Kreisteilhabe- und Seniorenplanungen
Kommunale Teilhabeplanung und Seniorenplanungen
Die baden-württembergischen Stadt- und Landkreise haben die gesetzliche Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass soziale Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen rechtzeitig, ausreichend und in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen. Dazu dient die kommunale Teilhabeplanung oder Seniorenplanung.
Auf Wunsch unterstützt der KVJS die Sozialplanung der Stadt- und Landkreise bei der Erstellung von kommunalen Teilhabeplanungen für Menschen mit Behinderung und Seniorenplanungen. Dazu erteilen die Kreise einen Auftrag an den KVJS – die Federführung bleibt beim Kreis. Dieser bestimmt auch den Umfang der Dienstleistung des KVJS. Der KVJS erstellt auf Nachfrage ein Festpreis-Angebot, das auf die besondere Situation vor Ort und den erforderlichen Leistungsumfang abgestimmt ist.
Im Rahmen der kommunalen Teilhabe- oder Seniorenplanung werden Handlungsempfehlungen für die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Angebote im Kreise formuliert. Die Handlungsempfehlungen sind an die örtlichen Bedingungen angepasst und mit den zentralen Akteuren abgestimmt.
Kontakt
Lina Wallus
Stellvertretende Referatsleiterin "Pflege und Alter"
Telefon: 0711 6375-256