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Themen der Ausgabe Dezember 2025Was ist eigentlich die Ausgleichsabgabe?In Deutschland müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen. Dies soll einen inklusiven Arbeitsmarkt sicherstellen. Kommen Unternehmen dieser Beschäftigungsquote nicht nach, müssen sie die Ausgleichsabgabe bezahlen. Mit den Mitteln aus der Ausgleichsabgabe werden Unternehmen unterstützt, die einen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen oder eine Beschäftigung anstreben. Das Inklusions- und Integrationsamt berät Unternehmen zur barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung, unterstützt mit finanziellen Leistungen beispielsweise durch Lohnkostenzuschüsse oder mit dem vielseitigen Fortbildungsangebot. Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird daraus berechnet, in wieweit die Beschäftigungsquote erfüllt wurde. Je niedriger die Quote, desto teurer wird es im Monat. Für kleine Unternehmen, Betriebe und Dienststellen gelten Sonderregelungen in Bezug auf die Pflichtarbeitsplätze und die Höhe der Ausgleichsabgabe. Bei der Ausgleichsabgabe handelt es sich um eine Selbstanzeige. Die Unternehmen müssen die Anzeige unaufgefordert an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln und die anfallende Ausgleichsabgabe an das zuständige Inklusions- und Integrationsamt zahlen. Die Ausgleichsabgabe muss immer bis spätestens zum 31. März des Folgejahres angezeigt und gezahlt werden. Auf unserer Webseite erklären wir Ihnen die Ausgleichsabgabe noch ausführlicher mit allen Zahlen, Abläufen und Schaubildern: Jetzt die Ausgleichsabgabe verstehen! Gelungene Inklusion: Ein-Blicke in die PraxisEin starkes Zeichen für ökologische Verantwortung, regionale Wertschöpfung und innovative Kreislaufwirtschaft setzt AiS mit der inklusiv betriebenen neuen Heizzentrale und Pyrolyseanlage auf dem Kastanienhof in Bodelshausen. AiS – das Kürzel steht für Arbeit in Selbsthilfe – hat vor Kurzem die neue Heizzentrale und Pyrolyse in Betrieb genommen. Der Kastanienhof der AiS ist ein vielseitiger landwirtschaftlicher Betrieb mit einem nachhaltigen Gesamtkonzept. Die neue Heizzentrale ist ein weiteres Element dieses Konzepts. „Es ist bemerkenswert, wie Sie mit Ihrer Idee hier auf dem Kastanienhof eine wertvolle Brücke zwischen ökologischer Verantwortung und Inklusion schlagen“, erklärte Androniki Petsos, Dezernentin des KVJS-Inklusions- und Integrationsamts, bei der Eröffnung der Anlage. Diese wird mit regionalen Hackschnitzeln betrieben – größtenteils aus der Pflege der eigenen Streuobstbestände – und versorgt nicht nur die Gebäude des Kastanienhofs zuverlässig mit Wärme, sondern auch benachbarte Einrichtungen über ein Nahwärmenetz. Wertstoff statt AbfallDurch die integrierte Pyrolyse-Technologie wird aus dem organischen Restmaterial wertvolle Pflanzenkohle gewonnen. Diese kann als Bodenverbesserer eingesetzt werden und langfristig Kohlenstoff binden – ein konkreter Beitrag zum Klimaschutz. „Bereits heute stößt das neue Projekt auf überregionales Interesse – als Modell für eine zukunftsfähige, sozial gerechte und klimafreundliche Energieversorgung“, so AiS-Geschäftsführer Markus Hölz. In den Abteilungen Landwirtschaft, Hofladen, Hofcafé und Zierpflanzengärtnerei des Inklusionsunternehmens arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen zusammen. „Mit der Pyrolyseanlage entstehen sechs zusätzliche Arbeitsplätze, auch für Beschäftigte, die bisher in der Werkstatt für behinderte Menschen tätig waren. Ihnen wird der Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ermöglicht“, betonte Dezernentin Petsos.
Jobtausch: Schichtwechsel eröffnet neue EinblickeIn diesem Jahr war es am 25. September soweit: das KVJS Inklusions- und Integrationsamt öffnete seine Tür für Jean Pascal Kollnig und seine Begleiterin Angela Voelkel. Im Gegenzug verbrachte Christian Hartmann, Leiter des Referats 34, einen Arbeitstag in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) der Gemeindediakonie in Mannheim. Als im Frühjahr 2025 in einer Sitzung mit der Landesarbeitsgemeinschaft WfbM nach Freiwilligen gesucht wurde, die am Schichtwechsel teilnehmen möchten, sagte Hartmann sofort zu. Nach einer Werkstattführung ging es für ihn an die Arbeit, um den Werkstattalltag kennenzulernen. Es mussten diverse Pappschachteln gefaltet, mit der Heißklebepistole verklebt und mit Styropor ausgelegt werden. Christian Hartmann fiel neben der Struktur und Disziplin, die für die Arbeit essenziell ist, auch die Freude der Angestellten positiv auf: „Ich wurde sehr herzlich aufgenommen. Es war toll, wie genau und mit wie viel Freude ich von den anderen Mitarbeitenden in die Aufgaben eingelernt wurde!“ Auch Jean Pascal Kollnig hatte sofort zugesagt, als ihm die Teilnahme an diesem Aktionstag angeboten wurde, „weil es für mich was Neues war und ich sehr neugierig im Leben bin“. Seine Neugier wurde mit einem vielfältigen Angebot gestillt: ein Austausch mit der Dezernentin des Inklusionsamtes Androniki Petsos, Einblicke in die Arbeit der Fallmanager für begleitende Hilfe und Kündigungsschutz und ein Besuch beim Integrationsfachdienst. Brigitte Baumgartner, stellvertretende Leiterin des Referats 34, und Annik Obrecht, Mitarbeiterin des Referats, begleiteten Kollnig den Tag über und beantwortet alle Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Für Kollnig, der in seiner Werkstatt als Pförtner arbeitet, war die Hospitation in der Zentrale ein weiteres Highlight, da seine eigene Zentrale gerade umgebaut wird. Vor allem die leicht zu bedienende Telefonanlage begeisterte ihn: „Die einfache Bedienung würde meine Arbeit sehr erleichtern. Ich werde am Montag gleich zu meinem Chef gehen und sagen ‚Hol den Plan nochmal raus. Wir brauchen noch eine bessere Telefonanlage‘“. Mit etwas Glück hat Kollnig also bald neben den positiven Eindrücken eine dauerhafte Erinnerung an seinen Besuch beim KVJS. Urteil: WfbM-Beschäftigte dürfen SBV wählenBeschäftigte mit Schwerbehinderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) haben ein Wahlrecht für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV). In einem aktuellen Fall klagten WfbM-Beschäftigte, weil sie nicht auf der Wählerliste für die SBV-Wahl standen. Sie argumentierten, dass sie nach § 177 Abs. 2 SGB IX als „Beschäftigte“ im Betrieb wahlberechtigt sind. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab ihnen recht. Das BAG stellte klar, dass WfbM-Beschäftigte zu den „beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderung“ im Sinne des SGB IX gehören und somit aktiv an der Wahl der SBV teilnehmen dürfen, auch wenn sie nicht organisatorisch in den Betrieb eingegliedert sind. Es betonte, dass die SBV eine Interessenvertretung für alle schwerbehinderten Menschen im Betrieb ist, nicht nur für die Arbeitnehmer. Ein häufiger Einwand, dass Werkstatträte die SBV ersetzen, wurde vom BAG zurückgewiesen. Werkstatträte vertreten die Beschäftigten in WfbM, ersetzen jedoch nicht die SBV. Beide Gremien haben unterschiedliche Aufgaben und sollen zusammenarbeiten. Somit dürfen WfbM-Beschäftigte künftig an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung teilnehmen, was ihre Mitbestimmungsrechte stärkt. Lesen Sie hier das gesamte Urteil.
Internationaler Tag der Menschen mit BehinderungenIm Jahr 2023 waren in Baden-Württemberg insgesamt fast 940.000 Menschen mit einem anerkannten Schwerbehindertenstatus gemeldet. Mit 41,6 Prozent sind über ein Drittel im erwerbsfähigen Alter – und trotzdem wurden nur 136.015 Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung besetzt. Das entspricht einem Beschäftigungsanteil von knapp 36 Prozent. Der Grad der Behinderung sagt nichts über die Leistung ausMenschen mit Behinderung bringen genauso vielfältige Kompetenzen, Erfahrungen und Perspektiven in ein Unternehmen wie ein Mensch ohne Einschränkungen. Studien zeigen außerdem, dass inklusive Teams kreativer sind und die Mitarbeiterbindung steigt. Für mehr Inklusion im eigenen Unternehmen braucht es zu Beginn nur eines: die Bereitschaft zur Veränderung. Tag der offenen Tür bei den Inklusions- und Integrationsfachdiensten (IFD)Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen öffneten die Inklusions- und Integrationsfachdienste landesweit ihre Türen und luden zum Austausch ein. Erhalten Sie hier einen Einblick in den erfolgreichen Tag! Förderungen und UnterstützungenWir, das Inklusions- und Integrationsamt stehen Ihnen als Lotsen bei dieser Veränderung zur Seite. Von Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung bis zur Förderung von Lohnkostenzuschüssen – unsere Fallmanagerinnen und Fallmanager beraten Sie individuell am Telefon, per Mail oder vor Ort. Gemeinsam mit unseren Fachdiensten, dem Technischen Beratungsdienst, den Inklusions- und Integrationsfachdiensten und den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und loten gemeinsam alle Möglichkeiten aus, um das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Wir bieten auch Fortbildungen für Schwerbehindertenvertretungen, Inklusionsbeauftragte und Personalverantwortliche zu den Themen SGB IX im Personalmanagement, barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung oder zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung an.
Bewerbungsstart für Bundesteilhabepreis 2026Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sucht unter dem Motto "Berufseinstieg inklusiv" innovative Ansätze, die jungen Menschen mit Behinderungen den Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt erleichtern. Bewerben können sich alle Akteurinnen und Akteure, die in den Bereichen der beruflichen Bildung und des Arbeitsmarkts die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen fördern. Wettbewerbsbeiträge können bis zum 8. Februar 2026 eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. FortbildungSie finden unser Fortbildungsprogramm für 2026 ab sofort auf unserer neuen Webseite. Als Teilnehmende unserer Veranstaltungen erhalten Sie künftig ein individuelles Benutzerkonto. Damit können Sie sich komfortabel online anmelden und Ihre gebuchten Kurse jederzeit verwalten. Unser Seminarangebot richtet sich an Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Inklusionsbeauftragte, Personalverantwortliche und Arbeitgeber. Von barrierefreier Arbeitsgestaltung bis SGB IX im Personalmanagement - wir bieten Ihnen spannende Online- und Präsenzkurse, damit Sie Ihr Wissen auffrischen und erweitern können. Jetzt nach der passenden Fortbildung suchen!
Wie gelingt Inklusion im Unternehmen - nicht nur auf dem Papier, sondern im gelebten Alltag? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserer Veranstaltungsreihe "Inklusion zum Frühstück". Inklusion zum Frühstück richtet sich an Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte und Personalverantwortliche, die mehr Informationen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung suchen. In kompakter Form bieten Mitarbeitende des KVJS Inklusions- und Integrationsamtes praxisnahe Impulse, rechtliche Orientierung und Raum für Austausch. Egal ob Sie erste Schritte gehen oder bestehende Strukturen weiterentwickeln möchten - hier erhalten Sie fundiertes Wissen.
Die Themen und Termine der Fortbildungsreihe:
Jetzt anmelden oder auf die Warteliste setzen! Digitalmagazin ZBRelevante Infos zu Behinderung und Beruf - und das viermal im Jahr: In der zusätzlichen Regionalausgabe Baden-Württemberg erfahren Sie Neues aus „the Länd“! Schwerbehindertenvertretungen, Interessenvertretungen und Inklusionsbeauftrage werden hier fündig. Gleich das Magazin kostenlos abonnieren unter www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin/digitales-abo/ Zu guter LetztRedaktioneller Hinweis: Bildnachweise: Newsletter empfehlen Wenn Sie Fragen zum Newsletter haben, Kritik oder Lob aussprechen möchten, wenden Sie sich an die Newsletter-Redaktion (siehe unten). |
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