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Die Themen im April/Mai 2021:BetreuungsrechtReform des Betreuungsrechts Am 26. März 2021 hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Nach der Ausfertigung und Verkündung im Bundesgesetzblatt können die umfangreichen Gesetzesänderungen damit zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Informationen dazu haben wir auf unserer Homepage hier eingestellt. Dort finden Sie auch Stichworte zu den wichtigsten Gesetzesänderungen. Laufend aktualisierte Informationen und Materialien zur Gesetzesreform sowie zum Verlauf des Gesetzgebungsverfahren finden Sie im BtPRAX Online-Lexikon Betreuungsrecht. ......................................................... BTHG: Was ehrenamtliche Betreuer wissen müssen Seit 2020 sind die Leistungen der Eingliederungshilfe mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu gestaltet. Eine gesetzliche Veränderung, die sich explizit auf die Arbeit der rechtlichen Betreuer auswirkt. Strukturen und Prozesse haben sich geändert, neue Aufgaben kommen hinzu. Um die ehrenamtlichen Betreuer zu unterstützen, liefert das KVJS-Wissensportal wertvolle Informationen und hilfreiche Tipps rund um das Thema BTHG. Um ihnen die Arbeit zu erleichtern, gibt es eine Übersicht zu wichtigen Begriffen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Zudem stehen Informationen zum Gesamt- und Teilhabeplanverfahren zur Verfügung. Neu hinzugekommen ist auch ein Multiple Choice-Test zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die Gewährung von Eingliederungshilfe. Das persönliche Wissen kann damit getestet und mithilfe der bereitgestellten weiterführenden Informationen vertieft werden. Diesen Artikel finden Sie auch im KVJS aktuell Heft 2/2021. ......................................................... Eignung eines Betreuers: BGH Beschluss vom 3. Februar 2021 - XII ZB 181/20 Ein Betreuer ist nur dann geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB, wenn er neben der fachlichen Qualifikation auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist. Den Volltext finden Sie unter diesem Link. ......................................................... Deutsche Alzheimer Gesellschaft stellt Demenz Partner-Webtraining vor ![]() BTHG - BundesteilhabegesetzFrühjahrsputz in der Rubrik BTHG! Hier kommt ein kleiner Wegweiser, wo die Inhalte jetzt zu finden sind. Bitte zuerst einloggen, dann auf den Link klicken.
![]() FaWo - Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen"Innovative Wohnformen – Wohin geht die Reise?“ lautete der Titel der Online-Fachtagung der Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen (FaWo) im Dezember 2020. Die Dokumentation der Veranstaltung steht ab sofort auf der Homepage der Fachstelle zur Verfügung. FortbildungUnsere Fortbildungsveranstaltungen 2021 finden Sie unter folgenden Links:
>> EINGLIEDERUNGSHILFE << Das Seminar „Verwaltungsrecht für neu-, wieder- und quereinsteigende Fachkräfte in der Eingliederungs- und Sozialhilfe“ das Seminar „Reha-Verfahrensrecht“ werden als Online-Veranstaltung angeboten. Weitere Anmeldungen zu den og. Seminaren sind noch möglich ........................... >> BETREUUNGSRECHT << 20. Mai 2021 als Online-Seminar 21. Mai 2021 als Online-Seminar ........................... >> SCHWANGERSCHAFTSBERATUNG << 15. - 16. Juni 2021 als Online-Seminar 1. Juli 2021 als Online-Seminar Pflege und AlterIn Kooperation mit den Wohnberatern des DRK-Kreisverbands Stuttgart e.V. bietet der KVJS in seiner barrierefreien Musterwohnung virtuelle Live-Führungen für Gruppen an. Grundlage der virtuellen Besichtigung ist ein 360-Grad-Rundgang, der jeden Winkel der Werkstatt Wohnen online abbildet. Wohnberater des DRK führen die Interessierten durch alle Räume und informieren zu den technischen Hilfsmitteln und baulichen Möglichkeiten. Auch Interaktion ist möglich und Fragen können unmittelbar gestellt werden. Bei Interesse an einer virtuellen Führung durch die Musterwohnung Werkstatt Wohnen melden Sie sich bitte bei: Frau Barbara Steiner-Karatas, Tel.: 0711 6375-207, E-Mail schreiben Die Werkstatt Wohnen kann auch eigenständig erkundet werden: Unter www.barrierefrei-wohnen.kvjs.de steht der virtuelle Rundgang mit allen Infos zur Verfügung. PublikationenDie Themen des KVJS aktuell Ausgabe 2/2021 lauten:
Herunterladen oder bestellen der Broschüre ist hier möglich. ........................... Weitere Publikationen finden Sie auf unserer Homepage hier. RundschreibenHinweis: Die Rundschreiben sind geschützt. Bitte loggen Sie sich zuerst hier in den Mitgliederbereich ein und klicken Sie dann auf den Link beim Rundschreiben. Danke! Nr. 46/2021 .................... Nr. 44/2021 .................... Nr. 43/2021 Anlage 1 zu 43/2021 Anlage 2 zu 43/2021 .................... Nr. 40/2021 Anlage 1 zu Nr. 40/2021 Anlage 2 zu Nr. 40/2021 Anlage 3 zu Nr. 40/2021 Anlage 4 zu Nr. 40/2021 ..................... Nr. 37/2021 Anlage zu Nr. 37/2021 Nr. 36/2021 Anlage zu Nr. 36/2021 ..................... Nr. 35/2021 Anlage zu Nr. 35/2021 ..................... Nr. 34/2021 Soziales Entschädigungsrecht" Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu unseren E-Mails vom 24. November 2020 (Anlage 1), 28. Dezember 2020 (Anlage 2) und 2. Februar 2021 (Anlage 3) übersende ich Ihnen nunmehr das Muster zur Einzelabfrage von Grundrentenzeiten (Anlage 4). Zur Einzelabfrage beachten Sie bitte folgende ergänzende Hinweise: 1. Verwendung von Einzelabfragen beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger Die Einzelabfrage nach Grundrentenzeiten ist grundsätzlich ein nachrangiges Klärungsverfahren im Vergleich zum Sammelabfrageverfahren. Der zu beachtende Stichtag für die Sammelabfrage ist der 30. April 2021. Die Voraussetzungen zur Sammelabfrage sind durch die Hinweise in den Anlagen 1 bis 3 konkretisiert. Die Abarbeitung der Einzelabfragen wird beim jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger nachrangig erfolgen. Daher bitte ich Sie bis zum genannten Stichtag möglichst viele Grundrentenzeiten im Rahmen der einmaligen Sammelabfrage über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzufragen. Sobald die Sammelabfrage an die DRSV übermittelt wurde, sind Abfragen zu Grundrentenzeiten anderer leistungsberechtigter Personen nur noch im Rahmen von Einzelabfragen mit dem anliegenden Einzelabfragemuster möglich. 2. Verfahren nach Abschluss des Sammelabfrageverfahrens (Einzelabfrageverfahren) Für die Einzelabfrage beim zuständigen Rentenversicherungsträger verwenden Sie bitte den als Anlage 4 beigefügten im Nachgang zu unseren E-Mails vom 24. November 2020 (Anlage 1), 28. Dezember 2020 (Anlage 2) und 2. Februar 2021 (Anlage 3) übersende ich Ihnen nunmehr das Muster zur Einzelabfrage von Grundrentenzeiten (Anlage 4). Zur Einzelabfrage beachten Sie bitte folgende ergänzende Hinweise: 1. Verwendung von Einzelabfragen beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger Die Einzelabfrage nach Grundrentenzeiten ist grundsätzlich ein nachrangiges Klärungsverfahren im Vergleich zum Sammelabfrageverfahren. Der zu beachtende Stichtag für die Sammelabfrage ist der 30. April 2021. Die Voraussetzungen zur Sammelabfrage sind durch die Hinweise in den Anlagen 1 bis 3 konkretisiert. Die Abarbeitung der Einzelabfragen wird beim jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger nachrangig erfolgen. Daher bitte ich Sie bis zum genannten Stichtag möglichst viele Grundrentenzeiten im Rahmen der einmaligen Sammelabfrage über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzufragen. Sobald die Sammelabfrage an die DRSV übermittelt wurde, sind Abfragen zu Grundrentenzeiten anderer leistungsberechtigter Personen nur noch im Rahmen von Einzelabfragen mit dem anliegenden Einzelabfragemuster möglich. 2. Verfahren nach Abschluss des Sammelabfrageverfahrens (Einzelabfrageverfahren) Für die Einzelabfrage beim zuständigen Rentenversicherungsträger verwenden Sie bitte den als Anlage 4 beigefügten Mustervordruck. Nach Eingang der Einzelabfrage beim Rentenversicherungsträger wird dieser voraussichtlich in zwei getrennten Schreiben antworten: • Zunächst teilen die Rentenversicherungsträger mit, ob die 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt sind. Sind weniger als 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllt, erhalten alle anfragenden Stellen eine Anlage, der die Grundrentenzeiten entnommen werden können. Liegen die 33 Jahre vor, enthält das Schreiben für Fälle, in denen sich Zuschlagsentgeltpunkte ergeben, den Hinweis, dass im Fall der Änderung der Rentenhöhe noch eine weitere Mitteilung folgt. Zu beachten ist für die KOF-Träger außerdem, dass künftig generell zusammen mit der Auskunft über die 33 Jahre Grundrentenzeiten auch über den Anteil an freiwilliger Beitragsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung informiert wird. • Ergibt sich eine Änderung des Rentenbetrages, folgt ein zweites Schreiben der Rentenversicherungsträger, mit dem über die geänderte Rentenhöhe informiert und zur Bezifferung des Erstattungsanspruchs aufgefordert wird. Sofern bei Auskunft der Grundrentenzeiten bereits alle relevanten Daten zur Berechnung des Grundrentenzuschlags dem zuständigen Rententräger vorliegen (u. a. die Einkommensdaten der Finanzverwaltung), erfolgt die Beantwortung in einem Schreiben (Auskunft über die erfüllten Grundrentenzeiten zusammen mit der Höhe des Grundrentenzuschlags). Die verschiedenen Antwortmöglichkeiten auf die Einzelabfrage sind den von der Deutschen Rentenversicherung entworfenen Mustertexten zu entnehmen (Anlage 5). 3. Verfahren bei möglichen Grundrentenzeiten von Personen aus vergleichbaren verpflichtenden Alterssicherungssystemen (§ 25d Absatz 3c Satz 2 Nummer 1 bis 3 BVG) Die für den Freibetrag erforderlichen Grundrentenzeiten i. S. d. § 25d Absatz 3c Satz 1 BVG können auch durch die in § 25d Absatz 3c Satz 1 Alternative 1 bis 3 BVG genannten Alterssicherungssysteme (u. a. für Landwirte/innen über die SLVFG, Berufsständischen Versorgungswerke) erworben worden sein. Der Abruf der Grundrentenzeiten ist hierbei nicht als Sammelabfrage möglich. Soweit Indizien aus der Leistungsakte der leistungsberechtigten Person darauf schließen lassen, dass diese Grundrentenzeiten aus diesen Alterssicherungssystemen erworben haben könnte, ist der KOF-Träger im Rahmen der Amtsermittlungspflicht verpflichtet, Auskunft über Grundrentenzeiten bei der zuständigen Einrichtung einzuholen. Hierfür kann ebenfalls das übermittelte Einzelabfragemuster verwendet werden. Sofern keine erkennbaren Hinweise auf erworbene Grundrentenzeiten vorhanden sind, gilt für den Nachweis von Grundrentenzeiten die Beibringungspflicht der leistungsberechtigten Person. Ein Ermitteln „ins Blaue hinein“ ist nicht angezeigt." VerschiedenesVerlust der Ähnlichkeit Man sagt, ein Schnäpschen, insofern Wilhelm Busch (1832 - 1908), deutscher Zeichner, Maler und Schriftsteller © Foto: Doris Collier / pixelio.de Zu guter LetztRedaktioneller Hinweis: ......................................................... Angaben über die Bildrechte der hier veröffentlichten Fotos, Logos und Grafiken stehen im Bildnachweis. ......................................................... Aufgabenverteilung und Ansprechpersonen im Dezernat 2 finden Sie hier. ......................................................... Den nächsten Newsletter gibt es voraussichtlich im Juni 2021. ......................................................... Newsletter verpasst? ......................................................... Der Newsletter-Soziales ist ein Service exklusiv für KVJS-Mitglieder, die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Das Copyright für den Newsletter liegt beim KVJS. Die dienstliche Verwendung von Inhalten des Newsletters ist mit Angabe der Quelle gestattet. ......................................................... Newsletter empfehlen Wenn Sie Fragen zum Newsletter haben, Kritik oder Lob aussprechen möchten, wenden Sie sich einfach an die Newsletter-Redaktion (siehe unten). ......................................................... Newsletterdaten: |
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