Integrations-Amt

Integrations-Amt spricht man so: In-Te-Graz-Jons-Amt

Manche Menschen arbeiten mit einem Handicap 
auf dem ersten Arbeits-Markt. 
Für diese Menschen ist das Integrations-Amt da.

Das Integrations-Amt hat viele Aufgaben:

Berufliche Inklusion

Berufliche Inklusion bedeutet:
Menschen mit einem Handicap arbeiten
auf dem ersten Arbeits-Markt.

Der KVJS hat vieles getan,
damit die berufliche Inklusion gelingt.

Viele Menschen mit Handicap haben es geschafft.
Sie arbeiten nicht mehr in der Werkstatt
sondern auf dem ersten Arbeits-Markt.

Es gibt auch Förder-Programme.
Förder-Programme sind Geld.
Eine Person mit Handicap arbeitet bei einer Firma
auf dem ersten Arbeits-Markt
oder macht eine Ausbildung.
Die Firma bekommt Geld
zum Beispiel für den Lohn von der Person.

Infos für Personen, die mit Handicap arbeiten

Menschen mit einem Handicap bekommen Hilfe,
damit sie arbeiten können.
Das Integrations-Amt vom KVJS hilft den Menschen mit Handicap
mit Beratung und Unterstützung.

Das Integrations-Amt vom KVJS hilft den Arbeitgebern 
mit Beratung und Unterstützung.

Es gibt zum Beispiel diese Hilfen:

  • Einrichtung vom Arbeits-Platz.
  • Die Person mit Handicap soll gut arbeiten können.
  • Der Arbeits-Platz wird für die Person gut eingerichtet.
  • Die Person braucht wegen ihrem Handicap
    bestimmte Weiter-Bildungen.
    Die Person darf diese Weiter-Bildungen machen.
  • Die Person braucht während der Arbeit Assistenz.
  • Sie bekommt Geld für die Assistenz.

Inklusions-Betriebe

In Inklusions-Betrieben: 

  • können Menschen mit einem Handicap
    auf dem ersten Arbeits-Markt arbeiten.
  • arbeiten Menschen mit einem Handicap und
    Menschen ohne Handicap zusammen.

Das Integrations-Amt hilft den Inklusions-Betrieben, 
wenn ein Inklusions-Betrieb:

  • beginnen möchte
  • größer werden möchte
  • moderner werden möchte
  • eine bessere Ausstattung braucht

Integrations-Fachdienste

Die Abkürzung für Integrations-Fachdienst ist IFD.
Der IFD arbeitet für das Integrations-Amt.

Die Aufgabe vom IFD ist: 
Menschen mit einer Schwer-Behinderung sollen einen Arbeits-Platz
auf dem ersten Arbeits-Markt bekommen.
Sie sollen möglichst lange an diesem Arbeits-Platz arbeiten.

Der IFD hilft:

  • Schülern und Schülerinnen mit einer Schwer-Behinderung
  • Beschäftigten aus WfbMs.
    Diese Personen haben sich auf eine Arbeit
    auf dem ersten Arbeits-Markt vorbereitet.

Zuerst macht eine Person mit Schwer-Behinderung ein Praktikum.
Oder sie arbeitet für eine bestimmte Zeit in einer Firma.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom IFD helfen in der ersten Zeit.
Sie sind Ansprechpersonen für die Person mit Schwer-Behinderung
und für den Chef oder die Chefin.

Es gibt Probleme oder Streit bei der Arbeit?
Dann helfen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom IFD.

Der Arbeits-Platz muss für eine Person mit Schwer-Behinderung verändert werden?
Zum Beispiel: Der Arbeits-Platz ist nicht barriere-frei?
Dann helfen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom IFD auch.


Alle Illustrationen dieser Seite: © KVJS / Remo Pohl