SONDER-NEWSLETTER - August 2020
 
 
 
 

Guten Tag,

aus aktuellem Anlass richtet sich dieser Sonder-Newsletter mit Informationen zum Rahmenvertrag SGB IX explizit an Sie, sehr geehrte Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten der Landkreise, sehr geehrte Leiterinnen und Leiter der Sozialämter der Stadtkreise.

Nachdem wir Ihnen vergangene Woche den Rahmenvertrag SGB IX nebst Anlagen zur Verfügung gestellt und Ihnen die Eckpunkte in einer Videokonferenz vorgestellt haben, möchten wir Sie heute über die geplanten weiteren Schritte informieren. Wir haben Ihre Anregungen aufgegriffen und bieten Ihnen gerne folgende Veranstaltungen und Informationen an:

  1. Im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsplanungen überlassen wir Ihnen in den nächsten Tagen Hinweise zur finanziellen Bewertung. Diese können Sie für die Haushaltsplanung 2021 heranziehen. 
     
  2. Am Montag, 14. September 2020 werden wir eine Sondertagung für Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten in unserem Tagungshaus in Gültstein ausrichten. Hierbei soll die künftige strategische Ausrichtung im Hinblick auf die bevorstehende Umsetzung im Mittelpunkt stehen. Bitte merken Sie sich diesen Termin schon heute vor. Nähere Informationen werden folgen. Sofern Sie bereits jetzt konkrete Fragestellungen oder Themenwünsche haben, können Sie diese gerne dem Unterzeichner mitteilen. Wir greifen Ihre Rückfragen und Anregungen gerne auf. 
     
  3. Nach den Sommerferien im September 2020 werden flächendeckende Informationsrunden sowohl nach Zielgruppen als auch nach Themenschwerpunkten durchgeführt, in welchen Details, praktische Fragestellungen und das Zusammenspiel von Teilhabeplanung und Finanzierung besprochen werden können.
     
  4. Darüber hinaus werden wir auf Wunsch an den bereits geplanten Sprengelsitzungen im Herbst teilnehmen und Sie ausführlich informieren.
      
  5. In den bereits terminierten Jahrestagungen wird die Umsetzung des neuen Vertragsrechts das Schwerpunktthema sein. Für die bevorstehenden Verhandlungen der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen vor Ort werden wir eine Sonderveranstaltung gezielt für die Verhandlerinnen und Verhandler anbieten. Darüber hinaus werden wir Ihnen Empfehlungen und Handreichungen zur Verfügung stellen. 
      
  6. Der neue Rahmenvertrag SGB IX soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Wir können Ihnen für die Kommunikation vor Ort gerne eine "Musterpräsentation" über die wesentlichen Inhalte des neuen Rahmenvertrags SGB IX und unter Berücksichtigung Ihrer kreisspezifischen Leistungsdaten zur Verfügung stellen. Da die Umstellung sukzessive erfolgen wird, ist es unseres Erachtens erforderlich und wichtig, dass die Umstellung der einzelnen Leistungsangebote vor Ort gemeinsam gut geplant und abgesprochen wird.
    Wir rechnen – insbesondere im Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen – bereits im September 2020 mit einer größeren Anzahl an Aufforderungen nach §§ 123 ff. SGB IX.  

Für Ergänzungen oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  

Mit freundlichen Grüßen

Frank Stahl
Leiter Dezernat Soziales