Betreuungsbehördenstatistik Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg führen die örtlichen Betreuungsbehörden seit 1997 auf Empfehlung der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten in Baden-Württemberg (LAG) eine Betreuungsstatistik. Dabei werten die örtlichen Betreuungsbehörden die ihnen vorliegenden Beschlüsse der Betreuungsgerichte des jeweiligen Jahres aus.

Informationen zu den statistischen Zahlen der örtlichen Betreuungsbehörden in Baden-Württemberg können gerne bei uns angefordert werden.

    Der KVJS führt die Daten jährlich zusammen

    Zum Stichtag 31.12. wird die Anzahl der eingerichteten Betreuungen bei den örtlichen Betreuungsbehörden der Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg erhoben. Die Tabelle zeigt die Entwicklung der Summe aller eingerichteten Betreuungen in Baden-Württemberg von 2010 bis einschließlich 2020. Seit dem niedrigsten Wert in 2010 mit 114.284 eingerichteten Betreuungen steigen die Zahlen insgesamt gesehen stetig an. Derzeitiger Höhepunkt sind 121.709 eingerichteten Betreuungen zum 31.12.2020.

    Sinkende Zahlen wie zum Beispiel in 2018 sind in der Regel auf fehlende Angaben einzelner Betreuungsbehörden zurückzuführen.

    Die Anzahl der zum Stichtag 31.12. eingerichteten Betreuungen im jeweiligen Land- bzw. Stadtkreis in Baden-Württemberg wird ins Verhältnis gesetzt zur Anzahl der volljährigen Einwohnerinnen und Einwohner im Kreis im Vorjahr.

    Die Tabelle zeigt die Anzahl der Betreuungen pro 1.000 volljähriger Einwohnerinnen und Einwohner in allen 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg im Jahr 2019.

    Mit knapp 25 eingerichteten Betreuungen pro 1.000 volljähriger Einwohnerinnen und Einwohner ist der Neckar-Odenwald-Kreis der Spitzenreiter.

    Im Gegensatz dazu kommen im Landkreis Ludwigsburg nur gut sieben eingerichteten Betreuungen auf 1.000 volljähriger Einwohnerinnen und Einwohner.

    Im Durchschnitt waren 2019 in Baden-Württemberg knapp dreizehn Betreuungen pro 1.000 volljähriger Einwohnerinnen und Einwohner eingerichtet.

    Die Grafik stellt dar, wie alt die Personen waren, für die in den Jahren 2016, 2018 und 2020 in Baden-Württemberg eine Betreuung eingerichtet wurde. Dabei wird jeweils der prozentuale Anteil von vier Altersgruppen aufgeführt: Betreute Personen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren, zwischen 31 und 60 Jahren, zwischen 61 und 90 Jahren sowie die Altersgruppe der über 90-Jährigen.

    Deutlich ist, dass über die Hälfte aller neu eingerichteten Betreuungen Menschen betrifft, die zwischen 61 und 90 Jahre alt sind. Diese Zahl steigt nur leicht von 56,1 Prozent in 2016 auf 56,4 Prozent in 2019.

    Ungefähr ein gutes Viertel aller neu eingerichteten Betreuungen betrifft die Altersgruppe der 31- bis 60-Jährigen. Hier steigt die Zahl von 26,4 Prozent in 2016 auf 27,3 Prozent in 2020.

    Auf die jüngste Personengruppe im Alter von 18 bis 30 Jahren entfallen rund 12 Prozent.

    Nur 5,2 Prozent in 2016 bzw. 4,1 Prozent in 2020 der neu eingerichteten Betreuungen betrafen Personen, die bereits über 90 Jahre alt waren

    Die Gründe für die Einrichtung einer Betreuung sind vielfältig. Für die Betreuungsstatistik gibt es fünf Gruppen.

    Die Gruppen und ihr Anteil an der Betreuerbestellung sind folgende:

    1. Körperliche Behinderung inklusive Schlaganfallpatienten mit 35,7 Prozent. 
      Bei deutlich über 90 % der eingerichteten Betreuungen handelt es sich um Patienten, die in Folge eines Schlaganfalls körperliche Einschränkungen hatten.
    2. Seelische Behinderung/psychische Erkrankung mit 26,4 Prozent.
    3. Altersdemenz mit 21,8 Prozent.
    4. Geistige Behinderung mit 8,9 Prozent.
    5. als nicht zuordenbar werden Betreuungen gezählt, bei denen sich aus dem Beschluss nicht der Grund für die Einrichtung der Betreuung ergibt. Es handelt sich 2020 um 7,2 Prozent aller neu eingerichteten Betreuungen.

    Aufgabenbereiche beschreiben die Lebensbereiche, für die eine Betreuung angeordnet wurde. Der Betreuer kann nur in diesen Bereichen tätig werden.

    Über viele Jahre hinweg sind die drei am häufigsten eingerichteten Aufgabenkreise die Gesundheitsfürsorge mit rund 80 Prozent, die Vermögenssorge und die Aufenthaltsbestimmung mit jeweils knapp 65 Prozent.

    Das Betreuungsgesetz sieht vor, dass Betreuungen ehrenamtlich geführt werden, beruflich geführte Betreuungen sollen die Ausnahme sein.

    Tatsächlich ist es so, dass die Zahl der ehrenamtlich geführten Betreuungen seit Jahren zurückgeht.

    Von den 2011 eingerichteten Betreuungen wurden rund 63 Prozent ehrenamtlich, knapp 37 Prozent beruflich geführt.

    2020 wurden nur gute 53 % der neu eingerichteten Betreuungen ehrenamtlich geführt, knapp 47 % dagegen beruflich.

    Bundeseinheitliche Betreuungsbehördenstatistik

    Die örtlichen Betreuungsbehörden beklagen seit Jahren die fehlende Statistik im Betreuungswesen. Über die Statistik der Justiz werden lediglich die Betreuungszahlen und die Ausgaben der Justiz erfasst. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag befürworten daher eine vergleichende bundeseinheitliche Betreuungsbehördenstatistik.

    Seit 2015 wird auf freiwilliger Basis eine bundeseinheitliche Betreuungsbehördenstatistik durchgeführt. Für 2018 und 2019 hat die Betreuungsstelle der Stadt Kassel die Ergebnisse von ca. 50 % der örtlichen Betreuungsbehörden in Deutschland ausgewertet und zu einer Übersicht zusammengestellt.

    Informationen zu den statistischen Zahlen der bundeseinheitlichen Betreuungsbehördenstatistik können gerne bei uns angefordert werden.

    Betreuungszahlen der Justiz

    Über viele Jahre hat Horst Deinert bundesweit verschiedenen Justizstatistiken zusammen getragen und ausgewertet.

    Die Zahlen finden Sie unter http://wiki.btprax.de/Betreuungszahlen
     

    Kontakt

    Annette Kurowski

    Stv. Referatsleiterin "Betreuungsrecht und Stiftungen"

    Telefon: 0711 6375-279

    Carmen Kreß

    Stv. Referatsleiterin "Betreuungsrecht und Stiftungen"

    Telefon: 0711 6375-325

    Claudia Österle

    Telefon: 0711 6375-766