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Themen der Ausgabe Juli 2019Neues aus dem LandesjugendhilfeausschussMit Informationen zur Situation der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg begann die Sommersitzung des Landesjugendhilfeausschusses. Frau Samara und Herr Dr. Fiebig, beide KVJS-Landesjugendamt, informierten die Mitglieder über die aktuelle Lage. Am Stichtag 1. März 2018 wurden in Baden-Württemberg rund 432.830 Kinder in Kindertagesstätten, am Stichtag 1. März 2019 rund 21.770 Kinder von Kindertagespflegepersonen betreut. Als nächstes wurde der Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg insgesamt thematisiert. Dr. Joachim Fiebig, KVJS-Landesjugendamt, gab einen Überblick über den Bestand, mögliche Instrumente zur Ermittlung des künftigen Bedarfes und die sich daraus ergebenden Handlungserfordernisse. Der Landesjugendhilfeausschuss befasste sich anschließend mit der Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2019 und beschloss die Förderung von sieben Vorhaben. Insgesamt waren 16 Anträge eingegangen. Weiter wurde in der Sitzung rückblickend über die Verwendung der Mittel zur Förderung der Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendhilfe sowie der Förderung von überregionalen Maßnahmen der Jugendarbeit und der Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendarbeit berichtet. Im Jahr 2018 standen Fördermittel in Höhe von 324.000 Euro zur Verfügung. Am Ende der Sitzung wurde unter „Verschiedenes“ über die Pilotphase zur zentralen medizinischen Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern am Ankunftszentrum und Universitätsklinikum Heidelberg informiert. Inzwischen fand eine Erprobung mit den Pilotjugendämtern Mannheim und Karlsruhe statt. Es sind aber noch viele Fragen zu klären. Die nächste Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses findet am 9. Oktober 2019 statt. Sitzungstermine des Landesjugendhilfeausschusses für das Jahr 2020:
RundschreibenRS 15/2019 Anlage: Tabelle RS 14/2019 Kostenbeteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe ab dem 1. August 2019 Anlage: Stellungnahme des BMFSFJ vom 4. April 2019 RS 13/2019 RS 12/2019 Anlage: Flyer RS 11/2019 Digitalisierung der Rundschreiben des KVJS-Landesjugendamtes RS 10/2019 "Programme, Angebote und Hilfen der Jugendberufshilfe - eine Übersicht (Stand 2019)" Anlage: Übersicht RS 09/2019 Anlage: Pakt für gute Bildung und Betreuung RS 08/2019 Organisatorische und personelle Veränderungen beim Dezernat Jugend-Landesjugendamt Anlage: Organigramm Dezernat Jugend-Landesjugendamt RS 07/2019 RS 06/2019 Erhebung zur Entwicklung der Kindertagespflege in Baden-Württemberg 2019 Anlage: Anlage: RS 05/2019 Rechtsprechung/GesetzesvorhabenVollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verstößt gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG Nach derzeitiger Rechtslage ist eine zur gemeinsamen Elternschaft führende Stiefkindadoption durch den nicht-leiblichen Elternteil nur möglich, wenn dieser mit dem rechtlichen Elternteil verheiratet ist. In nichtehelichen Stiefkindfamilien ist die Adoption durch den Stiefelternteil alleine zwar möglich, als Folge verlören die adoptierten Kinder dann aber die Rechtsbeziehungen zum bisherigen rechtlichen Elternteil (§ 1754 Abs. 1 und Abs. 2 und § 1755 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BGB). Dies liegt regelhaft nicht im Interesse der Beteiligten. Faktisch wird daher durch das geltende Recht die Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte nun zu entscheiden, ob dieser (faktisch) vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfassungsgemäß ist. Das zuständige Amtsgericht hatte den Annahmeantrag des Beschwerdeführers zurückgewiesen. Die Beschwerde zum Oberlandesgericht und die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof blieben erfolglos. Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Beschwerdeführerin ist die leibliche Mutter von zwei anzunehmenden Kindern. Der mit der Mutter verheiratete leibliche Vater der beiden Kinder verstarb. Seit nunmehr zwölf Jahren leben die Beschwerdeführerin und der Beschwerdeführer in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Sie heirateten nicht, weil die Beschwerdeführerin eine Witwenrente bezieht, die sie als einen wesentlichen Teil ihrer Existenzgrundlage betrachtet und die sie durch die Wiederverheiratung verlöre. Die beiden haben inzwischen auch einen gemeinsamen Sohn und wollten durch eine Annahme durch den Stiefvater die rechtliche Gleichstellung aller drei in der Familie lebenden Kinder erreichen. Nur kurz werden im Folgenden die wesentlichsten Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts benannt, welche zur Entscheidung beitrugen, dass die gegenwärtige Rechtslage verfassungswidrig ist. Die derzeitige Rechtslage führt zu einer Ungleichbehandlung von Kindern in nichtehelichen Stiefkindfamilien gegenüber Kindern in ehelichen Stiefkindfamilien. Ihnen ist im Gegensatz zu Kindern in ehelichen Stiefkindfamilien jegliche Möglichkeit verwehrt, vom Stiefelternteil unter Aufrechterhaltung des Verwandtschaftsverhältnisses zum rechtlichen Elternteil adoptiert und damit zugleich gemeinschaftliches Kind beider Elternteile zu werden, mit denen es in nichtehelicher Stiefkindfamilie zusammenlebt. Diese Benachteiligung ist nicht gerechtfertigt. Sie bedürfte einer Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Ziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind. Die Benachteiligung bedarf einer strengen Überprüfung, weil die Adoption wesentliche Grundrechte des Kindes für die Persönlichkeitsentfaltung, nämlich das Recht auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und das durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte familiäre Zusammenleben des Kindes mit seinen Eltern betrifft. Der Ausschluss dieser Rechte ist zum Nachteil des Kindes. Darüber hinaus ist das nach derzeitiger Rechtslage maßgebliche Differenzierungskriterium, nämlich die Ehe zwischen Elternteil und Stiefelternteil, durch die Kinder weder beinflussbar noch ist den Kindern der Eheverzicht der Eltern zuzurechnen. Die Benachteiligung der betroffenen Stiefkinder ist jedenfalls unverhältnismäßig im engeren Sinne. Generelle Bedenken gegen die Stiefkindadoption können die Benachteiligung von Kindern in nichtehelichen Stiefkindfamilien nicht rechtfertigen, weil sie keine spezifischen Probleme der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien betreffen, sondern für eheliche und nichteheliche Stiefkindfamilien gleichermaßen gelten. Legitim ist zwar der mit dem Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien verfolgte Zweck, die Stiefkindadoption nur in Stabilität versprechenden Lebensgemeinschaften zuzulassen. So lässt sich das Kind zwar von mit der Adoption verbundenen Nachteilen schützen, jedoch ist der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien kein angemessenes Mittel zur Erreichung des vom Gesetzgeber intendierten Zwecks. Kindern in nichtehelichen Stiefkindfamilien können Nachteile dadurch entstehen, dass ihnen die Adoption auch dann verwehrt bleibt, wenn die Beziehung der Eltern stabil ist und die Adoption insgesamt ihrem Wohl diente. Der Schutz des Stiefkindes vor einer nachteiligen Adoption lässt sich auch wirksam mit einer auf konkrete Stabilitätsprognosen abstellenden Adoptionsregelung sichern. Der Gesetzgeber kann an nichteheliche Lebensgemeinschaften dieselben Stabilitätserwartungen stellen wie an Ehen. Die nichteheliche Familie hat sich inzwischen als weitere Familienform neben der ehelichen Familie etabliert. Es gibt keine belastbaren Erkenntnisse, dass die Paarbeziehung innerhalb einer nichtehelichen Stiefkindfamilie typischerweise instabil wäre. Die derzeitige Rechtslage benachteiligt Stiefkindfamilien, die länger Bestand haben, in denen ein tragfähiges Eltern-Kind-Verhältnis entstand und die Annahme des Kindes durch den Stiefelternteil dem Kindeswohl dienlich wäre. Die Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt, da sich für die Kinder alleine anhand des Familienstands ihrer Eltern entscheidet, ob sie ihren sozialen Elternteil auch als rechtlichen Elternteil bekommen können oder nicht. Es ist durchaus möglich, die Kindeswohldienlichkeit einer Annahme auch in einer solchen Konstellation im Einzelfall zu prüfen und dabei statt dem Ehekriterium auch alternative Stabilitätskriterien wie etwa die bisherige Beziehungsdauer zu verwenden. Die unterschiedliche Behandlung von Stiefkindern in ehelichen und nichtehelichen Familien ist im Ergebnis auch nicht durch die in Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten der Ehe enthaltene Wertentscheidung gerechtfertigt. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis 31. März 2020 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Den Beschluss im Volltext finden Sie hier: FortbildungDas Tagungs- und Fortbildungsprogramm 2019 des KVJS-Landesjugendamts umfasst ein breites Angebotsspektrum. Sie finden die Angebote über www.kvjs-fortbildung.de. Auf einige ausgewählte Veranstaltungen wollen wir Sie gerne hinweisen und freuen uns über Ihre Anmeldung. Das KVJS-Landesjugendamt bietet für alle Bereiche der Jugendhilfe, teilweise gemeinsam mit Kooperationspartnern, jährlich zentrale Tagungen an. Die Zielgruppen sind in der Regel Leitungs- und Fachkräfte der Jugendhilfe, Träger sowie andere Akteure in den jeweiligen Arbeitsfeldern. Die Veranstaltungen greifen aktuelle Entwicklungen auf, unterstützen notwendige Abstimmungsprozesse und geben Impulse für die fachliche Arbeit. Die Jahrestagung Kindertagespflege findet am 30.09.2019 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen statt. Inhaltliche Schwerpunkte der Tagung sind: Kinderschutz in der Kindertagespflege, die Pflegeerlaubnis unter verwaltungstechnischen Aspekten und die Sozialversicherungspflicht in der Kindertagespflege. Zielgruppe der Tagung sind Fachkräfte der Jugendämter, die mit Aufgaben der Kindertagespflege befasst sind. Die längerfristige Fortbildung "Basisqualifizierung Kleinkindpädagogik" bietet eine umfassende Qualifizierung für Fachkräfte, die ihre Arbeit mit Kindern bis drei Jahren weiterentwickeln wollen oder neu in der Kleinkindbetreuung tätig sind. Die Fortbildung gliedert sich in sechs Abschnitte für teilnehmende Fachkräfte und eine Auftaktveranstaltung am 16.09.2019 für deren Einrichtungsleitungen. Die Themen der Fortbildungsabschnitte sind: Die Bedeutung der Fachkraft im frühkindlichen Bildungsbereich und Übergang von der Familie in die Krippe, Beziehungsvolle Pflege, Autonome Bewegungsentwicklung und selbstbestimmtes Spiel, Bildungsort Mahlzeit und Bildungsort Schlafen und Mikrotransitionen. Weitere Angebote ab September 2019:Fortbildungsreihe Trägerkompetenz für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen24.09.2019 Qualitätsentwicklung und -sicherung in Kindertageseinrichtungen Kinderschutz und Prävention17.09. - 18.09.2019 Traumatisierte Kinder und ihre Familien in Kindertageseinrichtungen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit11.09. - 12.09.2019 LSBTTIQ-Jugendliche stärken! Jugendberufshilfe23.09. - 24.09.2019 Individuelle Begleitung junger Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf II Fortbildungsreihe Systemisches Arbeiten in Beratung und Hilfen zur Erziehung10.09. - 11.09.2019 Grundseminar: Systemisches Arbeiten in Beratung und Hilfen zur Erziehung 16.09. - 17.09.2019 Systemische Elternarbeit in den Hilfen zur Erziehung Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft16.09. - 17.09.2019 Vormundschaftsrecht für Neueinsteiger Wirtschaftliche Jugendhilfe24.09. - 25.09.2019 Einführung in die örtliche und sachliche Zuständigkeit, Kostenerstattung Führen und Leiten12.09. - 13.09.2019 Leiten und kooperieren ohne Weisungsbefugnis - Laterale Führung ![]() Save the Date: 4. Bad Boller Art of Hosting-Training vom 3. bis 5. Dezember 2019Art of Hosting (AoH) bzw. „die Kunst des Gastgebens“ ist es, Räume für guten Dialog zu ermöglichen. Damit können Gruppen in Jugend- und Bürgerbeteiligung handlungsfähig werden. Mit Hilfe kraftvoller Methoden gelingt es, die „Weisheit der Vielen“ zusammenzutragen und konkrete Projekte zu entwickeln. AoH ist Haltung und Methode, die Lösungen mit breiter Zustimmung, Identifikation und Energie zur Umsetzung eröffnen. So können Herausforderungen von Kommunen, Organisationen, Kirchen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft bearbeitet werden, damit gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingt! Weitere Informationen und zur Anmeldung hier. Kinostart des Films "Systemsprenger" - Kooperationsveranstaltungen mit der Agentur möglichDie AG Öffentlichkeitsarbeit der BAG Landesjugendämter steht in Kontakt mit der Agentur „Jetzt und Morgen“, die den Film „Systemsprenger“ ab 19. September in die deutschen Kinos bringt. Der Film ist im Rahmen der diesjährigen Berlinale extrem positiv besprochen worden und der Filmstart wird mit einem großen Medienecho verbunden sein. Die Agentur kam auf die BAG Landesjugendämter zu, weil sie bundesweit Partner sucht, die gemeinsam mit ihr den Film präsentieren und zu den Themen „Herausforderungen in der Sozialarbeit / verhaltensauffällige Kinder / Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland“ diskutieren. An der Zusammenarbeit mit Jugendämtern ist sie besonders interessiert. Die Planungen laufen schon und Sie als Jugendamt können den Film auch für Ihre eigene fachliche oder Öffentlichkeitsarbeit nutzen: Melden Sie sich einfach bei der Agentur: Gesine Mannheimer, JETZT & MORGEN, 030 809 324 585, gm@jetztundmorgen.de. Die Agentur setzt gemeinsam mit Ihnen Ihre Wünsche und Ideen um. Die AG Öffentlichkeitsarbeit freut sich, wenn Sie sie über Ihre Planung informieren. Dann hat sie einen Überblick, was bundesweit zu dem Film läuft. Möglichkeiten der Zusammenarbeit Ab dem Kinostart am 19. September können Sie den Film für Ihre Arbeit vor Ort nutzen und Ihre Themen in den öffentlichen Fokus rücken. Hierfür gibt es z. B. folgende Möglichkeiten:
Kosten Entstehen für die Zusammenarbeit mit der Agentur keine. Die Agentur arbeitet auf „Tauschbasis“ mit Ihnen zusammen. Wenn es beispielsweise um Sonderveranstaltungen geht, kann sie keine Reisekosten für Podiumsteilnehmende übernehmen, sie bietet aber gerne im Gegenzug ein bestimmtes Kontingent an Freikarten für die Veranstaltung an. Weitere Informationen zum Film und zu den Kooperationsmöglichkeiten
![]() BAG Landesjugendämter diskutiert Integration, Kinderrechte und Qualität stationärer Hilfen zur ErziehungObwohl die Gesamtzahl der Menschen, die nach Deutschland fliehen, zurückgegangen ist und somit auch die der unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländer bleibt die Integration eine wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Deshalb sah sich die BAG Landesjugendämter zusammen mit Dr. Jens Pothmann vom Forschungsverbund der TU Dortmund und DJI dazu veranlasst, die Entwicklung der Fallzahlen bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern in den Blick zu nehmen. Zudem stellten die Teilnehmenden der Arbeitstagung Auswirkungen auf den Fachkräftebedarf dar. Die Leitungen der Landesjugendämter wiesen darauf hin, dass, trotz einer scheinbaren Entspannung der Lage, die Anstrengungen aller Beteiligten nicht nachlassen dürften. Seit 1989 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft und von fast allen Ländern weltweit ratifiziert. Anne Lütkes und Holger Hoffmann vom Deutschen Kinderhilfswerk e. V. informierten die Teilnehmenden über den aktuellen Stand der Studie „Kinderrechte-Index“. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst 2019 vorgestellt. Die Studie beleuchtet den Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern. Eine wichtige Erkenntnis aus der sich anschließenden Diskussion war, dass bundesweit noch zu viele Datenlücken bestehen. Die Leitungen der Landesjugendämter waren sich darüber einig, dass die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz unabdingbar ist. Bereits im Rahmen der 123. Arbeitstagung in Halle stand das Forschungsprojekt „Gute Heime“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) auf der Tagesordnung der BAG Landesjugendämter. Das Laufzeitende des Projekts war nun Anlass, sich erneut mit der Qualität der stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe auseinanderzusetzen. Dr. Mike Seckinger vom DJI präsentierte die Ergebnisse und erörterte zusammen mit den Leitungen die daraus folgenden Konsequenzen für die Qualitätsdimensionen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe. Fazit: Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an den sie betreffenden Themen und Entscheidungen ist ein Kinderrecht und muss insbesondere auch im Rahmen der Qualität der stationären Einrichtungen umgesetzt werden. Weitere Informationen und alle Veröffentlichungen der BAG Landesjugendämter stehen unter www.bagljae.de zur Verfügung. EU-Förderung für Solidaritätsprojekte von Jugendlichen - 500 Euro monatlich bis zu zwölf Monate langJunge Menschen können sich in Projekten im eigenen Land oder im Ausland engagieren. Diese Projekte kommen Menschen in ganz Europa zugute. Das geht z. B. in Freiwilligenprojekten, aber auch in Jobs und Praktika oder aber in Solidaritätsprojekten. Dabei erhalten diese eine monatliche Unterstützung von 500 Euro, wenn sie in Gruppen von mindestens fünf Personen Projekte in den Themenbereichen Flucht und Migration, demokratische Teilhabe oder Klimaschutz durchführen. Anträge für die aktuelle Runde können bis 1. Oktober 2019 gestellt werden. Der erste Schritt, um mitzumachen, ist eine Registrierung im ESK Portal: Weitere Informationen: Video, Flyer, Schritt-für-Schritt-Anleitung, Factsheet ![]() Einladung zum Fachvortrag "Anders sein" in Oberndorf am Neckar oder KarlsruheWie viel Anderssein können wir – im privaten oder beruflichen Kontext – zulassen? Wann stößt dieses Anderssein an Grenzen und erscheint nicht mehr tolerabel? Auf welche Beschreibungs- oder Bewertungskategorien wird gegebenenfalls zurückgegriffen und welche erweisen sich beim Versuch des Verstehens als hilfreich oder weniger sinnvoll? Diese und andere Fragen beantwortet Prof. Dr. Klaus Nouvertné in seinem Fachvortrag "Anders sein". Vortrag in Oberndorf am Neckar Termin: Donnerstag, 24. Oktober 2019, 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr Ort: Ehemalige Augustiner-Klosterkirche, Klosterstraße 1, 78727 Oberndorf am Neckar Vortrag in Karlsruhe Termin: Freitag, 25. Oktober 2019, 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr Ort: Albert-Schweitzer-Saal, Reinhold-Frank-Str. 48a (gegenüber Christuskirche), 76133 Karlsruhe
Vortrag in Oberndorf am Neckar
Gemeinsame Suchtpräventionsarbeit: BZgA und DJK verlängern ZusammenarbeitDie Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der DJK-Sportverband (DJK) und die DJK Sportjugend verlängern ihre Zusammenarbeit im Bereich der Suchtprävention und Gesundheitsförderung um weitere vier Jahre. In den kommenden vier Jahren liegt der Schwerpunkt der Kooperation auf der Neuausrichtung der Qualifizierung von Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Weiterführende Informationen zu den gemeinsamen Projekten von DJK und BZgA: www.alkoholfrei-sport-geniessen.de Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 03.06.2019 ![]() Einladung zum Zertifikatskurs E - Netzwerkmanager/in im Sozialraum von Dezember 2019 bis Dezember 2020Die kommunale Ebene hat eine besondere Bedeutung, wenn es um die Gestaltung des Zusammenspiels von Kommune und gemeinnützigen Trägern der Wohlfahrtspflege und Bürgerinnen und Bürger geht. Sie hat die Aufgabe, den Zusammenhalt im Gemeinwesen zu stärken. Dazu fördert sie die Zusammenarbeit, indem sie die Akteure zusammenbringt sowie Kooperationen organisatorisch und finanziell fördert. Sie trägt im Sinne der Daseinsvorsorge die Verantwortung für eine teilhabeorientierte, integrierte Sozial- und Infrastrukturentwicklung. Träger sozialer Dienstleistungen stehen dabei vor der Aufgabe, organisatorische und leistungsbezogene Voraussetzungen für die Arbeit sozialräumlicher Netzwerke herzustellen. Dabei sind Angebote und Arbeitsweisen nicht mehr bereichsbezogen, sondern bedarfsorientiert, dezentral und sozialräumlich auszurichten. Ein gelingendes Zusammenspiel der verschiedenen Akteure erfordert fundierte Netzwerkarbeit und qualifizierte Personen, die die damit verbundenen Aufgaben übernehmen können. Die AWO Bundesakademie und der Deutsche Verein haben einen passgenauen Akademiekurs für Mitarbeitende freier Träger und der Kommunen entwickelt. Eine ausführliche Kursbeschreibung finden Sie . Für weitere Auskünfte steht Ihnen Karin Kaltenbach, AWO Bundesakademie, Tel. 030 26309-138 oder karin.kaltenbach@awo.org gerne zur Verfügung. ![]() Preis Soziale Stadt: Machen Sie mit und reichen Sie Ihr Projekt beim bundesweiten Wettbewerb ein!Gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem AWO Bundesverband, dem Deutschen Mieterbund und dem GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., ruft der vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. zur Teilnahme am bundesweiten Wettbewerb auf. Unterstützt wird der "Preis Soziale Stadt" auch in diesem Jahr vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat. Online-Bewerbung Über das Online-Formular auf der Internetseite des „Preis Soziale Stadt“ https://www.nachbarschaftspreis.de/de/preis-soziale-stadt/ können Projekte eingereicht werden. Außerdem finden sich dort alle wichtigen Informationen zum Wettbewerb sowie die Teilnahmebedingungen. Quelle: Presseinformation vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung ![]() Mitmän-Preis - Neuer Preis des LVR für junge MenschenDer Mitmän richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. Er zeichnet Ideen und Beiträge für eine inklusive Gesellschaft aus. Im Fokus stehen besonders kreative und innovative Ideen, die einen Beitrag für ein offenes und vielfältiges Miteinander leisten. Die Projekte sollen die Zukunft der Gesellschaft im Blick haben und für gegenseitigen Respekt, Solidarität, Toleranz und Humanität stehen. Der Mitmän ist insgesamt mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotiert und wird als Platz 1, Platz 2 und Platz 3 vergeben. Der erste Preis erhält 5.000 Euro, der zweite Preis 3.000 Euro und der dritte Preis 2.000 Euro. Weiterführende Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie auf der Website des LVR: www.ausgezeichnet.lvr.de Fachtagung "Unbegleitete geflüchtete Mädchen in erzieherischen Hilfen", 27.-28.11.2019 in Frankfurt am MainDie Fachtagung geht unter anderem den Fragen nach, wie erzieherische Hilfen hier bedarfsgerecht und unter Beachtung der Genderperspektive mädchengerecht ausgestaltet werden können, welcher Fachkompetenz der Mitarbeitenden und welcher Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe es bedarf, um mädchengerechte Arbeit zu realisieren. Die Fachgruppe „Mädchen und Frauen“ der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) organisiert und moderiert die zweitägige Veranstaltung. Flyer, Tagungsprogramm und Anmeldeformular finden Sie auf der IGfH-Webseite: Tagungsort: Hoffmanns Höfe, Heinrich-Hoffmann-Straße 3, 60528 Frankfurt am Main Anmeldeschluss: 11.10.2019 ![]() Fachtag "My heart will 'app' on! - Jugendliche Liebes-(Lebens-)Welten am 25.09.2019 in StuttgartDer Umgang mit Liebe und Sexualität hat sich im Laufe der Jahre ständig verändert, weiterentwickelt, wurde neu erfunden. Ob nun gesellschaftlicher Wandel, medizinische Errungenschaften und aktuell die Digitalisierung, es gibt immer neue Herausforderungen. Gegenwärtig haben Jugendliche ganz andere und vielfältigere Möglichkeiten, sich mit dem Thema Sexualität auseinanderzusetzen. Sie kommen deshalb auch leichter in Kontakt mit Inhalten, die irritieren können und vielleicht noch nicht für sie geeignet sind. Diese Facetten möchte die Aktion Jugendschutz Baden-Württemberg im Rahmen des Fachtages diskutieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem und der ajs-Website. ![]() Initiative Allianz für Beteiligung e. V.In vielen Landkreisen, Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg wächst die Bereitschaft, aktuelle Themen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern zu bearbeiten. Dabei wird stets betont: Alle sollen mitmachen. Alle sollen mitreden. Alle sollen sich einmischen. Bei großen politischen Themen und bei Aktionen vor Ort. In der Praxis gibt es dabei aber immer wieder Schwierigkeiten. Die Idee: Ein Fonds für Beteiligung. Mit guten Ideen und Geld aus einem Fonds könnte Beteiligung für mehr Menschen möglich werden. Wie dies geschehen kann, möchte die Allianz für Beteiligung an einem Runden Tisch erarbeiten. Weitere Informationen hier. Zu guter LetztAlle Ansprechpartner des Landesjugendamts finden Sie in unserem aktuellen Organigramm. Bildnachweis Ausgabe Juli 2019. |
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