Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" unterstützt werdende Mütter in Not- und Konfliktsituationen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Bei geringem Einkommen kann die Stiftung Leistungen für die Erstausstattung des Kindes, für Umstandskleidung und die Einrichtung des Kinderzimmers gewähren. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sind Beihilfen zum Umzug oder zur Weiterführung der Ausbildung möglich.

Finanzhilfen, die einer Frau für den gleichen Zweck zum Beispiel aus der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende zustehen, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Auf die Stiftungsleistungen besteht kein Rechtsanspruch.

Die Antragstellung auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ ist ausschließlich über eine in Baden-Württemberg anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle möglich. Diese leitet den Antrag an den den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) weiter. Die Antragsbearbeitung und abschließende Entscheidung obliegt dem KVJS.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen.

Hinweise zu den Anträgen von Mitteln aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind" (Gültig ab 01.08.2023)
 
Antrag U - Antrag auf Gewährung von ergänzenden Mitteln aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind" für den durch die Geburt des Kindes erforderlichen Umzug (Formularversion 16.01.2023)
   
Antrag A - Antrag auf Gewährung von ergänzenden Hilfen aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind" zur Sicherstellung der Ausbildung (Formularversion 16.01.2023)

Zinsbescheinigung - Zinsbescheinigung zur Vorlage bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

Schriftliche Bestätigung der elektronischen Antragstellung - Begleitschreiben zur elektronischen Antragstellung (Formularversion 29.02.2024)

Schriftliche Bestätigung der elektronischen Antragstellung auf Englisch - Begleitschreiben zur elektronischen Antragstellung (Formularversion 29.02.2024)

Informationsschreiben - Informationsschreiben nach Art. 13 DS-GVO

Viele Frauen befinden sich in einer Notlage, kennen aber das Hilfesystem das Angebot der Bundesstiftung Mutter und Kind nicht. Für diesen Zweck hat die Bundesstiftung Mutter und Kind vor kurzem ein mehrsprachiges Infoplakat in DIN A3 herausgebracht, auf dem u.a. in Deutsch und Englisch auf die finanziellen Hilfen für Schwangere in Not und die Antragstellung in den örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen hingewiesen wird. 

Hier finden Sie das Plakate und die Flyer:

Plakat DIN A3, mehrsprachig

Infoblatt Deutsch

Infoblatt Englisch

Infoblatt Ukrainisch

Nachweise zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind"

Einkommensgrenzenberechnung

Neue Einkommensgrenzenberechnung 2024 (Formularversion 07.11.2023 / gültig ab 01.01.2024)