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Die Themen im Dezember 2020:Aktuelle TermineVorschau 2021: 18. Februar 2021 im Tagungszentrum Gültstein » Zur Online-Anmeldung » Tagungsprogramm ......................................................... Weitere Tagungen des Dezernates Soziales finden Sie hier. BetreuungsrechtNachzahlung Pflegegeld und Betreuervergütung Der Einsatz eines aus Pflegegeld nach § 37 SGB XI angesparten Vermögens für die Vergütung des Berufsbetreuers stellt für den Betreuten keine Härte i.S.v. § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII dar. Den Beschluss lesen Sie den Beschluss des XII. Zivilsenats vom 29.1.2020 - XII ZB 500/19. ......................................................... Reform des Betreuungsrechts Am 25. September 2020 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode, im Sommer 2021, verabschiedet werden. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2023. Laufend aktualisierte Informationen zu den geplanten Änderungen und zum Verlauf des Gesetzgebungsverfahren finden Sie im BtPRAX Online-Lexikon Betreuungsrecht: Betreuungsrechtsreform – Betreuungsrecht-Lexikon (reguvis.de) ......................................................... Wissensportal für ehrenamtliche Betreuer Der KVJS bietet mit seinem Internetangebot "Wissensportal für ehrenamtliche Betreuer" Informationen und Unterstützungsangebote für ehrenamtliche Betreuer, Interessierte und Angehörige. Der Gesetzgeber hat mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Leistungen der Eingliederungshilfe ab dem 1. Januar 2020 neu gestaltet. Das Wissensportal wurde deshalb um eine Seite zum BTHG ergänzt: Ehrenamtliche Betreuer BW: BTHG (ehrenamtliche-betreuer-bw.de). NEU: Das Wissensportal enthält nun auch einen Test zu den Auswirkungen des SGB IX (BTHG) auf die Gewährung von Eingliederungshilfe. Er bietet die Möglichkeit das persönliche Wissen zum BTHG zu testen und zu jeder Frage auch weiterführende Informationen zu erhalten. ![]() BTHG - BundesteilhabegesetzFolgende Unterlagen sind neu eingestellt im Mitgliederbereich. Bitte zuerst einloggen, dann auf die entsprechenden Links klicken, so gelangen Sie direkt dorthin.
EingliederungshilfeDer Bericht 2019 ist der letzte vor Inkrafttreten der grundlegenden Veränderungen der dritten Stufe des Bundeteilhabegesetzes. Er gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Eingliederungshilfe-Leistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf Landes- und Kreisebene. Neu sind die Informationen zu den Leistungen für Personen, die 2018 und 2019 erstmals eine stationäre oder ambulante Wohnleistung erhielten: 64 Prozent dieser neuen Wohnleistungen wurden in ambulanter Form gewährt. 68 Prozent entfielen auf Leistungsberechtigte mit einer seelischen Behinderung. Personen, die erstmals eine stationäre Wohnleistung erhielten, wohnten zu 55 Prozent in einer Einrichtung im Herkunftskreis, acht Prozent nutzten en Angebot in einem anderen Bundesland. Sie können den vollständigen Bericht ab sofort auf der KVJS-Homepage hier abrufen und dort ebenfalls Druckexemplare bestellen. BAGüS-Intern Nr. 44/2020 Finanzierung der überregionalen Interessenvertretung der Werkstatträte durch Werkstatträte Deutschland e.V. Gemeinsames Rundschreiben KVJS, Landkreis- und Städtetag Nr. 58/2020 "Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe - BAGüS - hat mitgeteilt, dass die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Wege einer Online-Befragung untersucht, welche Auswirkungen die Pandemie auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und Pflegebedarf hat. Ziel ist es, die Auswirkungen aus verschiedenen Perspektiven zu untersuchen: Im Zentrum steht das Leben von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Pflegebedarf selbst. Daneben sollen aber auch deren Angehörige, Dienste und Einrichtungen der Rehabilitation (Leistungserbringer) sowie betriebliche Akteure, Leistungsträger und die Zivilgesellschaft zu Wort kommen. Die unterschiedlichen Adressatengruppen werden mit jeweils einem eigenen Fragebogen befragt. In den Fragebögen werden neben allgemeinen Fragen auch solche zur medizinischen Rehabilitation und Gesundheitsversorgung, zur Teilhabe am Arbeitsleben und an Bildung sowie zur sozialen Teilhabe und ferner zu allgemeinen Themen der Zivilgesellschaft gestellt. Die Ergebnisse sollen zum Verständnis der Folgen der Corona-Pandemie für Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen beitragen, Erkenntnisse für das weitere Handeln der unterschiedlichen Adressatengruppen liefern und einen Beitrag zu mehr Inklusion in der Gesellschaft zu leisten. Die Online-Befragung ist auch für Nicht-Mitglieder der DVfR offen. Die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe sind durch Landesrat Dirk Lewandrowski (Landschaftsverband Rheinland) im Hauptvorstand der DVfR vertreten. Zu der Befragung gelangen Sie unter folgendem Link: Leistungs- und Kostenträger (u. a. die Rehabilitationsträger im Sinne des SGB IX) Weitere Informationen und auch die Fragebögen für andere Adressatengruppen der Befragung sind auf der Website der DVfR unter www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/online-befragung-corona-folgen-fuer-menschen-mit-behinderungen/ verfügbar. Die Teilnahme an der Online-Befragung der DVfR ist bis zum 13.12.2020 möglich. Die DVfR teilt mit, dass die Angaben streng vertraulich behandelt und die Ergebnisse ausschließlich in anonymisierter Form ausgewertet werden. Wir bitten um Kenntnisnahme. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg mit dem Titel "Welttag der Menschen mit Behinderungen / Rund 355.000 Euro für innovative Inklusionsprojekte im Land". Näheres zum Förderprogramm erfahren Sie auch auf unserer Homepage. Der Ortenaukreis präsentiert im Mitgliederbereich den neu erstellten Teilhabeplan für Menschen mit chronischer psychischer Erkrankung und wesentlicher seelischer Behinderung im Ortenaukreis. Die Teilhabeplanung der Stadt Freiburg für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Freiburg vom Dezember 2019 steht ebenso zur Verfügung. Die neuen Teilhabepläne finden Sie nach dem Login hier. FortbildungUnsereFortbildungsveranstaltungen 2021 sind bereits online und buchbar. ![]() FaWo - Fachstelle ambulant unterstützte WohnformenDas Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat den Förderaufruf "Gemeinsam unterstützt und versorgt wohnen 2020/2021" veröffentlicht. Ziel des Programms ist es, die Entwicklung passgenauer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für volljährige Menschen mit Unterstützungs- und Versorgungsbedarf und für volljährige Menschen mit Behinderungen mitten im Quartier zu fördern. Die Förderung des Landes kann für den Neubau, den Erwerb oder die bauliche Anpassung von Mietwohnraum für das gemeinschaftliche ambulant betreute Wohnen in anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften und vollständig selbstverantworteten Wohngemeinschaften gemäß Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) beantragt werden. Den Förderaufruf des Ministerium für Soziales und Integration mit weiteren Informationen finden Sie hier. Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an diese E-Mailadresse. PublikationenLeistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und dem SGB IX, 2019 Soeben erschienen als letzter Bericht dieser Art vor dem Inkrafttreten der dritten Stufe des BTHGs. Das Herunterladen der pdf-Datei ist hier möglich. ........................... Weitere Publikationen finden Sie auf unserer Homepage hier ![]() RundschreibenNr. 60/2020 ...................... Nr. 59/2020 ...................... Nr. 58/2020 Anlage zu Nr. 58/2020 ..................... Nr.57/2020 ...................... Nr. 56/2020 Anlage 1 zu 56/2020 Anlage 2 zu 56/2020 ...................... Nr. 55/2020 Soziales Entschädigungsrecht"Am 1. Januar 2021 tritt das Grundrentengesetz und damit der Freibetrag bei erfüllten Grundrentenzeiten nach § 25d Absatz 3c Bundesversorgungsgesetz (BVG) in Kraft. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 (RBEG) erarbeitet, mit dem eine Übergangsregelung zur Umsetzung der Freibeträge geschaffen werden soll. Nach der geplanten Regelung § 88c BVG (§ 88c BVG-E) haben die Träger der Kriegsopferfürsorge (KOF-Träger) den Grundrentenfreibetrag nach § 25d Absatz 3c BVG erst zu berücksichtigen, wenn ihnen durch Mitteilung des zuständigen Trägers der Rentenversicherung nachgewiesen wurde, dass die Grundrentenzeiten erfüllt sind. Die geplante Übergangsregelung würde bei Verabschiedung des RBEG - es steht noch die Zustimmung des Bundesrates am 27. November 2020 aus - ebenfalls zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Um bundesweit einheitlich eine frühzeitige Berücksichtigung der Freibeträge nach § 82a SGB XII zu ermöglichen, hat das im BMAS für die Sozialhilfe (für den Rechtskreis der Bundesauftragsverwaltung (Kapitel 4 des SGB XII)) zu-ständige Fachreferat die Obersten Landessozialbehörden mit Rundschreiben vom 19. November 2020 um Beachtung des mit der DRV Bund abgestimmten Verfahrens gebeten
Das Verfahren zur Einmalaktion mit einer Sammelabfrage wurde vor allem mit Blick auf die besonders betroffenen Träger der Sozialhilfe entwickelt, um für eine große Anzahl der in Betracht kommenden Leistungsbeziehenden inner-halb eines bestimmten Zeitraums eine einmalige Abfrage zu erfüllten Grundrentenzeiten durchführen zu können. Für den Rechtskreis der fürsorgerischen Leistungen im Sozialen Entschädigungsrecht hat die Nachfrage bei Vertretern der zuständigen KOF-Träger im Laufe des Abstimmungsprozesses zur Vereinbarung mit der DRV ergeben, dass sich das Verfahren zur Sammelanfrage vor dem Hintergrund der eher geringen Zahl an betroffenen Leistungsbeziehenden in der KOF für die Träger aufwendig darstellt. Unabhängig von dieser Einschätzung ist die Möglichkeit einer Teilnahme der KOF-Träger an der Einmalaktion vorgesehen. Daraus ergibt sich jedoch keine Verpflichtung für die KOF-Träger, an dem Verfahren zur Sammelanfrage teilzunehmen. Den KOF-Trägern bleibt die Entscheidung hierüber offen. Sollte sich der KOF-Träger für eine Teilnahme entscheiden, dann sind die in der Vereinbarung zur Erstellung von Bescheinigungen beschriebenen Anforderungen zwingend zu beachten (Anlage 3). Das erfolgte Rundschreiben an die Träger der Sozialhilfe fasst sehr ausführlich alle allgemeinen Hinweise zur Umsetzung des Grundrentenfreibetrages zusammen und gilt für die KOF-Träger und die o. g. Vorschriften im BVG analog. BMAS regt deshalb an, diese Unterlagen sowie den Hinweis auf die FAQ zum Thema Grundrentenfreibeträge auf den Seiten des BMAS an die KOF-Träger weiterzuleiten. Vor allem dürften die Ausführungen zu den Einzelabfragen [Seite 6 des RS zu 2.c)] und zur möglichen Bescheidgestaltung (Seite 8/9 des RS zu 4.) von Interesse sein. Bei den RV-Trägern werden voraussichtlich ab Juli 2021 die technischen Voraussetzungen gegeben sein, um abhängig von der Anzahl der Einzelanfragen innerhalb von 4 Wochen eine Auskunft zu den Grundrentenzeiten zu geben, so dass dann die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unter Berücksichtigung des Freibetrages rückwirkend (nach-)gezahlt werden kann. Die Auskunft zur erhöhten Rente durch die DRV wird daran anschließend innerhalb von weiteren 4 Wochen möglich sein. Bis zum Jahresende wird BMAS ein Formblatt für Einzelabfragen erarbeiten und abstimmen, über das wir Sie unverzüglich informieren werden. Vorher sollten keine Einzelab-fragen an die RV-Träger gehen." Quelle: E-Mail des BMAS vom 24. November 2020 Lesen Sie dazu den beigefügten Infobrief. Pandemiebedingte außerordentliche Wirtschaftshilfen der Bundesregierung "November- und Dezemberhilfe" und "Neustarthilfe" hier: Hinweise zur Anrechnungsfreiheit als Einkommen sowohl auf die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII als auch auf die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27a BVG VerschiedenesUnseren Leserinnen und Lesern wünschen wir von Herzen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute, viel Glück und Gesundheit für das neue Jahr. Auch in diesem Jahr gibt es wieder ein Weihnachts-Special. Viel Freude damit!
© Foto: Claudia Hautumm / pixelio Nicht nur die Kälte, sondern auch die Corona-Pandemie macht obdachlosen Menschen derzeit schwer zu schaffen. Um mehr Raum zu schaffen, damit die Abstands- und Hygieneregelungen in den Notunterkünften ausgebaut und in dieser Situation schnelle Hilfe leisten zu können, stellt das Land 400.000 Euro Soforthilfe zur Verfügung. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung vom 29. November 2020. Anträge für die Soforthilfe sind hier abrufbar. Die Antragsfrist endet in Kürze am 15. Dezember 2020. Lesen Sie dazu auch unser Rundschreiben Nr. 59/2020. In frischem neuen Layout und mit vielen Informationen über Inklusionsunternehmen und persönlichen Einblicken in die Arbeit der dort Tätigen wartet die neue Homepage der Inklusionsunternehmen auf. Verantwortlich für den kreativen Internetauftritt zeichnen Ulrich Römer und Christian Vedder vom Integrationsamt. Und hier finden Sie die Homepage www.iubw.de. Die überarbeitete Rubrik zum Infektionsschutzgesetz können Sie nach erfolgtem Login hier im Mitgliederbereich einsehen. Die Bertelsmann Stiftung hat in einer aktuellen Studie die Lernsituation von Kindern und Jugendlichen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in Corona-Zeiten aus dem Blickwinkel der Eltern beleuchtet und hieraus fünf Leitlinien für das gemeinsame Lernen der Zukunft abgeleitet. Die Studie "Gemeinsam Lernen oder Exklusion in der Inklusion? Wie Eltern die Corona-Zeit erleben und was das für die Schule der Zukunft bedeutet" können Sie kostenlos auf der Homepage der Bertelsmann Stiftung downloaden. Am 2. November 2020 wurde das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" auf den Weg gebracht. Das erste Förderfenster ist bis zum 15. Dezember 2020 geöffnet. Ein nächstes ist für Anfang 2021 vorgesehen. Mit 150 Millionen Euro fördert das BMU bis 2023 für Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie für Organisationen und Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen individuelle Beratungen, umfassende Anpassungskonzepte und konkrete Maßnahmen, damit sie sich an die klimatischen Belastungen durch den Klimawandel anpassen können. Wir möchten Sie mit dem beigefügten Informationsblatt über das neue Förderprogramm informieren und würden uns freuen, wenn Sie die Informationen im Bildungs- und Sozialbereich, bei den Verbänden, Unternehmen und sonstigen Organisationen teilen. Weiterlesen... Zu guter LetztRedaktioneller Hinweis: ......................................................... Angaben über die Bildrechte der hier veröffentlichten Fotos, Logos und Grafiken stehen im Bildnachweis. ......................................................... Aufgabenverteilung und Ansprechpersonen im Dezernat 2 finden Sie hier. ......................................................... Den nächsten Newsletter gibt es voraussichtlich im Februar 2021. ......................................................... Newsletter verpasst? ......................................................... Der Newsletter-Soziales ist ein Service exklusiv für KVJS-Mitglieder, die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Das Copyright für den Newsletter liegt beim KVJS. Die dienstliche Verwendung von Inhalten des Newsletters ist mit Angabe der Quelle gestattet. ......................................................... Newsletter empfehlen Wenn Sie Fragen zum Newsletter haben, Kritik oder Lob aussprechen möchten, wenden Sie sich einfach an die Newsletter-Redaktion (siehe unten). ......................................................... Newsletterdaten: |
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