Themen der Ausgabe Dezember 2012
- Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015
- Endphase des Forschungsvorhabens zur Ganztagsschule
- Begleitung der örtlichen Jugendhilfeplanung und Modellvorhaben: neue Ansprechpartnerin
- Rundschreiben
- Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben
- Justizportal
- Elternbildung zum Thema Umbruchphasen des Kinderlebens
- Fortbildungsveranstaltungen
- Wirkungsstudie der Jugendstiftung Baden-Württemberg / Ausgabe Dezember 2012
- 7. Bundestreffen "Politik und Praxis der integrierten, sozialräumlichen Erziehungshilfen"
- ASD-Bericht von Prof. Schrapper
- Schrecklich nette Leute
- Kicken und Lesen
- Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis
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Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 – 2015
Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz hat für die Frühen Hilfen eine gesetzliche Grundlage geschaffen und in Art.1 § 3 die Bundesinitiative verankert. Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern. Der Bund gewährt für die Umsetzung der Bundesinitiative zweckgebundene Haushaltsmittel.
Das Land Baden-Württemberg hat das KVJS-Landesjugendamt mit der Umsetzung der Bundesinitiative beauftragt. Das KVJS-Landesjugendamt ist Koordinierungsstelle in Baden-Württemberg und übernimmt die Verteilung der Mittel, koordiniert die Programmdurchführung und berät die Stadt- und Landkreise. Am 30.10.2012 wurde die öffentlich rechtliche Vereinbarung über die Umsetzung der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 – 2015“ zwischen Sozialministerium und KVJS geschlossen.
Das Programm enthält vier Förderschwerpunkte: - Den Auf- und Ausbau von Netzwerken Frühe Hilfen
- Den Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen
aus dem Gesundheitsbereich - Die Schaffung von Ehrenamtsstrukturen im Bereich Frühe Hilfen
- Weitere zusätzliche Maßnahmen zur Förderung Früher Hilfen
In den ersten drei Bereichen sollen verlässliche Netzwerke und kommunale Strukturen entwickelt werden. Ziel der Bundesinitiative ist es, diese Angebotspalette flächendeckend und in allen Teilbereichen auszubauen, regelhaft fortzuführen und dauerhaft zu etablieren. Ein weiteres Ziel besteht darin, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob und wie mit diesen Maßnahmen die Situation von belasteten Familien im Sinne des KKG verbessert werden kann. Die wissenschaftliche Begleitung des Projektes erfolgt durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen.
Alle Stadt-und Landkreise haben einen Antrag auf Gewährung von Fördermitteln gestellt. Die Bescheide wurden im Dezember erstellt und die Haushaltsmittel für das Jahr 2012 ausbezahlt. Die verschiedenen bereits bestehenden Landesprogramme im Bereich Frühe Hilfen werden mit den durch die Bundesinitiative ermöglichten Maßnahmen und Aktivitäten ergänzt und mit ihnen vernetzt. Die vorgelegten Konzepte berücksichtigen diese Vorgaben. ..mehr..
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Endphase des Forschungsvorhabens zur Ganztagsschule
Das Forschungsvorhaben „Auswirkungen des Ausbaus der Ganztagsschulen auf die Strukturen und Arbeitsweisen der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg“ (Laufzeit 01.12.2010 bis 31.03.2013), das der Forschungsverbund ISA und Hochschule Osnabrück für das KVJS-Landesjugendamt durchführt, befindet sich nun in der letzten Projektphase. Drei Forschungsbausteine mit jeweils unterschiedlichen Erhebungsschwerpunkten haben zu differenzierten quantitativen und qualitativen Ergebnissen geführt, die nun für ein Handbuch abschließend aufbereitet werden. Das Handbuch soll Jugendämtern und freien Trägern dazu dienen, Schlüsselfragen und -themen zukünftiger Praxisentwicklungen zu reflektieren sowie Anregungen aus landes- und bundesweiten Kooperationsbeispielen zu vermitteln. Es erscheint als Printversion mit CD-ROM im Frühjahr 2013. Die CD-ROM soll eine umfangreiche Materialsammlung beinhalten, auf der unter anderem Praxisbeispiele und Arbeitshilfen zu den schulbezogenen Leistungsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung und Hilfen zur Erziehung, aber auch zu übergreifenden Themen wie dem Jugendbegleiterprogramm oder der Schulsozialarbeit dokumentiert sind.
Um das Forschungsvorhaben weiter zu unterstützen, können Sie uns zu den genannten Themenfeldern Materialien an die folgende Adresse bis zum 15. Januar 2013 schicken:
Sabrina Brinks Caprivistr. 30 a 49076 Osnabrück Raum CD -101 Telefon: 0541 969- 3960 E-Mail: s.brinks@hs-osnabrueck.de
Die Ergebnisse der Forschungsbausteine zeigen, dass ganztagsschulbezogene Aktivitäten der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg deutlich zunehmen und die Ganztagsschulentwicklung die Kinder- und Jugendhilfe strukturell sowie auf der Arbeitsebene beeinflusst. Hierbei zeigen sich für die unterschiedlichen Leistungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe verschiedenartige Entwicklungsstände, (Wechsel-)Wirkungen und Anforderungsprofile. Die Ergebnisse der Erhebungen des Forschungsvorhabens sind in vier Materialbänden dokumentiert, die im Unterschied zum geplanten Handbuch nicht als KVJS-Broschüren gedruckt werden. Sie können vielmehr als pdf-Dateien von der Forschungsseite der KVJS-Homepage heruntergeladen werden. Zu jedem der umfangreichen Materialbände findet sich dort auch eine kurze Zusammenfassung im Umfang von jeweils zwei Seiten hier.
Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens werden der Fachöffentlichkeit in einer Tagung am 19. Juni 2013 in Gültstein vorgestellt, die zugleich den Auftakt für die Transferphase bildet. Online-Anmeldungen zur Tagung finden Sie hier.
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Begleitung der örtlichen Jugendhilfeplanung und Modellvorhaben: neue Ansprechpartnerin
Seit 1.10.2012 ist Frau Dr. Claudia Daigler in der Organisationseinheit Jugendhilfeplanung, -berichterstattung, Forschung mit der Zuständigkeit für die Begleitung der örtlichen Planung und für die Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe tätig. Sie erreichen sie unter 0711 – 6375-443.
Ausschreibung 2013: Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
Im Jahr 2013 wird das Landesjugendamt Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit den Schwerpunkten Inklusion, Ansätze gegen Armut und neue Formen von Partizipation und Demokratie finanziell unterstützen. Es stehen insgesamt 270.000 € zur Verfügung. Die Förderung ist auf mehrjährige Vorhaben mit überregionaler Bedeutung beschränkt. Dem Erproben neuer, innovativer Ansätze und dem Transfer der Erfahrungen kommt eine besondere Bedeutung zu. Antragsschluss ist der 28. Februar 2013 ....mehr...
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Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben

Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes Der Deutsche Bundestag hat am 09.11.2012 das Betreuungsgeldgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll zum 01.08.2013 in Kraft treten. Die Höhe des Betreuungsgeldes für Eltern, die ihre Kinder nicht in einer Kindertageseinrichtung oder nicht durch eine Tagespflegeperson betreuen lassen beträgt monatlich 150 Euro, ist jedoch bis zum 31.07.2014 auf 100 Euro abgesenkt. Mit einer Überprüfung des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht ist zu rechnen. Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere – Regelung der vertraulichen Geburt Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere - Regelung der vertraulichen Geburt vorgelegt. Damit Schwangere mit Anonymitätsinteresse schon im Vorfeld besser erreicht werden, soll das Hilfesystem besser bekannt gemacht und weiter ausgebaut werden. Besonders belastete Frauen sollen zur Annahme von Hilfe bewegt werden. Erst dann soll das Angebot der vertraulichen Geburt in Betracht kommen. Geschlossene Unterbringung nur als letztes Mittel Die Genehmigung der Unterbringung eines Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, (§ 1631b BGB) ist unzulässig, solange insbesondere eine Heimerziehung in einer offenen Einrichtung nicht aussichtslos erscheint. In Verfahren betreffend Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung Minderjähriger ist immer zu prüfen, ob nicht eine weniger in die Grundrechte des Minderjährigen eingreifende Maßnahme ebenso geeignet ist, die Gefahren für den Minderjährigen abzuwenden. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 18.07.2012 – XII ZB 661/11 Anforderungen an eine Satzung zur Höhe der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen Nach einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts genügen die Satzungen des Landkreises Nienburg/Weser über die Gewährung von Monatspauschalen für Kindertagespflegepersonen nicht den gesetzlichen Anforderungen und sind deshalb unwirksam. Die Satzungen des Landkreises sehen vor, dass Tagespflegepersonen je betreutem Kind Monatspauschalen erhalten, deren Höhe sich nach der durchschnittlichen täglichen Betreuungszeit richtet. Die Höhe der Pauschale geht aus der Satzung nicht hervor. Das Gericht hält dies nicht für gesetzeskonform, weil nach § 23 Abs. 2 SGB VIII die laufende Geldleistung verschiedene Leistungsbestandteile, u.a. die Erstattung von Sachaufwendungen und einen Betrag für die Anerkennung der Förderungsleistung der Tagespflegeperson umfasse, die nach unterschiedlichen Kriterien zu bemessen und der Höhe nach zu bestimmen sei. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20.11.2012 – 4 KN 319/09 Nachrangigkeit der Jugendhilfe gegenüber der Sozialhilfe Der Deutsche Verein hat in einem Gutachten u.a. festgestellt, dass bei einem Anspruch auf die gleiche Maßnahme einerseits als Hilfe zur Erziehung oder als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und andererseits als sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe wegen geistiger bzw. körperlicher Behinderung nach § 54 Abs. 3 SGB XII die Leistung der Jugendhilfe nachrangig ist. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. , Gutachten vom 11. Juni 2012 – G1/12 Bekanntwerden der Voraussetzungen der Leistungspflicht im Sinne von § 105 Abs. 3 SGB X Einem Sozialleistungsträger ist im Sinne von § 105 Abs. 3 SGB X bekannt, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht vorliegen, wenn er durch seine frühere Befassung mit der Angelegenheit weiß, dass deren tatsächliche Voraussetzungen, insbesondere die Hilfebedürftigkeit, vorliegt. Auf seine irrige Rechtsmeinung, ein anderer Leistungsträger sei leistungspflichtig, kommt es nicht an. Auch eine unerwartete Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ändert insoweit nicht die Rechtslage, sondern nur die Auslegung des Gesetzes und hat nicht die Unkenntnis der Leistungsvoraussetzungen zur Folge. Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 12.06.2012 – 3 K 11/1665 in EuG 66, 472. Akteneinsichtsrecht Das Recht auf Einsichtnahme in beim Jugendamt geführte Akten beurteilt sich unabhängig von der Art der Akte bzw. der Aktenbestandteile. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Einsichtnahme in die Jugendamtsakten entfällt nicht dadurch, dass die Klägerin als Beteiligte im familiengerichtlichen Verfahren ein Recht auf Einsicht in die familiengerichtlichen Akten hat. Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 27.06.2012 – 8 K 1026/08 Kein Umgangsrecht für Tante Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen reicht die Absicht, eine sozialfamiliäre Beziehung zwischen Tante und Nichte nicht aus, ein eigenes Umgangsrecht mit der Nichte zuzubilligen. Die Tante hatte auf den Säugling in dessen ersten Lebensmonaten zwar aufgepasst, eine häusliche Gemeinschaft bestand zwischen beiden jedoch nicht. Diese sahen die Richter auch nicht darin, dass die Tante auf das Kind nach dessen Geburt an den Wochenenden über einen Zeitraum eines guten halben Jahres aufgepasst hatte. Derartige normale Hilfebereitschaft, wie sie bei Verwandten nach der Geburt eines Kindes üblich sei, um die Eltern zu entlasten, rechtfertige nicht, der Tante ein eigenes Umgangsrecht zuzusprechen. Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 27.08.2012 – 4 UF 89/12 Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: reinhard.pilz@kvjs.de
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Justizportal
Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009, BGBl. I S. 2258, hat die Kritik am geltenden Zwangsvollstreckungsrecht aufgenommen und für das zukünftige Vollstreckungsverfahren wesentliche Änderungen normiert. Die Neuregelungen des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung treten am 1. Januar 2013 in Kraft ...mehr...
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Elternbildung zum Thema Umbruchphasen des Kinderlebens
Ein Projekt des Sozialministeriums Baden-Württemberg und der Elternstiftung für Kindertagesstätten Derzeit richtet sich das Augenmerk im Feld der Elternbildung insbesondere auf die frühen Hilfen. Doch auch nach dem Säuglingsalter gibt es im Leben der Kinder immer wieder Phasen, welche die ganze Familie vor besondere Herausforderungen stellen. Typische Umbruchphasen sind:
• Die erste Betreuungssituation außerhalb der Familie, z.B. bei Tageseltern, in der Krippe oder dem Kindergarten, • die Einschulung, • der Wechsel von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen, • die Pubertät und • der Übergang in Ausbildung und Beruf. Die Elternstiftung Baden-Württemberg bietet zusammen mit dem Sozialministerium für Kindertagesstätten Veranstaltungen der Elternbildung zum Thema Umbruchphasen im Kinderleben an, ergänzt mit einer Handreichung, die von Herrn Prof. Dr. Martin Weingardt (PH Ludwigsburg) entwickelt wurde.
Näheres zum Veranstaltungsangebot sowie Link zum Download der Handreichung unter http://www.elternstiftung.de/umbruchphasen.html.
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KVJS-Fortbildung Jugendhilfe

Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen: Die beiden Fortbildungsprogramme 2013 und alle aktuellen Veranstaltungen des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie auch auf unserer Homepage unter http://www.kvjs.de/fortbildung/jugendhilfe.html
Auf folgende, in nächster Zeit geplante Veranstaltungen möchten wir Sie aufmerksam machen: Neu: Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland 24.01.2013, KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier Verantwortung als Gruppenleitung in Kindertageseinrichtungen übernehmen 31.01. - 01.02.2013, KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier Unterhaltsberechnung - Übungsseminar 06.02. – 07.02.2013, KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen Weitere Informationen und Anmeldung hier Leistungen der Jugend- und Sozialhilfe für junge Menschen mit Behinderung 14.02.2013, KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier Neu: Erfolgreiche regionale Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege Gemeinsame Veranstaltung mit dem Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e. V., dem Landkreistag Baden-Württemberg, dem Städtetag Baden-Württemberg und dem Gemeindetag Baden-Württemberg 14.02.2013, KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier Kommunale Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung für Städte und Gemeinden Die Veranstaltung wird zweimal angeboten: 20.02.2013, KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier
13.03.2013, KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier Beratung und Unterstützung / Beistandschaft (Einführung) Die Veranstaltung besteht aus zwei Abschnitten: 25.02.2013 - 26.02.2013 und 21.03. – 22.03.2013, KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen Weitere Informationen und Anmeldung hier Neu: Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung - in altersheterogenen und altershomogenen Gruppen 04.03.2013, KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe 5. Gemeinsamer Kinderschutzfachtag für Jugendämter und Familiengerichte mit dem Justizministerium und dem Sozialministerium Baden-Württemberg 06.03.2013, Justizakademie Schloss Schwetzingen Weitere Informationen und Anmeldung hier Kinderschutz in Einstellungsverfahren 06.03. – 07.03.2013, KVJS-Bildungszentrum Flehingen Weitere Informationen und Anmeldung hier Neu: Einführung in die Kleinkindpädagogik nach Emmi Pikler 12.03.- 13.03.2013, KVJS-Bildungszentrum Flehingen Weitere Informationen und Anmeldung hier Allergien, Asthma & Co. - chronisch kranke Kinder in der Kindertageseinrichtung 19.03.2013, KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier Neu: Sexuelle Übergriffe unter Kindern - Modul I Fortbildungsreihe mit vier Modulen, die flexibel auch einzeln gebucht werden können Erstes Modul: 27.03.2013, KVJS Stuttgart Weitere Informationen und Anmeldung hier
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Wirkungsstudie der Jugendstiftung Baden-Württemberg / Ausgabe Dezember 2012
Wie wirkt projektorientierte Jugendarbeit? Wirkt sie überhaupt und was ist mit Wirkung gemeint? „In der Förderung von Jugendarbeit gehen Träger und Protagonisten davon aus, dass sie wirksam ist. Wie und wo sie aber wirkt, ist durchaus ungewiss. Angemessen zu beschreiben, was in der Praxis sichtbar ist, fällt schwer“, schreibt Prof. Dr. Wolf Rainer Wendt. Die Jugendstiftung Baden-Württemberg, in deren Kuratorium auch das KVJS-Landesjugendamt Mitglied ist, wurde im Jahr 2012 dreißig Jahre alt. Sie hat in dieser Zeit knapp 2.000 Projekte der Kinder- und Jugendarbeit gefördert. Dies ist für Prof. Wendt der Anlass, zusammen mit der Projektberaterin Cornelia Hoßfeld Bilanz der Projektförderung zu ziehen. Die aufgezeigte methodische Handlungsweise und die dabei zugrundegelegte wissenschaftliche Literatur beziehen sich nicht nur auf die Arbeit der Jugendstiftung als solche, sondern zeigen die Bedeutung der Diskussion der Wirkungsfrage für die Jugendarbeit insgesamt auf.
Die Studie kann bei der Jugendstiftung Baden-Württemberg online bestellt werden: http://jugendstiftung.de.
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7. Bundestreffen „Politik und Praxis der integrierten, sozialräumlichen Erziehungshilfen“
Die Fachgruppe Integrierte Erziehungshilfen der IGfH veranstaltet vom 11. bis 13. März 2013 ihr 7. Bundestreffen in Erfurt. Diese besondere Form der Bundestagung ist eine Plattform des Fachaustauschs und der konzeptionellen Diskussion für alle Einrichtungen, Dienste und Projekte, die integrierte, flexible und sozialräumlich organisierte Erziehungshilfen anbieten oder anbieten wollen. Integrierte Hilfen basieren auf einer Grundhaltung des Sich-Zuständig-Erklärens, so dass Probleme nicht mit Verweis auf institutionelle Zuständigkeiten abgewiesen werden. Hilfearrangements werden bedarfsgerecht organisiert und für jeden Einzelfall neu ausgerichtet ...mehr... Flyer
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ASD-Bericht von Prof. Schrapper
Der Abschlussbericht "Lagebild der Organisationsstrukturen und -kulturen der Allgemeinen Sozialen Dienste der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg" von Prof. Schrapper vom 25. Juni 2012 weist am Beispiel des tragischen Falls "Chantal" auf die Problemlagen in der Jugendhilfe in Hamburg und insbesondere im ASD hin. In den Hinweisen und Empfehlungen des Berichts greift Prof. Schrapper auch die Kampagne der BAGLJÄ auf (vgl. 5.2, S. 58). Er weist darauf hin, dass Öffentlichkeitsarbeit notwendig ist und sich insbesondere positiv auf das Innenverhältnis auswirkt ...mehr...
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Schrecklich nette Leute
Artikel über das Jugendamt/Rhein Pfalz 18.11.2012 Auf dem Boden liegen Essensreste, die Älteste schwänzt, der Kleinste trägt tagelang dieselbe Windel. Aber die Eltern lieben ihre Kinder und die Kinder ihre Eltern. Soll das Jugendamt sie trennen? Die Verantwortung ist schwer zu tragen. Von Steffi Unsleber (Text) und Franziska Wegner (Fotos) Sommer 2012, Dienstag, 9.30 Uhr. Die Sonne hat es schwer bei den Melzigs. Die Fenster sind verschmiert, die Jalousien heruntergelassen und Bernd Melzig sitzt in einer Wolke aus Zigarettenrauch. Er reibt sich die Augen. „Schlecht geschlafen“, sagt er. Heute Nacht ist sein dreijähriger Sohn Manni zu ihm aufs Sofa gekrochen. „Er hat mir seine Kackwindel ins Gesicht geschmiert.“ Bernd Melzig, 39, Typ gealterter Junge mit Falten um den Mund, grinst schief. „Danach konnte ich nicht mehr einschlafen. Aber ich habe seinen Schlaf bewacht.“ Jetzt sitzt Manni auf dem Schoß des Vaters, sein Kopf liegt in der Armbeuge. Bernd Melzig wiegt ihn, küsst Manni auf die Backe. „Na du, mein kleines Baby? Vielleicht war der Horrorfilm doch nichts für dich?“ „Was?“ Die Familienhelferin, die gerade zu Besuch ist, dreht sich um ...mehr...
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Kicken und Lesen
Baden-Württemberg Stiftung und VfB Stuttgart
Schulen, Vereine, Bibliotheken, Träger der außerschulischen Jugendbildung und weitere Institutionen aus Baden-Württemberg sind eingeladen, sich an dem Projekt zu beteiligen. Senden Sie Ihre Ideen zur Kombination von Kicken und Lesen und probieren Sie aus, wie gut Fußball und Bildung zusammen passen. Mitmachen lohnt sich! Die besten Konzepte werden mit bis zu 4.000 Euro unterstützt. Senden Sie uns Ihren Antrag bis zum 31. Januar 2013. Mit etwas Glück können Sie ab März mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen. Es winken spannende Besuche beim VfB Stuttgart und die Teilnahme am kicken&lesen-Camp der VfB Fußballschule. Weitere Informationen finden Sie auf www.kickenundlesen.de sowie im Flyer.
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Ihr Kontakt zu uns / Bildnachweis
Alle Ansprechpartner/-innen des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie in unserem aktuellen Organigramm. Bildnachweis Ausgabe Dezember 2012
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