Opfer-Entschädigung
Der KVJS ist überörtlicher Sozialleistungsträger der Kriegsopferfürsorge und der Sonderfürsorge. Zu unseren weiteren wichtigen Aufgaben zählen daher die Entschädigung von Personen, die einen Impfschaden erlitten haben sowie dito für Kriegs-, Gewalt- und Wehrdienstopfer.
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Impfgeschädigte
Menschen, die durch eine staatlich angeordnete Impfung einen Impfschaden erlitten haben, steht auf der gesetzlichen Grundlage des Infektionsschutz-Gesetzes eine Entschädigung zu.
Zu den verpflichtenden Impfungen zählte beispielsweise bis 1975/76 die Pockenschutzimpfung, die in seltenen Fällen schwere Schäden verursachte.
Impfgeschädigte Menschen erhalten die gleichen Leistungen wie Kriegs-, Wehrdienst- und Gewaltopfer. Über die Anerkennung als Impfgeschädigter entscheidet das Landratsamt.