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Die Themen im Juli 2020:BetreuungsrechtKostenerstattung für Begleitung zur ambulanten Therapie Die Krankenkasse ist regelmäßig nicht verpflichtet, die Personalkosten für eine Begleitperson des Versicherten bei dessen ambulanter Strahlentherapie zu übernehmen, wenn die Begleitung allein aufgrund der (hier nicht behandelten) Grunderkrankung (Persönlichkeitsstörung mit Aggressivität) notwendig ist. Das Urteil des Landessozialgerichts lesen Sie hier. ......................................................... Betreuervergütung Die Höhe der Betreuervergütung richtet sich unter anderem nach der Laufzeit der Betreuung. Der BGH hat aktuell über die strittige Frage des Betreuungsbeginns nach Ende der vorläufigen Betreuung und anschließender Bestellung eines Betreuers im Hauptsacheverfahren entschieden. Den Beschluss finden Sie unter diesem Link. ![]() BTHG - BundesteilhabegesetzFolgende Unterlagen sind neu eingestellt im Mitgliederbereich. Bitte zuerst einloggen, dann auf die entsprechenden Links klicken, so gelangen Sie direkt dorthin.
EingliederungshilfeSeit dem 1. Januar 2020 ist die Eingliederungshilfe nicht mehr im SGB XII, sondern im SGB IX geregelt. Da es für Eingliederungshilfe-Aufwendungen seit dem 1. Januar 2020 in Fällen ohne maßgeblichen gewöhnlichen Aufenthalt (gA) keine Erstattung durch einen überörtlichen Träger mehr gibt, sind die Zuständigkeitsregelungen für diese Fälle von besonderer Bedeutung. Aus gegebenem Anlass möchten wir auf Folgendes hinweisen: In § 98 Abs. 5 SGB IX ist die örtliche Zuständigkeit für "Übergangsfälle" (Leistungsbezug am 31. Dezember 2019 nach dem SGB XII und am/ab 1. Januar 2020 nach dem SGB IX) geregelt. Anders als teilweise angenommen, hat der Gesetzgeber in Absatz 5 nicht bestimmt, dass die bisherige örtliche Zuständigkeit (des Sozialhilfe- bzw. identischen Eingliederungshilfeträgers) in den Übergangsfällen über den 31. Dezember 2019 hinaus weiterbesteht. Vielmehr gilt für bestimmte Fallkonstellationen, dass die Regelungen des SGB XII auf die konkrete Lebenssituation am 1. Januar 2020 analog angewandt werden. Nachdem § 98 Abs. 1 Satz 2 SGB XII nicht als analog anzuwendende Regelung des SGB XII in § 98 Abs. 5 SGB IX erwähnt wird, bedeutet dies für die "Unterbringungsfälle im fremden Bereich" (ohne gA) nach Satz 2 , dass die bisherige Zuständigkeit am 31. Dezember 2019 geendet hat und sich die neue Zuständigkeit entsprechend der konkreten Lebenssituation am 1. Januar 2020 gemäß § 98 Abs. 1 S. 1 SGB XII analog aus dem aktuellen tatsächlichen Aufenthalt am 1. Januar 2020 ergibt. Die Landkreise Ludwigsburg, Böblingen, Esslingen, Konstanz und die wissenschaftliche Begleitung stellen darin ihre Ergebnisse vor. Die Kreise haben Ansätze und Konzepte inklusiver Leistungen für Senioren in der Eingliederungshilfe entwickelt, die ältere Menschen mit Behinderung in die gesellschaftlichen Regelstrukturen einbeziehen. Dabei wurde auch erprobt, wie Angebote der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe wechselseitig genutzt werden können, wie eine sozialräumliche Vernetzung mit der Altenhilfe gelingen und ob die Versäulung der beiden Systeme aufgebrochen werden kann. Den Bericht finden Sie hier. Teilhabemanagement - Eingliederungshilfe in der Gesamt- und Teilhabeplanung nach SGB IX Die vorläufige Orientierungshilfe Teilhabemanagement in der Gesamt- und Teilhabeplanung ist soeben erschienen. Sie soll helfen, den gesetzlichen Auftrag umzusetzen. Fachkräften der Eingliederungshilfe bei den Stadt- und Landkreisen dient sie als Leitfaden, Gedankenstütze und anregende Handreichung zur Umsetzung des Teilhabemanagements in der Gesamt- und Teilhabeplanung. Dabei handelt es sich um Empfehlungen. Eine Umsetzung obliegt den Stadt- und Landkreisen. Diese Startversion der Orientierungshilfe wird zu gegebener Zeit an sich ändernde Rahmenbedingungen und Praxiserfahrungen angepasst werden. Die Datei finden Sie zum Herunterladen oder Bestellen hier. Seit 1998 veröffentlicht die BAGüS jährlich den „Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe der überörtlichen Träger der Sozialhilfe“. Der aktuelle Bericht 2020 für das Erhebungsjahr 2018 liegt mittlerweile vor. Er informiert Fachöffentlichkeit und Politik über bundesweite Trends und Entwicklungen in der Eingliederungshilfe und stellt steuerungsrelevante Struktur-, Fall- und Finanzdaten vor. Die Daten aus der KVJS-Berichterstattung in Baden-Württemberg fließen in den bundesweiten Bericht ein. Dies ermöglicht den Stadt- und Landkreisen einen "Blick über den Tellerrand": Sie können sich nicht nur untereinander vergleichen, sondern die Entwicklungen in ihrem Kreis und in Baden-Württemberg auch in einen größeren Zusammenhang einordnen. Den Bericht finden Sie auf der Website der BAGüS. FortbildungUnsere Fortbildungsprogramme 2020 finden Sie als pdf-Dateien jeweils hier. Die folgenden Veranstaltungen haben ausreichend freie Plätze und können direkt online gebucht werden. >> SCHWANGERSCHAFTSBERATUNG << 15. September 2020 in Flehingen 15. September 2020 in Flehingen 25. September 2020 in Stuttgart, GENO-Haus 2. Oktober 2020 in Flehingen 13. Oktober 2020 in Stuttgart, GENO-Haus >> BETREUUNGSRECHT << 15. September 2020 in Flehingen 16. September 2020 als Online-Seminar 2. Oktober 2020 in Flehingen Pflege und AlterDer Landkreis Tübingen hat im Jahr 2020 den Kreisplan für Senior*innen fortgeschrieben. Er hat den KVJS mit der fachlichen Begleitung beauftragt. Auf Grundlage einer Analyse der demografischen Entwicklung im Landkreis wurde ein umfassender Bericht zur Lebenssituation älterer Menschen erstellt, der auch Aussagen zum zukünftigen Bedarf an pflegerischen Leistungen enthält. Er ist direkt auf der Homepage des Landkreises Tübingen abrufbar oder nach erfolgtem Login auch im KVJS-Mitgliederbereich. PublikationenNeu erschienen: KVJS aktuell, Heft 3/2020 Aus dem Inhalt:
Hier können Sie die Broschüre herunterladen. ........................... Regionalausgabe der "Zeitschrift Behinderung und Beruf" ZB Baden-Württemberg, Heft 2/2020 Kürzlich publiziert wurde die BroschüreZB Baden-Württemberg, Heft 2/2020 mit folgenden Themen:
Die ZB Bundesausgabe mit dem Schwerpunktthema Jobcoaching finden Sie unter diesem Link. ........................... Geschäftsbericht des Integrationsamtes 2019/20 Zahlen, Daten und Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes. Zum Bestellen oder zum Herunterladen hier zu finden. ........................... Weitere Publikationen finden Sie auf unserer Homepage hier ![]() RundschreibenNr. 44/2020 Anlage zu 44/2020 ........................ Nr. 43/2020 Anlage 1 zu 43/2020 Anlage 2 zu 43/2020 Anlage 3 zu 43/2020 ........................ Nr. 42/2020 Anlage zu 42/2020 ........................ Nr. 41/2020 Anlage zu 41/2020 ........................ Nr.40/2020 Anlage zu 40/2020 Antrag auf einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) und Erklärung über Unterstützungsmöglichkeiten (Antrag als beschreibbare pdf-Datei) ........................ Nr. 39/2020 Anlage 1 zu 39/2020 Anlage 2 zu 39/2020 Anlage 3 zu 39/2020 ........................ Nr. 38/2020 VerschiedenesHurra, endlich Ferien: Man stellt sich vor, die Freizeit intensiv zu nutzen, um sich zu erholen, zu verreisen, Hobbies zu pflegen und das Familienleben zu genießen. Auf jeden Fall will man dem gewohnten Alltag entrinnen, gar etwas Neues erleben oder lange Liegengebliebenes endlich erledigen. Aber Hilfe! Denn andererseits gilt es, der Langeweile zu entfliehen und die viele Zeit mit Inhalten zu füllen. Übermäßige Erwartungen können zu Enttäuschungen oder Konflikten führen. Tja, man hat es nicht leicht, selbst im Urlaub! "Alles ist nur ein Übergang" und so gesehen ist nach dem Urlaub vor dem Urlaub. Wir wünschen Ihnen eine erholsame und schöne Sommerzeit und dass Sie gesund bleiben! Wie in jedem Jahr gibt es im Juli-Newsletter wieder ein Sommer-Special mit schönen Fotos und einer kleinen Auswahl von Aphorismen und Gedichten. Viel Freude damit! Wie im Newsletter vom Februar 2020 bereits berichtet, ist die Stichtagsverlegung in folgenden drei Schritten beschlossen worden: Einschulungsstichtag für das Schuljahr 2020/21 ist der 31. August 2014, für das Schuljahr 2021/22 der 31. Juli 2015 und für das Schuljahr 2022/23 der 30. Juni 2016. Das Kultusministerium hat den vorgesehenen Regelbetrieb an SBBZ im Schuljahr 2020/21 dargestellt. Die entsprechende Verordnung kann hier abgerufen werden. COVID-19 - Die Corona-Verordnungen des Kultusministeriums über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sowie die Wiederaufnahme des Schulbetriebs unter Pandemiebedingungen vom 29. Juni 2020 sind durch öffentliche Bekanntmachungen notverkündet und am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Die entsprechenden Verordnungen können hier abgerufen werden: Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, die Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) sowie das DIPF (Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation) haben am 23.06.2020 den Bericht "Bildung in Deutschland 2020" vorgestellt. Der nunmehr achte Bildungsbericht beschreibt die Gesamtentwicklung des deutschen Bildungswesens. Schwerpunkt des aktuellen Berichts ist "Bildung in einer digitalisierten Welt". Aktuell dokumentiert der Bildungsbericht positive Entwicklungen wie die zunehmende Bildungsbeteiligung, den quantitativen Ausbau des Bildungspersonals, kontinuierlich höhere Bildungsausgaben und einen steigenden Bildungsstand. Der Bericht bescheinigt eine höhere Durchlässigkeit des Bildungssystems und gestiegene Flexibilität bei Bildungsentscheidungen. Der Bericht kann hier abgerufen werden. Mit dem Beitritt zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat sich Deutschland 2009 verpflichtet, kein Kind vom Besuch allgemeinbildender Schulen auszuschließen. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass der Ausbau der Inklusion bis heute nur schleppend voran kommt. Aktuelle Länderprognosen bis 2030 lassen einen weiteren Stillstand in der Umsetzung des gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erwarten. Die Studie können Sie nach erfolgtem Mitgliederlogin hier abrufen. Zu guter LetztRedaktioneller Hinweis: ......................................................... Angaben über die Bildrechte der hier veröffentlichten Fotos, Logos und Grafiken stehen im Bildnachweis. ......................................................... Aufgabenverteilung und Ansprechpersonen im Dezernat 2 finden Sie hier. ......................................................... Den nächsten Newsletter gibt es voraussichtlich Mitte September 2020. ......................................................... Newsletter verpasst? ......................................................... Der Newsletter-Soziales ist ein Service exklusiv für KVJS-Mitglieder, die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Das Copyright für den Newsletter liegt beim KVJS. Die dienstliche Verwendung von Inhalten des Newsletters ist mit Angabe der Quelle gestattet. ......................................................... Newsletter empfehlen Wenn Sie Fragen zum Newsletter haben, Kritik oder Lob aussprechen möchten, wenden Sie sich einfach an die Newsletter-Redaktion (siehe unten). ......................................................... Newsletterdaten: |
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