pilotierungsphase zum Teilhabeverfahrensbericht (§ 41 SGB IX) Mit Inkrafttreten der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes wurde der sogenannte Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX eingeführt. Danach müssen alle Rehabilitationsträger umfangreiche Meldepflichten an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) parallel zur amtlichen Statistik erfüllen. Der Teilhabeverfahrensbericht soll die Zusammenarbeit der Träger und das Reha-Leistungsgeschehen transparenter machen und Möglichkeiten der Evaluation und Steuerung eröffnen (BT-Drs. 18/9522, 249). Zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der BAR wurde vereinbart, dass anstelle einer Vollerhebung zum 01. Januar 2018 eine Pilotphase durchgeführt werden sollte. Ab Januar 2019 gelten die Berichtspflichten für alle Rehabilitationsträger. Die Daten für das Jahr 2019 sind voraussichtlich im Frühjahr 2020 an die BAR zu liefern (vgl. dazu auch: Rundschreiben Dez. 2-21/2018 und Dez. 4-33/2018). Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 eine Entschließung gefasst, wonach die Bundesregierung zur Verlängerung der Pilotierungsphase aufgefordert wird (vgl. BR-Drs. 570/18 (Beschluss); abrufbar unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0501-0600/570-18(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1). Die Reaktion der Bundesregierung bleibt abzuwarten. Bundesgerichtshof: Aussetzung des Verfahrens zur Wirksamkeit von sogenannten Kinderehen und Vorlage der Sache an das Bundesverfassungsgericht Dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Der am 1. Januar 1994 geborene Ehemann und die am 1. Januar 2001 geborene minderjährige Ehefrau sind syrische Staatsangehörige. Am 10. Februar 2015 schlossen sie vor dem Scharia-Gericht in Syrien die Ehe. Aufgrund der Kriegsereignisse flüchteten sie über nach Deutschland, wo sie im August 2015 ankamen. Nach ihrer Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung wurde die Ehefrau, die bis dahin seit Februar 2015 mit dem Ehemann zusammengelebt hatte, im September 2015 vom Jugendamt in Obhut genommen. Das Amtsgericht stellte das Ruhen der elterlichen Sorge fest und ordnete Vormundschaft an. Zum Vormund wurde das zuständige Stadtjugendamt bestellt. Im Dezember 2015 beantragte der Ehemann die Überprüfung der Inobhutnahme sowie die Rückführung der Betroffenen. Das Amtsgericht, das das Begehren in einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts umgedeutet und dahingehend geregelt, dass die Betroffene das Recht habe, jedes Wochenende von Freitag 17 Uhr bis Sonntag 17 Uhr mit dem Antragsteller zu verbringen. Das Oberlandesgericht hat die hiergegen gerichtete Beschwerde des Vormunds, mit der dieser ein Umgangsrecht von nur einmal wöchentlich in der Zeit von 14 bis 17 Uhr in Begleitung eines Dritten erreichen wollte, zurückgewiesen; zugleich hat es die Entscheidung des Amtsgerichts von Amts wegen aufgehoben, weil dem Vormund wegen der auch in Deutschland gültigen Ehe keine Entscheidungsbefugnis für den Aufenthalt der Betroffenen zustehe. Dagegen richtet sich die zugelassene Rechtsbeschwerde des Vormunds, der weiterhin ein reduziertes Umgangsrecht nur in Begleitung eines Dritten erreichen will. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen, ob Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2429) mit Art. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, soweit eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht - vorbehaltlich der Ausnahmen in der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 44 Abs. 4 EGBGB - ohne einzelfallbezogene Prüfung als Nichtehe qualifiziert wird, wenn der Minderjährige im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr nicht vollendet hatte. Der Ausgang des Verfahrens hängt von der Wirksamkeit der Ehe nach deutschem Recht ab, weil eine wirksame Ehe eine Ausübung des dem Vormund nach §§ 1800, 1631 bis 1632 BGB zustehenden Sorgerechts dahingehend, dass die Betroffene nur einmal wöchentlich die Zeit von 14 bis 17 Uhr in Begleitung eines Dritten mit dem Antragsteller verbringen darf, ausschließt. Der Bundesgerichtshof ist der Überzeugung, dass die gesetzliche Anordnung der Unwirksamkeit der von einem noch nicht 16-jährigen Minderjährigen nach ausländischem Recht wirksam geschlossenen Ehe in Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB - vorbehaltlich der Ausnahmen in der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 44 Abs. 4 EGBGB - insofern mit Art. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als die Wirksamkeit der Ehe nach deutschem Recht generell und ohne Rücksicht auf den konkreten Fall versagt wird, und - im Gegensatz zur Übergangsregelung für im Inland geschlossene Kinderehen nach Art. 229 § 44 Abs. 1 EGBGB - auch solche vor dem 22. Juli 2017 nach ausländischen Recht wirksam geschlossene Ehen unwirksam werden, die – wie die vorliegend zu beurteilende Ehe - bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen auch nach deutschem Recht wirksam und nur aufhebbar waren. BGH, Beschluss vom 14. November 2018 – XII ZB 292/16 Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: christoph.gruenenwald@kvjs.de WeiterlesenArtikel schließen
KindertagesbetreuungNeuigkeiten zum Gute-Kita-Gesetz, Pakt für gute Bildung und Betreuung sowie zum Runden Tisch Betriebserlaubnisverfahren. Gute-Kita-Gesetz Am 14. Dezember 2018 wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung im Bundesrat verabschiedet und am 31. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es ist daher in seinen wesentlichen Teilen am 01. Januar 2019 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht Investitionen des Bundes in Höhe von 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung, befristet bis 2022, vor, die den Bundesländern über Umsatzsteuerpunkte zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes (Art. 3 und 4) treten in Kraft, sobald in allen Ländern Verträge nach Art. 1 § 4 abgeschlossen worden sind (Handlungs- und Finanzierungskonzepte der Länder sowie Verpflichtungen der Länder zur Berichterstattung, Auswahl geeigneter Maßnahmen sowie des Monitorings der Maßnahmen). Das Land Baden-Württemberg wird vorrangig die Handlungsfelder der Leitungszeit in den Kitas und die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagespflege bearbeiten. Ein weiterer Kernpunkt ist die Neuregelung zur Kostenerstattung nach § 90 SGB VIII, welche zum 01. August 2019 in Kraft tritt (grundsätzliche Beitragsbefreiung für bestimmten Personenkreis, bundesweite Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge, Wegfall des Landesrechtsvorbehalts und der bisherigen Zumutbarkeitsprüfung). Pakt für gute Bildung und Betreuung Am 26. Juli 2018 hat die Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann im Rahmen einer Landespressekonferenz den Pakt für gute Bildung und Betreuung angekündigt. Nach einer intensiven und langen Verhandlungsphase zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden wurde dieser unterzeichnet und am 18. Januar 2019 veröffentlicht. Beginnend mit dem Jahr 2019 investiert das Land schrittweise bis zum Endausbau im Jahr 2024 rund 80 Mio Euro jährlich. Die sieben Handlungsfelder des Paktes lauten: - Offensive für gut ausgebildete Fachkräfte
- Verlässliche sprachliche und elementare Förderung
- Zusätzliche Unterstützung der Inklusion
- Kooperation der Kindertageseinrichtung mit der Grundschule
- Kindertagespflege finanziell und qualitativ stärken
- Orientierungsplan
- Forum Frühkindliche Bildung.
Die Ausgestaltung einzelner Maßnahmen aus diesen Handlungsfeldern wird in den kommenden Wochen in verschiedenen Arbeitsgruppen, an denen das Landesjugendamt beteiligt sein wird, vorgenommen. Runder Tisch Betriebserlaubnisverfahren Der KVJS-Verbandsausschuss hat am 18. Juli 2018 beschlossen, einen Runden Tisch zum Betriebserlaubnisverfahren einzurichten. Ziel ist, das Betriebserlaubnisverfahren effektiver zu gestalten und sich mit den Beteiligten anderer Aufsichtsbehörden auf transparente, möglichst landesweit einheitliche Standards zu verständigen. In der ersten Sitzung wurde schon vereinbart, dass das Landesjugendamt bei den diversen Sprengeln dieser anderen aufsichtsführenden Stellen (wie Gesundheitsämter, Baurechtsämter, Brandschutz, Unfallversichersicherung und der Lebensmittelhygiene) das Betriebserlaubnisverfahren vorzustellen und dort die Auswirkungen ihrer jeweiligen Stellungnahmen auf das Betriebserlaubnisverfahren zu verdeutlichen. Weitere Tagesordnungspunkte sind der Umgang mit kurzfristigen Bedarfsspitzen, (Übergangslösungen) sowie der Zusatzbedarf in den nächsten zehn Jahren. Auch bei diesen Aspekten ist das Zusammenwirken mit den anderen aufsichtsführenden Stellen maßgeblich.
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Austausch über OmbudssystemDas Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg lädt zu einem gemeinsamen Austausch über ein landesweit unabhängiges Ombudssystem in der Kinder- und Jugendhilfe für Baden-Württemberg ein. Ziel dieses Ombudssystems, so das Ministerium, soll die Förderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Sorgeberechtigten durch Information und Beratung sein. Die Akteure sollen mit Hilfe ombudschaftlicher Beratung in die Lage versetzt werden, ihre lnteressen darzulegen und in Prozesse der Kinder- und Jugendhilfe einzubringen. Dazu wird eine Veranstaltungsreihe stattfinden, bei der Akteurinnen und Akteure aus der Jugendhilfe mit dem Experten Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner das zukünftige Ombudssystem diskutieren und miteinander in den Austausch treten können. Die Veranstaltungen richten sich an die politisch Verantwortlichen, die Fachöffentlichkeit sowie die im Bereich Kinder- und Jugendhilfe engagierte Zivilgesellschaft. Bitte merken Sie sich einen der folgenden in lhrer Region liegenden Termine vor, die Einladungen folgen in Kürze: Region Nordwürttemberg: Donnerstag, der 28.03.2019 in Stuttgart, 9:30 - 13:30 Uhr im Haus der Katholischen Kirche, Königstraße 7, 70173 Stuttgart Region Südbaden: Freitag, der 29.03.2019 in Freiburg, 9:30 - 13:30 Uhr im Regierungspräsidium Freiburg, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg Region Nordbaden: Donnerstag, der 11.04.2019 in Heidelberg, 9:30 - 13:30 Uhr im NH-Hotel, Bergheimer Str. 91, 69115 Heidelberg Region Südwürttemberg: Freitag, der 12.04.2019 in Tübingen, 9:30 - 13:30 Uhr im Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen Die Veranstaltungen werden gemeinsam mit dem von der Stiftung Kinderland Baden-Württemberg geförderten Projekt Ombudschaft Jugendhilfe der Liga der freien Wohlfahrtspflege und der Allianz für Beteiligung durchgeführt. WeiterlesenArtikel schließen
"Fachkräfte im ASD gewinnen und halten""Fachkräfte im ASD gewinnen und halten" zu diesem Thema hat das KVJS Landesjugendamt am 21.02.2018 einen Fachtag mit Dr. Hildegard Pamme in Stuttgart durchgeführt. Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse und positive Resonanz. In ihren Rückmeldungen äußerten viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Wunsch nach einer mehrtägigen Fortbildung zu dieser Thematik. Diesen Wunsch aufgreifend bieten wir in unserem Fortbildungsprogramm 2019 vom 07.03. bis 08.03.2019 in unserem KVJS Tagungszentrum in Herrenberg-Gültstein die zweitägige Fortbildung "Fachkräfte für den ASD gewinnen und binden - örtliche Konzeptentwicklung im Umgang mit dem Fachkräftemangel" an. Anmelden können Sie sich hier. Ein Artikel zum Fachtag mit Dr. Hildegard Pamme finden Sie . WeiterlesenArtikel schließen
FortbildungAuf folgende Veranstaltungen möchten wir Sie besonders aufmerksam machen: Alle unsere Fortbildungs-Angebote und Fachtagungen in 2019 sind online über www.kvjs-fortbildung.de buchbar. Auf folgende Angebote möchten wir Sie besonders aufmerksam machen: Kita: Trotz vieler Herausforderungen mit Herzblut leitungsfähig bleiben Zielgruppe: Einrichtungsleitungen und stellvertretende Leitungen Veranstaltungszeit/-ort: 15.02.2019 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Hausaufgaben im Hort – lästige Pflicht oder pädagogische Aufgabe? Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte im Hort und im Hort an der Schule Veranstaltungszeit/-ort: 18.02. - 19.02.2019 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Trägerqualität mit der Entwicklung eines Handbuchs Zielgruppe: Trägervertreter und kommunale Verantwortliche für die Kindertagesbetreuung Veranstaltungszeit/-ort: 25.02.2019 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams – Herausforderung für Leitungen Zielgruppe: Leitungskräfte von Kindertageseinrichtungen Veranstaltungszeit/-ort: 27.02. - 28.02.2019 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Traumatisierte Kinder und ihre Familien in Kindertageseinrichtungen Zielgruppe: Leitungs- und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen Veranstaltungszeit/-ort: 11.03. - 12.03.2019 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Mein Team und ich - ich und mein Team Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen Veranstaltungszeit/-ort: 11.03. - 12.03.2019 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Die Herausforderung der Begleitung von Teams Zielgruppe: Neue und erfahrene Träger und Trägerverantwortliche sowie kommunale Planungsverantwortliche, Fachberatungen für den Bereich Kindertagesbetreuung Veranstaltungszeit/-ort: 12.03. - 13.03.2019 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Wertschätzende Arbeit mit Eltern von Kindern mit Behinderungen Zielgruppe: Leitungs- und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen Veranstaltungszeit/-ort: 12.03.2019 beim KVJS, Stuttgart Weitere Informationen und Anmeldung hier >> "Worte tun im Herzen weh" - Eine inklusive Sprache entwickeln Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte und Leitungen aus Kindertageseinrichtungen Veranstaltungszeit/-ort: 14.03. - 15.03.2019 beim KVJS, Stuttgart Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Beschweren erwünscht Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen Veranstaltungszeit/-ort: 21.03.2019 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Das sexualpädagogische Konzept als Element der pädagogischen Konzeption Zielgruppe: Zur Leitung befugte Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen Veranstaltungszeit/-ort: 21.03. - 22.03.2019 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Mahlzeiten in der Krippe – kultursensibles und entwicklungsgerechtes Handeln Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte und Leitungen in Krippen und altersgemischten Gruppen mit Kindern bis drei Jahren Veranstaltungszeit/-ort: 21.03. - 22.03.2019 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen WeitereInformationen und Anmeldung hier >> Wertschätzende Elternarbeit – der Schlüssel zum Erfolg Zielgruppe: Leitungs- und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen Veranstaltungszeit/-ort: 26.03.2019 beim KVJS, Stuttgart Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Rund um den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und die Betriebserlaubnis Zielgruppe: Neue und erfahrene Träger und Trägerverantwortliche sowie Planungsverantwortliche, Abteilungs- und Bezirksleitungen für den Bereich Kindertagesbetreuung Veranstaltungszeit/-ort: 27.03.2019 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Traumatisierte Mädchen und junge Frauen – Methoden für den pädagogischen Alltag in den erzieherischen Hilfen Zielgruppe: Sozialpädagogische Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung Veranstaltungszeit/-ort: 26.03. - 27.03.2019 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Bereitschaftspflege – qualitative Aspekte für eine gelingende Hilfegestaltung Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte freier und öffentlicher Träger Veranstaltungszeit/-ort: 27.03.2019 beim KVJS, Stuttgart Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Beratung und Unterstützung / Beistandschaft – Einführung Zielgruppe: Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die erst seit kurzer Zeit (maximal sechs Monate) im Arbeitsbereich Beistandschaft tätig sind Veranstaltungszeit/-ort: 25.03. - 26.03.2019 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Social Media in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Zielgruppe: Fachkräfte der Offenen, Kommunalen und Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Fachkräfte der Mobilen Jugendarbeit und Schulsozialarbeit Veranstaltungszeit-/ort: 20.02. - 21.02.2019 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Vertiefungsseminar Rangeln und Raufen – Faires Kämpfen in Jugendhilfe, Schule und Sportverein Zielgruppe: Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schulen, sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter aus Sportvereinen, die bereits die Fortbildung "Rangeln und Raufen" besucht haben. Veranstaltungszeit-/ort: 25.02. - 26.02.2019 in der Sportschule Schöneck Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Neu in der Jugendhilfeplanung – Einführungstag Zielgruppe: Neue und nicht mehr neue Kolleginnen und Kollegen in der Jugendhilfeplanung Veranstaltungszeit/-ort: 21.02.2019 beim KVJS, Stuttgart Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Vielfalt ist normal und das Normale fordert heraus / Interkulturelle sozialpädagogische Arbeit an Grundschulen 19-4-SSA10-1 / Forum Hohenwart Pforzheim / 14.03. - 15.03.2019 Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Datenschutz und Schweigepflicht in der Schulsozialarbeit 19-4-SSA15-1 / KVJS-TZ Gültstein / 18.03.2019 Weitere Informationen und Anmeldung hier >> Schulsozialarbeit steuern, begleiten und anleiten – als Anstellungsträger / Praxiswerkstatt 19-4-SSA4-1 / TZ Ev. Akademie Bad Boll / 03.04.2019 Weitere Informationen und Anmeldung hier >> WeiterlesenArtikel schließen
Schulsozialarbeit: KVJS-Forschungsvorhaben / Kennzahlen und Ausbaustand
KVJS Forschungsvorhaben „Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg – sozialraumorientierte Konzepte und ihre Wirkung“ Im Rahmen des KVJS-Forschungsvorhabens „Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg – sozialraum-orientierte Konzepte und ihre Wirkung“ wurde die Universität Tübingen beauftragt, im Schuljahr 17/18 mittels vergleichender qualitativer Erhebungen an acht Schulstandorten sowie einer quantitativen Rückkopplung im Rahmen einer flankierenden Masterthesis die Erfahrungen und Wirkungsweisen sozial-räumlicher Schulsozialarbeit an Grundschulen in Baden-Württemberg zu erheben und darzustellen. Das KVJS-Forschungsvorhaben richtete den Blick auf die aktuelle Ausgestaltung und Wirkung von Schulsozialarbeit im innerschulischen wie außerschulischen Sozialraum. Die damit verbundenen Fra-gestellungen lauteten: - Wie arbeitet sozialraumorientierte Schulsozialarbeit?
- Was sind förderliche Kontexte und Rahmenbedingungen für sozialräumliches Arbeiten in diesem Arbeitsfeld?
- Welche Vorteile beziehungsweise welcher Nutzen birgt der Ansatz sozialräumlicher Schulsoziarbeit für die Fachkräfte und für die Kommunen?
Dabei wurden nicht nur Gelingensfaktoren, sondern auch der Nutzwert sozialraumorientierter Schulsozialarbeit für das System Schule, jugendliche Adressatinnen und Adressaten sowie für die Kommunen herausgearbeitet und ausdrücklich bestätigt. Mit den im KVJS-Forschungsvorhaben entwickelten und im Bericht angehängten Reflexionsmaterialien stehen den Fachkräften vor Ort zudem praxisrelevante Materialien zur Verfügung, mit denen diese ihr Tätigkeitsspektrum analysieren und dadurch sinnvolle und nützliche Anregungen für die Weiterentwicklung der eigenen Praxis erhalten können. Den Abschlussbericht sowie den Kurzfilm zu den Ergebnissen des Forschungsvorhabens finden Sie zum Download auf unserer Homepage: Kennzahlen und Ausbaustand der Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg
Wie in jedem Jahr veröffentlichte das KVJS-Landesjugendamt den Strukturbericht zu den abgerechneten Stellen in der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2016/17 und der beantragten Stellen in der Schulsozialarbeit im Schuljahr 2018/19. Darin zeichnet sich ein weiterhin kontinuierlicher Ausbau auf gleichbleibend hohem Niveau in diesem Arbeitsfeld ab. Nach den geprüften Verwendungsnachweisen wurden im Schuljahr 2016/2017, am Stichtag 31. Juli 2017, 2.212 Fachkräfte (im Sprachgebrauch der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik „tätige Personen“) gefördert. Deren Stellenumfang ergibt umgerechnet in Vollkraftstellen 1.480,38 VK, was einem durchschnittlichen Beschäftigungsumfang von 66,92 Prozent einer Vollkraftstelle entspricht. Der Eckwert (Verhältnis von Fachkräften der Schulsozialarbeit zur potentiellen Hauptzielgruppe) der Landkreise bei den beantragten Stellen für das Schuljahr 2017/2018 von 1,29 Vollkraftstellen übersteigt wie schon im Jahr zuvor den aktuellen Eckwert der Landkreise bei den Fachkräften der Jugendarbeit von 1,05 Vollkraftstellen. Somit stehen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, insbesondere in ländlichen Regionen, den Kindern und Jugendlichen (im Alterssegment von mehrheitlich 6-16 Jahren) an der Schule im Durchschnitt potentiell mehr hauptamtliche sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfügung als den Kindern und Jugendlichen (im Alterssegment von mehrheitlich 14-25 Jahren) in Einrichtungen der offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit außerhalb der Schule. Mehr unter WeiterlesenArtikel schließen
Drittes Bad Boller Art of Hosting-TrainingEin Projekt in Kooperation mit dem Staatsministerium Baden-Württemberg, der Allianz für Beteiligung, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) und der Führungsakademie Baden-Württemberg. Rund 70 Teilnehmende übten drei Tage lang eine Fülle von Moderationsmethoden und entwickelten eigene Projekte. Das Seminar in diesem Jahr stand unter dem Motto „Zusammenwachsen im Quartier: vernetzt in Kommune, Kirche und Zivilgesellschaft“. Eine Besonderheit des Seminars ist die aktive Beteiligung der Teilnehmenden: Die verschiedenen methodischen Schritte des Seminars werden von den Teilnehmenden selbst durchgeführt. Dabei werden sie von erfahrenen Moderatorinnen und Moderatoren begleitet. Auf jede Übungsphase folgt eine ausführliche Reflexion der Erfahrungen und Ergebnisse. Auf diese Weise lernen die Teilnehmenden nicht nur viel Neues, sie sammeln zugleich Moderationserfahrung. Außerdem können sie eigene Projekte einbringen, die mit der Erfahrung der Gruppe weiterentwickelt werden. Dank der Vielfalt an Mitwirkenden zwischen 25 und fast 80 Jahren, aus bürgerschaftlichen Initiativen, Verwaltung, Kirchen, sozialen Organisationen, Wissenschaft, Politik und Unternehmen konnten dabei sehr unterschiedliche Perspektiven genutzt werden. In diesem Jahr standen Projekte zur Quartiersentwicklung im Mittelpunkt. Das breite Themenspektrum ging aber weit darüber hinaus: Wohnprojekte, Nachbarschaftstreffs, eine Solarenergieinitiative, ein Kunstprojekt zur Bestattungskultur oder Initiativen zur Verbesserung der Zusammenarbeit in Verwaltungen oder Unternehmen. Daniela Neumann vom Ministerium für Soziales und Integration zeigte sich in ihrem Grußwort beeindruckt vom Engagement der Teilnehmenden und der Vielfalt der Projekte. Sie stellte die umfangreichen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms Quartier 2020 in Baden-Württemberg vor. Erfolgreiche Quartiersentwicklung sei generationsübergreifend, setze auf bürgerschaftliches Engagement und Beteiligung und schaffe die Vernetzung von Zivilgesellschaft, öffentlichen Institutionen und Wirtschaft, so Neumann. Dafür sei die Bad Boller Tagung beispielhaft. Das nächste Bad Boller Art of Hosting-Training ist für 03. bis 05. Dezember 2019 geplant. Weitere Informationen: www.ev-akademie-boll.de www.quartier2020-bw.de www.allianz-fuer-beteiligung.de www.diefuehrungsakademie.de/buergerbeteiligung www.kvjs.de/uploads/beteiligung Autor: (Martin Schwarz, Führungsakademie BW) WeiterlesenArtikel schließen
Konflikthilfe und Gewaltprävention in Schule und Sozialer ArbeitDie Entwicklung von Schutzkonzepten zur Prävention von Gewalt an Schulen und in anderen Feldern der Jugendhilfe ist ein anspruchsvoller und intensiver Prozess für alle Beteiligten. Der KVJS bietet dazu zwei interessante Angebote: Konflikthilfe und Gewaltprävention in Schule und Sozialer Arbeit. Fortbildungsreihe mit zertifizierten Abschlussmöglichkeiten Die Teilnehmenden lernen bewährte Mediations-, Konfrontations- und Beratungstechniken der Konflikt- und Anti-Gewalt-Arbeit kennen. Ein intensives,fall- und praxisbezogenes Methodentraining hat die Vermittlung und Stärkung grundlegender sozialer Kompetenzen zum Ziel. ..... Fachtag zu der Entwicklung von Schutzkonzepten zur Prävention sexualisierter Gewalt an Schulen am 04.04.2019 „Schulen sollten künftig das Aktionsfeld Nr. 1 der Prävention sein, denn nur dort können alle Kinder erreicht werden. Schutzkonzepte müssen in Schulen selbstverständlich werden.“ ..... WeiterlesenArtikel schließen
Wachsender Fachkräftebedarf: AGJ fordert Gesamtstrategie zur Personalentwicklung mit Weitblick2025 wird es voraussichtlich eine Personallücke von etwa 125.000 pädagogischen Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe geben. Um dieser Entwicklung richtig zu begegnen, spricht sich die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ in ihrer aktuellen Position dafür aus, punktuelle Strategien der Fachkräftegewinnung bzw. Personalentwicklung im Rahmen einer Gesamtstrategie zu bündeln und aufeinander abzustimmen und benennt konkrete Maßnahmen. ..mehr.. WeiterlesenArtikel schließen
Unterstützung, die ankommt: Newsletter für JugendämterDie 25. Ausgabe des "Newsletters für Jugendämter" ist erschienen. Dieses kleine Jubiläum wurde zum Anlass genommen... ..ein wenig innezuhalten und sowohl zurück als auch nach vorne zu blicken.... .... WeiterlesenArtikel schließen
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter diskutiert Bundesteilhabegesetz, Fachkräftemangel und Radikalisierung in der Jugendhilfe
Ein zentrales Thema der Tagung war die Umsetzung der Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zur Entwicklung eines einheitlichen Instrumentes zur Feststellung des Rehabilitationsbedarfs von Kindern und Jugendlichen. Der Kinder- und Jugendpsychiater Prof. Dr. Jörg Michael Fegert stellte ein gemeinsames Projekt der Uni-Klinik Ulm und des Deutschen Jugend Instituts zur Entwicklung eines Verfahrens zur leistungsbegründenden Einschätzung von (drohenden) Teilhabebeeinträchtigungen vor. Die Mitglieder der BAG tauschten sich anschließend über die jeweiligen Sachstände in den Bundesländern aus. Einigkeit unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bestand darin, dass sich das Bedarfsermittlungsinstrument zwar an den bestehenden Instrumenten für Erwachsene orientiere könne, jedoch wesentliche Aspekte der Kinder- und Jugendhilfe zwingend beachtet werden müssen. Die gemeinsame Entscheidungsfindung im Sinne der Erarbeitung einer gemeinsamen Zielsetzung sowie eines abgestimmten Handlungsprogramms zwischen den Personensorgeberechtigten, den Kindern und Jugendlichen und dem Jugendamt, die die Hilfeplanung in der Kinder- und Jugendhilfe auszeichnet, muss auch Eingang finden in die Teilhabe- und Hilfeplanung für Kinder und Jugendliche in der Eingliederungshilfe. Ein weiteres Thema der 125. Arbeitstagung war der Fachkräftemangel im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Der einführende Vortrag der Leiterin des Jugendamtes Stuttgart, Dr. Susanne Heynen, verdeutlichte insbesondere die angespannte Situation in Stuttgart, ließ sich gleichzeitig aber auch insgesamt auf die Bundesrepublik übertragen. Tenor der Diskussion im Rahmen der Arbeitstagung: Es bedarf einer Gesamtstrategie für alle betroffenen Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Wichtig sei es zudem, Wachstumsgrenzen zu definieren. Rechtsansprüche, wie der für die Betreuung unterdreijähriger Kinder oder für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern müsse auch personell umsetzbar sein. Der Konflikt zwischen der Dienstleistungspflicht des Staates und der fehlenden Umsetzungsmöglichkeit z.B. aufgrund fehlender Fachkräfte, spitze sich weiter zu. Des Weiteren verabschiedete die BAG die von der „AG Hilfen zur Erziehung“ erarbeitete Handlungsempfehlung „Radikalisierung und Extremismus in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“. Zielgruppen sind Fachkräfte der betriebserlaubniserteilenden Behörden, der stationären Kinder- und Jugendhilfe sowie der Jugendämter. Sie sollen für Radikalisierung und Extremismus sensibilisiert werden. Die Empfehlung bietet Orientierung, um dem Phänomen präventiv, intervenierend und in der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren zu begegnen und Lösungen zu entwickeln. Weitere Informationen und alle Veröffentlichungen der BAG Landesjugendämter stehen unter www.bagljae.de zur Verfügung. WeiterlesenArtikel schließen
Aktionsjahr „Für Akzeptanz & gleiche Rechte"Ministerium für Soziales und Integration: Ziel des Aktionsjahres ist, dass auf allen Ebenen – landesweit, regional und lokal – Initiativen gestartet und Veranstaltungen durchgeführt werden. Das kommende Jahr 2019 steht weltweit ebenso wie in Baden-Württemberg unter einem ganz besonderen Jubiläum, da sich der Christopher Street Day zum 50. Mal jährt. Dieses Jubiläum wird natürlich gefeiert, gleichzeitig wird an den bisherigen Einsatz und das Ringen für „gleiche Rechte“ erinnert und dafür geworben, auch heute für eine offene und tolerante Gesellschaft einzustehen. Das Ministerium für Soziales und Integration nimmt dies zum Anlass, das Jahr 2019 zum Aktionsjahr „Für Akzeptanz & gleiche Rechte" zu deklarieren. Ziel des Aktionsjahres ist, dass auf allen Ebenen – landesweit, regional und lokal – Initiativen gestartet und Veranstaltungen durchgeführt werden. Aus diesem Grund sind Kommunen, Verbände, Institutionen ebenso wie Community dazu aufgerufen, sich mit eigenen Aktivitäten an dem Aktionsjahr zu beteiligen. Als eine Art Dachmarke wurde ein entsprechendes Logo entwickelt, das ab Mitte Januar auf der Homepage des Ministeriums auch zum Download angeboten wird. Das Ministerium für Soziales und Integration bündelt und veröffentlicht die geplanten Aktivitäten und Veranstaltungen. - <link file:21920>Information Aktionsjahr
- <link file:21918>Förderaufruf Aktionsjahr
- <link file:21919>Formular Veranstaltungen
- <link file:21921>Aktionsplan Projektantrag Aktionsjahr
Auch das diesjährige Förderprogramm des Aktionsplans steht im Zeichen des Aktionsjahres. Antragsformular für LSBTTIQ-Projektanträge für das Jahr 2019 Projektziele: Wie bereits in den letzten Jahren sollen auch im Jahr 2019 regionale Projekte in ganz Baden-Württemberg gefördert werden, die zur Verbesserung der Lebenssituation von LSBTTIQ-Menschen beitragen, den Abbau von Vorurteilen befördern, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und nachhaltig angelegt sind. Insbesondere Projekte, die zur Sichtbarmachung und Akzeptanz von LSBTTIQ-Menschen in unserer Gesellschaft beitragen, sollen gefördert werden. Förderrichtlinien: Beantragte Projekte und Maßnahmen können mit einer Fördersumme von mindestens 2.000 € und höchstens 8.000 € bezuschusst werden. Förderfähig sind alle für das Projekt unmittelbar anfallenden Kosten. Nicht finanziert werden größere (technische) Anschaffungen. Eine Eigenbeteiligung in Höhe von ca. 10 % der Gesamtausgaben ist erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die beantragten Projekte erst nach deren Bewilligung beginnen dürfen. Die beantragten Projekte müssen im Jahr 2019 beginnen. Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal 12 Monate. Alle bereits begonnenen Projekte sind nicht förderfähig und sind sofort auszuschließen (unabhängig von jeglicher fachlichen Bewertung). Frist und Adresse: Die Projektanträge mit Formular (gerne auch per PDF und Email) sind bis Freitag, 08. Februar 2019 mit Unterschrift einzureichen bei: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Referat 25, Frau Gerrit Bopp Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Gerrit Bopp (gerrit.bopp@sm.bwl.de, 0711/123-3675) und Sara Bode (sara.bode@sm.bwl.de, -3529) gerne zur Verfügung. WeiterlesenArtikel schließen
Zukunftswerkstätten Jahrestagung 2019ZW2019 | Geld und Werte
GemeinSinn macht Sinn!
Das Netzwerk von Moderatoren von Zukunftswerkstätten aus dem deutschsprachigen Raum trifft sich seit über 25 Jahren mit aktuellen Themen der gesellschaftlichen Entwicklung. Dieses Jahr geht es um Geld und Werte. Die Jahrestagung der Zukunftswerkstätten findet vom 28.04. - 01.05.2019 in der Nähe von Frankfurt statt. Weitere Informationen und Anmeldung WeiterlesenArtikel schließen
Zu guter LetztIhre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im KVJS-Landesjugendamt und Bildnachweis Alle Ansprechpartner des Landesjugendamts finden Sie in unserem aktuellen Organigramm. Ausgabe Februar 2019. WeiterlesenArtikel schließen
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