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Die Themen im November:Aktuelle Termine von KVJS Tagungen27.-28. November 2023 in Gültstein 01.-02. Februar 2024 in Flehingen BetreuungsrechtDas Verwaltungsgericht Weimar hat am 04.10.2023 entschieden, dass ein Bestandsbetreuer im Rahmen des Registrierungsverfahrens für Berufsbetreuer nicht wegen einer vermuteten Unzuverlässigkeit abgelehnt werden kann, da sich bei diesem Personenkreis die Prüfung lediglich auf das Vorliegen der notwendigen Dokumente beschränkt. Gegebenenfalls muss bei Zuverlässigkeitsbedenken in einem weiteren Schritt ein Widerrufsverfahren eingeleitet werden. Das Urteil finden Sie hier: Bürgerservice Thüringen - 8 E 1125/23 We Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass in einer Situation, in der zum effektiven Schutz des Betroffenen die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist, eine Vorsorgevollmacht nicht ausreichend ist. Eine Vollmacht hindert die betroffene Person nicht von eigenen Geschäftsabschlüssen. Eine zusätzliche Betreuerbestellung ist notwendig, nur dann ist die Einrichtung eines Einwilligungsvorbehaltes möglich. Beschluss des XII. Zivilsenats vom 11.1.2023 - XII ZB 106/21 Die Deutsche Alzheimergesellschaft bietet zusammen mit medhochzwei einen Podcast zum Thema Demenz an. Der Podcast wendet sich an alle Personen, die sich mit dem Thema Demenz befassen. Der Podcast erscheint monatlich und bietet konkrete Unterstützung zu vielen Fragestellungen, die sich im Umgang mit demenziell Erkrankten ergeben. Den Podcast finden Sie hier: Der Demenz-Podcast von medhochzwei und der Deutschen Alzheimer Gesellschaft EingliederungshilfeAm 28.09.2023 fand die Austauschplattform zur Umsetzung der Leistungssystematik „LIBOS“ („Liebenau und Bodenseekreis“) des Bodenseekreises statt. Unter Federführung von Silke Weilandt, Referat 21, stellte Ann-Kathrin Stützle, Koordinatorin des Umsetzungsprojekts BTHG beim Bodenseekreis, das Modell für eine besondere Wohnform vor. Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildeten die Einführung in den Aufbau des Modells, die Abrechnungsarten sowie der Übergang vom Bedarf zur Leistung anhand eines Beispiels. Mit über 120 Teilnehmenden stieß die Online-Plattform auf reges Interesse und positive Resonanz der Stadt- und Landkreise, was auch an den interessierten fachlichen Fragen deutlich wurde. Das Format der Online-Austauschplattformen zur Umsetzung der Leistungssystematiken ist ein wichtiges Instrument zur Wissens- und Informationsvermittlung unter den Trägern der Eingliederungshilfe. Es lebt von Beteiligung: Wir freuen uns über Ihre Bereitschaft in einer Online-Austauschplattform Ihre abgeschlossene Leistungssystematik vorzustellen. Kontakt: ForschungDas KVJS-Forschungsvorhaben Angebote und Perspektiven von Tagesstätten für Menschen mit psychischer Erkrankung in Baden-Württemberg (APerTA-BW) startete im November 2023 mit folgender Ausgangslage und Zielsetzung: Ausgangslage und Forschungsbedarf Tagesstätten sind hierzulande flächendeckend ausgebaut. Gleichwohl liegen zu diesem gemeindepsychiatrischen Basisangebot keine gebündelten Erkenntnisse über die konkrete Umsetzungspraxis und konzeptionellen Schwerpunkte vor. Die typischen Bedarfslagen von Tagesstätten-Besuchenden, der „Status quo“ der Angebote sowie ihre qualitativen Weiterentwicklungsmöglichkeiten werden im Rahmen mehrerer Teilprojekte systematisch und praxisnah zum Forschungsgegenstand gemacht. Dies dient der Schaffung verbesserter Grundlagen für die Kreise sowie der Steuerungsunterstützung im Gemeindepsychiatrischen Verbund. Zielsetzung Das KVJS-Forschungsvorhaben APerTA-BW verfolgt die Projekt-Ziele:
Weiteres finden Sie auf der KVJS-Homepage. Im Jahr 2005 wurden die Fördergrundsätze „Aktion 1000“ eingeführt, deren Ziel die Vermittlung von eintausend Menschen mit Behinderung am Übergang von Schule zu Beruf in Beschäftigungsverhältnisse des ersten Arbeitsmarktes war. Hierzu wurde ein Instrumentarium aus fachlich-pädagogischen und finanztechnischen Ansätzen verwendet. Die förderprogrammatischen Grundsätze wurden zwischenzeitlich aktualisiert und werden weiterhin fortgeführt. Mittlerweile wurden über fünftausend Vermittlungen in Arbeitsverhältnisse realisiert. Das Forschungsvorhaben bestimmt unter multiperspektivischer Betrachtung den Erfolg und die Wirkeffekte der Fördergrundsätze auf struktureller Ebene. Zudem werden die Erkenntnisse in die aktuelle Inklusionsdebatte eingeordnet. Erwartet werden verbindliche Aussagen zur Nachhaltigkeit der vermittelten Beschäftigungsverhältnisse sowie zur Flexibilität der Fördergrundsätze und der bedarfsorientierten Passung der Angebote. Das Forschungsvorhaben steht kurz vor dem Abschluss und interessante, positive Ergebnisse sind zu erwarten. Diese werden im Frühjahr 2024 auf einem Fachtag vorgestellt. Weitere Details zum Fachtag und zur Publikation der Ergebnisse erhalten Sie in Kürze von uns. Weiteres zum Projekt finden Sie hier. FortbildungAlle Seminare 2024 sind seit Anfang November online buchbar unter:
Die Fortbildungsbroschüren 2024 finden Sie in Kürze auf der KVJS-Homepage. >> Gesamtplanverfahren - Vertiefung Leistungs- und Verfahrensrecht <<5. Dezember 2023 in Stuttgart 06. März 2024 als Online-Seminar 13. März 2024 als Online-Seminar 14. März 2024 als Online-Seminar 20. März 2024 als Online-Seminar 21. März 2024 in Gültstein >> Gesamtplanverfahren - Fortbildungsreihe Teilhabemanagement <<16.-17. Januar 2024 als Online-Seminar 01. Februar 2024 als Online-Seminar 28.-29. Februar 2024 in Gülstein 12.-13. März 2024 in Gültstein 19. März 2024 als Online-Seminar >> Gesamtplanverfahren – Vertiefung Kompetenzen und Konzepte <<23. Januar 2024 in Gültstein 14. Februar 2024 in Stuttgart 26.-27. Februar 2024 in Flehingen 05. März 2024 in Stuttgart >> Pflege und Alter <<31. Januar 2024 als Online-Seminar >> Vertragswesen, Landesrahmenvertrag Baden-Württemberg <<08. Februar 2024 in Gültstein >> Angebote für weitere Personengruppen <<19.-20. Februar 2024 in Flehingen 21. Februar 2024 in Flehingen >> Sozial- und Verwaltungsrecht <<05. März 2024 in Flehingen 06. März 2024 als Online-Seminar 07. März 2024 als Online-Seminar 07.02.2024 als Online-Seminar 09.02.2024 als Online-Seminar 05.03.2024 als Online-Seminar 15.03.2024 als Online-Seminar Pflege und AlterDie Ergebnisse der jährlichen Erhebung der Hilfe zur Pflege für das Jahr 2022 stehen ab sofort online auf der Homepage des KVJS unter KVJS: Hilfe zur Pflege zur Ansicht und zum Download zur Verfügung. Die zentralen Ergebnisse im Überblick:
Weitere Informationen finden Sie hier. Im Juli 2023 fand die Abschlussveranstaltung zum KVJS-Forschungsprojekt zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg statt. Um die Ergebnisse des Forschungsprojekts weiter in die Praxis zu tragen, plant der KVJS mehrere digitale Austauschplattformen zum Forschungsprojekt anzubieten. Zielgruppe sind die Sozialamtsleiterinnen und Sozialamtsleiter, Planerinnen und Planer, Altenhilfefachberaterinnen und Altenhilfefachberater sowie weitere Interessierte aus den Stadt- und Landkreisen. Die erste Plattform findet am 14. Dezember 2023 von 10-12 Uhr statt. Sie können sich über diesen Link einwählen. Am 14. Dezember 2023 wird Frau Dr. Hahnel vom IGES Institut Berlin die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen aus dem Forschungsprojekt noch einmal aufgreifen. Es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Anregungen zu geben und sich über die Ergebnisse des Forschungsprojekts auszutauschen. Zu den weiteren Plattformen werden Modellprojekte eingeladen, die Empfehlungen aus dem Forschungsprojekt bereits umsetzen und die in Kooperation mit einem Stadt- oder Landkreis durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie auch im Mitgliederbereich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Impulse und Infos für die ersten Schritte Wohnberaterinnen und Wohnberater informieren ältere Menschen und Menschen mit Teilhabeeinschränkungen, wie sie auch bei eingeschränkter Alltagskompetenz möglichst selbstbestimmt nach ihren Wünschen und Bedürfnissen im eigenen Zuhause leben können. Auf unserer Webseite barrierefrei-wohnen.kvjs.de finden Interessierte Impulse und Anregungen rund um den Aufbau einer neuen Wohnberatungsstelle. Die Infos können zudem als PDF-Dokument heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Klicken Sie gleich rein! Kennen Sie eigentlich schon unsere barrierefreie Musterwohnung "Werkstatt Wohnen"? Mit dem 360°-Rundgang können Sie vom Bildschirm aus in die Wohnräume eintauchen. Der Beitrag des KVJS in der aktuellen Ausgabe der Landkreisnachrichten Baden-Württemberg „(Mehr) Lebensqualität im Alter“ (03/2023) thematisiert wie wichtig es ist, die häusliche Pflege zu stärken und gibt einen Überblick über die Potenziale und Wirkungen der Wohnraumanpassung. Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge könnte die Unterstützung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen eine kurzfristig umsetzbare Handlungsoption für Kommunen sein. Mehrere Kommunen / Kreise in Baden-Württemberg haben diesen Aspekt erkannt und investieren in den Betrieb einer Wohnberatungsstelle oder setzen auf den Ausbau tragfähiger Kooperationsstrukturen. Unter Umständen ist eine Entlastung des stationären Systems durch Wohnraumanpassung möglich, was auch im Sinne des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ von zentraler Bedeutung ist. Hier gelangen Sie zum Artikel: https://barrierefrei-wohnen.kvjs.de/publikationen Die Diakonie Baden-Württemberg und der Grünhof haben das Innovationsprogramm D-CareLab 2024 ausgeschrieben. Ab März 2024 begleitet das D-CareLab in einem Innovationsprozess Tandems dabei, Lösungen für konkrete Herausforderungen in der ambulanten Pflege, der Kurzzeitpflege und der sozialräumlichen Versorgung zu entwickeln. Bewerben können sich beispielsweise Tandems aus Kommunen und Leistungserbringern. Informationsveranstaltungen finden am Mittwoch 13. Dezember 2023, 10-11 Uhr und Montag 15. Januar 2024, 13-14 Uhr online statt. Bewerbungsschluss ist am 31. Januar 2024. Weitere Informationen finden Sie hier: Ausschreibung D-Care Lab BW 2024 (diakonie-baden.de) PublikationenDas KVJS Aktuell 4/2023 ist erschienen – lesen Sie spannende Meldungen und Beiträge aus dem KVJS. Aus dem Bereich Soziales:
Recht und GesetzAuch nach dem 01.01.2020 sind die Regelungen zur Eingliederungshilfe im SGB IX weiterhin so auszulegen, dass bei Durchführung einer bewilligten Eingliederungshilfemaßnahme notwendigerweise entstehende Fahrkosten als deren Bestandteil vom Träger der Eingliederungshilfe zu übernehmen sind. Die eingeschränkten Voraussetzungen der Leistungen zur Mobilität in §§ 83, 114 SGB IX beanspruchen nur für selbstständige Mobilitätsleistungen ohne notwendigen Zusammenhang mit anderen bewilligten Eingliederungshilfeleistungen Geltung. Eingliederungshilfeleistungen wurden dem Kläger bis zur Einschulung für eine heilpädagogische Betreuung in einem integrativen Kindergarten gewährt. Da der Kläger im ländlichen Bereich wohnt und die Familie kein Auto besitzt, wurden Beförderungskosten eines Fahrdienstes von der Wohnung bis zum Kindergarten beantragt. Der Leistungsträger lehnte mit der Begründung ab, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für Leistungen zur Mobilität nach §§ 113 Abs. 2 Nr. 7 und 114, 83 SGB IX nicht vorlägen, weil trotz der vorliegenden Entwicklungsverzögerung eine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar sei. Ferner sei bislang ergangene Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20.08.2012 – B 8 SO 15/11 R), dass die bei Durchführung einer bewilligten Eingliederungshilfemaßnahme notwendigerweise entstehenden Fahrtkosten als deren Bestandteil vom Eingliederungshilfeträger zu übernehmen waren, durch die Neustrukturierung der Leistungen der Sozialen Teilhabe ab 01.01.2020 nicht mehr anwendbar. Das Gericht räumte ein, dass die im SGB IX ausdrückliche vorgenommene Regelungen zu Leistungen der Mobilität in §§ 113 Abs. 2 Nr. 7, 114 und 83 SGB IX und dem Umstand, dass für Leistungen der medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben explizit Ansprüche auf Reisekosten in den §§ 64 Abs. 1 Nr. 5 und 73 SGB IX genannt sind, der Eindruck entstehen könne, dass bei Fehlen einer speziellen Regelung, nur die Regelung in § 113 SGB IX maßgebend wäre. Aus der gesetzgeberischen Absicht folge jedoch, dass auch weiterhin die bei Durchführung einer bewilligten Eingliederungshilfeleistung notwendigerweise entstehende Fahrtkosten als deren Bestandteil zu übernehmen sind (s.a. Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.07.2021 – L 8 SO 79/21 B ER). Die in § 113 SGB IX genannten Mobilitätsleistungen wären dann nicht im Zusammenhang mit anderen bewilligten Eingliederungshilfeleistungen maßgeblich. Der Besuch einer näher am Wohnort liegenden Kita sowie andere Beförderungsleistungen, wie öffentliche Verkehrsmittel, kämen nicht in Betracht. Die Beförderungskosten des beantragten Fahrdienstes waren daher vom Leistungsträger zu übernehmen. Das Urteil finden Sie hier.
Leistungen zur Betreuung der Kinder eines Menschen mit Behinderung während verschiedener mehrstündiger Abwesenheitszeiten pro Woche dienen nicht den Zwecken der Elternassistenz. In einem solchen Fall kann aber ein Anspruch auf Leistungen zur Weiterführung des Haushalts bestehen (Rn. 45, 46). Die Antragstellerin (ASt.) erhält Leistungen im Rahmen eines intensiv betreuten Einzelwohnens und beantragte darüber hinaus Leistungen der Blindenhilfe und Elternassistenz. Ein Antrag auf Haushaltshilfe zur Betreuung der Kinder wurde von der zuständigen Krankenkasse abgelehnt, da es sich nicht um eine akute Erkrankung, sondern um eine laufende Behandlung handle. Der Antrag auf Elternassistenz ruhte, da dieser eine Anwesenheit der Erziehungsberechtigten erfordere. Nach Ansicht des Gerichts kann der Antrag der ASt. auf Elternassistenz nicht alleinig so verstanden werden, dass diese nur Leistungen nach Teil 2 des 9. Sozialgesetzbuches (SGB IX) erhalten will, nicht aber Leistungen auf anderer Grundlage (Auslegung nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung). Es besteht kein Zweifel, dass die ASt. zum leistungsberechtigten Personenkreis nach § 99 Abs. 1 SGB IX gehört. Leistungen der Krankenkasse (Haushaltshilfe nach § 38 SGB V Rn. 41) bzw. der Jugendhilfe (Betreuung und Versorgung eines Kindes in Notsituationen nach § 20 SGB VIII Rn. 42, oder Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII Rn. 43) sind nicht (dauerhaft) möglich. Leistungen der Elternassistenz nach §§ 99 Abs. 1, 90, 102 Abs. 1 Nr. 4, 113 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3, 78 Abs. 1 und 3 SGB IX zur Versorgung und Betreuung Ihrer Kinder kann die ASt. nicht beanspruchen, weil hiermit kein Teilhabezweck verfolgt wird. Bei den Assistenzleistungen nach § 78 Abs. 3 SGB IX handle es sich um Hilfen bei der Betreuung und Versorgung von Kindern, nicht um Leistungen zur Versorgung der Kinder anstelle einer Elternversorgung. Hier geht es um eine Sicherstellung der Betreuung während der Abwesenheit der Mutter und nicht darum, gesellschaftliche Teilhabe in Bezug auf die Kinder oder andere Bereiche zu erreichen. Das Gericht geht aber davon aus, dass ein Anspruch nach § 70 Abs. 1 SGB XII, Hilfe zur Weiterführung eines Haushalts, besteht. Der Schutz der Familie und der Anspruch der ASt als Mutter auf Schutz und Fürsorge durch die Gemeinschaft rechtfertigen es angesichts der drohenden schwerwiegenden Folgen für die ASt und ihre Kinder (entweder fehlende Versorgung und Betreuung oder Inobhutnahme), einen nicht nur vorübergehenden Leistungsanspruch anzunehmen. Dafür spricht auch der Vergleich mit der in § 70 Abs. 1 Satz 3 SGB XII gesetzlich normierten Ausnahme, nämlich die Vermeidung der Unterbringung in einer stationären Einrichtung. Die drohende Inobhutnahme der Kinder der ASt wiegt für den Senat ebenso schwer wie eine stationäre Unterbringung. Daher ist vorliegend ein Abweichen vom Regelfall der nur vorübergehenden Hilfeleistung begründet (Rn. 50). Das Urteil finden Sie hier. RundschreibenHinweis: Die Rundschreiben sind geschützt. Bitte loggen Sie sich zuerst hier in den Mitgliederbereich ein und klicken Sie dann auf den Link beim Rundschreiben. Danke! Nr. 122 / 2023 ......... Nr. 121 / 2023 ......... Nr. 118 / 2023 ......... Nr. 117 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 117 / 2023 ......... Nr. 116 / 2023 ......... Nr. 115 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 115 / 2023 ......... Nr. 114 / 2023 ......... Nr. 112 / 2023 ......... Nr. 111 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 111 / 2023 ......... Nr. 110 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 110 / 2023 ......... Nr. 107 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 107 / 2023 ......... Nr. 105 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 105 / 2023 Nr. 104 / 2023 Anlage 1 zu Nr. 104 / 2023 Anlage 2 zu Nr. 104 / 2023 Anlage 3 zu Nr. 104 / 2023 Ukraine-KriegAuf der Homepage des KVJS finden Sie aktuelle Informationen zu Geflüchteten aus der Ukraine speziell für Sie in den Stadt- und Landkreisen. Geordnet nach unseren Dezernaten (Soziales, Integrationsamt und Landesjugendamt) sind dort aktuelle Hinweise, Rundschreiben oder Links zu hilfreichen Seiten aufgelistet. WohnungsnotfallhilfeDie AG Wohnungsnotfallhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg (LAGÖFW) hat Hinweise und Empfehlungen zur Verbesserung der Situation von jungen Erwachsenen in Wohnungslosigkeit verfasst und veröffentlicht. Die Empfehlungen dienen als Arbeitsgrundlage und Steuerungsunterstützung in den Kommunen vor Ort. Weitere Informationen finden Sie auf der KVJS-Homepage. Zu guter LetztRedaktioneller Hinweis: ......................................................... Angaben über die Bildrechte der hier veröffentlichten Fotos, Logos und Grafiken stehen im Bildnachweis. ......................................................... Aufgabenverteilung und Ansprechpersonen im Dezernat 2 finden Sie hier. ......................................................... Newsletter verpasst? ......................................................... Der Newsletter-Soziales ist ein Service exklusiv für KVJS-Mitglieder, die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs. Das Copyright für den Newsletter liegt beim KVJS. Die dienstliche Verwendung von Inhalten des Newsletters ist mit Angabe der Quelle gestattet. ......................................................... Newsletter empfehlen Wenn Sie Fragen zum Newsletter haben, Kritik oder Lob aussprechen möchten, wenden Sie sich einfach an die Newsletter-Redaktion (siehe unten). ......................................................... Newsletterdaten: |
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