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Guten Tag,

nach langer Diskussion und zahlreichen Verhandlungen gab es im Dezember auf Bundes- und Landesebene zwei wichtige Entscheidungen.

Der Bundestag hat am 15.12.2011 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Bundeskinderschutzgesetz angenommen. Abschließend hat auch der Bundesrat dem Gesetz am 16.12.2011 zugestimmt und zum 01.01.2012 ist es bereits in Kraft getreten. U.a. wird nun die Finanzierung der Bundesinitiative Familienhebammen und des Netzwerks Frühe Hilfen auf Dauer erfolgen (allerdings muss die konkrete Umsetzung erst noch verhandelt werden). Weiter wurde die Regelung des § 79a SGB VIII dahingehend abgeschwächt, dass  keine Vereinbarungen der öffentlichen Träger mit den freien Trägern über Grundsätze und Maßstäbe für die Qualität der Leistungsangebote  sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung abzuschließen sind. Auch die Rahmenverträge auf Landesebene sind in dieser Vorschrift nicht mehr vorgesehen. Wir werden in den nächsten Wochen gemeinsam mit den obersten Landesjugendbehörden die Konkretisierung der Umsetzung in Baden-Württemberg angehen.

 

Eine wichtige landespolitische Entscheidung wurde am 01.12.2011 zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung mit dem Pakt für Familien mit Kindern festgeschrieben. Durch einen Ausbau der Landesförderung – die Mittel werden dieses Jahr um 315 Mio. € und 2013 um 325 Mio. € erhöht - wird eine Verbesserung der Kleinkindbetreuung ermöglicht. Dies war dringend nötig um bis August 2013 dem politisch angestrebten durchschnittlichen Versorgungsgrad von 34 % der unter 3-jährigen Kinder in Baden-Württemberg und dem Elternrecht auf einen Betreuungsplatz etwas näher kommen zu können. Am 01.03.2011 lag die Betreuungsquote für diese Kinder bei 20,8 %. Es fehlen noch rund 35.000 Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. In einer landesweiten Arbeitsgruppe unter Moderation des KVJS-Landesjugendamts wird derzeit auch intensiv an der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen und Finanzierungsregelungen der Kindertagespflege gearbeitet.

 

Ein weiterer wichtiger Teil des Paktes für Familien mit Kindern ist außerdem der seit Jahren geforderte Wiedereinstieg des Landes in die Förderung der Schulsozialarbeit. Ab 2012 wird sich das Land zu einem Drittel an den Kosten der Schulsozialarbeit beteiligen. Die dafür jährlich bereitgestellten 15 Mio. € sollen neben der Drittelfinanzierung bestehender Stellen auch die Förderung neuer Stellen ermöglichen. Falls die Mittel nicht ausreichen, soll über die Finanzierung neu verhandelt werden. Im Auftrag des Landes wird das KVJS-Landesjugendamt die Förderung in einem möglichst einfachen Verfahren abwickeln. Z.Z. befindet sich der Entwurf der Eckpunkte für die Förderrichtlinie in der Anhörung.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Kaiser



Die Themen der Ausgabe Januar 2012
  • Rundschreiben
  • Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben
  • Fortbildungsveranstaltungen 2012
  • KVJS-Forschungsvorhaben: Ganztagsschulen und Jugendhilfe
  • KVJS-Wirkungsorientierung: Sozialraum als Wirkfaktor
  • Förderung von Modellvorhaben 2012
  • Regionalkonferenzen 2011
  • Abschlussbericht Forschungsvorhaben zur Umsetzung von § 8a SGB VIII (Schutzauftrag) in Baden-Württemberg
  • Bundesfamilienministerium startet eigene App
  • Unterstützung die ankommt - die Auswertung liegt vor
Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben

Bundeskinderschutzgesetz

Am 01.01.2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Es wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 70 verkündet.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) wollen bis April/Mai 2012 Handlungsempfehlungen zum Bundeskinder-schutzgesetz herausgeben.

Bundesrat fordert Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz

Der Bundesrat hat in einer Entschließung vom 25.11.2011 die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, in den die Grundrechte der Kinder, insbesondere deren besonderer Schutz durch Staat und Gesellschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung sowie das Recht der Kinder auf altersgemäße Anhörung in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren ausdrücklich normiert werden. Im Gesetzgebungsverfahren soll nach Auffassung des Bundesrats geprüft werden, inwieweit weitergehende soziale Rechte der Kinder, wie das Recht auf Fürsorge, das Recht auf Bildung und bestmögliche Förderung zur Erreichung von Chancengleichheit und das Recht auf Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit normiert werden können.

Beteiligung Minderjähriger im Sorgerechtsverfahren

Das minderjährige Kind ist im Verfahren zur Übertragung der elterlichen Sorge vom Famili-engericht hinzuzuziehen und somit formeller Verfahrensbeteiligter. Ist das Kind nicht selbst verfahrensfähig und bedarf es im Verfahren daher der gesetzlichen Vertretung, so ist diese grundsätzlich von den sorgeberechtigten Eltern ungeachtet ihrer eigenen Verfahrensbeteiligung wahrzunehmen. Auch im Fall eines erheblichen Interessengegensatzes zwischen Eltern und Kind darf den Eltern die Vertretungsbefugnis im Zusammenhang mit einem Kindschaftsverfahren dann nicht entzogen werden, wenn bereits durch die Bestellung eines Verfahrensbeistands für eine wirksame Interessenvertretung des Kindes Sorge getragen werden kann. Dass der Verfahrensbeistand nicht gesetzlicher Vertreter des Kindes ist, steht dem nicht entgegen. BGH, Beschluss vom 07.09.2011 - XII ZB 12/11

Kein Pflegegeld bei Zusammenleben von Kind, Eltern und Großeltern

Lebt ein Kind zusammen mit seinen Eltern oder einem Elternteil bei seinen Großeltern, liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII und für die Gewährung eines Pflegegeldes zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts des Kindes außerhalb des Elternhauses nach §§ 39, 33 SGB VIII nicht vor - so ein Beschluss des OVG Lüneburg. Unter Vollzeitpflege ist die Unterbringung und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses bzw. der Herkunftsfamilie zu verstehen. Bei einer gemeinsamen Betreuung von behinderten Müttern mit ihren Kindern in einer anderen Familie liegen nach dieser Rechtsprechung die Voraussetzungen für eine Hilfegewährung nach § 33 SGB VIII somit nicht vor. OVG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2011, 4 LB 257/09

Erziehungsstellen fallen unter den Begriff der Pflegeperson

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass Pflegeperson im Sinne des § 86 Abs. 6 SGB VIII ist, wer ein Kind oder einen Jugendlichen über Tag und Nacht in seinen eigenver-antwortlich geführten Haushalt aufnimmt. Es kommt nicht darauf an, ob eine Hilfe zur Er-ziehung nach § 33 oder § 34 SGB VIII gewährt wird. Damit fallen auch Erziehungsstellen unter den Begriff der Pflegeperson nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII und unter die Zuständigkeitsregelung des § 86 Abs. 6 SGB VIII. Das Urteil kann zu Änderungen der örtlichen Zuständigkeit mit Kostenerstattungsansprüchen nach § 89a SGB VIII führen.
Der Meinungsstreit, der durch das Urteil des OVG NRW vom 07.06.2005 ausgelöst worden ist, ist mit diesem höchstrichterlichen Urteil beendet.
BVerwG, Urteil vom 01.09.2011 - 5 C 20.10

Kein Wechsel der Zuständigkeit, wenn Eltern, denen das Sorgerecht entzogen wurde, umziehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung vom 09.12.2010 - 5 C 17.09 zur Anwendung von § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII in zwei weiteren Urteilen fortgesetzt und dabei in der Begründung des Urteils vom 19.10.2011 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es an dieser Rechtsprechung festhalte. U.a. hat das Gericht ausgeführt, dass gerade in Fällen, in denen die Erziehungsverantwortung infolge des Entzugs der elterlichen Sorge nicht mehr bei den Eltern liege, keine Notwendigkeit mehr bestehe, die örtliche Zuständigkeit weiterhin an den künftigen Aufenthalt eines Elternteils zu binden.
BVerwG, Urteil vom 12.05.2011 - 5 C 4.10 und Urteil vom 19.10.2011 - 5 C 25.10

Kostenbeitrag

Die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag ist im Regelfall rechtswidrig, wenn zu erwarten ist, dass die Erhebung des Kostenbeitrags dazu führt, dass die Jugendhilfe abgebrochen wird. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.01.2011, 4 LA 190/10

Feststellung der Eignung einer Kindertagespflegeperson

Der Deutsche Verein hat in einem Gutachten klargestellt, dass die Feststellung der Eignung im Sinne von § 43 Abs. 2 Sätze 2, 3 SGB VIII integraler Bestandteil des hoheitlichen Verfahrens der Erlaubniserteilung ist und als solcher nicht auf einen Träger der freien Jugendhilfe übertragen werden kann. Deutscher Verein, Gutachten vom 06.09.2011 - G 10/11


Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail Adresse richten: Reinhard.Pilz@kvjs.de


KVJS-Fortbildung Jugendhilfe

Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen:

Die beiden Fortbildungsprogramme 2012 und alle aktuellen Veranstaltungen des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie auch auf unserer Homepage unter
http://www.kvjs-fortbildung.de

Neu:
2012 bietet der KVJS erstmals Veranstaltungen zu den Themen “Beobachtung und Diagnose“ und “Didaktik und Methodik“ an, die im Rahmen des Bachelor-Studiengangs “Pädagogik der frühen Kindheit“ von der Evangelischen Hochschule Freiburg anerkannt werden. Informationen zum Studiengang finden Sie hier.

Das Seminar „Der genaue Blick auf die Kinder: Beobachtung und Diagnose“ besteht aus zwei Abschnitten. Es findet am 13.09. – 14.09.2012  und am 18.02.2013 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen statt.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer.
Online-Anmeldung hier.

Das Seminar „Didaktik und Methodik der Frühpädagogik: das Gras wächst nicht schneller…“ besteht ebenfalls aus zwei Abschnitten. Es findet am 11.07. – 12.07.2012 und am 24.10 – 25.10.2012 im KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen statt.Weitere Informationen finden Sie im Flyer. Online-Anmeldung hier.

Fortbildungs-Newsletter
Sie haben die Möglichkeit, aktuelle Informationen zum KVJS-Fortbildungsangebot mit einem speziellen Fortbildungs-Newsletter zu erhalten. Melden Sie sich an unter www.kvjs.de/fortbildung/newsletter-fortbildung.html

Wenn Sie bei der Newsletter-Anmeldung den Bereich "Jugendhilfe" markieren, erfahren Sie künftig per Mail, welche Jugendhilfeveranstaltungen noch freie Plätze haben. Zudem erhalten Sie weitere aktuelle Informationen zum Fortbildungsangebot des KVJS.

Auf folgende, in nächster Zeit geplante Veranstaltungen möchten wir Sie aufmerksam machen:

„Philipp, lass‘ das Zappeln sein!“

05.03.2012, KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen
Informationen und Anmeldung hier.

Sichtbarer Dialog mit dem Kind: Das Individuelle Curriculum im infans-Konzept

08.03. - 09.03.2012, KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen
Informationen und Anmeldung hier .

Fachtag Bodycult - Körperverständnis von Jugendlichen heute

13.03.2012, Rathaus Stuttgart
Informationen und Anmeldung hier .

Erfolgreich mit Unternehmen kooperieren

19.03. - 20.03.2012, KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Informationen und Anmeldung hier .

Prävention von Kinderarmut - eine strukturelle Herausforderung für Kommunen

21.03.2012, KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen
Informationen und Anmeldung hier .

Die Leiterin ist das Gedächtnis des Teams - Leitungsaufgaben im infans-Konzept

22.03.2012, Kita Rieselfeld, Freiburg
Informationen und Anmeldung hier .

Brücken bauen beim Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule (Transition)

27.03.2012, KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Informationen und Anmeldung hier .

Sexuelle Übergriffe und Grenzverletzungen unter Kindern

28.03. - 29.03.2012, KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Informationen und Anmeldung hier .

Sprache und Sprechen - Herausforderung im pädagogischen Alltag einer Kindertageseinrichtung

28.03. - 29.03.2012, KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen
Informationen und Anmeldung hier .


Aufgrund großer Nachfrage wird dieser Workshop ein drittes Mal angeboten:

Leistungen der Jugend- und Sozialhilfe für junge Menschen mit Behinderung

29.03.2012, KVJS-Bildungszentrum Schloss FlehingenInformationen und Anmeldung hier.

Mahlzeit! Den Bildungsort „Essen“ für die Jüngsten gestalten

12.04. – 13.04.2012, KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Informationen und Anmeldung hier.

„Girls just wanna have fun?!“ – Kreative und spielerische Methoden in der Mädchenarbeit

Gemeinsame Veranstaltung mit der Landesarbeitsgemeinschaft Mädchenpolitik Baden-Württemberg e. V.
18.04.2012, KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Informationen und Anmeldung hier.

KVJS-Forschungsvorhaben: Auswirkungen des Ausbaus der Ganztagsschulen auf die Strukturen und Arbeitsweisen der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg

Im zweiten von drei geplanten Schritten des Forschungsverlaufs ging es um eine landesweite Bestandsaufnahme durch eine Fragebogenerhebung bei den Jugendämtern im Herbst 2011. Der Bericht über die Ergebnisse dieser Befragung wird im Februar 2012 erscheinen und auf der Forschungsseite der KVJS-Homepage zu finden sein.

Ergänzend wurden Ende 2011 auch noch die Stadt- und Gemeindejugendreferenten, die Jugendringe sowie Träger von Einrichtungen der Tagesbetreuung für Schulkinder und Träger von Hilfen zur Erziehung befragt. Diese Ergebnisse werden im Frühjahr 2012 ebenfalls im Internet veröffentlicht. In den nächsten Wochen wird nun eine ergänzende qualitative Erhebung durch Interviews in einem repräsentativen Querschnitt der Stadt- und Kreisjugendämter erfolgen.

Im ersten Forschungsschritt war es um die Klärung und Präzisierung zentraler Fragestellungen gegangen. Die Ergebnisse und einen kurzen Überblick hierzu finden Sie als 1. Teilbericht des Forschungsvorhabens auf der KVJS-Homepage: In einem Landesporträt werden die einzelnen Programme zur Ganztagsschulentwicklung (Stand Schuljahr 2010/2011) im Hinblick auf ihre Relevanz für die Kinder- und Jugendhilfe dargestellt. Eine Bilanz des aktuellen Forschungsstandes macht deutlich, dass es nicht mehr nur um die Frage der Kooperation zweier Institutionen, sondern immer mehr um die Neujustierung des Bildungs-, Sozial- und Erziehungswesens geht. Auf Basis dieser Befunde sowie eines Fachgesprächs mit Experten/innen aus Baden-Württemberg haben die Forscher/innen die Schwerpunkte für den weiteren Forschungsverlauf abgeleitet. Sie richten nun ihr Augenmerk auf strategische, organisatorisch-strukturelle und konzeptionelle Aspekte in ausgewählten Feldern der Kinder- und Jugendhilfe.

Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe durch das KVJS-Landesjugendamt Baden-Württemberg im Jahr 2012

Auch im nächsten Jahr wird das Landesjugendamt wieder Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe finanziell unterstützen. Für drei Förderschwerpunkte (inhaltlich sind diesmal zwei neue Schwerpunkte dabei) stehen insgesamt 270.000 € zur Verfügung. Antragsschluss ist der 29. Februar 2012....mehr...

KVJS-Wirkungsorientierung: Der Sozialraum als Wirkfaktor

Das neue KVJS Wirk-Info Heft nimmt den Sozialraum in den Blick, und informiert über aktuelle Ansätze, Projekte und Erfahrungen in den Arbeitsfeldern der Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Integration in Beschäftigung....mehr...

Wieder hohes Interesse für Regionalkonferenzen für erzieherische Hilfen in 2011

Die Regionalkonferenzen und -foren im Bereich Hilfe zur Erziehung für Jugendamts-, ASD- und Heimleiter/-innen in Baden-Württemberg stoßen nach wie vor auf großes Interesse. Jeweils im Frühjahr und Herbst finden 8 regionale Veranstaltungen mit aktuellen Themen- und Fragestellungen statt. Durchgeführt werden die Konferenzen bei aktiver Mitwirkung des Referates 43 des KVJS-Landesjugendamtes (HzE und Wohnheime, Betriebserlaubnis, Beratung und Aufsicht, Jugendberufshilfe). Durchschnittlich kommen 40 Teilnehmer/-innen pro Veranstaltung. Präsent sind regelmäßig u.a. Vertreter/-innen der Schulämter, der Kinder- und Jugendpsychiatrie/Pädiatrie, von Psychologischen Beratungsstellen und Dezernenten/-innen von Stadt- und Landkreisen.

Im Jahr 2011 gehörten Inklusion, Demografischer Wandel, Qualitätsentwicklung, Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften, Berufseinmündung und Übergänge von Heimkindern, Ergebnisse der Runden Tische (Heimerziehung und Sexuelle Gewalt), Beteiligungsformen in der Heimerziehung und natürlich das neue Bundeskinderschutzgesetz zu den Topthemen für die Fachleute, die mit jungen Menschen in der stationären und teilstationären Erziehungshilfe arbeiten.

Damit die Themen möglichst wirkungsvoll dargestellt, diskutiert und bearbeitet werden können, werden verschiedene Methoden für Großgruppen angewendet, bewährt hat sich etwa die Form der Podiumsdiskussion mit aktiver Beteiligung aller Tagungsgäste. Bewährt hat sich dabei auch, sachverständige Referenten aus Spezialgebieten der Jugend-, Gesund-heitshilfe, der Hochschulen oder Schulentwicklung hinzuzuziehen.

Das zuständige Referat berichtet kontinuierlich über die aktuellen überregionalen Ent-wicklungen in der Jugendhilfe. Dazu gehört auch die Information aus den relevanten Gremien und Arbeitszusammenhängen. Themenbezogen sind zusätzlich Fachreferenten aus anderen Referaten des Landesjugendamtes eingeladen, wie z.B. bei der HzE-Berichterstattung.

Zentral ist auch der Austausch mit den Fachleuten über praktische Erziehungs- und Alltags-themen, die sich aus der Arbeit in der stationären Heimerziehung oder der Sozialen Dienste der Jugendämter ergeben. Hier spielt das Erfahrungswissen der überwiegend aus Führungskräften bestehenden Konferenzen als auch die Kooperation und Absprachen der genannten Akteure eine maßgebliche Rolle.

Für 2012 steht sicher das neue Bundeskinderschutzgesetz auf der Agenda der regionalen Foren. Außerdem wird der Bericht über die Einrichtungen der Erziehungshilfe in Baden-Württemberg und deren Angebots-, Belegungs- und Personalstruktur publik gemacht. Darüber hinaus werden Arbeitsmaterialien und Orientierungshilfen des KVJS vorgestellt. Die Planungen in den Vorbereitungsgruppen sind bereits angelaufen.

Abschlussbericht Forschungsvorhaben zur Umsetzung von § 8a SGB VIII (Schutzauftrag) in Baden-Württemberg

Der Forschungsbericht bietet auch für die nun aufgrund des neuen Bundeskinderschutzgesetzes anstehenden Weiterentwicklungen eine ganze Reihe wertvoller fachlicher und rechtlicher Anregungen. So befasste sich das Forschungsvorhaben mit den Themenfeldern Vereinbarungen, Tätigkeit der insoweit erfahrenen Fachkräfte und Handlungsleitlinien / Qualitätssicherung im Kinderschutz. Aussagen zu Fallzahlentwicklungen im Kinderschutz werden durch die Aufnahme entsprechender Merkmale in die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik künftig möglich sein, doch gibt es auch hier Anregungen des Forschungsvorhabens für weitere Verbesserungen der empirischen Grundlagen.

Die ausführliche Fassung des Abschlussberichts der Hochschule Esslingen wird in Kürze hier zu finden sein. Eine Druckfassung als KVJS-Broschüre wird per Rundschreiben versandt. Jugendamtsleiter/-innen, ASD-Leiter/-innen und Multiplikatoren/-innen im Kinderschutz werden bei ihren Tagungen über die Ergebnisse und Anregungen des Forschungsprojekts informiert.

Unterstützung, die ankommt: Medienresonanzanalyse liegt vor

Um über die vielfältigen Aufgabenbereiche und Leistungen der Jugendämter aufzuklären und zu informieren hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter gemeinsam mit den Jugendämtern in den Städten und Landkreisen eine Kampagne initiiert, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt wurde. Unter dem gemeinsamen Motto „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt“ wurden in der Zeit vom 3. Mai bis zum 8. Juni 2011 bundesweit Aktionswochen durchgeführt, an denen sich mehr als 400 Jugendämter mit insgesamt rund 1.000 Aktionen beteiligt haben. Nun liegt die Medienresonanzanlyse vor.

Bundesfamilienministerium startet eigene App

Praktische Informationen erleichtern jungen Eltern die Zeit rund um die Geburt ihres Kindes. Mit einer App für das iPhone und das iPad erweitert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sein Informationsangebot und unterstützt damit Familien im Alltag. "Mit der App 'Erste Schritte - unser Baby' haben wir einen mobilen Ratgeber entwickelt, der jungen Eltern rund um die Geburt und das erste Lebensjahr ihres Kindes mit Rat und Tat zur Seite steht", erklärt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. "In der App können frisch gebackene Mütter und Väter mit dem 'Schrittzähler' viele anstehende Aufgaben bereits während der Schwangerschaft planen und mit der Funktion 'Meilensteine' nach der Geburt des Kindes die schönsten Momente in Bild und Text festhalten."

Die App des Bundesfamilienministeriums bereitet viele Informationen kurz und knapp auf. Checklisten zu den Kategorien "Gesundheit und Ernährung", "Rechte und Leistungen" sowie "Entwicklung und Alltag" informieren Mütter und Väter über anstehende Behördengänge, staatliche Leistungen wie Elterngeld und Elternzeit, den Zeitpunkt der nächsten U-Untersuchung und geben Tipps für den Alltag.

Unter dem Stichwort "Abc" befindet sich ein Ratgeber, der die wichtigsten Informationen von "A" wie alleinerziehend bis "Z" wie Zahnen bereithält. Der "Ersthelfer" bündelt Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Sofortmaßnahmen für den Notfall.

Zusätzlich zur mobilen Webseite für Smartphones unter www.m.bmfsfj.de bietet die neue App "Erste Schritte - unser Baby" umfassende Informationen des Bundesfamilienministeriums und macht die App zum unverzichtbaren mobilen Begleiter für junge Eltern und ihre Kinder.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de und die App unter www.bmfsfj.de/app-erste-schritte direkt im App-Store.

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Kommunalverband für Jugend und Soziales
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Redaktion:
Andreas Reuter
Telefon: 0711 6375-212
E-Mail: Andreas.Reuter@kvjs.de

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