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Guten Tag,

Bild von Dezernent Reinhold Grüner

ich darf Sie heute als neuer Leiter des KVJS-Landesjugendamtes begrüßen. Nach Empfehlung durch den Landesjugendhilfeausschuss am 18. April und Beschluss des Verbandsausschusses am 2. Mai, werde ich diese Position ab 01. Juni 2018 übernehmen. Natürlich werde ich Bewährtes weiterführen – aber auch die neuen Herausforderungen durch das BTHG, die Weiterentwicklung der Jugendhilfelandschaft und die gesetzlichen Änderungen im Bundes- und Landesrecht möchte ich gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zusammen mit Ihnen anpacken.

Die jugendpolitische Akzentuierung der Landesregierung, die Minister Lucha in unserem Landesjugendhilfeausschuss angesprochen hat, ist dabei eine Richtschnur. Insbesondere im Kinderschutz sehe ich eine Daueraufgabe für alle Beteiligten. Hier werden wir unsere Fortbildungsaktivitäten intensivieren. Auch der richtige Umgang mit den Medien im Krisenfall will gelernt sein. Wir haben dafür in diesem Jahr einen zusätzlichen Workshop zum Krisenmanagement vorgesehen. Weitere Veranstaltungen im Jahr 2019 sind in Vorbereitung.

Mit freundlichen Grüßen 

Reinhold Grüner

Der Mai-Newsletter als PDF-Version

Neues aus dem Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) am 18.04.2018

Minister Manfred Lucha, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, referierte im LJHA über die „Jugendpolitische Akzentuierung der Landesregierung“. Lucha räumt dem Thema Jugendhilfe in seinem Ministerium eine wichtige Stellung ein. "Insbesondere Kinderschutz gehe alle an", so Lucha. "Der aktuelle Fall in Staufen zeige, wie wichtig eine übergreifende Zusammenarbeit für den Kinderschutz sei. Besondere Bedeutung haben für ihn die Schnittstellen von Jugendhilfe, Soziales und Justiz".

Bei dieser Frühjahrssitzung wurden auch die Arbeitsschwerpunkte und Ziele des KVJS-Landesjugendamtes für das Jahr 2018 vorgestellt. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Jugendhilfeplanung und die überörtliche Berichterstattung. Unter anderem ist geplant, im Laufe des Jahres eine mit den Stadt- und Landkreisen erarbeitete Arbeitshilfe zur örtlichen Jugendhilfeplanung herauszugeben. Unbegleitete minderjährige Ausländer bleiben 2018 ebenfalls im Fokus - inzwischen geht es vor allem um die Schaffung weniger intensiv betreuter Anschlussangebote in sonstigen betreuten Wohnformen. Beim Kinderschutz wird das KVJS-Landesjugendamt unter anderem an der Konkretisierung und Umsetzung des Landeskinderschutzkonzeptes mitarbeiten.

Ein weiteres Thema war die Auswertung der Meldungen von „Ereignissen oder Entwicklungen“ nach § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII. 2017 erhielt das KVJS-Landesjugendamt insgesamt 214 Meldungen (2016: 172 Meldungen) aus den 523 stationären Einrichtungen über Tag und Nacht zu Ereignissen oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung gab es 203 Meldungen (2016: 97 Meldungen). Das bedeutet, dass 2,3 Prozent der Kindertageseinrichtungen davon betroffen waren. Als Konsequenz dieses Anstiegs hat das KVJS-Landesjugendamt unter anderem die Fortbildungen für die Träger zu präventiven Angeboten in Kindertageseinrichtungen – zum Beispiel zur „Entwicklung von Schutzkonzepten in Kindertageseinrichtungen“ und Inhouse-Veranstaltungen zu diesem Thema – weiterentwickelt und ausgebaut. Im ersten Halbjahr 2018 soll außerdem eine neue Broschüre zum Thema Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen und präventiven Kinderschutzkonzepten als Arbeitshilfe für die Träger veröffentlicht werden.

Die AG Rahmenbedingungen in der Vollzeitpflege hat im Auftrag des LJHA eine Orientierungshilfe mit Empfehlungen erarbeitet und mit den Jugendämtern abgestimmt. Die Orientierungshilfe soll dazu beitragen, dass Pflegekinder, Pflegeeltern und Eltern in ganz Baden-Württemberg mit vergleichbaren qualitativen und quantitativen Leistungen in Umfang und Intensität durch die Pflegekinderdienste beziehungsweise Jugendämter rechnen können. Sie soll eine Annäherung an einheitliche Qualitätsmaßstäbe und eine einheitliche Gewährungspraxis der Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege in Baden-Württemberg ermöglichen. Der Landesjugendhilfeausschuss hat der Veröffentlichung dieser Orientierungshilfe zugestimmt.

Die Verwaltung hat den Landesjugendhilfeausschuss über den Sachstand bei den Frühen Hilfen informiert: Zum 1. Januar 2018 wurde aus der „Bundesinitiative Frühe Hilfen“ die dauerhafte „Bundesstiftung Frühe Hilfen. Das Landesprogramm STÄRKE soll ab 2019, auf Grundlage einer Evaluation durch die Universität Tübingen in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd und der Rahmenkonzeption Familienbildung, weiterentwickelt werden.

Die Verwaltung stellte außerdem die Arbeitshilfe „Angebotsformen der Kindertagesbetreuung in Baden-Württemberg“ vor. Diese Arbeitshilfe wurde in einem über zweijährigen, sehr intensiven Prozess unter Federführung des KVJS-Landesjugendamtes gemeinsam mit den Fachberatungen der kirchlichen und freien Kindergartenverbände und Vertretungen der Kommunalen Landesverbände erstellt.
Mit ihr sollen Fachkräfte der Planung, der Fachberatung und auch Träger von Kindertageseinrichtungen Orientierungswerte für den Auf-, Ausbau und die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen erhalten.

Die nächste Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses findet am 11. Juli 2018 beim KVJS in Stuttgart statt.

Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben

Gefahrenbegriff des Ordnungsrechts und der jugendhilferechtlichen Inobhutnahme deckungsgleich
Das OVG Münster hat in einer Entscheidung den Gefahrenbegriff des Jugendhilferechts näher definiert. Eine Gefahr im jugendhilferechtlichen Sinne liegt - wie im allgemeinen Ordnungsrecht - dann vor, wenn im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung im Rahmen der prognostischen Betrachtung bei ungehindertem Ablauf des zu erwartenden Geschehens der Eintritt des Schadens hinreichend wahrscheinlich ist. Dabei ist allerdings zu beachten, dass hinsichtlich des Grades der Wahrscheinlichkeit insbesondere mit Blick auf das betroffene Schutzgut differenziert werden muss: Je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist, umso geringer sind die Anforderungen, die an die Wahrscheinlichkeit zu stellen sind. Wo es um den Schutz besonders hochwertiger Schutzgüter geht, kann deshalb auch schon eine entfernte Möglichkeit eines Schadens die begründete Befürchtung seines Eintritts auslösen. Von Letzterem ist im Jugendhilferecht regelmäßig auszugehen. Eine Gefahr für das Kindeswohl liegt vor, wenn eine Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (z.B. Kindesmisshandlung, sexuelle Gewalt und Vernachlässigung).
OVG Münster, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 12 B 1553/17

Erteilung einer Sorgevollmacht an das Jugendamt kann Eingriffe in die elterliche Sorge verhindern
Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind (§ 1666 Abs. 1 BGB). Diese Maßnahmen müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Als milderes Mittel können Eltern das Jugendamt zur Ausübung der elterlichen Sorge bzw. von Teilbereichen der elterlichen Sorge bevollmächtigen, dies kann derartige Maßnahmen verhindern. Durch eine Vollmachtserteilung an das Jugendamt werden die Eltern als Inhaber der rechtlichen Sorge für ihr Kind nicht aus ihrer Elternverantwortung entlassen. Sie sind daher zur fortdauernden Kommunikation und Kooperation mit dem bevollmächtigen Jugendamt verpflichtet, um eine dem Kindeswohl entsprechende Sorgerechtsausübung zu gewährleisten. Erfüllen die Eltern die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem bevollmächtigten Jugendamt nicht, kommen – trotz Vollmachterteilung – Maßnahmen nach § 1666 Abs. 1 und 3 BGB in Betracht.
OLG Bremen, Beschluss vom 04. Januar 2018 - 4 UF 137/17

Unterbringung einer Mutter mit ihrem Kind in einer Justizvollzugsanstalt kann Hilfe zur Erziehung sein
Hat die allein personensorgeberechtigte Mutter eines Kindes im Kleinkindalter eine Haftstrafe zu verbüßen, kann sie einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII durch Unterbringung des Kindes gemeinsam mit ihr in der Mutter-Kind-Einrichtung einer Justizvollzugsanstalt haben. Die Öffnungsklausel des § 27 Abs. 2 SGB VIII ermöglicht eine Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form der Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung einer Justizvollzugsanstalt. § 19 SGB VIII ist keine Anspruchsgrundlage in einem solchen Fall. Der Anspruch kann durch Erlass einer einstweiligen Anordnung gesichert werden.
VG Minden, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 6 L 61/18

Kein Verweis auf Kindertagespflege bei fehlendem ordnungsgemäßem Vergabeverfahren für Plätze in Kindertageseinrichtungen
Das OVG Münster hatte über eine Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung zu entscheiden. Die zuständige Kommune hatte das Kind unter Hinweis auf Kapazitätserschöpfung bei Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen auf Betreuungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege verwiesen. Im vorliegenden Fall sei nach Auffassung des VG der Nachweis der Kapazitätserschöpfung nicht gelungen. Das OVG bestätigte die einstweilige Anordnung des VG. Das VG und das OVG rügten mehrere Kriterien des Platzvergabeverfahrens der Kommune. Insbesondere sei eine einheitliche Handhabung der Kriterien der Platzvergabe nicht gesichert, da die Platzvergabe jeweils durch die Einrichtungsleitung der Kindertagesstätte erfolgt. Das Vergabeverfahren enthalte eine Vielzahl an weitreichenden Wertungs- und Gestaltungsspielräumen, die eine einheitliche Auslegung nicht garantieren würden. Die Zumutbarkeitsbeurteilung eines Betreuungsplatzes anhand starrer Entfernungsgrößen sei als Grundlage einer abschließenden Prüfung ungeeignet.
OVG Münster, Beschluss vom 18. Dezember 2017 – 12 B 930/17 

Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: christoph.gruenenwald@kvjs.de

Fortbildungen und Tagungen

 

Die Fortbildungsangebote und Tagungen des KVJS-Landesjugendamtes in 2018 können online über  www.kvjs-fortbildung.de gebucht werden.

Auf folgende Veranstaltungen zum Thema Schulsozialarbeit möchten wir Sie aufmerksam machen: 

Schulsozialarbeit steuern, begleiten, anleiten und koordinieren: „Der Fisch muss dem Köder schmecken!“ – Schulsozialarbeit wirkungsvoll darstellen und „verkaufen“
Am 27.06.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Zielgruppe: Fachberatungen, Koordinatoren, Fachbereichsleitungen sowie Träger- und Personalverantwortliche der Schulsozialarbeit.
Weitere Informationen und Anmeldung

Schulsozialarbeit steuern, begleiten, anleiten und koordinieren: Koordination der Schulsozialarbeit ohne Vorgesetztenfunktion
Am 04.07.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein.
Zielgruppe: Fachberatungen, Koordinatoren der Schulsozialarbeit ohne Vorgesetztenfunktion und Personalverantwortung.
Weitere Informationen und Anmeldung

Neu in der Schulsozialarbeit / Grundlagen für das Arbeitsfeld
Zielgruppe: Neue Fachkräfte der Schulsozialarbeit / Jugendsozialarbeit an allen Schularten

In diesem Seminar geht es vor allem darum, sich als Schulsozialarbeitende mit Auftrag und Profil, Zielen und Rollenerwartungen auseinanderzusetzen.
Die Teilnahme an diesem Seminar ersetzt nicht die individuelle Einarbeitung sowie die fachliche Begleitung durch den Anstellungsträger.

Kurs I (18-4-SSA2-1A) mit zusammenhängenden Abschnitten:
Abschnitt A: 22.11. - 23.11.2018 / Tagungszentrum der Ev. Akademie Bad Boll
Abschnitt B: 21.03. - 22.03.2019 / KVJS-Tagungszentrum Gültstein

Kurs II (18-4-SSA2-2A) mit zusammenhängenden Abschnitten:
Abschnitt A: 06.11. - 07.11.2018 / Tagungszentrum der Ev. Akademie Bad Boll
Abschnitt B: 04.04. - 05.04.2019 / Tagungszentrum der Ev. Akademie Bad Boll
Weitere Informationen und Anmeldung

Jahrestagungen Schulsozialarbeit 2018
Zielgruppe: Fachkräfte der Schulsozialarbeit / Jugendsozialarbeit an allen Schularten

Kooperationsveranstaltungen mit dem Netzwerk Schulsozialarbeit Baden-Württemberg e. V.

Die Jahrestagung Schulsozialarbeit 2018 dient der fachlichen Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes Schulsozialarbeit und dem landesweiten Erfahrungsaustausch.

26.11.-27.11.2018 / Tagungszentrum der Ev. Akademie Bad Boll
Weitere Informationen und Anmeldung

 

Weitere Veranstaltungen:

Allergien, Asthma & Co. – Chronisch kranke Kinder in Kitas
Zielgruppe: Leitungs- und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen sowie Träger von Kindertageseinrichtungen, Auszubildende in sozialen Berufen                                 
Veranstaltungszeit/-ort: 04.06.2018 beim KVJS, Stuttgart
Weitere Informationen und Anmeldung

Tabletten, Kügelchen & Co. – Medikamente in Kindertageseinrichtungen 
Zielgruppe: Leitungs- und Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen sowie Träger von Kindertageseinrichtungen, Auszubildende in sozialen Berufen
Veranstaltungszeit/-ort: 05.06.2018 beim KVJS, Stuttgart
Weitere Informationen und Anmeldung

Mit Kindern im Wasser und auf der Slackline – wie geht das denn?
Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte im Hort und im Hort an der Schule sowie Betreuungspersonen an der Schule
Veranstaltungszeit/-ort: 22.06.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung

Bildungsort Mahlzeit
Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte und Leitungen in Krippen und altersgemischten Gruppen mit Kindern bis drei Jahren.
Auch geeignet für Fachkräfte, die sich nach § 7 Abs. 2 Ziffer 10 KiTaG nachqualifizieren.
Veranstaltungszeit-/ort: 14.06. - 15.06.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung

Partizipation und unbegleitete minderjährige Ausländer
Zielgruppe: Fachkräfte der Sozialen Dienste der Jugendämter und der stationären Hilfen zur Erziehung
Veranstaltungszeit-/ort: 06.06. - 07.06.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung

Minderjährige Eheleute (Kinderehe) und drohende Zwangsheirat – Chancen und Grenzen der Jugendhilfe
Zielgruppe: Mitarbeiter aus der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg, die in Kontakt mit minderjährigen Mädchen und Jungen sowie deren Vertrauten sind, insbesondere Mitarbeitende aus dem Sozialen Dienst, der Jugend- und Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit, Mitarbeitende aus Beratungsstellen, der justiznahen Jugendhilfe (Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe)
Veranstaltungszeit-/ort: 19.06.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung

Zielerarbeitung in der Beratung
Zielgruppe: Sozialpädagogische Fachkräfte in den Sozialen Diensten der Jugendämter und der freien Träger der Jugendhilfe sowie in den Hilfen zur Erziehung mit systemischen Grundkenntnissen
Veranstaltungszeit-/ort: 19.06. - 20.06.2018 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Weitere Informationen und Anmeldung

Broschüre - KVJS-spezial: Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg

Die Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen - Schulsozialarbeit - ist ein wichtiges Angebot einer lebensweltorientierten Kinder- und Jugendhilfe und hat sich in den letzten Jahren in
Baden-Württemberg nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ in beeindruckender Weise entwickelt. Dies war möglich, weil Land und Kommunen die finanzielle Förderung verstärkt haben und die Fachpraxis auf dieser Basis Konzepte entwickeln und verstetigen konnte.

Das KVJS-Landesjugendamt bietet den Anstellungsträgern und den Fachkräften in der Schulsozialarbeit Beratung, Fortbildung und begleitende Aktivitäten.
Wir freuen uns daher sehr, Ihnen nun im Anhang das neue 60-seitige "KVJS-spezial Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg" mit Fachberichten, Interviews und Gastbeiträgen zu diesem Arbeitsfeld präsentieren zu können. Die Broschüre informiert über aktuelle Entwicklungen der Schulsozialarbeit in Baden-Württemberg und enthält darüber hinaus Anstöße von Menschen, die sich in der Sozialen Arbeit, in Schule, Verwaltung, Landes- und Kommunalpolitik für die Belange junger Menschen und das Themengebiet einbringen. 

Das "KVJS-spezial" ist auf unserer Homepage www.kvjs.de als Download abrufbar.

Modellvorhaben in der Kinder- und Jugendhilfe

Die Modellvorhaben in der Kinder- und Jugendhilfe werden unter fachlichen Gesichtspunkten auch mit dem Ziel ausgewählt, die Erkenntnisse und Ergebnisse zu teilen. Ausgewählte Ergebnisse wurden in der Tagung der Jugendamtsleitungen im Februar 2018 vorgestellt. Die Präsentation mit der Zusammenfassung der Ergebnisse beinhaltet unter anderem die Modellvorhaben zur Inklusion in Kitas, der Abstimmung der Verfahren zwischen Jugend- und Sozialamt, aus den Bereichen Gestaltung der Jugendhilfe in der Schule und zur Hilfe für junge Wohnungslose. 

Gerne können Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen zu den Ergebnissen der Modellvorhaben, aber auch zum Förderprogramm insgesamt an Frau Gfrörer (0711 6375-443) in unserem Hause wenden.

Jahrestagung der Jugendhilfeplanerinnen und Jugendhilfeplaner vom 14. bis 15. Juni 2018 in Flehingen

Die Jahrestagung der Jugendhilfeplanerinnen und Jugendhilfeplaner findet am 14. und 15. Juni 2018 in Flehingen statt. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung über unsere Homepage KVJS Fortbildung mit der Veranstaltungsnummer 18-4-JPL1-1j.

Die Tagung steht unter der Überschrift "Hilfen für junge Erwachsene in prekären Lebenslagen". In Vorträgen und Workshops werden unterschiedliche Aspekte dieses nicht immer einfachen Übergangs, aber auch der rechtlichen und fachlichen Schnittstellen beleuchtet. Wir konnten namhafte Referierende gewinnen und begrüßen Frau Dr. Severin Thomas von der Universität Hildesheim, die schon seit längerem in diesem Themenfeld forscht und Herrn Prof. Dr. jur. Schmid von der Hochschule Esslingen, der sich mit der juristischen Seite auseinandersetzen wird.

Gemeinsam werden wir aber auch den Fragen nachgehen, wie nachhaltige und wirksame Hilfen aussehen und unter welchen Umständen junge Menschen diese Hilfen auch in Anspruch nehmen können. Zudem wird es Raum für den fachlichen Austausch und aktuelle Fachthemen geben.

Eine Einladung mit detailliertem Programm erfolgt im Mai 2018.

Demokratinnen und Demokraten fallen nicht vom Himmel vom 13. bis 14. Juni in 2018 Bad Boll

Demokratie ist kein Selbstläufer. Demokratie setzt voraus, dass die Mehrheit der Bevölkerung sich mit ihr identifiziert. Hier setzt die politische Bildung an; sie vermittelt das dafür notwendige Wissen. Oftmals bleibt die politische Bildung allerdings auf die Vermittlung von Faktenwissen beschränkt und vernachlässigt die mindestens ebenso wichtigen sozialen und emotionalen Kompetenzen. Kinder und Jugendliche sollten zur Wahrnehmung ihrer Rolle als Bürgerinnen und Bürger in der Demokratie vielmehr ganzheitlich befähigt werden.
Tagungsprogramm und Anmeldung

Handreichung: Standards und Qualitätssicherung für psychosoziale Beratungsangebote für lsbttiq-Menschen

Im grün/roten Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg wurde im Jahr 2011 der Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ vereinbart. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg wurde mit der Erstellung des Aktionsplans von der Landesregierung beauftragt.
Auf Initiative aus den Communities gründeten 30 lsbttiq (lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen) Gruppen im September 2012 das landesweite Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg, um den Austausch mit politisch Entscheidungstragenden auf Landesebene zu intensivieren und gemeinsam die Interessen der Communities zu vertreten.

Mehr dazu in der neuen Handreichung: Standards und Qualitätssicherung für psychosoziale Beratungsangebote für lesbische und schwule Menschen.

Minderjährige Eheleute (Kinderehe) und drohende Zwangsheirat - Chancen und Grenzen der Jugendhilfe am 19.06.2018 in Herrenberg-Gültstein

Ziel der Fachtagung ist die umfassende Information, die Vernetzung sowie Sensibilisierung der Teilnehmenden und das Wissen über Möglichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe. Am Vormittag wird in die Thematik und in die rechtlichen Grundlagen eingeführt. Am Nachmittag können sich die Teilnehmenden durch zwei parallele Workshops auf einen Schwerpunkt fokussieren ("Umgang mit drohender Zwangsheirat in Deutschland" oder "Umgang mit Kinderehen"). In den Pausenzeiten können verschiedene Informationsstände von Projekten und Einrichtungen mit thematischem Bezug besucht werden.
Weitere Informationen und Anmeldung

Da.gegen.rede - Hate Speech erkennen und damit umgehen am 12.06.2018 in Stuttgart

Wie wirkt Hate Speech und was kann gegen Hassreden im Netz getan werden? Welche Gegenstrategien gibt es? Wie sieht die Rechtslage aus? Die Veranstaltung zeigt Handlungsmöglichkeiten auf und vermittelt das notwendige Know-how im Umgang mit Hate Speech.
Weitere Informationen und Anmeldung

Fachtagung Sprache 2018 vom 08. - 09.06.2018 in Heidenheim

Die Fachtagung Sprache ist auch beim zehnten Mal noch immer ein Höhepunkt im Veranstaltungskalender der Stadt und des Landkreises Heidenheim. Unter dem Motto „Themen der Zukunft – Ein best of!“ findet die Jubiläumsveranstaltung 2018 statt.
Weitere Informationen und Anmeldung

Save The Date: Bürgerbeteiligung moderieren - kollegiales Coaching und Art of Hosting-Training jeweils in Bad Boll

Die evangelische Akademie in Bad Boll lädt ein zum nächsten kollegialen Arbeitstag für und von Menschen, die Bürgerbeteiligung konzipieren, moderieren, organisieren wollen:
Kollegiales Coaching Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg
am Dienstag, 10. Juli 2018 von 9:00 bis 17:00 Uhr
Eine formlose, doch verbindliche Anmeldung ist nötig.

Eine weitere Veranstaltung in Bad Boll:

Art of Hosting-Training, Mittwoch 5. bis Freitag 7. Dezember 2018
Thema: Zusammenwachsen im Quartier - vernetzt in Kommune, Kirche und Zivilgesellschaft
Leitung: Annemarie Felder, Bregenz und Robert Pakleppa, Lindau. Beide sind erfahrene Stuarts aus dem Vorarlberger Zukunftsbüro.
Näheres zum Art of Hosting unter: http://www.artofhosting.org/de/

Zertifikationskurs: Netzwerkmanager im Sozialraum

Kommunale Netzwerkarbeit ist heute nicht mehr wegzudenken, wenn es um die Lösung sozialer Problemlagen oder die Gestaltung kommunaler bzw. sozialräumlicher Entwicklungen geht. Es gilt, durch aktive Netzwerkarbeit organisatorische und persönliche Netzwerke zu fördern, zu unterstützen und weiterzuentwickeln. Auf diese anspruchsvolle Aufgabe sind Mitarbeitende öffentlicher Verwaltungen, der Leistungserbringer und anderer zivilgesellschaftlicher Verbindungen vorzubereiten. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. und die AWO-Bundesakademie bieten in Kooperation den Zertifikatskurs "Netzwerkmanager/in im Sozialraum" an. In dieser praxisnahen und fundierten Fortbildung erlernen die Seminarteilnehmenden alles Relevante zu den Grundlagen des Netzwerkansatzes und die methodischen Kompetenzen des Netzwerkaufbaus, der Netzwerkkoordination und der Kommunikation im Netzwerk. Informationen zum Kurs und Anmeldebogen zum Kurs

Neue Seite AG Öffentlichkeitsarbeit der BAGLJÄ: "Arbeiten im Jugendamt"

Die Internetseiten von "Das Jugendamt, Unterstützung die ankommt" wurden überarbeitet und bietet Tipps zur Fachkräftegewinnung:https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/arbeiten-im-jugendamt/

AGJ-Positionspapier: Fachkräftegewinnung und -bindung im ASD

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe hat ein aktuelles Positionspapier zum Thema „Fachkräftegewinnung und –bindung im ASD und in den Hilfen zur Erziehung“ veröffentlicht und skizziert darin Entwicklungslinien, die sich für den Fachkräftebedarf auf den Ebenen Fachkräfte, Anstellungsträger, Ausbildung/Studium sowie den Adressat(inn)en vollzogen haben. Gleichzeitig werden mögliche Lösungswege, Perspektiven und Instrumente zur Fachkräftegewinnung und -bindung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) aufgezeigt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft ASD/KSD hat in Person von Karl Materla aktiv an der Erarbeitung des Positionspapiers mitgewirkt. 

Kongress Sozialraumkonzept in Ulm

Ende Oktober 2017 trafen sich rund 250 Fachkräfte der Kommunen und freien Träger aus Baden-Württemberg und darüber hinaus, um die bisherigen Erfahrungen mit dem Fachkonzept der Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und der Altenhilfe zu diskutieren und dessen Potential als übergreifender Ansatz für die soziale Arbeit auszuloten. Die Vorträge können auf der Homepage der Stadt Ulm eingesehen werden.

Publikation „Inklusive Quartiere – Erkenntnisse und Kommunale Beispiele aus der Praxis für die Praxis“

Wie wollen wir in Zukunft zusammen leben? Dies ist die Kernfrage, mit der sich das Pilotprojekt Inklusive Quartiere1 des Städtetags Baden-Württemberg im vergangenen Jahr beschäftigte. Wie werden zum Beispiel alte und junge, gesunde und kranke oder Menschen mit und ohne Behinderung miteinander leben? Wie müssen wir dafür bauen? Welche Stolpersteine im wörtlichen und übertragenen Sinne müssen dazu aus dem Weg geräumt werden? Und wie können wir im Lebensraum Stadt diesen Fragen begegnen, um tragfähige Lösungen zu erarbeiten?

Mehr dazu in der Publikation „Inklusive Quartiere – Erkenntnisse und Kommunale Beispiele aus der Praxis für die Praxis

Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis

Alle Ansprechpartner des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie in unserem aktuellen Organigramm.

Bildnachweis Ausgabe Mai 2018.

KVJS Impressum
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Redaktion:
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