Die Themen der Ausgabe Juli 2012
|
|
Neues aus dem Landesjugendhilfeausschuss
19.07.2012 im Jugendhilfezentrum St. Anton in Riegel, LKR Emmendingen
Das Jugendhilfezentrum St. Anton in Riegel am Kaiserstuhl feiert in diesem Jahr sein 150-jähriges Bestehen. Anlässlich dieses Jubiläums war der Landesjugendhilfeausschuss mit seiner Sommersitzung am 17.07.2012 in dieser Traditionseinrichtung der Kinder- und Jugendhilfe zu Gast.
Nach der Vorstellung der Einrichtung durch Herrn Welter, dem Leiter des Jugendhilfezentrums, stand die Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Jahr 2012 auf der Tagesordnung. Der Landesjugendhilfeausschuss stimmte der Förderung von sieben Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Jahr 2012 zu. Erstmalig galten für die Förderung die im letzten Jahr beschlossenen neuen Förderschwerpunkte: “Inklusion für behinderte Kinder und Jugendliche“, “Kinderarmut und Gesundheit“ und “Partizipation von Kindern und Jugendlichen“.
Im Anschluss wurde über die Verwendung der Mittel zur Förderung von überregionalen Maßnahmen der Jugendarbeit und der Fortbildung von Mitarbeiter/innen der Jugendarbeit sowie zur Förderung der Fortbildung von Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe im Jahr 2011 berichtet. Mit den vom KVJS-Landesjugendamt insgesamt zur Verfügung gestellten 270.000 € wurden 440 Qualifizierungsveranstaltungen mit 8400 Teilnehmern unterstützt. Schwerpunkt der geförderten Veranstaltungen war erneut der Bereich der Kindertagesbetreuung. Außerdem wurden 43 Vorhaben und 9 Arbeitshilfen in der Jugendarbeit gefördert.
Auf Basis einer vom KVJS-Landesjugendamt landes- und bundesweit durchgeführten Abfrage zum Thema Kindertagespflege befasste sich der Ausschuss mit den aktuellen Entwicklungen in der Kindertagespflege. Zum Stichtag 01.03.2012 wurden in Baden-Württemberg 18.567 Kinder (6,5 % mehr als im Vorjahr) durch 6.942 Tagespflegepersonen in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Davon waren 8.768 (46 %) jünger als drei Jahre.
Der Landesjugendhilfeausschuss befasste sich außerdem mit der Umsetzung des am 01.01.2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG). Es bringt für die örtlichen und überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und für die Arbeit der freien Träger zusätzliche Pflichtaufgaben und Kosten. Bisher ist noch offen, ob das Land in einem Landeskinderschutzgesetz hierzu Regelungen und Konkretisierungen vornehmen wird.
Herr Ströbele von der Agentur für Arbeit gab einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt für junge Menschen in Baden-Württemberg und berichtete, dass aktuell in Baden-Württemberg die Zahl der Lehrstellen deutlich über der Zahl der Lehrstellenbewerber liegt. Herr Hoferer, Leiter des Dezernats für Arbeit, Jugend und Soziales des Landkreises Waldshut, stellte die Situation in einem "Options-Landkreis" vor.
Im Landesjugendhilfeausschuss wurde außerdem über die Arbeit der Anlauf- und Beratungsstelle "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" in Baden-Württemberg (ABH) informiert. Die ABH nahm zu Beginn des Jahres ihre Arbeit auf. Ende Juni lagen bereits über 280 Anfragen vor. In Kürze soll der Beirat der Anlauf- und Beratungsstelle vom Sozialministerium konstituiert werden. Als Vorsitzende wurde vom Sozialministerium Frau Prof. Dr. Ulrike Zöller von der Hochschule Esslingen benannt.
|
|
Landesförderung für die Schulsozialarbeit
Das Antragsverfahren für das Schuljahr 2012/2013 ist seit dem 30.06.2012 abgeschlossen. Nachträgliche Anträge können nicht entgegengenommen werden. Nach Ziffer 8, Absatz 2, der Grundsätze des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vom 27. April 2012 sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, dem KVJS-Landesjugendamt als Bewilligungsbehörde tätigkeitsspezifische Angaben zu der geförderten Stelle jeweils bis spätestens drei Monate nach Ablauf eines Förderzeitraums zur Verfügung zu stellen.
Das Sozialministerium hat hierzu einen Erhebungsbogen mit den Kommunalen Landesverbänden abgestimmt, dessen pdf-Datei hier heruntergeladen werden kann. Der Bogen kommt erstmals für das Schuljahr 2012/2013 zur Anwendung. Die Zuwendungsempfänger werden gebeten ihre Fachkräfte der Schulsozialarbeit rechtzeitig darauf hinzuweisen, die entsprechenden tätigkeitsspezifischen Angaben (Ziffer 3 des Erhebungsbogens) ab Beginn des neuen Schuljahres zu erfassen, damit sie dann nach Schuljahresende vom jeweiligen Zuwendungsempfänger als Sammelmeldung an das KVJS-Landesjugendamt gemeldet werden können.
|
|
Rechtsprechung/Gesetzesvorhaben
Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter ElternDas Bundeskabinett hat am 04.Juli 2012 den Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht eine Regelung vor, nach der das Familiengericht die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam überträgt, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht. Schweigt der andere Elternteil oder trägt er keine potentiell kindesrelevanten Gründe vor und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, besteht eine gesetzliche Vermutung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen VatersDas Bundesministerium für Justiz hat im April 2012 einen Referentenentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters vorgelegt. Der Entwurf sieht folgende Neuregelungen vor: - Hat der leibliche Vater durch sein Verhalten gezeigt, dass er für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen will, erhält er – unabhängig davon, ob zum Kind bereits eine sozialfamiliäre Beziehung besteht – ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient.
- Zudem wird ihm bei berechtigtem Interesse ein Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes eingeräumt, soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.
- Die leibliche Vaterschaft des Antragstellers ist inzident im Rahmen des Umgangs- oder Auskunftsverfahrens zu prüfen und ggf. im Rahmen einer Beweiserhebung zu klären.
Kindesunterhalt - Zurechnung fiktiver Einkünfte des UnterhaltspflichtigenEs ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltspflichtige eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese bei gutem Willen ausü-ben könnte. Gleichwohl bleibt Grundvoraussetzung eines jeden Unterhaltsanspruchs die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten. Auch im Rahmen der gegenüber minderjäh-rigen Kindern gesteigerten Erwerbsobliegenheit haben die Gerichte dem Verhältnismäßig-keitsgrundsatz Rechnung zu tragen und im Einzelfall zu prüfen, ob der Unterhaltspflichtige in der Lage ist, den beanspruchten Unterhalt zu zahlen. Wird die Grenze des Zumutbaren eines Unterhaltsanspruchs überschritten, ist die finanzielle Dispositionsfreiheit des Verpflichteten als Folge der Unterhaltsansprüche des Bedürftigen nicht mehr Bestandteil der verfas-sungsmäßigen Ordnung und kann vor dem Grundrecht der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG nicht bestehen. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 18.06.2012 – 1 BvR 774/10, 1530/11, 2867/11. Tagesmutter braucht Zustimmung vom Verwalter oder HauseigentümerEine Tagesmutter braucht für die Betreuung mehrerer Kinder in einem Wohnhaus die Er-laubnis des Verwalters oder der Hauseigentümer. Eine solche „teilgewerbliche Nutzung der Wohnung“ bedarf der Zustimmung, wie der Bundesgerichtshof am 13.Juli 2012 urteilte (Az.: V ZR 204/11). Einkommenssteuerrechtliche Behandlung der Einnahmen aus heilpädagogischer Tagespflege nach § 32 Satz 2 SGB VIIIDie obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich darauf verständigt, dass die Geldleistungen im Rahmen der heilpädagogischen Tagespflege dann nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei sind, wenn sie vom Jugendamt ausdrücklich nach § 32 SGB VIII gewährt werden. Ohne den ausdrücklichen Verweis auf § 32 SGB VIII sind die Geldleistungen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig. Soweit in den Geldleistungen auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson enthalten sind, sind diese Teilbeträge nach § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn die Geldleistungen an sich steuerpflichtig sind (BMF-Schreiben vom 21. April 2011, BGBl. I Seite 487). Fragen zu den Themen dieser Rubrik können Sie an folgende E-Mail-Adresse richten: reinhard.pilz@kvjs.de
|
|
KVJS-Fortbildung Jugendhilfe

Aktuelle Fortbildungsveranstaltungen: Die beiden Fortbildungsprogramme 2012 und alle aktuellen Veranstaltungen des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie auch auf unserer Homepage unter http://www.kvjs.de/fortbildung/jugendhilfe.html Auf folgende, in nächster Zeit geplante Veranstaltungen möchten wir Sie aufmerksam machen: Vermittelnde Beratung und Mediation – Grundlagen und Techniken19.09. – 21.09.2012, KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen Informationen und Anmeldung hier . Cross Work - neue Wege in der Genderpädagogik
25.09.2012, KVJS in Stuttgart Informationen und Anmeldung hier . Betriebswirtschaftliche Steuerung: Leitung und Controlling 09.10. – 10.10.2012, KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier .
Zielformulierung in der Hilfeplanung
10.10. – 12.10.2012, KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier.
Inklusion in der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung - Einstieg in den kommunalen Index für Inklusion 15.10.2012, KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier
Kinder- und Jugendhilfe im Verhältnis zur sozialen Entschädigung - Die Beziehung des BVG (und insbesondere des OEG) zum SGB VIII
16.10. – 17.10.2012, KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier
Gemeinsam für Kinder – Einführung in die KiWo-Skala
18.10.2012, KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen Weitere Informationen und Anmeldung hier
Sozialpädagogische Familienhilfe – Einführung
22.10. – 24.10.2012 und 12.03.2013, KVJS-Bildungszentrum Schloss Flehingen Weitere Informationen und Anmeldung hier
Allergien, Asthma & Co. - chronisch kranke Kinder in der Kindertageseinrichtung
30.10.2012, KVJS-Tagungszentrum Gültstein Weitere Informationen und Anmeldung hier
Erfahrungswissen als Ressource in der Jugendhilfe
31.10.2012, KVJS-Tagungsbereich Stuttgart Weitere Informationen und Anmeldung hier
|
|
Neuer Materialband des Forschungsvorhabens Ganztagsschule
Der dritte Materialband des Forschungsvorhabens zu den Auswirkungen des Ausbaus der Ganztagsschulen auf die Kinder- und Jugendhilfe gibt die Ergebnisse einer Befragung örtlicher freier Träger wieder, die in den Bereichen Jugendverbandsarbeit / Jugendringe, Kindertagesbetreuung sowie Hilfen zur Erziehung tätig sind. Für das Arbeitsfeld Jugendarbeit sind zugleich die Ergebnisse der Erhebung bei den kommunalen Stadt- und Gemeindejugendreferent(inn)en enthalten. Der dritte Materialband ergänzt somit die Ergebnisse der landesweiten Bestandsaufnahme mittels einer Fragebogenerhebung bei allen Jugendämtern in Baden-Württemberg, die im Materialband 2 veröffentlicht sind. Im Unterschied zum Abschlussbericht werden die Materialbände nicht als KVJS-Broschüren gedruckt. Sie können als pdf-Dateien von der Forschungsseite der KVJS-Homepage heruntergeladen werden. Zu jedem der umfangreichen Materialbände findet sich dort auch eine kurze Zusammenfassung im Umfang von jeweils zwei Seiten. http://www.kvjs.de/forschung/ganztagesschule.html
|
|
Musterpressemitteilung Schulsozialarbeit
Im Rahmen der Aktion "Jugendamt - Unterstützung, die ankommt" werden in unregelmäßigen Abständen Musterpressemitteilungen von Profis erstellt und zur Verfügung gestellt. Diese werden auf Baden-Württemberg angepasst und stehen zur freien Verfügung. Hier die Musterpressemitteilung zur Schulsozialarbeit mit einer Empfehlung zur Bearbeitung und frei verwendbarem Foto.
|
|
Interaktive Ausstellung zum Klimawandel bietet praktische Anregungen für Jugendarbeit und Schule
Die Energiewende macht gute Fortschritte, doch der globale Kampf gegen den Klimawandel scheint aussichtslos zu sein. Dass dies nicht zwangsläufig so sein muss und was jeder in seinem Alltag dazu beitragen kann, zeigt die interaktive Ausstellung "Klimawerkstatt - Umweltexperimente für Zukunftsforscher". Die Ausstellung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt ist bis 21. Oktober im Rahmen des vom KVJS-Landesjugendamt geförderten umweltpädagogischen Modellprojekts "Klimafit" des Trägervereins Freies Kinderhaus Nürtingen in der dortigen Alten Seegrasspinnerei zu sehen. Danach kann die Ausstellung, die sich hervorragend für gemeinsame Bildungsprojekte von Jugendarbeit und Schule eignet, auch andernorts eingesetzt werden. Näheres zur Ausstellung und zum Träger: http://www.klimafit.de
|
|
Spiegel-Online berichtet über das Jugendamt - einmal anders...
Deutschlands Jugendämter haben 2011 insgesamt 38.500 Jungen und Mädchen in Obhut genommen, meldet das Statistische Bundesamt. Die Sozialarbeiter stehen unter enormem Druck. Vier von ihnen erzählen aus ihrem Alltag: von Eltern, die ihre Kinder nicht füttern, nicht pflegen, sondern vernachlässigen...mehr...
|
|
Fachtagung Sport und Soziale Arbeit in der Zivilgesellschaft am 27. und 28.09.2012 in Bad Boll
Den vom Sport mehr oder weniger ausgeschlossenen Bevölkerungsgruppen - wie zum Beispiel Menschen, die aufgrund ihrer besonderen Lebensumstände schwer Zugang zu einem gelingenden Miteinander finden - gilt die Wahrnehmung des schon 1987 gegründeten Projekts Sport und Soziale Arbeit - kurz SPOSA. Dabei geht es um eine Verknüpfung der Kernkompetenzen des Sports und der Sozialen Arbeit. ..mehr...
|
|
service-bw.de - was ist das?
service-bw.de ist ein Portal zu Informationen über staatliche und kommunale Behörden in Baden-Württemberg und deren Leistungen. Es können Behördengänge damit rund um die Uhr bequem vorbereitet und immer mehr Leistungen online abgerufen werden.
|
|
Ihr Kontakt zu uns
Alle Ansprechpartner/-innen des KVJS-Landesjugendamtes finden Sie in unserem aktuellen Organigramm.
|
|
|