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Guten Tag,
in diesem Jahr stehen wichtige Wahlen im Zeichen der Inklusion an: Im Oktober und November werden die Vertrauenspersonen für Menschen mit Schwerbehinderung gewählt. Bei der Wahl ist einiges zu beachten, damit es zu keinen Problemen oder Überraschungen kommt. Damit alles reibungslos verläuft, bieten wir Wahlvorständen, Wahlleitung und alle mit der Wahlvorbereitung befassten Personen ein vielfältiges Angebot an Informationen auf unserer Website an. Aber auch dieser Newsletter soll Ihnen das Thema näherbringen.
In Betrieben und Dienststellen werden bundesweit Menschen gewählt, die sich für die Belange schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter einsetzen. Mitbestimmung ist ein wichtiger Baustein für gelebte Inklusion am Arbeitsplatz. Sie sorgt dafür, dass die Interessen von Beschäftigten gehört werden und dass Teilhabe nicht nur ein Ziel bleibt, sondern im Arbeitsalltag umgesetzt wird. Die SBV trägt dazu bei, Barrieren abzubauen, Teilhabe zu stärken und Beschäftigte bei wichtigen Fragen rund um das Arbeitsleben zu unterstützen.
Mit unserer Rubrik „Was ist eigentlich ...?“ widmen wir uns deshalb in dieser Ausgabe den Aufgaben und Rechten der Schwerbehindertenvertretung und die Bedeutung der anstehenden Wahlen. Darüber hinaus stellen wir Ihnen Materialien und Informationen zur Verfügung, die dabei helfen können, Kolleginnen und Kollegen für dieses wichtige Ehrenamt zu gewinnen.
Wie Inklusion im Arbeitsalltag erfolgreich gelingt, zeigt auch unser Praxisbeispiel aus dem Café Tonis Street Food. Es verdeutlicht, wie engagierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gemeinsam mit ihren Beschäftigten inklusive Arbeitsplätze schaffen können.
Außerdem informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Arbeits- und Sozialrecht sowie über personelle Veränderungen beim KVJS.
Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und viele neue Impulse für eine inklusive Arbeitswelt.
Herzliche Grüße
Androniki Petsos
Leiterin des Inklusions- und Integrationsamtes
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Dezernentin Androniki Petsos
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Frank Stahl ist neuer Verbandsdirektor des KVJSSeit April 2026 ist Frank Stahl der neue Verbandsdirektor des KVJS. Die Verbandsversammlung des KVJS wählte ihn in ihrer Sitzung am 11.12.2025 einstimmig zum neuen Leiter der Verwaltung. Der bisherige Dezernent für Soziales und stellvertretende Verbandsdirektor folgt auf Kristin Schwarz, die im März 2026 in den Ruhestand eintrat. Frank Stahl, Wirtschaftsjurist und Insolvenzanwalt, kam 2017 zum KVJS, übernahm 2019 die Leitung des Sozialdezernats und wurde 2024 zum stellvertretenden Verbandsdirektor gewählt. „Mit Frank Stahl gewinnt der KVJS einen hochkompetenten Verbandsdirektor, der über langjährige Führungserfahrung und ein ausgeprägtes Gespür für kommunale Belange verfügt“, so Verbandsvorsitzender Gerhard Bauer. Clarissa Frank ist neue stellvertretende VerbandsdirektorinClarissa Frank, Leiterin des Dezernats Finanzen, Personal und Digitalisierung ist stellvertretende Verbandsdirektorin. Sie folgt damit auf Frank Stahl, den sie in seiner neuen Rolle als Verbandsdirektor unterstützen wird. Clarissa Frank ist seit 2015 beim KVJS, leitete zunächst das Referat Organisation, IT und Fortbildung und wurde 2024 zur Dezernentin gewählt. Neue Dezernentin für SozialesDer KVJS-Verbandsausschuss hat Eva Matschinsky zur neuen Dezernentin für Soziales gewählt. Sie übernahm zum 1. Juni 2026 die Leitung und folgt damit auf Frank Stahl. Eva Matschinsky ist seit 2015 beim KVJS beschäftigt und leitet seit 2019 das Referat Vertragsrecht und Vergütungen. Seit 2024 bis zu ihrer Wahl war sie bereits als stellvertretende Dezernentin für den Bereich Soziales verantwortlich. WeiterlesenArtikel schließen
Was ist eigentlich die SBV?Mit Blick auf die Wahlen in diesem Jahr, stellen wir heute die Schwerbehindertenvertetung näher vor.
Was macht die SBV? Welche Rechte hat sie und wie wird sie überhaupt gewählt? Die Abkürzung SBV steht für Schwerbehindertenvertretung. Die offizielle Bezeichnung im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) ist Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen. Gemeint ist damit die gewählte Interessenvertretung für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte im Betrieb oder in der Dienststelle. Die SBV wird alle vier Jahre gewählt. Die nächste reguläre Wahl findet in diesem Herbst im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. November statt. Die SBV und stellvertretenden Mitglieder müssen selbst nicht schwerbehindert sein. Was macht die SBV? Die SBV setzt sich dafür ein, dass schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte gut am Arbeitsleben teilhaben können. Sie achtet darauf, dass Gesetze, Vereinbarungen und Arbeitsschutzregeln eingehalten werden, unterstützt bei Anträgen (zum Beispiel zur Schwerbehinderteneigenschaft oder zu Hilfen am Arbeitsplatz) und ist Anlaufstelle für Anliegen, Anregungen oder Beschwerden. Dabei gilt: Persönliche und betriebliche Informationen werden vertraulich behandelt. Welche Rechte hat die SBV? Die SBV wird vom Arbeitgeber frühzeitig informiert und angehört, wenn Entscheidungen getroffen werden, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen. Wichtig: Ohne Anhörung der SBV ist die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen unwirksam. Außerdem kann die SBV an Sitzungen des Betriebs- oder Personalrats teilnehmen, Themen auf die Tagesordnung setzen und einmal im Jahr (oder bei Bedarf öfter) eine Schwerbehindertenversammlung einberufen. Für ihre Arbeit gilt ein besonderer Schutz: Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, darf nicht benachteiligt werden, ist freizustellen und alle entstehenden Kosten übernimmt der Arbeitgeber. Wie wird die SBV gewählt? Eine SBV kann überall dort gewählt werden, wo mindestens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend arbeiten. Je nach Größe des Betriebs oder der Dienststelle wird mit dem vereinfachten oder förmlichen Wahlverfahren gewählt. Es wird eine Vertrauensperson und mindestens eine Stellvertretung gewählt, die - über 18 Jahre alt sind und
- seit mindestens sechs Monaten beim Arbeitgeber beschäftigt sind.
Sie haben noch Fragen zur SBV-Wahl in diesem Jahr? Auf der Seite Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung 2026 finden Sie ausführliche Informationen zur Durchführung des vereinfachten und förmlichen Wahlverfahrens. WeiterlesenArtikel schließen
SBV-Wahl 2026: Jetzt motivieren!Wie kann man seine Mitarbeitenden oder Kolleginnen und Kollegen dazu motivieren, damit sie sich zur SBV-Wahl aufstellen und sich so für mehr Inklusion zu engagieren? Das neue Mockumentary-Video der BIH zeigt mit einem Augenzwinkern, warum das Thema Inklusion im Arbeitsalltag weit mehr ist als nur eine Frage der Quote - und dass man kein Held sein muss, um seine Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung zu unterstützen. Sehen Sie sich hier die motivierende Büro-Satire an und machen Sie den ersten Schritt! WeiterlesenArtikel schließen
Urteil zur Benachteiligung von SchwerbehindertenverteretungenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Urteil 9 AZR 5/24 darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen Vertrauenspersonen von Menschen mit Schwerbehinderung eine höhere Vergütung verlangen können, wenn sie aufgrund der Ausübung ihres Amtes Nachteile in ihrer beruflichen Entwicklung geltend machen. Die Klägerin war über mehrere Jahre für ihre Tätigkeit als Schwerbehindertenvertretung vollständig freigestellt. Während dieser Zeit wurde einer ihrer Stellvertreterinnen die Funktion der BEM-Beauftragten auf Arbeitgeberseite übertragen. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass sie aufgrund ihrer Erfahrung und ihrer Qualifikationen für diese Tätigkeit geeignet gewesen wäre und daher Anspruch auf eine entsprechend höhere Vergütung habe. Das Gericht stellte klar, dass Schwerbehindertenvertretungen wegen der Ausübung ihres Amtes weder benachteiligt noch in ihrer beruflichen Entwicklung beeinträchtigt werden dürfen. Ein Anspruch auf eine höhere Vergütung setzt jedoch voraus, dass nachgewiesen werden kann, dass ohne die Freistellung eine konkrete höherwertige Stelle übertragen worden wäre. Im vorliegenden Fall verneinte das BAG einen solchen Anspruch. Die Funktion der BEM-Beauftragten war bereits im Jahr 2018 einer Kollegin übertragen worden und stand zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht mehr als freie Stelle zur Verfügung. Darüber hinaus konnte die Klägerin nicht ausreichend darlegen, dass die Tätigkeit nach dem betrieblichen Vergütungssystem dem von ihr beanspruchten höheren Vergütungsniveau zuzuordnen war. Die höhere Vergütung der Kollegin beruhte vielmehr darauf, dass diese bereits vor Übernahme der zusätzlichen Aufgabe entsprechend eingruppiert war. Lesen Sie hier das gesamte Urteil. WeiterlesenArtikel schließen
Gelungene Inklusion: Einblicke in die Praxis"Wir möchten den Übergang von der schulischen Bildung in den Lebensbereich Arbeit und Beruf aktiv gestalten", sagt Ron Geyer, Geschäftsführer des Inklusionsunternehmens KBS Arbeit und Integration gGmbH, über das Café Toni. WeiterlesenArtikel schließen
BIH: Aus dem Digitalmagazin wird Arbeit:inklusiv!Das Digitalmagazin der BIH hat einen neuen Namen und ein frisches Erscheinungsbild: Aus der ZB wird Arbeit:inklusiv!. Vier Jahre nach der Umstellung auf das rein digitale Format wurde das Magazin umfassend überarbeitet. Mehr Inhalte, näher an der Praxis Künftig erscheinen wöchentlich Reportagen, Fachartikel, News und aktuelle Urteile rund um Inklusion im Arbeitsleben. Die Inhalte sind enger mit dem BIH-Portal verzahnt und vermitteln Wissen kompakt und verständlich. Ergänzend sorgen kleine Quizze und Umfragen für einen abwechslungsreichen Zugang. Auch aus Ihrer Region Durch die Regionalisierung finden Sie neben bundesweiten Themen auch Beiträge aus dem KVJS-Inklusions- und Integrationsamt sowie Beispiele aus Baden-Württemberg. Einfach auf der Startseite auswählen und immer informiert bleiben. Jetzt stöbern! WeiterlesenArtikel schließen
FortbildungSie sind auf der Suche nach einer Fortbildung?
Unser vielseitiges Seminarangebot bietet spannende Online- und Präsenzkurse. Unser Fortbildungsangebot richtet sich an Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Inklusionsbeauftragte, Personalverantwortliche und Arbeitgeber. Von barrierefreier Arbeitsgestaltung bis SGB IX im Personalmanagement - wir bieten Ihnen spannende Online- und Präsenzkurse, damit Sie Ihr Wissen auffrischen und erweitern können. Unsere (Online-)Veranstaltungen im Juli: Oder sehen Sie sich hier unser gesamtes Fortbildungsprogramm an: Fortbildungen des Inklusions- und Integrationsamtes Jetzt anmelden! WeiterlesenArtikel schließen
IFD Rastatt: Erfolgreiches Treffen für Schwerbehindertenvertretende in der RegionAm Donnerstag, 16. April 2026 fand auf Einladung des Inklusions- und Integrationsfachdiensts Rastatt (IFD) und der Behindertenbeauftragten des Landkreises Rastatt das zweite Netzwerktreffen für Schwerbehindertenvertretungen aus dem Landkreis Rastatt und der Stadt Baden-Baden statt.
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Landesweiter Fachtag der Fachberatenden der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber am 27.04.2026 in Bad BollErneut trafen sich die EAA-Fachberaterinnen und -Fachberater aus Baden-Württemberg, um miteinander ins Gespräch zu kommen, Erfahrungen aus der Praxis zu teilen und gemeinsam Impulse für die Weiterentwicklung der EAA-Arbeit zu setzen. WeiterlesenArtikel schließen
Inklusions- und Integrationsamt am 3. Juli auf Fachmesse „besser sehen“Die überregionale Fachmesse „besser sehen“ findet am Freitag, 3. Juli 2026, in der Liederhalle Stuttgart statt. Sie wird veranstaltet von der Nikolauspflege – Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen in Kooperation mit einem breiten Netzwerk aus Augenkliniken, Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Hilfsmittelherstellenden. Neu wird 2026 der Schwerpunkt Hörsehbeeinträchtigung sein. Das Inklusions- und Integrationsamt des KVJS wird an einem gemeinsamen Stand mit IFD-Fachberatern für Sehbehinderte auf dem Infomarkt der Messe kompetent und individuell zu Themen wie beispielsweise Technik, Arbeitsplatzgestaltung und Fördermöglichkeiten beraten. besser sehen ist die größte Fachmesse rund ums Sehen im süddeutschen Raum. Die Besucherinnen und Besucher erwartet ein vielseitiges Programm mit hochkarätigen Vorträgen und interaktiven Workshops zu Augenerkrankungen, Diagnostik, Orientierung, Mobilität und Themen der schulischen, beruflichen und sozialen Teilhabe. Hilfsmittelherstellende aus ganz Deutschland präsentieren ihre Produkte, Dienstleistungen und Neuentwicklungen für Schule, Haushalt, Freizeit und Beruf. Auf dem großen Infomarkt gibt es zudem zahlreiche weitere Angebote rund ums Sehen. Zeit: 3. Juli 2026, 10-17 Uhr Ort: Liederhalle Stuttgart Der Eintritt ist frei. Mehr Informationen unter www.fachmesse-besser-sehen.de WeiterlesenArtikel schließen
Zu guter LetztRedaktioneller Hinweis und Bildnachweise Redaktioneller Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit größtenteils auf eine durchgängige Nennung der weiblichen und männlichen Bezeichnung verzichtet wird. Selbstverständlich beziehen sich die Texte in gleicher Weise auf Frauen, Männer und Diverse. Bildnachweise: Angaben über die Bildrechte der hier veröffentlichten Fotos, Logos und Grafiken stehen im Bildnachweis. Newsletter empfehlen Gefällt Ihnen unser Newsletter? Dann empfehlen Sie ihn gerne weiter. Vielleicht haben Ihre Kolleginnen und Kollegen auch Interesse daran. Die Anmeldeseite finden Sie hier. Wenn Sie Fragen zum Newsletter haben, Kritik oder Lob aussprechen möchten, wenden Sie sich an die Newsletter-Redaktion (siehe unten). WeiterlesenArtikel schließen
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