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Guten Tag,
wir freuen uns, Ihnen in diesem Jahr unter dem Titel „Impulse Autismus“ eine ganze Reihe von Fortbildungen und Online-Vorträgen zum Thema Autismus anbieten zu können. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es, Sie dabei zu unterstützen Ihr Wissen zu erweitern, auch im Hinblick auf bereits vorhandene Unterstützungsmöglichkeiten. Die Auftaktveranstaltung bildet am 2. April 2025 ein Fachtag, bei dem Herr Ludo Vande Kerckhove als Experte auf diesem Gebiet den Tag gestalten wird. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter „Fortbildung“. Sie können sich für die Veranstaltung hier anmelden.
Gerne möchten wir Sie auf den neuen Animationsfilm unseres Medizinisch-Pädagogischen Dienstes aufmerksam machen. Den Link zum Film finden Sie unter dem Reiter „MPD“.
Nun wünschen wir Ihnen eine interessante Lektüre und eine gute Zeit.
Freundliche Grüße
Frank Stahl Leiter Dezernat Soziales
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Betreuungsrecht» Betreuungsgerichtstag Baden-Württemberg Vom 10. – 11. April 2025 findet der 4. Betreuungsgerichtstag Baden-Württemberg im KVJS-Tagungszentrum Herrenberg-Gültstein statt. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „ 2 Jahre Betreuungsrechtsreform – Praxistest bestanden? – Eine erste Zwischenbilanz". Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, hat die Schirmherrschaft übernommen und wird ebenfalls anwesend sein. Neben interessanten Vorträgen besteht die Möglichkeit, sich in Arbeitsgruppen intensiv mit einzelnen Themen, die sich aus der Reform ergeben, zu beschäftigen. Ausführliche Informationen finden Sie hier: Programm BGT 2025 WeiterlesenArtikel schließen
» Elektronische Patientenakte Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist in aller Munde. Sie hat auch Auswirkung auf das Führen von rechtlichen Betreuungen. Auf unserem Wissensportal für ehrenamtliche Betreuer haben wir allgemeine Informationsmöglichkeiten zu diesem Thema zusammengestellt. Darüber hinaus finden Sie dort Antworten zu Fragen, die sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Führen von rechtlichen Betreuungen ergeben: Aktuelles: Ehrenamtliche Betreuer BW WeiterlesenArtikel schließen
» Demenz – Unterstützende Angebote für Betroffene und Angehörige Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft unterstützt – unter anderem auch rechtliche Betreuer – mit vielfältigen Informationen zur Krankheit Demenz: WeiterlesenArtikel schließen
» MHFA – Kurse für psychische Gesundheit Jeder vierte Deutsche ist von einer psychischen Störung betroffen. Bei den rechtlich geführten Betreuungen ist dies häufig die Ursache für eine Betreuungsanordnung. Jeder kennt einen Menschen aus dem privaten oder beruflichen Umfeld, der psychische Probleme hat. Oft sind Angehörige, Kollegen oder Freunde unsicher, wie man helfen und Erste Hilfe für psychische Gesundheit leisten kann. Die MHFA Ersthelfer bieten mit ihren Kursen eine Ausbildung in „Erste Hilfe für psychische Gesundheit“. Es gibt Angebote für Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen. Nähere Informationen finden Sie hier: MHFA - Mental Health First Aid WeiterlesenArtikel schließen
Eingliederungshilfe» Aufzeichnung digitale Fachveranstaltung zum BEI_BW 2024 Im Rahmen einer digitalen Fachveranstaltung am 19.11.2024 wurde das BEI_BW 2024 vorgestellt. Bei der Veranstaltung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration hat der KVJS mitgewirkt. Sie kann über diesen Link angesehen werden. WeiterlesenArtikel schließen
» Save the Date: Der rote Faden im Gesamtplan - Dokumentation im BEI_BW 2.0 und im neuen Gesamtplan am 14.03.2025 Mit der Veröffentlichung des überarbeiteten BEI_BW wird auch eine Anpassung des Gesamtplans erfolgen. Den von uns erarbeiteten Entwurf haben wir Ihnen mit dem Rundschreiben 177/2024 zugesandt. Bis zum 31.01.2025 hatten Sie die Gelegenheit, Rückmeldungen zur aktuellen Entwurfsfassung des Gesamtplans und der dazugehörigen Arbeitshilfe zu geben. Die eingegangenen Rückmeldungen werden wir nun in die Dokumente einarbeiten und Ihnen kurzfristig zur Verfügung stellen. Im Rahmen einer Online-Veranstaltung informieren wir, der Medizinisch-Pädagogische Dienst und das Referat 21 – Teilhabe und Soziales, ergänzend über die Neuerungen sowie die Einbindung des neuen Gesamtplans im Verfahren. Dazu bieten wir eine Online-Veranstaltung via Zoom an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Termin findet statt am Freitag, 14.03.2025 von 9:30 – 12:00 Uhr. Weitere Informationen sowie den Zoom-Link finden Sie im Mitgliederbereich in RS 19/2025. WeiterlesenArtikel schließen
» Digitalmagazin Innovation & Inklusion Im Digitalmagazin "Innovation & Inklusion", werden zahlreiche innovativ-inklusive Wohn- und Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderung vorgestellt. Das Digitalmagazin wird stetig aktualisiert und um neue Beispiele erweitert. Klicken Sie gerne rein unter Home - KVJS - Innovation & Inklusion WeiterlesenArtikel schließen
» Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX (Berichtsjahr 2023) veröffentlicht Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat den Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX (Berichtsjahr 2023) veröffentlicht. Der Teilhabeverfahrensbericht trägt die verpflichtend erfassten Daten gemäß § 41 SGB IX zusammen. Er stellt die Entwicklungen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe auf Bundesebene differenziert nach Reha-Trägern dar und zieht Vergleiche zu den Vorjahren. Den Bericht sowie den Anhang können Sie online auf der Homepage der BAR downloaden (BAR e.V.: Teilhabeverfahrensberichte). Weiteres lesen Sie außerdem in RS 6/2025 im Mitgliederbereich. WeiterlesenArtikel schließen
» Örtliche Zuständigkeit nach § 98 SGB IX Ein Beitrag zur Auslegung des § 98 Abs. 1 S. 3 und 4 SGB IX ist demnächst vom KVJS geplant. Insbesondere wird die Frage beleuchtet werden, wie es sich mit der Zuständigkeit verhält, wenn der Leistungsberechtigte vor Leistungsbeginn, jedoch nach Ablauf von 6 Monaten seit Antragstellung in einen anderen Bereich eines Trägers der Eingliederungshilfe verzieht. Eine Fragestellung, die vor Ort immer wieder diskutiert wird. WeiterlesenArtikel schließen
Fortbildung» Soziales: Kursvorschau und freie Plätze >> Gesamt- und Teilhabeplanverfahren - Qualifizierungsreihe Teilhabemanagement <<11.-12. März 2025 in Gültstein Modul 4: Vom Antrag bis zur Feststellung der Leistung Weitere Informationen 17.-18. März 2025 als Online-Seminar (halbtägig) Modul 2: Auftrag und Rolle des Teilhabemanagements Weitere Informationen 08.-09. April 2025 in Flehingen Modul 4: Vom Antrag bis zur Feststellung der Leistung Weitere Informationen 05.-06. Mai 2025 als Online-Seminar (halbtägig) Modul 5: Wirkung und Steuerung im Einzelfall Weitere Informationen >> Gesamt- und Teilhabeplanverfahren - Qualifizierungsreihe Sachbearbeitung <<11.-12. März 2025 in Gültstein Modul 4: Vom Antrag bis zur Feststellung der Leistung Weitere Informationen 12. März 2025 als Online-Seminar Modul 3: Persönliches Budget – Basiswissen Weitere Informationen 02. April 2025 als Online-Seminar Modul 6: Soziale Teilhabe – Leistungsarten Weitere Informationen 08.-09. April 2025 in Flehingen Modul 4: Vom Antrag bis zur Feststellung der Leistung Weitere Informationen >> Gesamt- und Teilhabeplanverfahren - Vertiefung Leistungs- und Verfahrensrecht <<29. April 2025 in Stuttgart Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für Assistenz in Schule und Kindergärten Weitere Informationen 29.-30. April 2025 in Flehingen Persönliches Budget - Bedarfsermittlung und -bemessung Weitere Informationen 08. Mai 2025 in Stuttgart Leistungen der Rehabilitationsträger – Bundesagentur für Arbeit und Deutsche Rentenversicherung Weitere Informationen >> Gesamt- und Teilhabeplanverfahren - Vertiefung Krankheitsbilder und Teilhabeeinschränkungen <<08. April 2025 in Flehingen Psychosen Weitere Informationen 15. Mai 2025 in Flehingen Persönlichkeitsstörung - Insbesondere Borderline Weitere Informationen >> Vertragswesen, Landesrahmenvertrag Baden-Württemberg <<19. März 2025 in Stuttgart Einführungsseminar für Verhandlerinnen und Verhandler der Stadt- und Landkreise Weitere Informationen >> Pflege und Alter <<26. März 2025 als Online-Seminar Interkulturelle Sensibilisierung und Kommunikation Weitere Informationen 27. März 2025 als Online-Seminar Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad-Berechnung Weitere Informationen 20. Mai 2025 als Online-Seminar Macht ein Widerspruch Sinn? Beratung zu Widersprüchen bei Ablehnung von Anträgen zu Leistungen der Pflegeversicherung Weitere Informationen >> Führung und Leitung <<10. April 2025 als Online-Seminar Online-Kurzseminar: Agiles (Projekt-)Management: Ist das was für uns als Team? Weitere Informationen 27.-28. Mai 2025 in Flehingen Gesund führen – So erhält Ihr Führungsstil Sie und Ihre Mitarbeitenden gesund Weitere Informationen WeiterlesenArtikel schließen
» Fachtag Autismusspektrumsstörungen 2. April 2025 ...und die Besonderheiten bei der Bedarfsermittlung und -erkennung Wir freuen uns, Ihnen in diesem Jahr unter dem Titel „Impulse Autismus“ viele verschiedene Veranstaltungen und Online-Vorträge zum Thema Autismus anbieten zu können. Ziel der Veranstaltungsreihe ist es Sie dabei zu unterstützen Ihr Wissen zu diesem Thema zu erweitern, auch im Hinblick auf die bereits vorhandenen und innovativen Unterstützungsmöglichkeiten. Die Auftaktveranstaltung findet am 2. April 2025 mit einem Vortrag von Herrn Ludo Vande Kerckhove statt. Sie können sich direkt auf unserer Homepage dazu anmelden: Autismusspektrumsstörungen und die Besonderheiten bei der Bedarfsermittlung und -erkennung - 25-2-EHA7-1: KVJS Inhaltlich wollen wir uns bei der Veranstaltung mit folgenden Themen und Fragestellungen auseinandersetzen: - Sofern wir den wirklichen Bedarf - in Unterscheidung zu den vorrangig und oft aufgrund akuter Probleme gewünschten Bedarfen - ermitteln mögen, dann sollte das aus einem Verständnis des Autismus wie auch des konkreten Menschen erfolgen.
- Vorweg gilt es zu unterscheiden, welche Verhaltensweisen sich an der Oberfläche zeigen und welche Prozesse sich dahinter abspielen.
- Anhand einiger konkreter Beispiele wird daraufhin vermittelt, wie sich erst aufgrund einer Sammlung vieler Verhaltensweisen erfassen lässt, was dem zugrunde liegt: welche Informationen werden spontan erfasst, welche entgehen einem dafür systematisch und führen zu einer Verunsicherung, die sich vielfältig zeigt.
- Sofern wir diese für den individuellen Klienten zugänglich machen mögen, ist ein genaues und differenziertes Wissen über die Autistische Lebensart unabdingbar. Diese werden auf den Punkt gebracht, mit Beispielen unterlegt - konkrete praktische Umsetzungen machen es greifbar.
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» Pilotprojekt: Halbtägige Fortbildungen Aufgrund der Termindichte und der vielen Teilzeitbeschäftigten im Bereich der Eingliederungshilfe bei Ihnen vor Ort wurden wir auf die Möglichkeit von halbtägigen Fortbildungen angesprochen. Da sich Online-Veranstaltungen dafür anbieten, werden wir im ersten Halbjahr 2025 probeweise die folgende Online-Fortbildung aus der Qualifizierungsreihe Teilhabemanagement als halbtägige Fortbildung anbieten: Modul 5 Wirkung und Steuerung im Einzelfall Am 05.05.-06.05.2025 jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Modul 5: Wirkung und Steuerung im Einzelfall - 25-2-T5-5x: KVJS Eine Buchung der Fortbildungen ist über den jeweiligen Link auf unserer Homepage möglich. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen. Bei positiver Resonanz nehmen wir die halbtägigen Fortbildungen gerne in unser reguläres Fortbildungsangebot mit auf. WeiterlesenArtikel schließen
» Rechtliche Betreuung: Kursvorschau und freie Plätze Onlineveranstaltung „Umgang mit Grundstücken und Grundstücksangelegenheiten“ am 06.05.2025 von 9.30-16.30 Uhr mit Karim Chermiti. - Die Veranstaltung gibt einen Überblick über den Aufbau des Grundbuchs und stellt das Grundbuchverfahren in seinen Grundzügen dar. Es wird ein Überblick über die Rechte der betreuten Personen und die erforderlichen betreuungsrechtlichen Genehmigungen gegeben.
- Details zur Veranstaltung und Anmeldemöglichkeit: Umgang mit Grundstücken und Grundstücksangelegenheiten - 25-2-BtR40-1x: KVJS.
Veranstaltung „Update zum Betreuungsrecht“ am 08.05.2025 von 9.30-16.30 Uhr mit Prof. Dr. Andreas Scheulen im Bildungszentrum Schloss Flehingen. - In dieser Veranstaltung werden aktuelle Entwicklungen, neue Entscheidungen und Problemsituationen, die sich insbesondere durch die Reform des Betreuungsrechts ergeben, behandelt. Es werden die rechtlichen Grundlagen besprochen und vertieft und ausgewählte Fallbehandlungen und Falllösungen diskutiert.
- Details zur Veranstaltung und Anmeldemöglichkeit: Update zum Betreuungsrecht - 25-2-BtR15-1: KVJS.
Veranstaltung „Persönlichkeitsstörung – Insbesondere Borderline“ am 15.05.2025 von 9.30-16.30 Uhr mit Horst Köster im Bildungszentrum Schloss Flehingen. - In der Veranstaltung werden grundlegende Kriterien zur Diagnostik von Persönlichkeitsstörungen vermittelt, Symptome insbesondere der Borderline-Störung erläutert und Behandlungsmöglichkeiten vorgestellt. Anhand von Praxisbeispielen werden gemeinsam Leitlinien für die Betreuung und eine realistische Einschätzung der Hilfsmöglichkeiten und -grenzen erarbeitet.
- Details zur Veranstaltung und Anmeldemöglichkeit: Persönlichkeitsstörung - Insbesondere Borderline - 25-2-BtR58-1: KVJS.
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» Schwangerschaftsberatung: Kursvorschau und freie Plätze Veranstaltung „Methodenvielfalt in der Schwangerschaftskonfliktberatung“ am 15.05.2025 von 9.30-16.30 Uhr mit Antje Herrmann beim KVJS in Stuttgart. Onlineveranstaltung „Update Schwangerschaftsverhütung – Kompaktwissen Pille, Spirale, Diaphragma und Co.“ am 23.06.2025 von 9.30-14.30 Uhr mit Anke Erath. - Eine Aufgabe in der Beratungsarbeit ist die qualifizierte und zielgruppengerechte Information über die verschiedenen Facetten und Aspekte des Themas Verhütung. In diesem Seminar werden aktuelle Studien zum Verhütungsverhalten, ein aktueller Überblick über die Eignung und Anwendung von Verhütungsmitteln sowie Hintergrundwissen zur Bewertung von marktüblichen und weniger bekannten Verhütungsmethoden veranschaulicht und schließlich Informationen zu Mythen und Vorurteilen im Zusammenhang mit Verhütung vermittelt.
- Details zur Veranstaltung und Anmeldemöglichkeit: Update Schwangerschaftsverhütung – Kompaktwissen Pille, Spirale, Diaphragma und Co. - 25-2-STI11-1x: KVJS.
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MPD» Erklärfilm: Der Medizinisch-Pädagogische Dienst in 3 Minuten Was macht der Medizinisch-Pädagogische Dienst (MPD) des KVJS eigentlich genau? Antwort auf diese Frage gibt ein neuer Animationsfilm auf Youtube. In nur drei Minuten zeigen seine Figuren die wichtigsten Leistungen und Angebote des multiprofessionellen Fachdienstes, der letztes Jahr sein 25-jähriges Jubiläum feierte.
Hier gehts zum Video. WeiterlesenArtikel schließen
Pflege und Alter» Erfolgreicher Abschluss der digitalen Austauschplattform zum KVJS-Forschungsvorhaben „Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg“ Von November 2020 bis Oktober 2022 widmete sich das KVJS-Forschungsvorhaben „Kurzzeitpflege“ der Weiterentwicklung und Stärkung der Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg (Abschlussbericht). Um den Ergebnistransfer zu unterstützen, wurde eine digitale Austauschplattform mit fünf Terminen ins Leben gerufen (Dezember 2023 bis November 2024). Zum Auftakt diskutierte die Projektleitung des IGES-Instituts die zentralen Erkenntnisse der Studie. In den darauffolgenden Terminen stellten Modellprojekte vor, wie sie einzelne Handlungsempfehlungen erfolgreich umsetzen. Jede Sitzung widmete sich einer spezifischen Handlungsempfehlung: - Der Einsatz von Case-Management
- Die Einrichtung einer zentral gesteuerten oder regional übergeordneten Organisation der Platzvermittlung zur Entlastung der Einrichtungen und pflegenden Angehörigen
- Ausbau von Alternativen zur vollstationären Kurzzeitpflege
- Eine Weiterentwicklung der Kurzzeitpflegeangebote entsprechend den unterschiedlichen Bedarfskonstellationen beziehungsweise Zielgruppen
Wir bedanken uns herzlich für das große Interesse und die engagierte Teilnahme an den Austauschplattformen. Ein besonderer Dank gilt allen Referentinnen und Referenten, die mit spannenden Einblicken in ihre Projekte zur Diskussion beigetragen haben. Die Präsentationen der Austauschplattformen stehen weiterhin im Mitgliederbereich zur Verfügung. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Hahn. WeiterlesenArtikel schließen
Publikationen» KVJS Geschäftsbericht 2023/24 des Integrationsamts Der Geschäftsbericht 2023/2024 des Inklusions- und Integrationsamtes ist erschienen. Sie finden darin relevante Daten zur Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen in Baden-Württemberg und zur Arbeit des Inklusions- und Integrationsamtes. Neben Zahlen und Daten enthält die Publikation auch konkrete Fallbeispiele aus der Praxis. Der Geschäftsbericht steht als blätterbares e-paper zur Verfügung. WeiterlesenArtikel schließen
Recht und Gesetz» Änderungen in der Hilfsmittelversorgung durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) Der Deutsche Bundestag hat am 30.01.2025 das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Dies führt zu einer Änderung in der Hilfemittelversorgung von Menschen mit Behinderung. Zukünftig soll die Prüfung der Krankenkasse bzw. des Medizinischen Dienstes entfallen, wenn ein Hilfsmittel durch den behandelnden ärztlichen Dienst eines sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) oder eines Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) verordnet wurde. Im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) wird dies im neu eingefügten § 33 Abs. 5c geregelt. Trotz vorliegender ärztlicher Bescheinigung kann die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bislang eine Prüfung zur medizinischen Notwendigkeit eines Hilfsmittels durch den Medizinischen Dienst vornehmen lassen und dieses ggfls. auch ablehnen. Das neue Bewilligungsverfahren soll künftig Hilfsmittelversorgungen beschleunigen und vereinfachen. Für Menschen mit Behinderung kann durch die im Gesetz ausgesprochene Vermutung der Erforderlichkeit eines Hilfsmittels durch ärztliche Verordnung eines SPZ oder MZEB´s eine sachgerechte und schnellere Versorgung ermöglicht werden. Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 14.02.2025 den Vermittlungsausschuss nicht angerufen hat, kann das GVSG am Tage nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. WeiterlesenArtikel schließen
» Urteil des Bundessozialgerichts vom 05.09.2024 zur Frage, ob anstelle der Pauschalleistung nach § 43a SGB XI auch Pflegegeld nach § 37 SGB XI beansprucht werden kann (AZ B 3 P 9/22 R)
Begrenzung der Höhe der Pauschalleistung der Sozialen Pflegeversicherung auch bei Selbstzahlern in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 43a SGB XI Der Kläger lebt als Selbstzahler in einer besonderen Wohnform und erhält Pflegeleistungen aufgrund des Vorliegens von Pflegegrad 3 in Form der Pauschalleistung nach § 43a SGB XI. Er ist privat pflegeversichert und hat daneben noch Beihilfeansprüche (zu je 50 %). Der Kläger beanspruchte die Zahlung von Pflegegeld nach § 37 SGB XI in Höhe der bei Pflegegrad 3 vorgesehenen Leistung, anstelle der geringeren Pauschalleistung nach § 43a SGB XI. Dies wurde sowohl vom Sozialgericht als auch im Rahmen der eingelegten Berufung beim Landessozialgerichts abgelehnt, da der Pflegebedürftige in einer Einrichtung nach § 71 Abs. 4 Nr. 3 SGB XI wohne und deshalb keine häusliche Pflege vorliege. Dass der Kläger die erbrachten Leistungen der Eingliederungshilfe als Selbstzahler bestreite, stehe der Leistung nach § 43a SGB IX nicht entgegen. In der eingelegten Revision beim BSG verwies der Kläger darauf, dass er in den Räumlichkeiten der Einrichtung über eine eigene Häuslichkeit verfüge und war der Ansicht, dass ein Ausschluss von Leistungen des Pflegegelds verfassungswidrig sei. Grundsätzlich haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 – 5 bei häuslicher Pflege Anspruch auf häusliche Pflegehilfe als Sachleistung oder können ein Pflegegeld beantragen (§ 36 SGB XI). In einer stationären Pflegeeinrichtung oder in Räumlichkeiten i.S.d. § 71 Abs. 4 SGB XI ist dies nicht möglich, wenn der Umfang einer Gesamtversorgung der einer vollstationären Einrichtung entspricht. Bspw. wenn ein Leistungserbringer Unterkunft und Verpflegung, Leistungen der Eingliederungshilfe, die räumliche und sächliche Ausstattung sowie allgemeine Pflegeleistungen zur Verfügung stellt. Hierzu geben die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes vom 11.11.2019 nach § 71 Abs. 5 SGB XI nähere Erläuterungen. Maßgeblich ist hier nicht die tatsächliche Inanspruchnahme, sondern die vertraglich verpflichtende Vorhaltung und entsprechende Vergütung des Leistungsangebots nach §§ 123 ff. SGB IX. Durch Anwendung des WBVG hat sich der Leistungserbringer zur Wohnraumüberlassung und Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen verpflichtet. Der Begriff der Räumlichkeit knüpft allein an den Ort an, nicht aber daran, wer die Leistungen der Eingliederungshilfe bezahlt. Bei der Leistung nach § 43a SGB XI handelt es sich nach Rechtsprechung des Senats um einen Individualanspruch des Versicherten auf Beteiligung der Pflegekassen an den Pflegekosten in Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Dieser begrenzte finanzielle Ausgleich ist dafür konzipiert, dass in Einrichtungen der Eingliederungshilfe Pflegeleistungen Bestandteil der Fachleistung der Eingliederungshilfe sind. Auch Selbstzahler erhalten i.S.d. § 99 Abs. 1 SGB IX Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie sind nicht vom Erhalt der Leistungen ausgeschlossen, sondern nur von deren Kostenübernahme, wenn Sie diese aus Einkommen und Vermögen selbst aufbringen können. Deshalb bestehe als Selbstzahler auch ein unmittelbarer Anspruch an die Pflegekasse. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nach Aussage des Gerichts auch nicht dahingehend, dass die Leistung nach § 43a SGB XI betragsmäßig begrenzt und anders ausgestaltet ist als die Leistungen bei häuslicher Pflege. Hier ist der sozialpolitische Gestaltungsraum weit gefasst und kein Verstoß gegen den allg. Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG erkennbar. Eine unterschiedliche Ausgestaltung der Leistungen der Pflegeversicherung angesichts unterschiedlicher Strukturen und Ausgestaltung der Sicherstellung der Pflege vor Ort ist als sachlich gerechtfertigte Differenzierung rechtens. Die Leistung des § 43a SGB XI ist nicht an den Träger der Eingliederungshilfe geknüpft, demzufolge hat auch ein Selbstzahler keine andersgearteten Leistungsansprüche wie bspw. auf Pflegegeld. Die jeweilige Höhe einer Leistung auszugestalten, kommt allein dem Gesetzgeber zu. Lesen Sie hier das Urteil. WeiterlesenArtikel schließen
» Beschluss des Hessischen Landesozialgerichts vom 27.11.2024 zur Kündigung einer Zielvereinbarung eines Persönlichen Budgets aus wichtigem Grund (AZ L 4 SO 95/24 B ER)
Zu den Anforderungen an einen wichtigen Grund zur Kündigung einer Zielvereinbarung i.S.d § 29 Abs 4 SGB IX. (Rn.18) Aufgrund der in § 29 Abs. 4 S. 7 SGB IX geregelten zwingenden Aufhebung der Leistungsbewilligung als Folge der Kündigung der Zielvereinbarung kann nach wirksamer Kündigung für den nachfolgenden Zeitraum ein Anspruch auf ein persönliches Budget ohne Zielvereinbarung jedenfalls dann nicht entstehen, wenn die die Kündigung tragenden Gründe noch fortbestehen. (Rn.32) Nach der gesetzlichen Regelung des § 29 Abs. 4 SGB IX muss der Leistungsträger im Falle einer Kündigung der Zielvereinbarung die Bewilligung des persönlichen Budgets aufheben. Eine außerordentliche Kündigung der Zielvereinbarung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Beispielhaft nennt das Gesetz hier, wenn der Leistungsberechtigte die getroffene Vereinbarung z.B. aufgrund schwerer Gemeinwohlverstöße nicht einhält. Das im vorliegenden Falle seit Jahren bewilligte Persönliche Budget betrug ab 01.01.2024 nach diversen Eilrechtschutzverfahren und auf Grundlage der Bedarfsermittlung zuletzt 13.607,60 € monatlich (für qualifizierte und kompensatorische Assistenz unter Anrechnung von Pflegeleistungen). Am 27.05.2024 kündigte der Leistungsträger nach externen Hinweisen die Zielvereinbarungen seit 01.03.2021 und hob die Bescheide teilweise (im Hinblick auf die gewährte qualifizierte Assistenz) auf und verlangte Erstattung in Höhe von 33.605,05 €. Gleichzeitig wurde die sofortige Vollziehung angeordnet. Als Gründe für die Kündigung wurden benannt, dass die bewilligten Mittel nicht für den vereinbarten Zweck der Finanzierung einer qualifizierten (pädagogischen Fachkraft) verwendet worden seien. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen zur Beschäftigung der erforderlichen Fachkraft ergab eine intensive Prüfung, dass die benannte Fachkraft eine fiktive Person sei und die dokumentierten Leistungen nicht erbracht wurden. Des Weiteren erfolgte auch eine Aufhebung der Bewilligungsbescheide hinsichtlich der Leistungen der kompensatorischen Assistenz für Juni 2024 sowohl wegen zweckwidriger Verwendung als auch wegen Täuschung im Hinblick auf den bestehenden Bedarf (Aufstehen und Körperpflege war selbstständig möglich). Assistenzkräfte seien zur Versorgung der Haustiere oder zur Gartenpflege eingesetzt worden und um den Lebensgefährten der Klägerin von anfallenden Tätigkeiten zu entlasten. Auch hier wurde die sofortige Vollziehung angeordnet. Auf Vertrauensschutz könne sich die Klägerin nicht berufen, da die ergangenen Verwaltungsakte aufgrund arglistiger Täuschung erwirkt wurden. Der Einsatz der bewilligten Mittel sei vielmehr für Anschaffungen und zur Aufbesserung des Lebensunterhaltes verwendet worden. Die Kündigung der Zielvereinbarung aufgrund fortgesetzten Missbrauchs von Sozialleistungen und der Annahme, dass auch von weiteren Veruntreuungen auszugehen sei, lasse die Fortführung des Persönlichen Budgets für die Zukunft nicht zu. Für den bestehenden Eingliederungshilfebedarf wäre der Leistungsträger vorübergehend bereit, in Form einer Sachleistung den Aufenthalt in einem Wohnpflegeheim zu finanzieren bzw. sei fraglich, ob nicht auch die zur Verfügung stehenden Leistungen der Pflege (Pflegegrad 3) im häuslichen Bereich ausreichend seien. Das LSG hat entschieden, dass der angeordnete Sofortvollzug bzgl. der Erstattungsforderung nicht rechtmäßig war, da die Dringlichkeit des Interesses des Sofortvollzugs im Bescheid nicht ausreichend begründet worden sei. Jedoch bzgl. aktueller und zukünftiger Leistungen sei dem Leistungsträger die Fortsetzung der Vereinbarung nicht zuzumuten und demgemäß die Aufhebung und der angeordnete Sofortvollzug rechtmäßig und wirksam. Ein schwerer Gemeinwohlverstoß ist durch Vorspiegelung einer Assistenzkraft, zweckwidrige Verwendung bewilligter Leistungen und Täuschung bzgl. des eigenen Eingliederungshilfebedarfes hinreichend anzunehmen. Die Voraussetzungen für eine weitere Bewilligung eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX liegen demgemäß nicht vor. Wegen der Feststellung möglicher bestehender Teilhabebedarfe kann die Klägerin sich an den Leistungsträger wenden. Ggfls. kann die Erbringung von Sachleistungen bspw. durch einen ambulanten Dienst bei Feststellung eines Teilhabebedarfs erwogen werden. Lesen Sie hier das Urteil. WeiterlesenArtikel schließen
Rundschreiben» Rundschreiben von Dezernat 2: 2/2025 bis 25/2025 Hinweis: Die Rundschreiben sind geschützt. Bitte loggen Sie sich hier in den Mitgliederbereich ein. 25/2025 Finanzielle Belastung pflegebedürftiger Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg erneut gestiegen Anlage 1 zu 25/2025 Grafiken Eigenanteil ......... 23/2025 Investitionskostenpauschale bei ambulanten Pflegediensten ......... 22/2025 Personalschlüssel für den Bereich „Leitung/Verwaltung“ durch Schiedsstelle beschlossen ......... 19/2025 Der rote Faden im Gesamtplanverfahren – Dokumentation im BEI_BW 2.0 und im neuen Gesamtplan - SAVE-THE-DATE ......... 16/2025 Angebote für Kinder- und Jugendliche gemäß § 134 SGB IX - Unterlagen für die bevorstehenden Verhandlungen vor Ort Anlage 1 zu 16/2025 ......... 15/2025 Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) - Online-Erhebung zum Personalbestand im Jahr 2024 ......... 14/2025 Start der Datenerhebung Hilfe zur Pflege 2024 ......... 12/2025 Einladung zur Vortragsreihe „Impulse Autismus“ ......... 11/2025 Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Landkreis- und Städtetag sowie dem KVJS zu den Mehraufwendungen aus der Umsetzung des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG-Finanzvereinbarung) Anlage 1 zu 10/2025 Orientierungshilfe Anlage 2 zu 10/2025 Übersicht zur Höhe der kreisbezogenen Abschlagszahlungen 2023 und 2024 ........ 10/2025 Veröffentlichung des Animationsfilms zum Medizinisch-Pädagogischen Dienst ......... 9/2025 Referentenentwurf zur Reform der Betreuervergütung - Antwortschreiben des Ministeriums der Justiz und für Migration Anlage 1 zu 9/2025 Schreiben des Justizministeriums vom 10.01.2025 ......... 6/2025 Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX (Berichtsjahr 2023) veröffentlicht ......... 5/2025 Außerklinische Intensivpflege (37c SGB V): Änderungen an der AKI-Richtlinie zum 01.01.2025 Anlage 1 zu 5/205 Beschluss des gemeinsamen Bundesausschuss ......... 3/2025 Häufig benötigte Rechengrößen in der Sozialhilfe – aktualisiertes Übersichtsblatt der Eckwerte 2025 Anlage 1 zu 3/2025 Übersichtsblatt ......... 2/2025 Online-Austauschplattform – Personalabgleich in der EGH - SAVE-THE-DATE WeiterlesenArtikel schließen
» Rundschreiben von Dezernat 2: 165/2024 bis 183/2024 Hinweis: Die Rundschreiben sind geschützt. Bitte loggen Sie sich hier in den Mitgliederbereich ein. 183/2024 Tagungsdokumentation Fachtag "Wohnungsnotfallhilfe in Baden-Württemberg - 10 Jahre Fachkonzept ........ 177/2024 Neuer Musterentwurf des Gesamt- und Teilhabeplanes mit Anlagen und entsprechender Ausfüllhilfe zur Erprobung durch die Träger der Eingliederungshilfe Anlage 1 zu 177/2024 Protokoll Gesamt-/Teilhabeplankonferenz Anlage 2 zu 177/2024 Prüfbogen Wunsch- und Wahlrecht Anlage 3 zu 177/2024 Überprüfung Ziele aus Gesamtplan Anlage 4 zu 177/2024 Weitergabe an Leistungserbringer Anlage 5 zu 177/2024 Grunddaten Anlage 6 zu 177/2024 Ausfüllhilfe ......... 176/2024 Eingliederungshilfe nach dem SGB IX Erhöhung der Pauschalleistung für Menschen mit Behinderung nach § 43a SGB XI Anlage 1 zu 176/2024 Neue Leistungsbeiträge ab 1. Januar 2025 - Bekanntmachung am 12. Dezember 2024 ......... 175/2024 Förderung von Betreuungsvereinen nach der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums (VwV BtV) - Förderjahr 2025 Anlage 1 zu 175/2024 Merkblatt zur Anerkennung von Betreuungsvereinen ......... 174/2024 Erhöhung des Betrages zur Kostendeckung der beiden Interessenvertretungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auf Bundesebene ......... 173/2024 Regelsätze und Barbeträge nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Anlage 1 zu 173/2024 Schreiben SM vom 11.12.2024 - Regelsätze zum 1. Januar 2025 Anlage 2 zu 173/2024 Rechengrößen in der Sozialhilfe 2025 Anlage 3 zu 173/2024 Schreiben SM vom 11.12.2024 - Barbeträge zum 1. Januar 2025 ......... 172/2024 Sozialversicherung von beschäftigten Menschen mit Behinderung - Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2025 Anlage 1 zu 172/2024 Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025 ......... 171/2024 Bundesweite Übersicht über die durchschnittlichen angemessenen Warmmieten von Einpersonenhaushalten für das Jahr 2025 Anlage 1 zu 171/2024 Bundesweite Übersicht KdU 2025 ......... 170/2024 Angebote für Kinder- und Jugendliche gemäß § 134 SGB IX - Solitäre und ganzjährig vorgehaltene Kurzzeitangebote Schulkindergärten Anlage 1 zu 170/2024 Muster-Leistungsvereinbarung Kurzzeitwohnen solitär Minderjährige 150_180 Tage geöffnet Stand 01.07.2024 Anlage 2 zu 170/2024 Muster-Leistungsvereinbarung solitär Minderjährige ganzjährig geöffnet Stand 01.07.2024 Anlage 3 zu 170/2024 Muster-Leistungsvereinbarung Kurzzeitwohnen Minderjährige ganzjährig vorgehalten in BeWo Stand 05.12.2024 Anlage 4 zu 170/2024 Kalkulation Schule Kindergarten ohne Internat mit verlängerten Öffnungstagen Stand 12.12.2024 Anlage 5 zu 170/2024 Muster Leistungsvereinbarung Schulkindergarten Stand 06.11.2024 ......... 169/2024 Eingliederungshilfe nach dem SGB IX Einkommens- und Vermögensgrenzen ab 1. Januar 2025 Anlage 1 zu 169/2024 ......... 168/2024 Bereitstellung der Daten zur Kostenaufteilung in erzieherischen/nicht-erzieherischen Aufwand bei Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ......... 167/2024 Festlegung der Personalnebenkosten (PNK) im Rahmenvertrag SGB VIII durch die Kommission Kinder- und Jugendhilfe .,........ 166/2024 Eingliederungshilfe für Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie Gemeinsame Empfehlung von Landkreistag, KVJS und Städtetag vom 17. Mai 2024 - Erhöhung zum 1. Januar 2025 Anlage 1 zu 166/2024 ......... 165/2024 Erfolgreiche Rezertifizierung des Medizinisch-Pädagogischen Dienstes – Gleichbleibend hohe Qualität Anlage 1 zu 165/2024 WeiterlesenArtikel schließen
Verschiedenes» Kennen Sie schon unsere neue Mediathek? Spannende und informative Videos ... rund um die Themen Inklusion und Beruf, Behinderung und Teilhabe sowie Kinder- und Jugendhilfe finden Sie ab sofort in unserer KVJS-Mediathek. WeiterlesenArtikel schließen
» Neue 1. Stellvertretung des KVJS-Verbandsvorsitzenden Bürgermeisterin Agnes Christner einstimmig gewählt Die Mitglieder der Verbandsversammlung votierten am 12. Dezember im KVJS-Tagungszentrum in Gültstein einstimmig für die Heilbronner Bürgermeisterin. Christner ist somit für die laufende Amtsperiode gewählt, die im Juni 2029 endet. Sie folgt auf den früheren Oberbürgermeister der Stadt Ulm, Gunter Czisch, der nach fast 20 Jahren als stellvertretender Vorsitzender im Februar dieses Jahres aus der Verbandsversammlung ausschied und damit nicht länger zur Verfügung stand. „Ich freue mich auf die neue Aufgabe und danke den Delegierten der Stadt- und Landkreise für das Vertrauen“, erklärt die neue stellvertretende Verbandsvorsitzende. Agnes Christner leitet seit 2014 das Dezernat III der Stadt Heilbronn und ist unter anderem zuständig für Bildung, Soziales und Gesundheit. Der Verbandsvorsitzende des KVJS, Landrat Gerhard Bauer, gratuliert seiner neuen, ersten Stellvertretenden herzlich: „Ich bin dankbar, mit Agnes Christner eine langjährige und erfahrene Kollegin an der Seite zu haben, die die Perspektive der Stadtkreise hervorragend in den Verband trägt. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit“, so der Vorsitzende, der bereits im letzten Jahr für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt wurde. Auch der zweite Stellvertreter, Landrat Dr. Achim Brötel (Neckar-Odenwald-Kreis), wurde 2023 von der Verbandsversammlung für weitere fünf Jahre gewählt. „Der KVJS ist wichtiger Partner der Stadt- und Landkreise. Als Kompetenz- und Dienstleistungszentrum wirkt er als zentrales Bindeglied zwischen Theorie und Praxis, zwischen Land und Kommunen. Es stehen viele Herausforderungen an, die gemeistert werden müssen, um die Daseinsvorsorge zukunftssicher zu gestalten. Ich werde mich gemeinsam mit dem Verbandsvorsitzenden dafür einsetzen, dass der Verband in seiner Innovationskraft und Dienstleistungsorientierung stetig weiterentwickelt wird und so einen wichtigen Teil zur Bewältigung der Aufgaben beiträgt“, erklärt Christner abschließend. Auf dem Foto zu sehen sind KVJS-Verbandsvorsitzender Landrat Gerhard Bauer (rechts) mit der neu gewählten ersten Stellvertreterin Agnes Christner und dem zweiten Stellvertreter Landrat Dr. Achim Brötel. WeiterlesenArtikel schließen
Zu guter Letzt» Redaktioneller Hinweis, Bildnachweis, Ansprechpersonen, Newsletterdaten Redaktioneller Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit größtenteils auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und männlichen Bezeichnung verzichtet wird. Selbstverständlich beziehen sich die Texte in gleicher Weise auf Frauen, Männer und Diverse. ......................................................... Angaben über die Bildrechte der hier veröffentlichten Fotos, Logos und Grafiken stehen im Bildnachweis. ......................................................... Aufgabenverteilung und Ansprechpersonen im Dezernat 2 finden Sie hier. ......................................................... Newsletter verpasst? Die letzten Newsletter-Ausgaben stehen im Mitgliederbereich im Newsletter-Archiv. ......................................................... Der Newsletter-Soziales ist ein Service exklusiv für KVJS-Mitglieder, die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Wir bitten um Verständnis, dass die Weitergabe oder elektronische Weiterleitung des Newsletters an Dritte (insbesondere an Nichtmitglieder des KVJS) nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet ist und stets der vorherigen Zustimmung des KVJS bedarf. Diese Zustimmung können Sie bei der Newsletter-Redaktion (siehe unten) einholen. Das Copyright für den Newsletter liegt beim KVJS. Die dienstliche Verwendung von Inhalten des Newsletters ist mit Angabe der Quelle gestattet. ......................................................... Newsletter empfehlen Gefällt Ihnen unser Newsletter? Dann empfehlen Sie ihn bitte weiter. Vielleicht haben Ihre Kolleginnen und Kollegen auch Interesse daran. Die Informations- und Anmeldeseite im Mitgliederbereich kann hier angeklickt werden. Wenn Sie Fragen zum Newsletter haben, Kritik oder Lob aussprechen möchten, wenden Sie sich an die Newsletter-Redaktion (siehe unten). ......................................................... Newsletterdaten: Aktuelle Abonnentenzahl: 1.128 Versanddatum: 27. Februar 2025 Titel: 1. Ausgabe 2025 WeiterlesenArtikel schließen
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