Förderprogramm "Impulse Inklusion"

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein zentrales Thema in Baden-Württemberg. Mit dem Programm "Impulse Inklusion" fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Projekte, die auf innovative Weise Inklusion in Baden-Württemberg voranbringen. In den Jahren 2013 bis 2022 wurden insgesamt 312 Projekte gefördert, davon im Jahr 2022 22 Projekte mit insgesamt 342.000 Euro.

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales übernimmt die administrative Durchführung der Projektförderung und ist für die Betreuung der geförderten Projekte zuständig.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, die Modellcharakter haben und in denen neue Formen des Zusammenlebens gedacht sowie neue Wege des gemeinsamen Miteinanders beschritten werden. Das Förderprojekt sollte von Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam entwickelt, geplant und durchgeführt werden. Berücksichtigt werden innovative Projekte in Form neuer Initiativen oder als neue Vorhaben oder Module, die bereits bestehende Projekte maßgeblich erweitern. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration.

Bewerbung und Ausschreibungsfrist

Aktuell liegt keine Ausschreibung vor.

Kontakt

Claudia Bittlingmaier

Telefon: 0711 6375-290

Mittelabruf und Verwendungsnachweis

Die Formblätter für den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis können Sie bei Frau Bittlingmaier anfordern.