Rechtliche Betreuung

Die rechtliche Betreuung ist eine Hilfestellung, um der betreuten Person ein selbst bestimmtes Leben unter Achtung ihrer Grundrechte zu ermöglichen. Dabei sollen die Wünsche und das Wohl der betreuten Person immer im Vordergrund stehen. Voraussetzung für die Bestellung eines rechtlichen Betreuers ist immer, dass die zu betreuende Person volljährig ist und infolge einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig erledigen kann.

Zum Betreuungswesen gehören neben dem Betreuten und Betreuer, die örtlichen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und die Betreuungsgerichte. Der KVJS nimmt die Aufgaben als überörtliche Betreuungsbehörde in Baden-Württemberg wahr. Näheres zu den Aufgabenbereichen der überörtlichen Betreuungsbehörde sowie weitere Informationen zu betreuungsrechtlichen Themen finden Sie auf den folgenden Seiten.

Kontakt

Annette Kurowski

Stv. Referatsleiterin "Betreuungsrecht und Stiftungen"

Telefon: 0711 6375-279

Carmen Kreß

Stv. Referatsleiterin "Betreuungsrecht und Stiftungen"

Telefon: 0711 6375-325

Claudia Österle

Telefon: 0711 6375-766

Suche der Ansprechpersonen vor Ort

Die Ansprechpersonen der Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden in Baden-Württemberg können Sie über die Landkarte auf der Website des Wissensportals der Ehrenamtlichen Betreuer finden. Übersichten aller örtlichen Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine in Baden-Württemberg können gerne bei uns angefordert werden.

Fortbildungen

Unsere Fortbildungsangebote richten sich an alle Akteure im Betreuungswesen.

Die Kurse finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin für Fortbildungsfragen ist:

Nicole Wolf
Telefon: 0711 6375-302

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