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Die Themen im März 2021:BetreuungsrechtFaktencheck Gesundheitswerbung Das Internet ist für viele Menschen in Gesundheitsfragen eine der ersten Informationsquellen. Das Projekt Faktencheck Gesundheitswerbung bietet eine unabhängige, interaktive Informationsplattform mit dem Ziel, mehr Transparenz im Bereich der digitalen Gesundheitsinformationen zu schaffen und die Gesundheitskompetenz zu stärken. Das von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz getragene Projekt wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterstützt. Das Angebot finden Sie auf der Startseite | Faktencheck Gesundheitswerbung. ......................................................... Aktion "Das sichere Haus" Das Deutsche Kuratorium für Sicherheit in Heim und Freizeit e.V. (DHS) wurde bereits 1959 von den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand gegründet. Aufgabe ist es über mögliche Unfallgefahren in Haushalt und Freizeit zu informieren und aufzuzeigen, wie man sich vor diesen Gefahren schützen kann. Zu Themen wie bspw. "Sicher alt werden" oder "Sicher zu Hause Pflegen" werden online Videos und Vorträge angeboten. Auch besteht zu diesen und anderen Themen die Möglichkeit Broschüren herunterzuladen oder zu bestellen. Lesen Sie hier Home | DSH – Das sichere Haus. ![]() BTHG - BundesteilhabegesetzFolgende Unterlagen sind neu eingestellt im Mitgliederbereich. Bitte zuerst einloggen, dann auf die entsprechenden Links klicken, so gelangen Sie direkt dorthin. EingliederungshilfeDie Landesrahmenvereinbarung Frühförderung enthält als Anlage 7 eine Vergütungs- und Abrechnungsvereinbarung, die die Basis für die Abrechnung von Komplexleistungen im Sinne der Landesrahmenvereinbarung bildet. Für die Krankenkassen sind die darin enthaltenen Vergütungssätze abschließend. Bei den Leistungen der Sozialhilfe handelt es sich um optionale Sätze, die mit den Sozialhilfeträgern vereinbart werden können. Unabhängig davon können aber auch andere Formen der Finanzierung, beispielsweise über pauschale Zuschüsse, zugrunde gelegt werden. Die Höhe der Vergütungssätze war bis 31.12.2020 befristet. Die Vergütungssätze wurden angepasst und haben nun eine Laufzeit von 01.01.2021 bis 31.12.2021. Die neue Preisvereinbarung Anlage 7 zur Landesrahmenvereinbarung kann hier abgerufen werden und ist im Mitgliederbereich nach erfolgtem Login ebenfalls hier zu finden. Das Unterschriftsverfahren ist derzeit noch im Gange. Da im Vorfeld mit den Beteiligten hinsichtlich der neuen Preisvereinbarung Konsens erzielt wurde, können die vereinbarten Sätze als gesetzt betrachtet werden. FortbildungUnsereFortbildungsveranstaltungen 2021 sind bereits online und buchbar.
24. April 2021 als Online-Seminar ........................... >> EINGLIEDERUNGSHILFE/LEISTUNGSRECHT << 23. - 24. März 2021 als Online-Seminar ........................... >> BETREUUNGSRECHT << 5. Mai 2021 in Gültstein 20. Mai 2021 im GENO-Haus Stuttgart 11. Juni 2021 GENO-Haus Stuttgart ........................... >> SCHWANGERSCHAFTSBERATUNG << 11. Juni 2021 GENO-Haus Stuttgart 15. - 16. Juni 2021 als Online-Seminar 21. - 22. Juli 2021 in Flehingen PublikationenErste Veröffentlichung des KVJS Fokus Pflege In diesem Jahr hat der KVJS zum ersten Mal die Publikation „Fokus Pflege“ veröffentlicht. Mit der Broschüre richtet der KVJS den Blick in die Zukunft und bietet seinen Mitgliedern eine Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur. Der Bericht enthält eine Vorausrechnung des zukünftigen Bedarfs an Pflegeleistungen in den einzelnen Stadt- und Landkreisen. Er soll als Steuerungs- und Planungsinstrument sowie als Handlungs- und Orientierungsrahmen dienen. Er wird mit der Pflegestatistik 2019 aktualisiert. Die Publikation ist direkt hier oder in der Rubrik "Fokus Pflege" abrufbar. ........................... KVJS Ratgeber zur Förderung von WfbM Der KVJS fördert im Auftrag des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg dezentrale Betreuungs- und Werkstattangebote für Menschen mit Behinderungen. Dieser KVJS-Ratgeber führt Träger der Behindertenhilfe und Sozialplaner der Stadt- und Landkreise Schritt für Schritt durch das Förderverfahren. Den Ratgeber finden Sie hier zum Herunterladen oder zum Bestellen. ........................... Zeitschrift "ZB Baden-Württemberg Behinderung & Beruf", 1/2021
Die pdf-Datei zum Herunterladen finden Sie hier. ........................... Weitere Publikationen finden Sie auf unserer Homepage hier Recht und GesetzWir möchten Sie über die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.09.2020 – B 3 KR 15/19 R informieren. Das BSG bestätigt die Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17.09.2019 – L 16 KR 182/18 und knüpft an Maßstäbe früherer Entscheidungen an (u.a. BSG-Urteil vom 07.05.2020 – B 3 KR 7/19 R zu Therapiedreirad-Tandem und BSG-Urteil vom 26.05.2009 – B 3KR 4/08 R zu GPS-System für blinde und sehbehinderte Menschen). Die speziell für Menschen mit eingeschränkter Orientierungsfähigkeit entwickelte GPS-Uhr ermöglicht dem Kläger – der infolge eines Morbus Down-Syndroms an einer stark ausgeprägten geistigen Behinderung mit Weglauftendenz bei Orientierungslosigkeit und Selbstgefährdung leidet – einen höheren Grad an Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit in der Mobilität und bei Aufenthalten an verschiedenen Orten in seiner Wohnung und im Nahbereich (vgl. Rd.Nr. 2 und 22). Die redaktionellen Leitsätze der Entscheidung lauten: 1. Eine GPS gesteuerte Uhr kommt als ein dem Behinderungsausgleich dienendes und erforderliches Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereits in Betracht, wenn das Hilfsmittel wesentlich dazu beiträgt oder zumindest maßgebliche Erleichterungen verschafft, Versicherte den Nachbereich im Umfeld der Wohnung in zumutbarer und angemessener Weise zu erschließen. 2. Der Anspruch auf ein Hilfsmittel der GKV zum Behinderungsausgleich ist nicht von vorneherein auf einen Basisausgleich im Sinne einer Minimalversorgung beschränkt. ![]() RundschreibenNr. 33/2021 Anlage zu Nr. 33/2021 ..................... Nr. 32/2021 Anlage 1 zu Nr. 32/2021 Anlage 2 zu Nr. 32/2021 Excel-Datei zu Anlage 2 zu Nr. 32/2021 Anlage 3 zu Nr. 32/2021 ..................... Nr. 31/2021 Anlage 1 zu Nr. 31/2021 Anlage 2 zu Nr. 31/2021 Anlage 3 zu Nr. 31/2021 Anlage 4 zu Nr. 31/2021 Anlage 5 zu Nr. 31/2021 ..................... Nr. 29/2021 Anlage zu Nr. 29/2021 ..................... Nr. 27/2021 ..................... Nr. 25/2021 ..................... Nr. 24/2021 Anlage zu Nr. 24/2021 ..................... Nr. 23/2021 ........................ Nr. 21/2021 Anlage 1 zu Nr. 21/2021 Anlage 2 zu Nr. 21/2021 ..................... Nr. 20/2021 ..................... Nr. 19/2021 ..................... Nr. 17/2021 ..................... Nr. 16/2021 Anlage zu Nr. 16/2021 ..................... Nr. 15/2021 Anlage zu Nr. 15/2021 ..................... Nr. 12/2021 Anlage zu Nr. 12/2021 Hinweis: Die individuellen Zugangsdaten wurden jeweils direkt per E-Mail zur Verteilung in den Verwaltungen an die Sozialdezernate verschickt. ..................... Nr. 11/2021 Anlage zu Nr. 11/2021 ...................... Nr. 10/2021 Soziales Entschädigungsrecht"Am 1. Februar 2021 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rechtskreis Grundsicherung für Arbeitsuchende eine Weisung zum einmaligen Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II für digitale Endgeräte für den Schulunterunterricht erlassen (Anlage 1). In der Sozialhilfe nach dem SGB XII gibt es eine dem § 21 Absatz 6 SGB II analoge Regelung nicht. Deshalb hat das BMAS mit E-Mail vom 9. Februar 2021 an die Obersten Landesbehörden für entsprechende Fälle im Rechtskreis SGB XII die Auffassung vertreten, dass durch die Gewährung eines ergänzenden Darlehens nach § 37 Absatz 1 SGB XII mit gleichzeitigem dauerhaften Verzicht auf die Rückzahlung nach § 37 Absatz 4 SGB XII eine gleichwertige Wirkung erzielt werden kann (Anlage 2). Im Hinblick auf eine möglichst einheitliche, rechtsübergreifende Verwaltungs- und Verfahrenspraxis wurde für die Sozialhilfe auf die Kriterien der Weisung der BA verwiesen und auch der Musterbescheid der BA beigefügt (Anlage 3). Im Rechtskreis der fürsorgerischen Leistungen nach dem BVG ist nach Auffassung des BMAS in diesen Fällen wie im Rechtskreis SGB XII zu verfahren. § 27a Satz 2 BVG verweist auf die Bestimmungen des Dritten Kapitels SGB XII. Von diesem Verweis ist auch die erweiternde Auslegung zu § 37 SGB XII für digitale Endgeräte zur Teilnahme am Homeschooling erfasst, soweit der Bedarf nicht durch die Schulen selbst oder Dritte gedeckt werden kann. Ich rege daher an, das Rundschreiben des BMAS vom 1. Februar 2021 und die Weisung der BA einschließlich des Musterbescheids an die KOF-Träger weiterzuleiten." Quelle: E-Mail des BMAS vom 10. März 2021 ...........................
Den 8. Rundbrief der BAR zur Umsetzung des Teilhabeverfahrensberichts nach § 41 SGB IX haben wir zu Ihrer Information hier beigefügt. VerschiedenesLesen und genießen gilt aber auch! In jedem Fall wünschen wir Ihnen ein frohes Osterfest und einen fleissigen Osterhasen! Osterspaziergang Vom Eise befreit sind Strom und Bäche, Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832) © Foto: angieconscious / pixelio "Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Sie unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden. Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene um ein halbes Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 30. Juni 2021 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden. Für eine Anmeldung genügt ein Anruf oder eine E-Mail! Weitere Informationen zur Stiftung können Sie dem anliegendem Dokument entnehmen." Quelle: E-Mail der Stiftung Anerkennung und Hilfe vom 22. Februar 2021. Zu guter LetztRedaktioneller Hinweis: ......................................................... Angaben über die Bildrechte der hier veröffentlichten Fotos, Logos und Grafiken stehen im Bildnachweis. ......................................................... Aufgabenverteilung und Ansprechpersonen im Dezernat 2 finden Sie hier. ......................................................... Den nächsten Newsletter gibt es voraussichtlich Ende April 2021. ......................................................... Newsletter verpasst? ......................................................... Der Newsletter-Soziales ist ein Service exklusiv für KVJS-Mitglieder, die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Das Copyright für den Newsletter liegt beim KVJS. Die dienstliche Verwendung von Inhalten des Newsletters ist mit Angabe der Quelle gestattet. ......................................................... Newsletter empfehlen Wenn Sie Fragen zum Newsletter haben, Kritik oder Lob aussprechen möchten, wenden Sie sich einfach an die Newsletter-Redaktion (siehe unten). ......................................................... Newsletterdaten: |
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