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Die Themen im Juni 2020:Aktuelle TermineAufgrund der Corona-Krise setzen wir unseren Fortbildungsbetrieb vorerst bis zum 15. Juni 2020 aus. Danach finden wieder Veranstaltungen statt, teilweise im Online-Format als Webinare. 16. Juni 2020 als Webinar Diese Veranstaltung ist ebenfalls von Corona geprägt: um möglichst vielen Interessierten eine Teilnahme zu ermöglichen (unabhängig von Dienstreisemöglichkeiten, Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen), haben wir uns entschieden, in diesem Jahr ein alternatives Format zu wählen. Aus bekannten Gründen können wir Sie dieses Jahr leider nicht in Gültstein begrüßen, sondern auf virtuellem Weg in ihren Büros – im Landratsamt oder auch im Homeoffice. Uns ist es ein großes Anliegen, für unsere 44 Stadt- und Landkreise insbesondere auch in diesen Zeiten als zuverlässiger Ansprechpartner und modern aufgestellter Dienstleister zur Verfügung zu stehen. Am Vormittag werden wir Ihnen aktuelle Themen aus und zu allen relevanten Hilfebereichen (Altenhilfe, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe) als Webinar präsentieren. Selbstverständlich werden wir Ihnen auch zum Thema Corona die tagesaktuellsten Informationen aufbereiten. Am Nachmittag werden wir virtuelle Gruppenräume einrichten (aufgeteilt nach Hilfebereichen) und Ihnen dort jeweils für Gespräche und Rückfragen zur Verfügung stehen. (per Video / Chat-Funktion).
29. Juni 2020 als Webinar Zur Information: Aufgrund der aktuellen Situation kann die diesjährige Jahrestagung der Sozialplanerinnen und Sozialplaner nicht in der ursprünglich geplanten Form stattfinden. Bei Interesse können Sie sich gerne unter diesem Link für das Webinar anmelden. BetreuungsrechtInfo-Portal der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e. V. Selbsthilfe Demenz Sind betreute Personen an Demenz erkrankt, stellt die Corona-Pandemie diese und deren rechtliche Betreuer sowie die Angehörigen vor besondere Herausforderungen. Das Info-Portal der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e. V. enthält Überlegungen und Anregungen, die im Umgang mit an Demenz erkrankten Angehörigen hilfreich sein können, unter anderem zum Umgang mit der Maskenpflicht: ......................................................... KVJS-Wissensportal für ehrenamtliche Betreuer in Baden-Württemberg: Corona-Informationen ![]() BTHG - BundesteilhabegesetzFolgende Unterlagen sind neu eingestellt im Mitgliederbereich. Bitte zuerst einloggen, dann auf die entsprechenden Links klicken, so gelangen Sie direkt dorthin.
EingliederungshilfeIm Februar-Newsletter hatten wir über die Einigung bezüglich der neuen Vergütungssätze ab 1. Januar 2020 – 31. Dezember 2020 berichtet. Das Unterschriftsverfahren ist mittlerweile abgeschlossen. Die unterzeichnete Preisvereinbarung können Sie nach erfolgtem Mitglieder-Login hier abrufen. In Baden-Württemberg war bisher die sachliche Zuständigkeit für die Frühförderung von Kindern mit Behinderungen nach dem SGB IX bei den Trägern der Sozialhilfe angesiedelt. Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wurden die Träger der Sozialhilfe für die Aufgaben nach dem SGB IX durch die Träger der Eingliederungshilfe ersetzt. In Baden-Württemberg sind zu den Trägern der Eingliederungshilfe die Stadt- und Landkreise bestimmt worden. Um das gewachsene System in Baden-Württemberg beizubehalten, wurde eine Anpassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg an das Bundesteilhabegesetz erforderlich. Dabei wurde gleichzeitig die Oberste Rechtsaufsicht für die Kinder- und Jugendhilfe vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration auf das Ministerium für Soziales und Integration übertragen. Die Änderungen traten rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. FortbildungAktueller Hinweis:Ab dem 15. Juni 2020 bietet der KVJS Fortbildungsveranstaltungen in reduziertem Umfang an. Angemeldete Teilnehmer werden per E-Mail oder telefonisch informiert, ob ihre Veranstaltung stattfindet. Zudem werden einige Veranstaltungen im Online-Format durchgeführt. Näheres erfahren Sie oder bei der jeweils gebuchten Veranstaltung. Unsere Fortbildungsprogramme 2020 finden Sie als pdf-Dateien jeweils hier. Die folgenden Veranstaltungen haben ausreichend freie Plätze und können direkt online gebucht werden. >> METHODEN- UND SOZIALKOMPETENZ << 6. - 7. Juli 2020 in Gültstein >> SCHWANGERSCHAFTSBERATUNG << 30. Juli 2020 in Flehingen ![]() RundschreibenNr. 37/2020 Anlage 1 zu 37/2020 ........................ Nr. 36/2020 Anlage 1 zu 36/2020 ........................ Nr. 35/2020 Anlage 1 zu 35/2020 Anlage 2 zu 35/2020 ........................ Nr. 34/2020 ........................ Nr. 33/2020 Anlage zu 33/2020 ........................ Nr. 32/2020 Anlage 1 zu 32/2020 Anlage 2 zu 32/2020 Soziales EntschädigungsrechtDer Bundesrat hat am 5. Juni 2020 seine Zustimmung zur 26. KOV-Anpassungsverordnung erteilt. Anbei erhalten Sie die Übersicht zu den Einkommensfreibeträgen und Vermögensschongrenzen in der Kriegsopferfürsorge, die ab 1. Juli 2020 gelten. VerschiedenesMut Wag es, und die Welt ist Dein, Lerne dulden und ertragen,
© Foto: Lupo / pixelio Die Soforthilfe umfasst die zwei Punkte:
Sie hat ein Volumen von 750.000 Euro, wovon 500.000 Euro auf den erst genannten Punkt und 250.000 Euro auf den zweitgenannten Punkt entfallen. Die Soforthilfe richtet sich sowohl an Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe der freien Träger, als auch an die öffentlichen Träger von Angeboten und Diensten der Wohnungslosenhilfe. Die Hilfe ist zweckbestimmt für die Mehraufwendungen zur Versorgung von Obdachlosen oder Wohnungslosen, die den Einrichtungen während der Corona-Pandemie in der Zeit vom 17. März 2020 bis 30. Juni 2020 entstanden sind und nicht anderweitig ersetzt wurden. Die Meldungen sollten bis Ende Juni erfolgen. Mehr dazu lesen Sie hier. Die Koordination übernimmt die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V.. Zu guter LetztRedaktioneller Hinweis: ......................................................... Angaben über die Bildrechte der hier veröffentlichten Fotos, Logos und Grafiken stehen im Bildnachweis. ......................................................... Aufgabenverteilung und Ansprechpersonen im Dezernat 2 finden Sie hier. ......................................................... Den nächsten Newsletter gibt es voraussichtlich Ende Juli 2020. ......................................................... Newsletter verpasst? ......................................................... Der Newsletter-Soziales ist ein Service exklusiv für KVJS-Mitglieder, die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Das Copyright für den Newsletter liegt beim KVJS. Die dienstliche Verwendung von Inhalten des Newsletters ist mit Angabe der Quelle gestattet. ......................................................... Newsletter empfehlen Wenn Sie Fragen zum Newsletter haben, Kritik oder Lob aussprechen möchten, wenden Sie sich einfach an die Newsletter-Redaktion (siehe unten). ......................................................... Newsletterdaten: |
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