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Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber kommen zu den IFD

Es war ein lang gehegter Wunsch der Arbeitgeber: Einheitliche Ansprechstellen als trägerunabhängige
Lotsen bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen. Nun sind sie da.

Die Einheitlichen Ansprechstellen wurden mit dem Teilhabestärkungsgesetz neu in den Aufgabenkatalog der Integrationsämter beziehungsweise der Integrationsfachdienste (IFD) aufgenommen. Das KVJS-Integrationsamt hat diese neue Aufgabe in Abstimmung mit dem Sozialministerium und dem Beratenden Ausschuss des Integrationsamts, so wie es der Gesetzgeber auch primär vorgesehen hat, den IFD übertragen. „Die Integrationsfachdienste sind als kompetente Ansprechpartner zu allen Fragen der beruflichen Teilhabe gut mit den örtlichen Arbeitgebern vernetzt und für diese Aufgabe prädestiniert“, so Referatsleiter Berthold Deusch vom KVJS. Die Einheitlichen Ansprechstellen sollen Arbeitgeber für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen sensibilisieren. Sie stehen als trägerunabhängige Lotsen bei Fragen zu Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung. Nicht zuletzt unterstützen sie Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern. Die IFD werden dabei eng mit den örtlichen Arbeitsagenturen, den Jobcentern und den Rehabilitationsträgern und allen von diesen Leistungsträgern beauftragten Diensten und Einrichtungen zusammenarbeiten.

Im Unterschied zu ihren bisherigen Aufgaben gehen die Integrationsfachdienste nun auch verstärkt und unabhängig vom Einzelfall proaktiv auf Betriebe zu, um sie für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren. Hierzu wird die Vernetzung ausgebaut mit den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Bildungswerken der Wirtschaft sowie den regionalen Arbeitgeberverbänden, Innungen, kommunalen Stellen zur Wirtschaftsförderung und anderen Beratungsnetzwerken mit Wirtschaftsnähe.

Finanzierung aus der Ausgleichsabgabe

Finanziert werden die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
als Teil der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Die Integrationsämter bekommen dafür einen höheren Anteil an der Ausgleichsabgabe: „Künftig verbleiben den Integrationsämtern zusätzliche zwei Prozent, die sie bisher an den Bund abführen mussten“, erklärt Berthold Deusch das Finanzierungsmodell. Für Baden-Württemberg sind das jährlich etwa zwei Millionen Euro zusätzlich für die neue Aufgabe.