|
|
Die Themen im Februar 2022:Aktuelle Termine11. April 2022 in Gültstein 10. - 12. Mai 2022 in Essen BetreuungsrechtSeit knapp einem Jahr bieten die SKM Betreuungsvereine in Baden-Württemberg einen Podcast rund um Rechtliche Betreuung und Vorsorge. Hier geht es zu den 24 bisherigen Beiträgen: Alles über Rechtliche Betreuung und Vorsorge Podcast 1. Ein Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. April 2020 -- XII ZB 242/19, BtPrax 2020, 148). 2. Der Wille des Betroffenen kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person seinem Wohl zuwiderläuft. Dies setzt voraus, dass sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände Gründe von erheblichem Gewicht ergeben, die gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person sprechen. Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. April 2020 -- XII ZB 242/19, BtPrax 2020, 148). Den Beschluss lesen Sie hier: Beschluss des XII. Zivilsenats vom 18.8.2021 - XII ZB 151/20 1. Für die Entlassung eines Betreuers gemäß § 1908 b Abs. 1 BGB genügt jeder Grund, der ihn ungeeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB macht. Eine konkrete Schädigung des Betroffenen oder seiner finanziellen Interessen braucht noch nicht eingetreten zu sein. In der Regel wird das Gericht vor der Entlassung aber die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen haben. 2. Erkenntnisse, die den Schluss darauf rechtfertigen, dass die Eignung des Betreuers nicht mehr gewährleistet ist, können sich nicht nur aus dem konkreten Betreuungsverfahren, sondern auch aus Vorgängen im Zusammenhang mit der Führung anderer Betreuungen ergeben. Den Beschluss lesen Sie hier: Beschluss des XII. Zivilsenats vom 15.9.2021 - XII ZB 317/21 EingliederungshilfeZahlreiche Studien belegen, dass Kinder mit Behinderungen in einem erhöhten Maße gefährdet sind, Gewalt zu erfahren. Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen zielt daher auch auf einen besseren Kinderschutz ab. Mitarbeiterinnen des KVJS erstellten zu diesem Thema eine Ausarbeitung zu den Rechtsgrundlagen und Aufgaben für die Fachkräfte des Teilhabemanagements der Eingliederungshilfe (SGB IX). Das Rundschreiben 6-2022 des Dezernat Soziales informiert über die rechtlichen Pflichten und Aufgaben zum Kinderschutz.
Das Land Baden-Württemberg hat unter dem Link https://leichtesprache-bw.de/ eine Plattform eingerichtet, die es Behörden ermöglicht, ihre bereits vorhandenen Texte in „Leichter Sprache“ anderen Verwaltungen zugänglich zu machen und von den Texten anderer Behörde zu profitieren. Die Textbörse ist zugänglich für alle Behörden des Landes Baden-Württemberg.
Die Landesrahmenvereinbarung Frühförderung enthält als Anlage 7 eine Vergütungs- und Abrechnungsvereinbarung, die die Basis für die Abrechnung von Komplexleistungen im Sinne der Landesrahmenvereinbarung bildet. Für die Krankenkassen sind die darin enthaltenen Vergütungssätze abschließend. Bei den Leistungen der Sozialhilfe handelt es sich um optionale Sätze, die mit den Sozialhilfeträgern vereinbart werden können. Unabhängig davon können aber auch andere Formen der Finanzierung, beispielsweise über pauschale Zuschüsse, zugrunde gelegt werden. Die Höhe der Vergütungssätze war bis 31.12.2021 befristet. Die Vergütungssätze wurden um 2,65 % über alle Gebührenpositionen angepasst und haben nun eine Laufzeit von 01.01.2022 bis 31.12.2022. Die neue Preisvereinbarung Anlage 7 zur Landesrahmenvereinbarung kann hier abgerufen werden und ist im Mitgliederbereich nach erfolgtem Login ebenfalls hier zu finden. Das Unterschriftsverfahren ist derzeit noch im Gange. Gegen eine Berücksichtigung der neuen Sätze bereits zum jetzigen Zeitpunkt bestehen keine Bedenken. Mit Schreiben vom 09.12.2021 hat das Kultusministerium informiert, dass die Fristverzichtserklärung bei Kostenerstattungsverfahren wegen Schulassistenz zu den bisherigen Bedingungen bis 31. Dezember 2022 verlängert wird. In seinen aktuellen Empfehlungen zur Fortschreibung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen spricht sich der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. dafür aus, die monatlichen Pauschalbeträge für die Kosten des Sachaufwands sowie für die Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen aufgrund der erheblichen Erhöhung der Kosten für den Sachaufwand, insbesondere in der zweiten und dritten Altersgruppe im Vergleich zu den für 2021 empfohlenen Pauschalbeträgen in drei Stufen umzusetzen. In der ersten Stufe soll – zusätzlich zu der Fortschreibung der veränderten Verbraucherpreise – die Erhöhung hälftig, in den beiden folgenden Jahren je zu einem Viertel berücksichtigt werden. Angesichts der gestiegenen Verbraucherpreise ergeben sich auch geänderte Werte der Kosten der Pflege und Erziehung. Wie die Umsetzung dieser Empfehlung für Baden-Württemberg aussieht, können Sie dem Rundschreiben des KVJS Landesjugendamtes Dez.4-108/2021 "Empfehlungen zu Leistungen zum Unterhalt (Pflegegeld) für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege nach dem SGB VIII" entnehmen. Des Weiteren wird empfohlen, den Jahresbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für versicherungspflichtige Pflegepersonen aus dem Jahr 2021 in Höhe von 175,78 € trotz leichter Beitragssenkung in 2022 bürokratiemindernd beizubehalten. Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist unverändert geblieben, so dass weiterhin ein Betrag von 42,53 € pro Monat für die hälftige Erstattung von Beiträgen für eine angemessene Alterssicherung empfohlen wird. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Fortschreibung der Pauschalbeiträge in der Vollzeitpflege für das Jahr 2022 sowie das Rundschreiben des KVJS Landesjugendamtes zu Leistungen zum Unterhalt (Pflegegeld) für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege nach dem SGB VIII können Sie nach erfolgtem Mitglieder-Login hier abrufen. Die Vereinbarungspartner der LRV Frühförderung sind sich darüber einig, dass die LRV Frühförderung aus dem Jahr 2014 die Anforderungen des § 46 Abs. 4 SGB IX erfüllt und daher im Zusammenhang mit den Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz keine grundlegenden und/oder inhaltlichen Änderungen der LRV Frühförderung, deren Inhalt, Umfang und Art und Weise der Ausführung notwendig sind. Es erfolgt daher lediglich eine redaktionelle Anpassung. Die Protokollnotiz ist mittlerweile in Kraft getreten und Bestandteil der LRV Frühförderung. Sie kann hier nach erfolgtem Mitglieder-Login abgerufen werden. Der 3. Teilhabeverfahrensbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. mit aktuellen Daten aus dem Jahr 2021 ist erschienen und ist hier abrufbar. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) verpflichtet der Gesetzgeber seit 2018 die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 SGB IX zur Erfassung von Antragsdaten für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe.
Der Teilhabebericht "Inklusion und Teilhabe gestalten - Menschen mit Behinderung und Menschen mit psychischer Erkrankung im Landkreis Ludwigsburg" ist im Mitgliederbereich eingestellt. Es werden erstmals Informationen mit interaktiven Karten und Verlinkungen zu vertiefenden Informationen gekoppelt. Der Bericht ist auch hier online abrufbar.
![]() FaWo - Fachstelle ambulant unterstützte WohnformenDie Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen Baden-Württemberg ist ab sofort mit einer neuen Website online. Dort finden Interessierte in einem frischen übersichtlichen Format eine Vielzahl an Informationen und Materialien rund um ambulant betreute Wohngemeinschaften. Sie finden die neue Seite unter: www.fawo-bw.de FortbildungUnsere Fortbildungsprogramme 2022 finden Sie unter folgenden Links:
![]() >> EINGLIEDERUNGSHILFE - INTENSIVSEMINARE<<15. März 2022 als Online-Seminar >> SOZIALE TEILHABE<<16. Februar 2022 als Online-Seminar 29. März 2022 als Online-Seminar >> TEILHABEMANAGEMENT - WEITERE SEMINARE<<14. März 2022 als Online-Seminar >> ZERTIFIZIERUNGSREIHE TEILHABEMANAGEMENT <<17. - 18. Februar 2022 als Online-Seminar 10. - 11. März 2022 als Online-Seminar >> PFLEGE UND ALTER<<9. März 2022 in Stuttgart >> BETREUUNGSRECHT <<17. März 2022 in Flehingen 22. März 2022 in Flehingen Pflege und AlterDie UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschreibt in einem neuen Bericht die weltweit besonders schutzbedürftige Situation von älteren Menschen mit Behinderungen. Dabei geht sie auf die Wechselwirkung von Behinderung und Alter ein und zeigt auf, wie Staaten die Rechte älterer Menschen mit Behinderungen besser schützen und verwirklichen können. Die Information fasst den Bericht zusammen und skizziert die Situation von älteren Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Der Bericht wurde in Leichter Sprache publiziert und kann hier abgerufen werden. Die Version in Schwerer Sprache finden Sie hier. .............. Das Thema Rechte für ältere Menschen mit Behinderungen wird auch in folgenden Fortbildungen aufgenommen: 21. - 22. März 2022 als Online-Seminar 13. - 14. Juni 2022 in Flehingen PublikationenDie Ergebnisse der Erhebung Hilfe zur Pflege in Baden-Württemberg werden dieses Jahr erneut digital auf der KVJS-Homepage zur Verfügung gestellt. Die einzelnen Grafiken und Diagramme können so für eigene Vorlagen und Berichte direkt heruntergeladen und verwendet werden. Die Ergebnisse ermöglichen einen Überblick über die Zahl der Leistungsempfänger und die Nettoaufwendungen in der Hilfe zur Pflege in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Nettoaufwand in der vollstationären Hilfe zur Pflege deutlich an. Die Zahl der Leistungsempfänger hat hingegen nur geringfügig zugenommen. Die Ergebnisse sind online verfügbar unter KVJS: Hilfe zur Pflege ......................................................... Weitere Publikationen des Dezernates Soziales finden Sie auf unserer Homepage hier. Alle Publikationen können Sie entweder direkt herunterladen oder auch als Druckversion bestellen. Der im Dezember 2021 erschienene Bericht "Leistungen der Eingliederungshilfe 2020" ist der erste nach Inkrafttreten der weitreichenden Veränderungen der dritten Stufe des Bundesteilhabegesetzes. Er orientiert sich konsequent an der Leistungssystematik des SGB IX und berücksichtigt wichtige Schnittstellen zu anderen Leistungsbereichen (Hilfe zur Pflege und Jugendhilfe) sowie weitere Datenquellen (KVJS-Integrationsamt, Vertragsrecht und Vergütungen). Der Bericht ist hier abrufbar. Ab sofort finden Sie weitere, vor allem für die Sozial- und Angebotsplanung wichtige, kreisbezogene Auswertungen zur Zahl der Leistungsberechtigten nach Behinderungsart im Mitgliederbereich des Dezernats Soziales. Sie können die zusätzlichen Grafiken und Tabellen hier abrufen. Eine neue Ausgabe des KVJS-Aktuell ist im Januar 2022 erschienen und kann hier abgerufen werden. Spannende Artikel aus dem Bereich Soziales finden Sie auf folgenden Seiten:
![]() Recht und GesetzDie Werte für Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Die Anpassung der Sachbezugswerte erfolgt jährlich durch eine Änderungsverordnung, die das Bundesarbeitsministerium erlässt. Diese Verordnung für das Jahr 2022 wurde im Bundesgesetzblatt 2021, Nr.84 am 16.12.2021 verkündet und kann hier nachgelesen werden. Das Bundesverfassgungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 16. Dezember 2021 entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat. Der Gesetzgeber hat es unterlassen, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt wird. Den Beschluss des BVerfG finden Sie hier. Weitere Informationen sind zusätzlich abrufbar auf der Homepage des BVerfG. Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte nach dem Mitte Dezember 2021 beschlossenen Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein FAQ zum Gesetz. Dieses kann hier nachgelesen werden. Weitere Informationen zur einrichtungsbezogenen Impflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Den enstprechenden Gesetzestext können Sie hier abrufen. ![]() RundschreibenHinweis: Die Rundschreiben sind geschützt. Bitte loggen Sie sich zuerst hier in den Mitgliederbereich ein und klicken Sie dann auf den Link beim Rundschreiben. Danke! Nr. 20 / 2022 Anlage 1 zu 20/2022 Anlage 2 zu 20/2022 ................ Nr. 19 / 2022 ................ Nr. 18 / 2022 Anlage 1 zu 18/2022 ................ Nr. 17 / 2022 ................ Nr. 16 / 2022 Anlage 1 zu 16/2022 ................ Nr. 13 / 2022 Anlage 1 zu 13 / 2022 Anlage 2 zu 13 / 2022 ................ Fachexpertise Monitoring BTHG Baden-Württemberg – das Sozialministerium bittet um Unterstützung aus der Praxis ................ Online-Plattform zur kommunalen Leistungs- und Vergütungssystematik im SGB IX ................ Teilhabeverfahrensbericht (THVB) nach § 41 SGB IX ................ Aufgaben der Fachkräfte der Eingliederungshilfe (SGB IX) bei Verdacht oder Anhaltspunkten auf Kindeswohlgefährdung ................ Veröffentlichung der Ergebnisse der Erhebung Hilfe zur Pflege 2020 ................ Fragestellungen zu anbietergestützten ambulant betreuten Wohngemeinschaften Gemeinsames Schreiben an das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ................ Zusammenarbeit der Pflegekassen und den Trägern der Eingliederungshilfe - Kooperationsvereinbarung zu § 13 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI Kooperationsvereinbarung gemäß § 13 Abs. 4 SGB XI für Baden-Württemberg Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe gemäß § 13 Abs. 4 Satz 5 SGB XI (vom 10.04.2018) Corona-bedingte Mehraufwendungen in der Eingliederungshilfe Bestätigung Corona-Sachkosten (Excel-Vorlage) ................ Soziales Entschädigungsrecht (SER) ab dem Jahr 2024 - Informationen zum Sachstand der Vorbereitungen auf Bundes- und Landesebene Präsentation des Landratsamts Rottweil zur Organisation des Sozialen Entschädigungsrecht ................ Online-Plattform: Assistenzleistungen in der eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft ................ AG Teilhabemanagement - Hier: Neustrukturierung ab 2022 Präsentation - Neue Struktur AG THM 2022 ................ Sozialversicherung von beschäftigen Menschen mit Behinderung - Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2022 Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 VerschiedenesMit einem frischen Design und neuen Funktionen präsentiert die Quartiersakademie Baden-Württemberg ihr Bildungsangebot auf einer neuen Webseite. Die vielfältigen Veranstaltungen sind jetzt übersichtlicher geordnet. Außerdem gibt es viele weitere Informationen, wie etwa Filme und Literatur rund um die Quartiersentwicklung. Schauen Sie gerne unter der Adresse www.quartiersakademie.de vorbei. Hintergrund: Die Koordinierungsstelle Quartiersakademie ist Anlaufstelle für alle, die sich in der Quartiers-entwicklung engagieren und sich für diese Tätigkeit weiterbilden möchten. Auf der Webseite können Sie Qualifizierungen finden und eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme beantragen. Kommunen, Verbänden, Vereinen und Initiativen bietet die Quartiersakademie eine finanzielle Förderung für Inhouse-Veranstaltungen an. Das Angebot der Quartiersakademie lässt sich auch gut mit den anderen Förderbausteinen der Landesstrategie verbinden, wie zum Beispiel den Quartiersimpulsen. Die Quartiersakademie ist ein Baustein der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“. Sie hat das Ziel, die Quartiersentwicklung im Land flächig zu verankern, um generationengerechte Quartiere zu gestalten. Die Quartiersakademie und die Teilnahme an den Fortbildungen werden gefördert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg. Die Koordinierungsstelle Quartiersakademie ist angesiedelt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg. Weitere Informationen zur Quartiersakademie und zur Landesstrategie erhalten Sie hier: ![]() Sehr geehrte Leserinnen und Leser, gefällt Ihnen, was Sie lesen? Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Newsletter? Dann wenden Sie sich gerne an mich: Mein Name ist Selina Baumelt und darf mich heute als die Nachfolgerin von Doris Collier bei Ihnen vorstellen. Ich bin 25 Jahre alt und komme aus Freiberg am Neckar. Seit Dezember arbeite ich als Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildungskoordinatorin im Dezernat Soziales beim KVJS. Davor studierte ich im Bachelor und Master Gesundheitsmanagement. Ich freue mich, Sie nun mit den neuesten Informationen des Verbandes und darüber hinaus regelmäßig zu informieren. Viel Spaß beim Lesen! Selina Baumelt Zu guter LetztRedaktioneller Hinweis: ......................................................... Angaben über die Bildrechte der hier veröffentlichten Fotos, Logos und Grafiken stehen im Bildnachweis. ......................................................... Aufgabenverteilung und Ansprechpersonen im Dezernat 2 finden Sie hier. ......................................................... Newsletter verpasst? ......................................................... Der Newsletter-Soziales ist ein Service exklusiv für KVJS-Mitglieder, die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Das Copyright für den Newsletter liegt beim KVJS. Die dienstliche Verwendung von Inhalten des Newsletters ist mit Angabe der Quelle gestattet. ......................................................... Newsletter empfehlen Wenn Sie Fragen zum Newsletter haben, Kritik oder Lob aussprechen möchten, wenden Sie sich einfach an die Newsletter-Redaktion (siehe unten). ......................................................... Newsletterdaten: |
|
|
|