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Themen der Ausgabe September 2025Mein KVJSSie haben keine Zeit, sich durch die gesamte Website des KVJS zu klicken? Kein Problem! Wählen Sie die Themen, die für Sie interessant sind und lassen Sie sich diese anzeigen. Mit einer optionalen Registrierung werden Ihre Einstellungen für Ihren nächsten Besuch auf der Webseite gespeichert. Ein weiterer Bonus: Sie erhalten automatisch eine E-Mail, wenn neue Informationen für Ihre Themengebiete zur Verfügung stehen. So verpassen Sie keine wichtigen Änderungen und Neuigkeiten mehr. Was ist eigentlich…?Der Inklusions- und Integrationsfachdienst (IFD) berät arbeitssuchende und beschäftigte Menschen mit Schwerbehinderung und deren Arbeitgeber kostenfrei. Das Ziel der Beratung des Integrationsfachdienstes ist die langfristige Beschäftigung und die nachhaltige Sicherung des Arbeitsverhältnisses für Menschen mit Schwerbehinderung. Zu den konkreten Aufgaben gehören unter anderem
Der IFD unterstützt auch Schulabgänger mit Schwerbehinderung und Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung dabei, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bewältigen.
Sie benötigen Unterstützung oder möchten sich beraten lassen? Nehmen Sie jetzt mit Ihrem IFD-Ansprechpartner vor Ort Kontakt auf. Weitere Informationen zum IFD finden Sie in unserer Publikation Inklusions- und Integrationsfachdienste – jetzt online lesen oder in Papierform bestellen! Gelungene Inklusion: Ein-Blicke in die PraxisIn der KVJS-Serie „Spot an“! strahlt sie in weißer Kochjacke in die Kamera: Frederike Gabel. Im wirklichen Leben ist die junge Frau der gute Geist von Joël´s Cantina in der Agentur für Arbeit Karlsruhe. Treffen mit einer Gastgeberin. Barrierefreiheit im InternetAm 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten, das die europäische Richtlinie „European Accessibility Act“ auf Bundesebene umsetzt. Es soll Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen. Aber auch Menschen ohne Behinderung profitieren von übersichtlichen und barrierefreien Webseiten, Dienstleistungen und Produkten. Das Gesetz ist verpflichtend für Hersteller, Händler oder Importeure, deren Produkte und Dienstleistungen im Business to Customer (B2C) vertrieben werden. Dienstleistungen, die ausschließlich im Bereich Business to Business (B2B) angeboten werden, sind nicht betroffen.
Produkte, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem:
Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, sind unter anderem:
Eine vollständige Auflistung aller betroffenen Produkte und Dienstleistungen finden Sie auf der Website der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit. Die Bundesfachstelle liefert außerdem Antworten auf die meistgestellten Fragen zum BFSG.
Sollten Ihre Dienstleistungen oder Produkte nicht barrierefrei sein, können Sie von Anwenderinnen und Anwendern bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde gemeldet werden. Diese Landesbehörde kann Ihnen – nach entsprechenden Fristen zur Nachbesserung – den Verkauf von Dienstleistungen oder Produkten untersagen. Ob Ihre Website barrierefrei ist, können Sie unter anderem anhand der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) überprüfen.
Urteil zur Prävention während der WartezeitEin Angestellter mit Schwerbehinderung war während seiner Wartezeit, den ersten sechs Monaten seines Arbeitsverhältnisses, gekündigt worden. Er klagte mit der Begründung, dass der Arbeitgeber vor der Kündigung kein Präventionsverfahren eingeleitet hatte. Das zuständige Arbeitsgericht sowie das Landesarbeitsgericht Thüringen wiesen die Klage ab. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Entscheidungen am 3. April 2025 bestätigt: Der besondere Kündigungsschutz nach § 168 SBG IX greift erst nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz. Eine Prävention muss im Zeitraum der Wartezeit nicht durchgeführt werden. Auch kann eine ordentliche Kündigung ohne Beteiligung des zuständigen Inklusions- oder Inklusionsamtes ausgesprochen werden. FortbildungUnser Fortbildungsangebot richtet sich an Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Inklusionsbeauftragte, Personalverantwortliche und Arbeitgeber. Von barrierefreier Arbeitsgestaltung bis SGB IX im Personalmanagement - wir bieten Ihnen spannende Online- und Präsenzkurse, damit Sie Ihr Wissen auffrischen und erweitern können. Digitalmagazin ZBRelevante Infos zu Behinderung und Beruf - und das viermal im Jahr: In der zusätzlichen Regionalausgabe Baden-Württemberg erfahren Sie Neues aus „the Länd“! Schwerbehindertenvertretungen, Interessenvertretungen und Inklusionsbeauftrage werden hier fündig. Gleich das Magazin kostenlos abonnieren unter www.bih.de/integrationsaemter/zb-magazin/digitales-abo/ Zu guter LetztRedaktioneller Hinweis: Bildnachweise: Newsletter empfehlen Wenn Sie Fragen zum Newsletter haben, Kritik oder Lob aussprechen möchten, wenden Sie sich an die Newsletter-Redaktion (siehe unten). |
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