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Themen der Ausgabe Oktober 2019Neues aus dem LandesjugendhilfeausschussIm Mittelpunkt der Sitzung stand die Haushaltsplanung 2020 für den Bereich der Jugendhilfe. Die gravierendste Änderung gegenüber 2019 war die Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Freiwilligkeitsleistung bei der Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) um 4 Millionen Euro. Im Entwurf des Stellenplans 2020 sind für das Landesjugendamt wie im Vorjahr knapp 88 Stellen ausgewiesen. Der Landesjugendhilfeausschuss bat den Verbandsausschuss, der Verbandsversammlung zu empfehlen, den Entwurf für den Bereich der Jugendhilfe zu beschließen. Herr Dr. Strohmaier, KVJS-Landesjugendamt, berichtete über drei Aktivitäten des Landes Baden-Württemberg zum Kinderschutz und zur Verbesserung von Beteiligungsmöglichkeiten:
Kernbefunde des Berichtsentwurfs „Bestand und Struktur der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg, Ergebnisse der Erhebung zum Stichtag 01.03.2018“ stellte Herr Dr. Fiebig, KVJS-Landesjugendamt, vor. In der 13. Fortschreibung des Berichts wurden neben der Auswertung quantitativer Zahlen auch qualitative Erfahrungsberichte aufgenommen. Die größten Herausforderungen der nächsten Jahre liegen im Ausbau der Platzkapazitäten und der Personalgewinnung – hierüber und über mögliche Lösungsansätze informiert der ausführliche Bericht. Ein neu gegründeter Beirat begleitete die Berichterstellung mit seiner Expertise. Der Bericht wird voraussichtlich ab November online abrufbar sein. Im Anschluss daran informierte die Verwaltung über den aktuellen Sachstand bei den Landesförderprogrammen „Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen“ und „STÄRKE“. Aktuell werden die bis 31. Dezember 2019 befristeten Grundsätze zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vom Sozialministerium überarbeitet. Das Sozialministerium will demnächst einen Entwurf der geänderten Fördergrundsätze vorlegen. Zum 1. Januar 2019 wurde das Programm STÄRKE ein weiteres Mal neu ausgerichtet. Die Verwaltungsvereinbarung STÄRKE 2019 wurde am 27. Februar 2019 veröffentlicht und ist rückwirkend zum 1. Januar 2019 mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2023 in Kraft getreten. Für das Landesprogramm STÄRKE haben die Ausschussmitglieder die Verwaltung beauftragt, die bisherigen Erfahrungen der Jugendämter mit der Verwaltungsvereinbarung STÄRKE 2019 beim Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg einzubringen und auf eine Anpassung der Regelungen hinzuwirken. Der Landesjugendhilfeausschuss stimmte dem Fortbildungsprogramm 2020 für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu. Ergänzt wird das Programm- und Inhouse-Angebot auch 2020 wieder durch eine Vielzahl an regionalen Veranstaltungen, die zum größten Teil mit Partnern wie Jugendämtern, Sozial- und Gesundheitsämtern, Schulen und freien Trägern durchgeführt werden. Außerdem werden aktuelle und neu entstehende Themen und Fortbildungsbedarfe kontinuierlich aufgegriffen und auch kurzfristig während des Jahres über Sonderausschreibungen beworben und umgesetzt. Das aktuelle Programmangebot ist im Internet unter https://www.kvjs.de/fortbildung zu finden. Sitzungstermine des Landesjugendhilfeausschusses für das Jahr 2020:
RundschreibenRS 24/2019 Ergebnisse der Erhebung zur Entwicklung der Kindertagespflege in Baden-Württemberg 2019 Anlagen detailliert: Ausgestaltung Geldleistung bundesweit Ausgestaltung Kostenbeteiligung BW RS 23/2019 Anlagen: RS an untere Baurechtsbehörden Schreiben SM Mindeststandards Sanitärausstattung Fachliche Hinweise zur Sanitärausstattung RS 22/2019 Anlage:Empfehlungen des Deutschen Vereins RS 21/2019 Empfehlungen zu den Sonderaufwendungen nach dem SGB VIII in Jugendhilfeeinrichtungen Anlagen: Download Kostenbeitragsberechnung – Junger Mensch im Betreuten Jugendwohnen Download Kostenbeitragsberechnung – Junger Mensch im Heim Änderungsübersicht Empfehlungen RS 20/2019 Anlagen: RS 19/2019 Handreichung "Im Jugendhilfeausschuss gestalten!" ab sofort verfügbar RS 18/2019 RS 17/2019 RS 16/2019 Beteiligung im Baurechtsverfahren gem. § 53 Abs. 4 LBO beim Bau von Kindertageseinrichtungen Rechtsprechung/GesetzesvorhabenFristenrechner und Arbeitshilfe „Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ist eine trägerübergreifende Organisation, in der sämtliche Trägerbereiche der Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation zusammenarbeiten. Dort soll das Rehabilitationsgeschehen auf möglichst einheitliche Füße gestellt werden. Demnach versucht die BAR die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in der Praxis durch umfassende Maßnahmen zu unterstützen. Zwei dieser Maßnahmen sind nun veröffentlicht worden. Zum einen ist im Internet ein Fristenrechner zur vereinfachten Berechnung der weitgehenden Fristvorgaben des SGB IX zur Nutzung bereitgestellt worden (Abrufbar unter: https://www.reha-fristenrechner.de/). Zum anderen hat die BAR eine Arbeitshilfe zum komplexen Thema des „Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess“ erarbeitet und veröffentlicht (Abrufbar unter: https://www.bar-frankfurt.de/). Beide Veröffentlichungen können wertvolle Unterstützung der praktischen Arbeit leisten.
Sachstand SGB VIII-Reform Der Beteiligungsprozess der Fachöffentlichkeit an der bevorstehenden SGB VIII-Reform steht nunmehr vor dem Abschluss. Am 17. und 18. September 2019 fand eine zweitägige Sitzung der Arbeitsgruppe "SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Im Zentrum der Sitzung stand das Thema "Mehr Inklusion / Wirksames Hilfesystem / Weniger Schnittstellen". Zu den Diskussionspunkten zählte insbesondere die sog. inklusive Lösung SGB VIII und die Möglichkeiten der expliziten Ausgestaltung. Nach diesem Szenario werden sämtliche Kinder und Jugendliche, unabhängig von Behinderungen in das SGB VIII und damit in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe übertragen. Letztlich steht noch eine Abschlussveranstaltung und ein Abschlussbericht aus. Danach soll unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. Einzelheiten können Sie unter https://www.mitreden-mitgestalten.de/ recherchieren.
Rücknahme einer Kindertagespflegeerlaubnis wegen pädophilen Neigungen Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Annahme der fehlenden Eignung einer Betreuungsperson wegen pädophiler Neigungen keine Anklageerhebung oder gar eine Verurteilung im strafrechtlichen Sinne voraussetzt. Sie kann auch noch Jahre nach einer Verurteilung und nach Ablauf der Tilgungsfrist und Löschung aus dem Führungszeugnis (§ 45 BZRG) festgestellt werden, wenn weiterhin Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, ist eine Frage der prognostischen Wahrscheinlichkeit, bei der nicht der strafrechtliche Grundsatz „in dubio pro reo“ („Im Zweifel für den Angeklagten“) Anwendung findet, sondern die Formel „in dubio pro infante“ („Im Zweifel für das (Klein-)Kind“). In diesem Fall kann ein Antrag auf Erteilung einer Kindertagespflegeerlaubnis abgelehnt oder eine bestehende Kindertagespflegeerlaubnis aufgehoben werden. VGH Mannheim 23. April 2019 - 12 S 675/19
Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: christoph.gruenenwald@kvjs.de FortbildungUnsere Fortbildungs-Angebote und Fachtagungen für die Kinder- und Jugendhilfe in 2020 sind online über www.kvjs-fortbildung.de » buchbar. Die Broschüren werden seit Mitte Oktober 2019 versandt. Auf Ihre Anmeldungen freuen wir uns. Unser Angebot im Bereich Kindertagesbetreuung spricht neben Planungsverantwortlichen in der Kindertagesbetreuung, Trägern von Kindertageseinrichtungen, Fachberatungen und Leitungen natürlich auch die Fachkräfte an. Neu für unser Programm 2020 konzipiert wurden zum Beispiel Fortbildungsangebote zur Kita-Bedarfsplanung, Weiterentwicklung der Teamarbeit und zur Gewaltprävention. Auch unser Jugendhilfe Hauptprogramm enthält wieder ein umfassendes Angebot. Für neue Mitglieder der örtlichen Jugendhilfeausschüsse gibt es eine zentrale Einführungsveranstaltung. Zur Unterstützung der Kinderschutzaufgaben der Allgemeinen Sozialdienste der Jugendämter und der stationären Erziehungshilfen wurden weitere Fortbildungsangebote entwickelt. Im Rahmen einer Abschlussveranstaltung zum Modellprojekt "FASD-Hilfe" werden die Erfahrungen und Ergebnisse einer breiten Fachöffentlichkeit vorgestellt. Bei örtlichem Fortbildungsbedarf kann das KVJS-Serviceangebot "Inhouse-Seminare" die passende Lösung bieten. Unsere Angebote von Januar und Februar 2020Leitungen und Fachberatung von Kindertageseinrichtungen21.01. - 22.01.2020 Gewaltprävention in Kindertageseinrichtungen und die konzeptionelle Weiterentwicklung des Schutzauftrags Leitungen von Kindertageseinrichtungen07.02.2020 Trotz vieler Herausforderungen mit Herzblut leitungsfähig bleiben 18.02. - 19.02.2020 "Ohne Leitung geht es nicht" – Professionelles Kita-Management 2020/2021 Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz – Kita23.01. - 24.01.2020 Mein Team und ich – ich und mein Team Kinder bis 3 Jahre14.02.2020 Kinder auf dem Weg zur Ausscheidungsautonomie 19.02. - 20.02.2020 "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie die Bezugserzieherin – oder eigentlich wen?" Kinderschutz und Prävention13.02.2020 Beschwerdemanagement in Kindertageseinrichtungen Jugendhilfeausschüsse04.02.2020 Einführungsveranstaltung für (neue) Jugendhilfeausschussmitglieder Jugendhilfeplanung06.02.2020 Neu in der Jugendhilfeplanung – Einführungstag Jugendarbeit, JugendsozialarbeitQualifizierung zur Arbeit mit den jungen geflüchteten Menschen für pädagogische Mitarbeitende der Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit – Aufbaumodule 17.02. - 18.02.2020 Social Media in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit Jugendberufshilfe03.02. - 04.02.2020 Individuelle Begleitung junger Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf I 19.02. - 21.02.2020 Übergänge von der Schule in das Berufsleben gemeinsam gestalten: Eine Zusammenarbeit von Schule und Sozialarbeit Schulsozialarbeit13.02. - 14.02.2020 Schulsozialarbeit an Grundschulen erfolgreich gestalten |
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