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Die Themen im März:Aktuelle Termine von KVJS Tagungen18. - 19. April 2023 in Flehingen 27. April 2023 in Gültstein 11. Mai 2023 als Online-Veranstaltung 17. Mai 2023 in Gültstein Der KVJS lädt alle Wohnberatungsstellen in Baden-Württemberg zum 2. Forum Wohnberatung am 11. Mai 2023 ein. Neben inhaltlichen Impulsen, steht der thematische Austausch und die Vernetzung untereinander im Mittelpunkt. Das Forum Wohnberatung findet online statt. Die Einladung und das Programm finden Sie hier. Ihre Ansprechpartnerinnen: Frau Steiner-Karatas (Barbara.Steiner-Karatas@kvjs.de) und Frau Wallus (lina.wallus@kvjs.de) Aktuelle Termine von sonstigen Tagungen und Messen24. März 2023 als Online-Veranstaltung 25.-27. April 2023 in Nürnberg 04.-05. Mai 2023 als Online-Veranstaltung Das Sozialministerium und die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Frau Simone Fischer, laden zu einem Auf diesem Fachtag sollen der aktuelle Stand der Verhandlungen zu den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach dem 2. Teil des SGB IX und gute Beispiele für gelungene Verhandlungen vorgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie nach erfolgtem Login im Mitgliederbereich in Rundschreiben Nr. 38. Betreuungsrecht
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass soweit in einer Vorsorgevollmacht keine anderweitigen Regelungen enthalten sind, die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten nur zur rechtlichen Vertretung verpflichtet, aber nicht zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers. Der Vorsorgebevollmächtigte hat nur die notwendigen tatsächlichen Hilfen zu besorgen, nicht jedoch selbst zu leisten. Das Urteil vom 16.11.2022 können Sie hier nachlesen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass ein Pflegeheim Besuche der Tochter bei seiner unter Betreuung stehenden Bewohnerin nur zu dulden hat, wenn diese von der Betreuerin gestattet wurden. Wird diese von der Betreuerin verweigert, steht der Tochter die Möglichkeit offen, sich nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG an dem Betreuungsverfahren zu beteiligen und die von der Betreuerin erlassene Umgangsregelung zur Überprüfung zu stellen. Das Urteil finden Sie hier. Seit dem 01.01.2023 ist der KVJS zuständig für die Anerkennung von betreuungsspezifischen Studien-, Aus- und Weiterbildungsgängen sowie von Sachkundelehrgängen für Berufsbetreuer. Einrichtungsplanung / FörderungDie derzeit geltende Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung von dezentralen Wohnangeboten sowie von Betreuungs- und Werkstattangeboten für Menschen mit Behinderung (VwV Dezentrale Angebote) vom 27. November 2018 tritt am 31.12.2023 außer Kraft. Der Förderausschuss Behindertenhilfe hat sich in einer Sondersitzung am 15.09.2022 zu einer Weiterentwicklung der Verwaltungsvorschrift Dezentrale Angebote ausgetauscht. Als Ergebnis des fachlichen Austauschs finden derzeit vier Workshops unter Federführung des KVJS statt, die sich inhaltlich mit den Themenfeldern Konzepte, Personengruppen, Beschäftigung und Wirtschaftlichkeit befassen. Geplant ist, die Workshops im ersten Quartal 2023 abzuschließen. Als Ergebnis der Workshops soll dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ein gemeinsames Thesenpapier zur Weiterentwicklung der VwV Dezentrale Angebote übergeben werden. Mit der Neuauflage des Aktions-Förderangebots „Inklusion einfach machen“ unterstützt die Aktion Mensch mit attraktiven Konditionen zum Beispiel dabei, weitere Chancen für inklusive Begegnungen zu schaffen und damit Inklusion erfahr- und erlebbar zu machen, kommunikative und bauliche Barrieren sichtbar zu machen und abzubauen, Empowerment von Menschen mit Behinderungen zu fördern u.v.m. Im neuen Angebot werden Personal-, Honorar-, Sachkosten und Investitionen mit bis zu 60.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 95 % gefördert. Ergänzend können jeweils Zuschüsse für die Kosten zur Herstellung von Barrierefreiheit, partizipativer Arbeit sowie eine Pauschale zur Beschäftigung von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung beantragt werden. Der Höchstzuschuss für ein Projekt inklusive dieser Zuschüsse und der Pauschale beträgt maximal 90.000 Euro für die gesamte Laufzeit (bis zu drei Jahren). Seit dem 15. März 2023 können im Rahmen des Aktions-Förderangebots Anträge gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Aktion Mensch. FaWoWohngemeinschaftsprojekte für Menschen mit Behinderungen zielen insbesondere darauf ab, den Bewohnenden ein möglichst selbstbestimmtes und teilhabeorientiertes Leben mitten im Quartier zu ermöglichen. Die Online-Veranstaltung „Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen – Wissen kompakt“ der FaWo bietet eine vertiefte Einführung etwa zu ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen, baulichen Anforderungen und zur praktischen Umsetzung von Wohngemeinschaftsprojekten für Menschen mit Behinderungen. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist über die Homepage der FaWo (abWG für Menschen mit Behinderungen – Wissen kompakt) möglich. Dort finden Interessierte auch Hinweise auf weitere interessante Fachveranstaltungen und Informationen rund um ambulant betreute Wohngemeinschaften in Baden-Württemberg Eine weitere von der KVJS-Fortbildung unter Beteiligung der FaWo angebotene Online-Veranstaltung wendet sich speziell an die Mitarbeitenden der Stadt- und Landkreise. Im Seminar „Ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften als ein Angebot der Altenhilfe – Grundzüge“ werden grundlegende Informationen etwa zu Merkmalen, Zielgruppen und rechtliche Rahmenbedingungen vermittelt. Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist bei der KVJS Fortbildung unter KVJS: Ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften als ein Angebot der Altenhilfe möglich. ![]() Fortbildung>> Gesamtplanverfahren – Fortbildungsreihe Teilhabemanagement <<27.-28. April 2023 in Flehingen >> Gesamtplanverfahren – Vertiefung Teilhabeeinschränkungen <<18. April 2023 in Stuttgart 18. April 2023 in Flehingen 24. April 2023 in Stuttgart >> Gesamtplanverfahren – Vertiefung Leistungs- und Verfahrensrecht <<29. März 2023 als Online-Seminar 2.-3. Mai 2023 in Flehingen Neuer Zusatztermin: 10. Oktober 2023 als Online-Seminar Neuer Zusatztermin: 21. November 2023 als Online-Seminar >> Pflege und Alter <<27. April 2023 als Online-Seminar 11. Mai 2023 als Online-Seminar >> Online-Austauschplattformen <<4. Mai 2023 als Online-Seminar >> Leitungskompetenz in der Jugend-, Sozial- und Eingliederungshilfe <<8.-9. Mai 2023 in Flehingen >> Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz <<10. Mai 2023 in Stuttgart Bedarfsermittlung und Teilhabemanagement: Mit diesen beiden Fortbildungsreihen hat der KVJS für seine Mitglieder ein hochwertiges, umfangreiches Qualifizierungsangebot im Programm. >>Gesundheitssorge <<18. April 2023 in Flehingen >> Aufgaben der Betreuungsvereine <<25. April 2023 als Online-Seminar >> Grundzüge des Betreuungsrechts <<21. April 2023 in Flehingen 25.-26. April 2023 in Flehingen >> Vermögenssorge <<20. April 2023 in Flehingen >> Methoden- und Sozialkompetenz <<19. April 2023 als Online-Seminar 21. April 2023 als Online-Seminar 26. April 2023 als Online-Seminar >> Social Media und Co. <<27. April 2023 als Online-Seminar >> Recht <<25. April 2023 als Online-Seminar 04. Mai 2023 in Stuttgart Pflege und AlterDer KVJS wurde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration beauftragt, das Förderprogramm „Innovationsprogramm Pflege 2022“ durchzuführen. Im Jahr 2022 konnten Projekte mit insgesamt über 10 Millionen Euro gefördert werden. Damit wurden im Jahr 2022 so viele Fördermittel wie noch nie für das Förderprogramm zur Verfügung gestellt. Ziel des Förderprogramms 2022 war die Stärkung qualifizierter Kurzzeit- und Verhinderungspflegearrangements oder vergleichbarer Angebote. Das Förderprogramm fokussierte verstärkt nicht-investive Modellprojekte mit neuer und innovativer Ausrichtung. Insgesamt wurden 12 Modellvorhaben gefördert. Darüber hinaus wurde auch investiv gefördert, um Gebäude für die Nutzung als Kurzzeit- oder Tagespflegeeinrichtung zu errichten oder umzubauen. Insgesamt wurde eine Förderung für 7 Kurzzeitpflegen und 9 Tagespflegen bewilligt. Eine Übersicht über die geförderten Projekte findet sich hier. Das Förderprogramm „Innovationsprogramm Pflege“ wird in der Regel jährlich ausgeschrieben. Für das Förderprogramm 2023 wurde der KVJS wieder mit der Durchführung beauftragt. Auch im Jahr 2023 liegt der Fokus auf der Stärkung von qualifizierten Kurzzeitpflege- oder Verhinderungspflegearrangements sowie dem Ausbau von Tages- und Nachtpflegeangeboten. Seit Sommer 2022 lief die Ausschreibung für das Förderprogramm 2023. Die Antragsfrist endete im Januar 2023. Insgesamt sind über 50 Förderanträge beim KVJS eingegangen. Die Anträge werden derzeit vom KVJS geprüft. In Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wird dem Ständigen Ausschuss, einem Unterausschuss des Landespflegeausschusses, eine Auswahl an förderfähigen Projekten vorgestellt. Dieser berät über die Förderung. Das Ministerium entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel anschließend darüber, welche Projekte gefördert werden. Im Zentrum der Analysen des "Monitoring Pflegepersonal in Baden-Württemberg 2022" steht die Entwicklung der Versorgungsstrukturen der Pflege in Baden-Württemberg sowie Fragen des Arbeits- und Beschäftigungsmarktes, der regionalen Ausbildung und der zukünftigen Entwicklungen. Einbezogen werden Daten, die aus unterschiedlichen Quellen öffentlicher Statistiken stammen und vor dem Hintergrund der fachpflegerischen Versorgung zusammenfassend analysiert, beschrieben und bewertet werden. Mit dem Monitoring werden auch Kennzahlen erschlossen, die für die Diskussionen im Land hinsichtlich der Initiativen und Projekte zur Fachkräftesicherung in der Pflege relevant erscheinen. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen des Monitorings eine flächendeckende Befragung von Einrichtungen aus dem Bereich der Versorgung sowie der Bildung, um neben erweiterten Kennzahlen auch Einschätzungen zur Situation der Versorgung zu gewinnen. Die Studie wurde vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration gefördert. Hier können Sie die Studie lesen. PublikationenSeit mehr als einem Jahrzehnt erscheint die GPV-Dokumentation regelmäßig als Gemeinschaftsprojekt von Städtetag, Landkreistag und KVJS. Die aktuelle Ausgabe analysiert die GPV-Strukturen, Leistungen und Angebote der neugefassten Eingliederungshilfe, ambulante Behandlung sowie niedrigschwelligen Angebote für Menschen mit psychischer Erkrankung. Auf der Grundlage einer einheitlichen Erhebung, an der sich alle 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs beteiligt haben, konnte einmal mehr eine fundierte Datenbasis für eine grafisch und textlich aufbereitete Analyse geschaffen werden. Die neue Dokumentation sowie weitere Informationen zu den Kreistransfers finden Sie hier. Die Publikation hält spannende Einblicke in die barrierefreie KVJS-Musterwohnung "Werkstatt Wohnen" für Sie bereit. Das Heft bietet außerdem Anregungen zu altersgerechten Assistenz-Systemen (AAL) sowie zum Einsatz von Licht und Farbe, Tipps zur Finanzierung von Anpassungs- oder Umbaumaßnahmen sowie Infos und Reportagen rund ums Thema Wohnberatung. Derzeit ist die Publikation nur online abrufbar. Eine postalische Bestellung ist erst ab Mai 2023 möglich. Eine neue Ausgabe des KVJS-Aktuell ist im Februar 2022 erschienen und kann hier abgerufen werden. Spannende Artikel aus dem Bereich Soziales finden Sie auf folgenden Seiten:
Recht und GesetzZum 01.07.2021 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) um den Abschnitt 2b („Assistenzhunde“) erweitert. Die §§ 12e bis 12j BGG legen insbesondere Anforderungen an die Beschaffenheit, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden fest. Die gesetzlichen Regelungen wurden durch die zum 01.03.2023 in Kraft getretene Assistenzhundeverordnung (AHundV) des Bundes konkretisiert (BGBl. I S. 2463 ff.). Für die Anerkennung eines Assistenzhundes sowie die Aushändigung eines Ausweises und Abzeichens sind die Länder zuständig. Wie der Landkreistag Baden-Württemberg in seinem Rundschreiben Nr. 510/2023 vom 14.03.2023 mitteilt, beabsichtigt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg die Zuständigkeiten im Sinne der §§ 21 bis 25 AHundV durch Gesetz auf die Versorgungsämter zu übertragen, da es sich bei der Aufgabenerfüllung um ein reines Verwaltungsverfahren handelt. Als Widerspruchsbehörde ist das Landesversorgungsamt vorgesehen. Die Anerkennung eines Assistenzhundes ist unabhängig von der Finanzierung der Ausbildung. Über die Übernahme der Kosten für einen Assistenzhund entscheiden die Kostenträger im Rahmen der für sie geltenden Leistungsgesetze. Weitere Informationen zur Anerkennung von Assistenzhunden erhalten Sie auf der Internetseite des Sozialministeriums. Abschließend möchten wir Sie noch über einen interessanten Bericht zur „Assistenz auf vier Pfoten“ im „ZB Magazin – Behinderung und Beruf“ (1/2023) der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e. V. informieren. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die beantragte Schulbegleitung allein wegen einer Diabetes-Erkrankung in den Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherung und nicht in den der Eingliederungshilfe fällt. Ein Anspruch auf Teilhabe zur Bildung nach §§ 75, 90 Abs. 4 und 112 SGB IX kommt hier nicht in Betracht. Die Voraussetzungen für Eingliederungshilfe zur Ermöglichung des Schulbesuches liegen aufgrund der altersgemäßen Entwicklung nicht vor. Leitsätze: „Die allein wegen einer Diabetes-Erkrankung benötigte Begleitung eines Grundschulkindes beim Schulbesuch fällt in den Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherung.“ Die Entscheidung finden Sie unter Urteil des 5. Senats vom 27.7.2022 - L 5 KR 2686/21 - (juris.de) RundschreibenHinweis: Die Rundschreiben sind geschützt. Bitte loggen Sie sich zuerst hier in den Mitgliederbereich ein und klicken Sie dann auf den Link beim Rundschreiben. Danke! Nr. 40 / 2023 ......... Nr. 39 / 2023 ......... Nr. 38 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 38 / 2023 Anlage 2 zu Nr. 38 / 2023 ......... Nr. 37 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 37 / 2023 ......... Nr. 34 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 34 / 2023 Anlage 2 zu Nr. 34 / 2023 ......... Nr. 33 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 33 / 2023 Anlage 2 zu Nr. 33 / 2023 ......... Nr. 32 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 32 / 2023 Anlage 2 zu Nr. 32 / 2023 Anlage 3 zu Nr. 32 / 2023 Anlage 4 zu Nr. 32 / 2023 Anlage 5 zu Nr. 32 / 2023 ......... Nr. 30 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 30 / 2023 Anlage 2 zu Nr. 30 / 2023 Anlage 3 zu Nr. 30 / 2023 Anlage 4 zu Nr. 30 / 2023 Anlage 5 zu Nr. 30 / 2023 Teilhabe 6 zu Nr. 30 / 2023 ......... Nr. 29 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 29 / 2023 ......... Nr. 27 / 2023 ......... Nr. 23 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 23 / 2023 ......... Nr. 20 / 2023 ......... Nr. 18 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 18 / 2023 Anlage 2 zu Nr. 18 / 2023 Anlage 3 zu Nr. 18 / 2023 ......... Nr. 12 / 2023 Ukraine-KriegAuf der Homepage des KVJS finden Sie aktuelle Informationen zu Geflüchteten aus der Ukraine speziell für Sie in den Stadt- und Landkreisen. Geordnet nach unseren Dezernaten (Soziales, Integrationsamt und Landesjugendamt) sind dort aktuelle Hinweise, Rundschreiben oder Links zu hilfreichen Seiten aufgelistet. Zu guter LetztRedaktioneller Hinweis: ......................................................... Angaben über die Bildrechte der hier veröffentlichten Fotos, Logos und Grafiken stehen im Bildnachweis. ......................................................... Aufgabenverteilung und Ansprechpersonen im Dezernat 2 finden Sie hier. ......................................................... Newsletter verpasst? ......................................................... Der Newsletter-Soziales ist ein Service exklusiv für KVJS-Mitglieder, die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Das Copyright für den Newsletter liegt beim KVJS. Die dienstliche Verwendung von Inhalten des Newsletters ist mit Angabe der Quelle gestattet. ......................................................... Newsletter empfehlen Wenn Sie Fragen zum Newsletter haben, Kritik oder Lob aussprechen möchten, wenden Sie sich einfach an die Newsletter-Redaktion (siehe unten). ......................................................... Newsletterdaten: |
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