Anforderungen an die Barrierefreiheit

Die öffentlichen Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung in Baden-Württemberg.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können uns gerne Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Wir versuchen mit Ihnen zusammen Lösungen zu entwickeln.

Im Falle von nicht barrierefreien Angeboten auf der Internetseite des KVJS wenden Sie sich bitte an Andreas Reuter, Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 0711 6375-212 oder melden sich per E-Mail.