KVJS-Logo Jugendhilfe
  KVJS Newsletter Jugendhilfe
 
Guten Tag,

wie Sie wissen ist der bisherige Leiter des KVJS-Landesjugendamtes, H. Kaiser, seit 01.12.2017 Sozial- und Ordnungsbürgermeister der Stadt Baden-Baden. Seine Stelle ist derzeit ausgeschrieben. Bis zur Wiederbesetzung wurde mir kommissarisch die Leitung des Dezernats Jugend – Landesjugendamt übertragen.
Auch in dieser Übergangszeit wollen wir den gewohnten Service für Sie in gewohnter Qualität aufrechterhalten.

In diesem Newsletter haben wir wieder für Sie einige interessante Neuigkeiten und Informationen zusammengestellt. Hier ein kleiner Ausschnitt:

Zum 01.01.2018 ist die zweite Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten. Wesentliche inhaltliche Veränderungen für die Leistungen nach § 35a SGB VIII greifen zwar erst ab 2020. Einige Aspekte des BTHG, wie zum Beispiel l der Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX, haben aber schon jetzt Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe. Ich bin froh, dass sich bundesweit doch noch einige Pilotjugendämter zum Teilhabeverfahrensbericht für dieses Jahr gefunden haben und die Vollerhebung erst ab 2019 stattfinden wird.

Nach wie vor ist gibt es noch keine Zustimmung zum vom Bundestag letztes Jahr beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG). Ob es diese in nächster Zeit geben wird, ist offen. Genauso offen ist die Frage, ob die neue GroKo die Idee einer „Großen Lösung“ weiter verfolgen wird. Es bleibt spannend.

Die letzten Monate waren leider durch einige tragische und verabscheuungswürdige Kinderschutzfälle geprägt. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir auch in Zukunft mithelfen, solche schlimmen Vorkommnisse zu vermeiden. Schon bisher hat sich die Kinder- und Jugendhilfe sehr erfolgreich für den Kinderschutz engagiert. Aber wir wissen auch, dass es hier leider nie absolute Sicherheit geben wird. Deshalb wird auch in Zukunft das Wohl der Kinder- und Jugendlichen und der Kinderschutz für uns immer an allererster Stelle stehen.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Reinhold Grüner

Der Februar-Newsletter als PDF-Version

Rundschreiben

RS 03/2018 Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Selbstbeschaffung eines Betreuungsplatzes in Kindertagespflege oder Kindertagesbetreuung

Anlage Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts

RS 02/2018 "SCHULTERSCHLUSS II"

Neuauflage und Vertiefung der landesweiten Qualifizierungs- und Kooperationsoffensive für Kinder aus suchtbelasteten Familien - Auftaktveranstaltung am 15.02.2018 im Landratsamt Rastatt

Anlage Flyer

RS 01/2018 Arbeitshilfe "Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII"

RS 25/2017 Auslaufen des Eckpunktepapiers / Schaffung bedarfsgerechter Angebote im Bereich der Sonstigen betreuten Wohnformen für UMA

RS 24/2017 Erhebung bei den Jugendämtern zu den personellen und infrastrukturellen Ressourcen der öffentlichen und freien Träger im Arbeitsfeld Kinder- und Jugendarbeit in den Bezirken der Jugendämter am 31.12.2017

RS 23/2017 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe Förderung durch das KVJS-Landesjugendamt Baden-Württemberg 2018

Anlage Fördergrundsätze

RS 22/2017 Information zur Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen in Baden-Württemberg

Anlage 1 Grundsätze des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg zum Fonds Frühe Hilfen

Anlage 2 Vordruck des Förderantrags Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2018

Anlage 3 Voraussichtliche Mittelverteilung im Haushaltsjahr 2018

RS 21/2017 Wesentliche Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Kinder- und Jugendhilfe ab 01. Januar 2018 

RS 20/2017 Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen

Anlage: Regelbedarfsermittlungsgesetz Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar 2018

RS 19/2017 Information zur Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen

Anlage 1 Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen (21. Juli 2017)

Anlage 2 Satzung Bundesstiftung Frühe Hilfen (01. August 2017)

Anlage 3 Leistungsleitlinien Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen (10. Juli 2017)

Anlage 4 Einladung zur Informationsveranstaltung der Bundesstiftung Frühe Hilfen (16. Oktober 2017)

Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben

Zweite Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft getreten

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind Leistungsträger für die Gewährung von Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder bei drohender seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII. Zum 01. Januar 2018 trat die zweite Stufe des BTHG in Kraft mit Änderungen auch für die Kinder- und Jugendhilfe soweit sie Leistungen gemäß § 35a SGB VIII gewährt. Insbesondere das Teilhabeplanverfahren (§ 19 ff. SGB IX), die Ansprechstellen (§ 12 SGB IX) und die neuen Beteiligungsmöglichkeiten nach § 15 SGB IX sind dabei von besonderer Relevanz. Ausführlich besprochen werden die Änderungen von Rosenow (JAmt 2017, 480 ff.).

Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) weiterhin offen

Der Fortgang der SGB VIII-Reform in Form des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen ist weiterhin offen. Prinzipiell besteht immer noch die Möglichkeit im Bundesrat, dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zuzustimmen. Das KJSG sah ein Inkrafttreten zum 01. Januar 2018 vor.

Keine Anrechnung von Pflegegeld der Pflegeversicherung auf Pflegegeld nach § 39 SGB VIII

Die Anrechnung von Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung nach SGB XI auf das Vollzeitpflegegeld nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII ist nicht zulässig. § 39 SGB VIII enthält keine Rechtsgrundlage zur Kürzung der Kosten für die Pflege und Erziehung nach dem SGB VIII. Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist weder Einkommen noch eine zweckidentische Leistung nach § 93 Abs. 1 S.1 bzw. S. 3 SGB VIII. Eine Heranziehung des Pflegegeldes der gesetzlichen Pflegeversicherung als Kostenbeteiligung des Pflegekindes nach dem SGB VIII scheidet aufgrund seiner Zweckbestimmung nach § 93 Abs. 1 S. 4 SGB VIII aus. Es handelt sich um kein Entgelt für die Pflegeperson, sondern kann von dem anspruchsberechtigten Pflegekind zur materiellen Anerkennung der im häuslichen Bereich sichergestellten Pflege selbstbestimmt verwendet werden.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. November 2017 - 5 C 15.16

Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in Kraft seit 01. Oktober 2017

Die sogenannte Ehe für Alle wurde mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zum 01. Oktober 2017 eingeführt. Durch das Gesetz wurden homosexuelle und heterosexuelle Ehepaare gleichgestellt. Praktisch wirkt sich das vor allem im Adoptionsrecht aus: Bislang durften eingetragene Lebenspartner ein Kind nicht gemeinsam adoptieren. Das ist nunmehr möglich. In allen anderen Bereichen sind Ehe und Lebenspartnerschaft bereits gleichgestellt.

Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege wegen Wegfall der Voraussetzungen

Eine Kindertagespflegeperson betreute dauerhaft mehr als fünf gleichzeitig anwesende Kinder. Im Vertretungsfall überließ die Kindertagespflegeperson die Kinder anderen Personen, die teilweise keine Erlaubnis zur Kindertagespflege hatten. Daraufhin wurde die Erlaubnis zur Kindertagespflege durch die zuständige Behörde nach §§ 48 SGB X, 43 Abs. 2 SGB VIII aufgehoben, da in den tatsächlichen Verhältnissen eine wesentliche Änderung eingetreten sei. Die persönliche Eignung liege nicht mehr vor, da die Antragstellerin den ihr mit der Übernahme der Aufgaben einer Tagespflegemutter auferlegten Pflichten nicht im ausreichenden Maße nachgekommen sei, sodass es zu einer drohenden Kindeswohlgefährdung gekommen sei. Der Antragstellerin mangle es an der für die Ausübung einer Tätigkeit als Tagespflegeperson notwendigen Geeignetheit, da sie ihrer Fürsorge- und Aufsichtspflicht für die ihr anvertrauten Kinder nur in ungenügendem Maße nachgekommen sei. Die festgestellten Mängel an persönlicher Integrität und Zuverlässigkeit ließen negative Auswirkungen von nicht unerheblichem Gewicht auf die betreuten Kinder konkret befürchten. Nach eingelegtem Widerspruch erhob die Kindertagespflegeperson einen Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs beim Verwaltungsgericht. Dieser Antrag wurde vom Verwaltungsgericht und im Nachgang vom Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.
OVG Bautzen, Beschluss vom 23.10.2017 - 4 B 173/17

Bestellung eines Rechtsanwalts als Mitvormund ist unzulässig, auch wenn es dem Vormund an (einschlägiger) juristischer Sachkunde fehlt

Die Bestellung eines Rechtsanwalts zum Mitvormund eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof auch dann unzulässig, wenn es dem Vormund an einschlägiger juristischer Sachkunde fehlt.
Die Eignung des Vormunds wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass es ihm an der entsprechenden Sachkunde im Rahmen des Aufenthalts- und Asylrechts mangelt. Verfügt der Vormund nicht über die erforderliche migrationsrechtliche Sachkunde, ist es in seiner Verantwortung, dieses Defizit durch die Inanspruchnahme fachspezifischer Hilfen auszugleichen (z. B. durch geeignete Rechtsberatung usw.) und sich im gerichtlichen Verfahren um eine anwaltliche Vertretung für seinen Mündel zu bemühen.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13. September 2017 - XII ZB 497/16

Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: christoph.gruenenwald@kvjs.de

Fortbildungen und Tagungen

 

Die Fortbildungsangebote und Tagungen des KVJS-Landesjugendamts in 2018 können online über  www.kvjs-fortbildung.de gebucht werden. Auf folgende Veranstaltungen möchten wir Sie aufmerksam machen:

„Neu in der Schulsozialarbeit / Grundlagen für das Arbeitsfeld“
Zielgruppe: Neue Fachkräfte der Schulsozialarbeit / Jugendsozialarbeit an allen Schularten

In diesem Seminar geht es vor allem darum, sich als Schulsozialarbeiter mit Auftrag und Profil, Zielen und Rollenerwartungen auseinanderzusetzen. Die Teilnahme an diesem Seminar ersetzt nicht die individuelle Einarbeitung sowie die fachliche Begleitung durch den Anstellungsträger.
 
Kurs I (18-4-SSA2-1A) mit zusammenhängenden Abschnitten:
Abschnitt A: 22.11. - 23.11.2018 / Tagungszentrum der Ev. Akademie Bad Boll
Abschnitt B: 21.03. - 22.03.2019 / KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung

Kurs II (18-4-SSA2-2A) mit zusammenhängenden Abschnitten:
Abschnitt A: 06.11. - 07.11.2018 / Tagungszentrum der Ev. Akademie Bad Boll
Abschnitt B: 04.04. - 05.04.2019 / Tagungszentrum der Ev. Akademie Bad Boll
Weitere Informationen und Anmeldung

„Jahrestagungen Schulsozialarbeit 2018“
Kooperationsveranstaltungen mit dem Netzwerk Schulsozialarbeit Baden-Württemberg e. V.
Zielgruppe: Fachkräfte der Schulsozialarbeit / Jugendsozialarbeit an allen Schularten

Die Jahrestagung Schulsozialarbeit 2018 dient der fachlichen Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes
Schulsozialarbeit und dem landesweiten Erfahrungsaustausch.26.11.-27.11.2018 / Tagungszentrum der Ev. Akademie Bad Boll
Weitere Informationen und Anmeldung

Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen
Zielgruppe: Träger und Leitungen von Kindertageseinrichtungen, die neu in eine systematische Qualitätsentwicklung einsteigen wollen (eine Tandem-Anmeldung wird empfohlen)
Am 28.02.2018 beim KVJS in Stuttgart
Weitere Informationen und Anmeldung

Inklusive Sozialraumplanung und Bedarfsplanung von Kinderbetreuungsangeboten
Zielgruppe: Verantwortliche in den Kommunen für die Kindertagesstätten-Bedarfsplanung, Träger und Leitungskräfte von Kindertageseinrichtungen
Am 01.03.2018 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen
Weitere Informationen und Anmeldung

Sicherung von Kita-Trägerqualität mit der Entwicklung eines Handbuchs
Zielgruppe: Trägervertreter und kommunale Planungsverantwortliche für den Bereich Kindertagesbetreuung.
Am 26.02.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein.
Weitere Informationen und Anmeldung

Leitungen von Kindertageseinrichtungen:
Trotz vieler Herausforderungen mit Herzblut leitungsfähig bleiben
Zielgruppe: Einrichtungsleitungen und stellvertretende Leitungen
Am 28.02.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie die Bezugserzieherin – oder eigentlich wen?
Zielgruppe: Fachkräfte in Krippen und anderen Kindertageseinrichtungen.
Am 28.02. - 01.03.2018 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen
Weitere Informationen und Anmeldung

Wertschätzende Elternarbeit in der Kita – der Schlüssel zum Erfolg
Zielgruppe: Leitungs- und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
Am 13.03.2018 beim KVJS in Stuttgart
Weitere Informationen und Anmeldung

Methodenkoffer für die sprachliche Bildung und Sprachförderung in der Kita
Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte, die mit Kindern im Kindergartenalter arbeiten
Am 20.03. - 21.03.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung

Elternsüchte – Kindernöte, Familie und Sucht – eine Einführung
Zielgruppe: Fachkräfte aus Jugendhilfe und Suchthilfe
Am 15.03.2018 beim KVJS in Stuttgart.
Weitere Informationen und Anmeldung

Förderung der kindlichen Bindungsentwicklung durch Unterstützung der Eltern-Kind-Interaktion in der Beratung von Eltern und Bezugspersonen
Zielgruppe: Fachkräfte öffentlicher und freier Träger der Hilfen zur Erziehung, der Pflegekinderhilfe und der Sozialen Dienste
Am 19.03. - 20.03.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung

Volljährigen – Unterhalt
Zielgruppe: Fachkräfte der Beistandschaft und Amtsvormundschaft, Fachkräfte der
Unterhaltsvorschusskassen
Am 07.03. - 08.03.2018 im Forum Hohenwart Pforzheim
Weitere Informationen und Anmeldung

"Bundesstiftung Frühe Hilfen in Baden-Württemberg"

Gemäß § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) setzte das BMFSFJ die „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (BIFH) vom 01.07.2012 bis zum 31.12.2015 um. Ab 2016 sollte ein auf Dauer angelegter Fonds Frühe Hilfen zur Sicherstellung der Netzwerke und der psychosozialen Unterstützung von Familien gestaltet werden. Der Bundesrechnungshof hatte jedoch verfassungsrechtliche Bedenken, daher wurde die BIFH für weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2017 verlängert.

Nach einem langwierigen und intensiven Abstimmungsprozess konnte zwischen dem Bund und den Ländern nun eine tragfähige Lösung erreicht werden. Die BIFH wurde zum 01.01.2018 in einen dauerhaften Fonds überführt. Dieser wird mittels einer nicht-rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts namens „Bundesstiftung Frühe Hilfen“ (BSFH) umgesetzt. Mit dieser dauerhaften Einrichtung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Etablierung der Frühen Hilfen gelungen.

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen (BSFH) umfasst wie die BIFH weiterhin jährlich bundesweit 51 Millionen Euro und baut auf den Strukturen der BIFH auf. Schon seit 2012 wurde deutlich, dass diese Zuschüsse nur einen Teil der tatsächlichen Kosten der Frühen Hilfen in den Stadt- und Landkreisen abdecken können. Alle Jugendämter in Baden-Württemberg wenden für die Frühen Hilfen erhebliche kommunale Mittel auf.

Das Bundeskinderschutzgesetz hat am 01.01.2012 für die Frühen Hilfen eine gesetzliche Grundlage geschaffen und die BIFH sowie BSFH unterstützen die Weiterentwicklung finanziell und  durch fachliche Begleitung wie bspw. durch die Einrichtung von Landeskoordinierungsstellen. Dank des großen Engagements aller Jugendämter in Baden-Württemberg und der Landesprogramme des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg (bspw. „Guter Start ins Kinderleben“, „Landesprogramm Netzwerke Frühe Hilfen und Kinderschutz“) waren in Baden-Württemberg bereits vor 2012 vielerorts Netzwerke, Strukturen der fallübergreifenden Zusammenarbeit und verschiedene Angebote für (werdende) Familien mit Kleinkindern vorhanden.

Alle Unterlagen, mehr Informationen zu den Frühen Hilfen und den Ansprechpartnern beim KVJS-Landesjugendamt finden Sie auf der Internetseite des KVJS-Landesjugendamts (Rubrik „Jugend/Frühe Hilfen“) unter https://www.kvjs.de/jugend/fruehe-hilfen/.

Jahrestagung Mobile Jugendarbeit / Streetwork vom 16. - 18.04.2018

Gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit / Streetwork Baden-Württemberg e.V. möchten wir Sie auf die diesjährige Jahrestagung Mobile Jugendarbeit / Streetwork vom 16.04.2018 bis zum 18.04.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein zum Thema „Mobile Jugendarbeit – Vielfalt ist Programm“ aufmerksam machen. Neben Hauptvorträgen von Herrn Amon Barth (Autor und Filmemacher, Hamburg) zum Thema Cannabis, Prof. Dr. Butterwegge (bis 2016 Universität zu Köln) zum Thema Armut und soziale Ungleichheit in Deutschland sowie einem Vortrag zum Thema Soziale Arbeit und Menschenrechte von Frau Prof. Dr. María do Mar Castro Varela (Alice Salomon Hochschule Berlin) wird es wieder ein vielfältiges Workshopangebot zu Themen wie beispielsweise junge wohnungslose Menschen, Intersektionalität - Analyse sozialer Ungleichheit oder Sozialraum und Gemeinwesen geben. Das ausführliche Programm finden Sie hier.

Logo Deutscher Fürsorgetag 2018 Deutscher Fürsorgetag 15. - 17.5.2018 in Stuttgart

Der KVJS ist Mitveranstalter und mit einem Messestand und dem Fachforum 3.9. „Sozialplanung konkret – Landesweite Berichterstattung des KVJS für die Kommunen in Baden-Württemberg“ mit dabei. Das Fachforum findet am 16. Mai 2018 von 16:00 - 18:00 Uhr statt. Näheres zum Fürsorgetag erfahren Sie hier.

Die Kunst, Räume für gute Gespräche zu schaffen

Über 70 Teilnehmer aus den Bereichen Kirche, Kommune und Zivilgesellschaft haben sich vom 05.-07. Dezember 2017 zur Veranstaltung "Art of Hosting" in der Evangelischen Akademie Bad Boll getroffen. Parallel dazu ist ein Handbuch erschienen. Es ist online abrufbar.

Save the date 2018:
Das nächste "Art of Hosting"-Training ist vom 05. - 07. Dezember 2018 wieder in der Evangelischen Akademie in Bad Boll.

Integration durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft

Prozessbegleitung für Kommunen und Landkreise

Integration braucht Zeit, einen Plan und das Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner. Zentrale Fragen sind: Wie sorgen wir für ein gutes Zusammenleben aller Menschen mit und ohne Migrationshintergrund? Wie kommt die Gesamtbevölkerung gut ins Boot? 

Das Ziel …

ist eine ganzheitliche Integrationsstrategie, die von allen Bevölkerungsgruppen, einschließlich Flüchtlingen und Migranten, von Politik und Verwaltung gemeinsam erarbeitet wird. Tragfähige Beteiligungs- und Arbeitsstrukturen werden weiterentwickelt.

Die Prozessbegleitung ...

durch die Führungsakademie unterstützt Sie mit einem individuell auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmten Prozess. Ein kompetentes Moderationsteam geht den Weg mit Ihnen Schritt für Schritt, moderiert und coacht die Beteiligten. Diese Prozessbegleitung ist für Kommunen und Landkreise kostenlos. Sie findet vom Sommer 2018 bis November 2019 statt. mehr ...

„Save the Date“ Abschlussveranstaltung des Ideenwettbewerbs »Strategien gegen Armut« am 19.03.2018 in Stuttgart

Ideen zur Prävention und Überwindung von Armut gesucht! Diesem Aufruf des Sozial- und Integrationsministeriums Baden-Württemberg sind Anfang 2016 zahlreiche Kommunen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie zivilgesellschaftliche Organisationen gefolgt. Im Rahmen des Wettbewerbs stellte das Land mehr als 300.000,00 EUR für Projektideen bereit, die neuartige Ansätze in der Armutsprävention und -überwindung verfolgen.

13 Projekte wurden von der Jury ausgewählt und für ein Jahr gefördert.

Wie die Realisierung dieser Ideen gelang, welche Wirkung sie entfalteten und was andere Organisationen für ihre eigenen Projekte zur Prävention und Überwindung von Armut lernen können – zu diesem Austausch lädt das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gemeinsam mit der FamilienForschung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg am 19.03.2018 von 10:30 bis 16:00 Uhr in den Hospitalhof in Stuttgart ein.

Weitere Informationen und Anmeldung

Neue Bewerbungsrunde für das Schülerstipendium Talent im Land

Anfang Februar startet das Schülerstipendienprogramm Talent im Land in die nächste Runde. Das Programm richtet sich an begabte Schülerinnen und Schüler, die auf ihrem Bildungsweg zum Abitur bzw. zur Fachhochschulreife Hürden zu überwinden haben. Unterstützt werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten durch eine monatliche finanzielle Förderung, durch ein begleitendes Bildungsprogramm sowie durch individuelle Beratung. Das Programm wird getragen von der Baden-Württemberg Stiftung und der Robert Bosch Stiftung.

Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis

Alle Ansprechpartner des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie in unserem aktuellen <link file:19714>Organigramm.

Bildnachweis Ausgabe Februar 2018.

KVJS Impressum
Kommunalverband für Jugend und Soziales
Baden-Württemberg (KVJS)
Lindenspürstraße 39
70176 Stuttgart

Redaktion:
Andreas Reuter
Telefon: 0711 6375-212
E-Mail: Andreas.Reuter@kvjs.de

Service:
Newsletter abbestellen