Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe beim Wohnen, Arbeiten oder bei der Förderung von stützenden Familienstrukturen. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung will weg von der Betreuung und hin zur Begleitung.

Zuständigkeit

Wir beraten und unterstützen die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg bei der Durchführung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - insbesondere zu den oben stehenden Themen.

Bürgerinnen und Bürger können Leistungen der Eingliederungshilfe direkt bei den Landratsämtern bzw. in den Bürgermeisterämtern (Stadtkreise) beantragen.

Ihr zuständiges Amt finden Sie in Ihrem Stadt- oder Landkreis. Zu den Webseiten der Stadt- und Landkreise gelangen Sie hier.