Teilhabe an Arbeit

Wer bildet aus und wer bietet Beschäftigung an?

Die WfbM ist eine Einrichtung zur Teilhabe und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben. Als berufliche Rehabilitationseinrichtung ermöglicht sie die Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen.

Die WfbM bietet ein breites Bildungsangebot (Eingangsverfahren -EV- und Berufsbildungsbereich –BBB) und Beschäftigungsangebot (Arbeitsbereich -AB-) und orientiert sich am allgemeinen Arbeitsmarkt (z. B. Außenarbeitsplätze, Außenarbeits- und Dienstleistungsgruppen).

Sie bietet damit behinderten Menschen eine geeignete berufliche Bildung und einen Arbeitsplatz mit einem angemessenen Arbeitsentgelt. Zusätzlich wird ein Arbeitsförderungsgeld geleistet.

Bei persönlicher Eignung kann durch weiterqualifizierende Maßnahmen in der WfbM der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden.

ALA stellen für Menschen mit Behinderungen eine gleichwertige Alternative zur Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeit in einer WfbM dar. Sie sind jedoch keine Arbeitgeber. Die Vorschriften für WfbM gelten in gesetzlich abgeschwächter Form auch für die ALA. Eine Beschränkung auf bestimmte Firmen oder eine Auswahl von Trägern ist nicht vorgesehen.

Das BfA stellt eine weitere Alternative zur Beschäftigung in einer WfbM oder bei ALA dar. Es handelt sich dabei um eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung die Voraussetzungen für Bildung und / oder Beschäftigung in einer WfbM, bei ALA oder für das BfA nicht oder noch nicht erfüllen, können in Förder- und Betreuungsgruppen (FuB) oder in der Tagesbetreuung für Erwachsene und Senioren betreut, begleitet und gefördert werden.